Wie lange dauert eine Unterhaltsberechnung?

Freitag, 11.08.2023, geschrieben von iurFRIEND-Redaktion

Unterhaltsberechnung in 24 oder sogar 2 Stunden! Werbeversprechen dieser Art erreichen sicherlich viel Aufmerksamkeit, sollten aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass eine rechtssichere Unterhaltsberechnung Zeit braucht und Gründlichkeit wichtiger sein sollte als Schnelligkeit. Möchten Sie den Unterhalt, sei es als Unterhaltsberechtigter oder als Unterhaltspflichtiger, zuverlässig und auch für die Gegenseite nachvollziehbar berechnen lassen, sollten Sie eine professionelle Unterhaltsberechnung in Anspruch nehmen.

Ist der Unterhaltsrechner aus dem Internet nicht eh schneller?

Sie können natürlich einen beliebigen Unterhaltsrechner im Internet zu Rate ziehen und dort Ihre Daten eingeben. Das Ergebnis ist jedoch nur so gut wie die Daten, die Sie selbst nur eingeben können. Dazu ist Voraussetzung, dass Sie Ihr Einkommen und das des unterhaltspflichtigen Ex-Ehepartners oder Elternteils im Detail vorher richtig berechnet haben. Dieser Wert wird von Internetrechnern meist gar nicht erst verlangt.

 

Möchten Sie ein einigermaßen zuverlässiges Ergebnis erreichen, sollten Sie auf die Unterhaltsberechnung durch einen im Unterhaltsrecht erfahrenen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin nicht verzichten.

Wie lange dauert die Berechnung beim Anwalt vs. Jugendamt?

Sie können zumindest den Kindesunterhalt für Ihr Kind auch beim Jugendamt berechnen lassen. Wahrscheinlich besteht aber keine Möglichkeit, dort ohne einen Termin vorzusprechen und zu erwarten, dass Sie mit einem Ergebnis gleich nach Hause gehen können. Termine bei Behörden sind erfahrungsgemäß mit langen Wartezeiten verbunden. Angesichts der vielfältigen Zuständigkeiten der Jugendämter und der teils intensiven Inanspruchnahme durch Eltern, müssen Sie sich für Ihr Anliegen in Geduld üben.

 

Sind Sie an einem schnellen Ergebnis interessiert, sollten Sie die Unterhaltsberechnung einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin anvertrauen. Beim Anwalt werden Sie sehr individuell betreut und dürfen davon ausgehen, dass Sie nach etwa drei bis fünf Tagen ein Ergebnis vorliegen haben.

 

Voraussetzung ist sowohl beim Jugendamt als auch beim Anwalt, dass Sie die zur Unterhaltsberechnung notwendigen Unterlagen und Informationen parat haben. Nur auf der Grundlage der richtigen Informationen lässt sich der Unterhalt zuverlässig berechnen.

Was braucht der Anwalt für eine Unterhaltsberechnung?

Haben Sie die Anfrage wegen einer Online-Unterhaltsberechnung an iurFRIEND abgeschickt, werden wir Sie telefonisch kontaktieren. Je nachdem, welche Art von Unterhaltsberechnung Sie benötigen, werden wir gemeinsam besprechen, was Sie vielleicht noch wissen sollten und welche Informationen und Unterlagen unsere anwaltlichen Kooperationspartner benötigen, um Ihrem Wunsch gerecht zu werden. Sie können uns auch jederzeit gerne selbst anrufen unter der gebührenfreien Servicenummer: 0800 34 86 72 3.

 

Vorab folgende Details:

Was braucht man zur Berechnung von Kindesunterhalt?

Der Kindesunterhalt bestimmt sich nach dem Alter des Kindes und dem unterhaltsrelevanten Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils. Je nachdem ergibt sich aus der Düsseldorfer Tabelle der zu zahlende Kindesunterhalt. Das Alter des Kindes ist bekannt. Im Idealfall kennen Sie auch das unterhaltsrelevante Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils. Ist dieses nicht bekannt, sollten Sie zumindest die Größenordnung dessen kennen, was der Elternteil verdient.

 

Kennen Sie nur das Bruttoeinkommen, lässt sich das Nettoeinkommen unter Ansatz üblicher Abzüge nachvollziehen. Optimal wäre natürlich, wenn Sie im Besitz einer Lohnabrechnung des Unterhaltspflichtigen sind und diese Ihrem Anwalt vorlegen könnten. Ist der unterhaltspflichtige Elternteil selbstständig, ergeben sich die Einkommensverhältnisse aus Einnahmenüberschussrechnungen, Bilanzen oder Einkommensteuerbescheiden des Finanzamtes.

 

Je genauer Sie das Einkommen angeben und je weniger der Anwalt rechnen und spekulieren muss, desto schneller lässt sich die Unterhaltsberechnung bewerkstelligen. Ist das Einkommen bekannt oder nachvollziehbar, sollten Sie die Unterhaltsberechnung nach etwa zwei bis drei Tagen vorliegen haben.

Was braucht man zur Berechnung von Trennungsunterhalt?

