Sind Sie Ihrem Kind unterhaltspflichtig, erhalten Sie oft einen Bescheid über den vom Jugendamt berechneten Unterhalt, und sollen eine Urkunde über dessen Anerkennung unterzeichnen. Da das Jugendamt vorwiegend als Interessenvertreter des Kindes auftritt, und selten wirklich Einblick in die finanzielle Situation des Unterhaltsschuldners nimmt, könnte Ihr unterhaltsrelevantes Einkommen möglicherweise nicht so berechnet worden sein, wie Sie es eigentlich erwarten dürften. Es ist also nicht unbedingt immer empfehlenswert, den Unterhaltstitel vom Jugendamt blind zu unterschreiben. Was Sie stattdessen machen können, lesen Sie hier.
Warum muss man Unterhalt beurkunden lassen?
Sind Sie dem Grunde nach unterhaltspflichtig, hat das Kind rechtlich Anspruch darauf, dass Sie den Unterhalt beurkunden lassen. Nur eine Beurkundung gewährleistet, dass der Kindesunterhalt rechtsverbindlich festgestellt, spricht tituliert wird. Der Unterhaltstitel ist Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung, falls das Kind darauf angewiesen sein sollte. Dabei tut es nichts zur Sache, dass Sie den Kindesunterhalt freiwillig und zuverlässig gezahlt haben und hoch und heilig versprechen, auch künftig zuverlässig zu zahlen. Ihr Kind kann darauf bestehen, dass der Unterhalt rechtsverbindlich beurkundet wird.
Beratungshilfe bei schwachem Einkommen
Können Sie Ihre Unterhaltspflicht nicht einschätzen, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen. Bis zu einer gewissen Einkommensgrenze haben Sie Anspruch auf Beratungshilfe. Wenn Sie sich bei Ihrem Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beschaffen, dürfen Sie sich weitgehend gebührenfrei bei einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin in einem ersten Beratungsgespräch über Ihre Rechte und Pflichten bei der Unterhaltsberechnung informieren. Die anwaltliche Erstberatungsgebühr wäre übrigens auch über Ihre Rechtsschutzversicherung abgedeckt.
Was passiert, wenn man den Unterhaltstitel nicht unterschreibt?
Kommen Sie der Aufforderung zur Beurkundung des Kindesunterhalts nicht nach, müssen Sie damit rechnen, dass das Kind den Unterhalt gerichtlich einfordert. Auch wenn Sie Ihre Unterhaltspflicht dann sofort anerkennen, würden Sie aller Wahrscheinlichkeit nach die Kosten des gerichtlichen Verfahrens tragen müssen.
Kann man sich gegen den Unterhaltstitel wehren?
Zweifeln Sie an der Richtigkeit der Unterhaltsberechnung durch das Jugendamt, können Sie sich selbstverständlich weigern, den Titel zu unterschreiben. Um ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden, sollten Sie aber selbst aktiv werden. Um Ihr unterhaltsrelevantes Einkommen richtig zu berechnen, kann sich empfehlen, eine professionelle Unterhaltsberechnung in Auftrag zu geben und sich gegebenenfalls anwaltlich auch gegenüber dem Jugendamt vertreten zu lassen. Die Kosten, die Sie für die Unterhaltsberechnung investieren, zahlen sich möglicherweise insoweit aus, als Sie weniger Unterhalt zahlen müssen.
Was ist zu tun, wenn das Jugendamt zu viel Unterhalt fordert?
Die Aufforderung des Jugendamtes, Unterhalt zu zahlen, dürfen Sie keinesfalls ignorieren. Fristen sollten Sie unbedingt ernst nehmen. Vor allem müssen Sie die Aufforderung ernst nehmen, dass Sie den Kindesunterhalt in einer Jugendamtsurkunde rechtsverbindlich beurkunden lassen.
Offensichtliche Fehler in der Unterhaltsberechnung lassen sich durch einfache Rücksprache sicherlich bereinigen. Werden Ihre Einwände ignoriert oder zu ausdrücklich zurückgewiesen, sollten Sie möglichst eine eigene individuelle Berechnung des Unterhalts durch eine kompetente Stelle vornehmen lassen.
Gleichzeitig sollten Sie gegen die Forderung des Jugendamtes Widerspruch erheben. Der Widerspruch bedarf keiner besonderen Form. Ihr Widerspruch sollte aber begründet sein. Soweit Sie persönlich beim Jugendamt vorstellig werden, müssen Sie damit rechnen, dass Sie der Kompetenz des zuständigen Sachbearbeiters möglicherweise nichts entgegenzusetzen haben und Ihre Argumentation ins Leere verläuft. Es empfiehlt sich insoweit, den Widerspruch schriftlich zu formulieren oder noch besser, durch einen anwaltlichen Vertreter vortragen zu lassen.
Streit um Fortbildungskosten
Sie haben sich fortgebildet und bringen Fahrtkosten, Verpflegungskosten, Lehrgangskosten oder Tagungsgebühren von Ihrem Einkommen in Abzug. Da diese Kosten den Zweck haben, Ihr Einkommen zu erhalten oder zu verbessern, sind Sie regelmäßig als berufsbedingte Aufwendungen anzuerkennen. Im Einzelfall kann es auf die Notwendigkeit einer Fortbildungsmaßnahme ankommen. Erkennt das Jugendamt die Notwendigkeit nicht an, wäre im Hinblick auf einschlägige Rechtsprechung zu begründen, dass diese Kosten nicht nur notwendig, sondern auch zumutbar und hinnehmbar sind (OLG Bamberg, Beschluss vom 21.7.1999, Az. 2 WF 108/99).
Der Umstand, dass der Kindesunterhalt beim Jugendamt gebührenfrei anerkannt werden kann, ist verlockend. Dennoch ist es keine gute Empfehlung, den Unterhaltstitel blindlings zu unterschreiben und darauf zu vertrauen, dass der Unterhalt absolut richtig berechnet ist. Es soll Ihnen zwar nicht darum gehen, Ihre Unterhaltspflicht auf ein Minimum herabzusenken, jedoch ist eine Zahlungshöhe nach Maßgabe Ihrer individuellen Verhältnisse geeigneter, Ihren eigenen Lebensunterhalt zu gewährleisten. Eine professionelle anwaltliche Unterhaltsberechnung bietet dafür die besten Voraussetzungen.