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VKH für Unterhalt

DEFINITION

VKH für Unterhalt

Die Prozess- und Verfahrenskostenhilfe (VKH) ist eine staatliche Fürsorgeleistung, wenn Sie aufgrund Ihrer Einkommensverhältnisse nicht in der Lage sind, die Verfahrenskosten für einen Unterhaltsrechtsstreit aus eigener Tasche zu bezahlen. Unterhaltsrechtsstreitigkeiten sind gerichtliche Verfahren. Das Gesetz spricht ausdrücklich nicht von einem Prozess. Es gibt auch keinen Kläger und Beklagten, sondern nur Antragsteller und Antragsgegner. Demzufolge beantragen Sie für Ihr Unterhaltsverfahren Verfahrenskostenhilfe und keine Prozesskostenhilfe. Wird Ihnen auf Antrag für ein gerichtliches Verfahren VKH bewilligt, übernimmt der Staat die Gebühren für das Verfahren.

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Kurzfassung - Alles auf einen Blick

  • Für das gerichtliche Unterhaltsverfahren benötigen Sie ohnehin einen Anwalt bzw. eine Anwältin. Er bzw. sie wird Ihnen dann auch dabei helfen, die staatliche Finanzierungshilfe zu beantragen. Gerne geben wir Ihnen Tipps, wie Sie den richtigen Anwalt finden.
  • Neben VKH gibt es noch weitere Angebote, wenn Sie auf Beratung und Hilfe angewiesen sind.
  • Informieren Sie sich über die Kosten einer Unterhaltsberechnung und eines möglichen Unterhaltsstreits vor Gericht. Schaffen Sie es mit professioneller Unterhaltsberechnung als Grundlage, sich außergerichtlich zu einigen, sparen Sie möglicherweise einiges an Zeit, Geld und Nerven.

Warum brauchen Sie für Ihren Unterhaltsrechtsstreit Verfahrenskostenhilfe?

Der Grund, warum Sie überhaupt Verfahrenskostenhilfe für Ihren Unterhaltsrechtsstreit benötigen, ist der Anwaltszwang bei den Familiengerichten. Sie können Ihren Rechtsstreit vor dem Familiengericht nicht eigenständig führen, sondern müssen sich wegen des Anwaltszwangs von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin im Verfahren vertreten lassen. Ihnen wird dann von Amts wegen ein Anwalt beigeordnet.

CHECKLISTE

Wann kann ich Verfahrenskostenhilfe erhalten?

Verfahrenskostenhilfe ist eine staatliche Finanzierungshilfe, die Sie beantragen können, wenn Sie das Verfahren nicht selber finanzieren können. 

Checkliste

Verfahrenskostenhilfe (VKH)

Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie wahrscheinlich eine finanzielle Unterstützung vom Staat für Ihr Gerichtsverfahren.

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Der Anwalt reicht die für das Verfahren notwendigen Schriftsätze in Ihrem Namen beim Familiengericht ein und vertritt Sie in der mündlichen Verhandlung. Grund für den Anwaltszwang ist, dass gerade Unterhaltsverfahren wegen der komplexen Rechtslage und den erheblichen Auswirkungen und Konsequenzen für die Beteiligten nicht mehr allein durch diese geführt werden können. Sie müssen sich also aus guten Gründen anwaltlich vertreten lassen.

GUT ZU WISSEN

Ausnahmen vom Anwaltszwang

Vom Anwaltszwang gibt es Ausnahmen. So benötigen Sie keinen Anwalt, wenn Sie aufgrund Ihrer vielleicht schwierigen finanziellen Verhältnisse im Wege einer einstweiligen Anordnung bei Gericht geltend machen, dass Sie Anspruch auf Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt oder für Ihr Kind Anspruch auf Kindesunterhalt haben. Allerdings sollten Sie wegen der komplexen Sach- und Rechtslage keinesfalls auf eine anwaltliche Begleitung verzichten. Das Risiko, dass Sie im Hinblick auf die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen mit Ihrem Antrag von vornherein scheitern, ist hoch. Sie hätten dann nichts geworden, stehen aber gleich als Verlierer da.