Die Höhe des Trennungsunterhalts richtet sich nach dem bereinigten unterhaltsrelevanten Nettoeinkommen und den Lebensverhältnissen eines Ehepaares. Der Trennungsunterhalt soll sicherstellen, dass beide Ehepartner während der Trennungszeit möglichst den gleichen Lebensstandard aufrechterhalten können, der während der Ehe bestand. Die genaue Höhe ist also ganz individuell für Ihre Lebenssituation zu bestimmen.

 

Zur Berechnung benötigen Sie genau wie beim Kindesunterhalt das Einkommen des Ehepartners. Im Idealfall verfügen Sie über die letzte Gehaltsabrechnung. Ansonsten sollten Sie möglichst genaue Angaben machen, aus denen sich das Gehalt des Ehepartners nachvollziehen lässt. Da Sie Unterhalt nur insoweit beanspruchen können, als Sie selbst finanziell bedürftig sind, muss Ihr Anwalt auch wissen, ob und welches Einkommen Sie selbst haben. Sind Sie Arbeitnehmer, ist es am besten, wenn Sie die letzten drei Gehaltsabrechnungen vorlegen.

 

Alternativ zu den Gehaltsabrechnungen kommt auch die letzte Einkommensteuererklärung oder der Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt in Betracht. Auch daraus lassen sich die Einkommensverhältnisse der Ehepartner zuverlässig nachvollziehen. Alle sonstigen Aufwendungen, die unterhaltsrechtlich relevant sein können, wird der Anwalt von sich aus berücksichtigen, beispielsweise berufsbedingte Aufwendungen oder private Aufwendungen für die Altersvorsorge.

 

Ist der unterhaltspflichtige Ex-Partner selbstständig, ergeben sich die Einkommensverhältnisse aus Einnahmenüberschussrechnungen, Bilanzen oder Einkommensteuerbescheiden des Finanzamtes.

Was braucht man zur Berechnung von nachehelichem Unterhalt?

Ist der Scheidungsbeschluss nicht mehr anfechtbar, ist Ihre Ehe aufgelöst. Jetzt sind Sie dem Grundsatz nach verpflichtet, Ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Im Ausnahmefall haben Sie dennoch Anspruch auf nachehelichen Unterhalt, wenn Sie einen der gesetzlichen Unterhaltstatbestände nachweisen. Sind Sie beispielsweise aufgrund von Krankheit oder wegen der Betreuung eines Kleinkindes auf die finanzielle Unterstützung Ihres Ex-Partners angewiesen, haben Sie Anspruch auf nachehelichen Unterhalt.

Zu diesem Zweck muss der Anwalt wissen, mit welchem Grund Sie nachehelichen Unterhalt beanspruchen. Danach bemisst sich mithin auch die Höhe des Unterhalts. Genau wie beim Trennungsunterhalt kommt es darüber hinaus auf das Einkommen Ihres Ex-Partners und Ihr eigenes Einkommen an. Je genauere Einkommensnachweise Sie vorlegen, umso zuverlässiger lässt sich der Unterhalt berechnen. Alternativ kommt die Vorlage der letzten Einkommensteuererklärung oder des Einkommensteuerbescheides des Finanzamtes in Betracht.

Wie viele Lohnabrechnungen / Gehaltsabrechnungen sind vorzulegen?

Der Kindesunterhalt und der Trennungs- und Ehegattenunterhalt berechnet sich nach den Einkommensverhältnissen der letzten zwölf Monate. Es wird als ein Durchschnittsgehalt errechnet, in das auch Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld und ähnliche Zahlungen einfließen. Soweit nur ein Einkommensnachweis für einen Monat vorgelegt werden kann, ist das sich daraus ergebende Gehalt nicht unbedingt repräsentativ.

Gibt es Unterschiede in der Dauer der Unterhaltsberechnung für Angestellte und Selbstständige?

Das Gehalt von Angestellten und sonstigen Arbeitnehmern lässt sich anhand der Lohn- und Gehaltsabrechnungen im Regelfall zuverlässig schnell nachweisen. Bei Selbstständigen ist es oft schwieriger, die Einkommensverhältnisse nachzuvollziehen. Nicht jeder Selbstständige sieht sich motiviert, eine aktuelle Buchhaltung zu führen und die notwendigen Einnahmenüberschussrechnungen, Bilanzen oder Einkommensteuererklärungen frühzeitig oder rechtzeitig zu erstellen. Liegen die letzten Einnahmenüberschussrechnungen, Bilanzen oder Einkommensteuerbescheide des Finanzamtes vor, dürfen Sie auch in diesem Fall damit rechnen, dass die Unterhaltsberechnung innerhalb weniger Tage erstellt werden kann.

Alles in allem

Eine professionelle Unterhaltsberechnung braucht Zeit. Dabei sprechen wir im Regelfall nicht von Wochen, sondern allenfalls von Tagen. Zunächst ist jede Institution darauf angewiesen, ob es nun Jugendamt oder Kooperationsanwälte sind, dass die für die Unterhaltsberechnung notwendigen Informationen und Unterlagen vorliegen. Die konstruktive Zusammenarbeit mit uns gewährleistet, dass die Unterhaltsberechnung so zügig als möglich vonstattengehen kann.

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