Voraussetzungen für Verfahrenskostenhilfe im Unterhaltsverfahren

Unterhaltsansprüche werden im Regelfall im Fahrwasser des Scheidungsverfahrens geregelt. Das Familiengericht entscheidet „im Verbund“. Dies bedeutet, dass das Familiengericht im Hinblick auf Ihre Scheidung und die damit verbundene Regelung Ihrer ehelichen Verhältnisse nach der Scheidung alles klären und regeln soll, was Ihre Rechte und Pflichten wegen der Scheidung betrifft. Das Familiengericht darf diesen vom Gesetz ausdrücklich vorgesehenen Verbund nur ausnahmsweise auflösen.

 

Anders ist es, wenn Sie in Ihrem Scheidungsverfahren bislang darauf verzichtet haben, Unterhaltsansprüche geltend zu machen. Das Unterhaltsverfahren wird dann als selbstständiges Verfahren unabhängig von Ihrem Scheidungsverfahren geführt. Da Sie dadurch zwei Verfahren verursachen und zweimal Verfahrenskostenhilfe beanspruchen, würden höhere Kosten entstehen, als wenn beide Verfahren im Verbundverfahrens entschieden werden würden.

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Dauer: 14:53

Podcast

Kostenhilfe bei Scheidung und Unterhalt

Verfahrenskostenhilfe wird nur bewilligt, wenn Ihr Wunsch nach einer gerichtlichen Regelung nicht mutwillig erscheint. Sie handeln mutwillig, wenn Sie bei der Verfolgung Ihrer Rechte einen Weg einschlagen, den eine Partei, die selbst für die Kosten aufkommen müsste, nicht wählen würde. Deshalb wurde früher behauptet, es sei mutwillig, eine Scheidungsfolgensache (z.B. Unterhalt) außerhalb des Verbundverfahrens geltend zu machen. Nunmehr unterliegt es aber Ihrer freien Wahl, ob Sie aus taktischen Gründen Ihren Anspruch innerhalb des Scheidungsverbundes oder eben isoliert in einem eigenständigen Verfahren geltend machen, auch wenn im Verbundverfahrens geringere Kosten entstehen als bei der selbstständigen Geltendmachung in einem weiteren Verfahren (BGH FamRZ 2005, 786).

EXPERTENTIPP

Scheidung und Unterhalt im Verbund klären

Sie stellen sich besser, wenn Sie sämtliche eventuell im Streit stehenden Unterhaltsansprüche direkt im Zusammenhang mit Ihrer Scheidung regeln. Wird Ihnen nämlich für Ihr Scheidungsverfahren Verfahrenskostenhilfe bewilligt, wird regelmäßig auch die damit verbundene Regelung der Unterhaltsfrage in die Verfahrenskostenhilfe einbezogen. Führen Sie das Unterhaltsverfahren hingegen als selbstständiges Verfahren, muss das Familiengericht Ihren Antrag auf Verfahrenskostenhilfe eigenständig prüfen. Haben sich Ihre Verhältnisse bis dahin eventuell verbessert, riskieren Sie, dass Ihr Antrag nicht mehr bewilligt wird. Anders ist es, wenn Sie vor der Scheidung Trennungsunterhalt geltend machen. Dieses Verfahren führen Sie dann, da es noch keinen Scheidungsverbund gibt, als eigenständiges Verfahren.

Wann gibt es Verfahrenskostenhilfe bei Kindesunterhalt?

Beanspruchen Sie als gesetzlicher Vertreter Ihres minderjährigen Kindes Kindesunterhalt, vertreten Sie das Kind im Unterhaltsrechtsstreit gegenüber dem Familiengericht. Zur Beurteilung der finanziellen Gegebenheiten ist auf Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse als sorgeberechtigter Elternteil abzustellen. Auf die Einkommensverhältnisse des Kindes kommt es nicht an.

 

An sich wäre der unterhaltspflichtige Elternteil verpflichtet, aufgrund seiner Unterhaltspflicht dem Kind ein Verfahrenskostenvorschuss für einen Unterhaltsrechtsstreit zu zahlen. Darauf, dass der Elternteil dann ein Gerichtsverfahren gegen die eigene Person bezahlen muss, kommt es nicht an. Da der unterhaltspflichtige Elternteil sich aber bereits weigert, den Kindesunterhalt zu entrichten, ist regelmäßig davon auszugehen, dass er auch nicht bereit sein wird, einen Verfahrenskostenvorschuss zu zahlen. Deshalb wird Ihr Antrag, Ihnen für Ihr Kind VKH zu bewilligen, regelmäßig gute Aussichten auf Erfolg haben.

 

Sie haben für Ihr Kind allerdings keinen Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe, wenn das Kind durch das Jugendamt als Beistand, Vormund oder Ergänzungspfleger  vertreten wird (§ 114 Abs. IV Nr. 2 FamFG). In diesem Fall übernimmt das Jugendamt die Vertretung vor dem Familiengericht. Die Vertretung durch den sorgeberechtigten Elternteil ist ausgeschlossen (§ 234 FamFG). Damit entfällt auch das Bedürfnis nach Verfahrenskostenhilfe.

EXPERTENTIPP

Vereinfachtes Verfahren beim Kindesunterhalt

Beim Kindesunterhalt gibt es noch die Besonderheit, dass Sie den Unterhalt für ein minderjähriges Kind auch in einem sogenannten „vereinfachten Verfahren“ geltend machen können (§ 249 FamFG). Sie erhalten auf diesem Weg eine relativ schnelle Entscheidung des Familiengerichts, da der unterhaltspflichtige Elternteil wesentlich weniger Möglichkeiten hat, sich gegen den Unterhaltsanspruch zur Wehr zu setzen, als dies in einem normalen Unterhaltsverfahren der Fall wäre.

 

Im vereinfachten Verfahren zur Festsetzung des Unterhalts eines minderjährigen Kindes besteht allerdings kein Anwaltszwang. Sie könnten für Ihr Kind den Antrag also selbst bei Gericht stellen. Da das Verfahren aber trotz des Titels „vereinfachtes Verfahren“ ausgesprochen komplex ist und Sie zwingend ein dafür amtlich vorgesehenes Formular mit vielerlei Angaben verwenden müssen, sollten Sie sich dennoch anwaltlich vertreten lassen und dafür gegebenenfalls einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe stellen. Auch im vereinfachten Verfahren haben Sie bei entsprechenden Einkommensverhältnissen regelmäßig Anspruch auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe.

Zum Ratgeber: Das vereinfachte Verfahren

Wann erhalten Sie Verfahrenskostenhilfe für nachehelichen Unterhalt?

Sind Sie nach Ihrer Scheidung wegen Ihrer Lebenssituation auf nachehelichen Unterhalt angewiesen, darf Ihr Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe nicht mutwillig erscheinen. Sie riskieren den Vorwurf der Mutwilligkeit, wenn Sie in der Lage wäre, bei entsprechendem Engagement Ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu realisieren. Schließlich sind Sie nach der Scheidung verpflichtet, alles zu unternehmen, um eigenes Geld zu verdienen.

 

Sie können es also nicht dabei belassen, nur Hartz-IV-Leistungen beziehen zu wollen und Ihren darüber hinausgehenden Lebensunterhalt als Ehegattenunterhalt geltend zu machen sowie den damit verbundenen Kostenaufwand für die gerichtliche Auseinandersetzung über die staatliche Verfahrenskostenhilfe und damit zu Lasten des Steuerzahlers zu finanzieren.

 

Soweit Sie jedoch Hartz-IV-Leistungen beziehen, haben Sie sicherlich gute Gründe, dass Sie keine Arbeit finden können. Das Jobcenter prüft schließlich genau, ob Sie arbeitsfähig und arbeitswillig sind und bewilligt VKH nur, wenn Sie tatsächlich unverschuldet hilfsbedürftig sind. Ist der Ex-Partner nach der Scheidung finanziell offensichtlich leistungsfähig, kann Ihr Anspruch auf Hartz IV entfallen, wenn Sie realistischerweise Anspruch auf Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit haben. Dann wären Sie allerdings auch wiederum verpflichtet, Ihren Anspruch notfalls gerichtlich geltend zu machen und hätten wahrscheinlich wiederum Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe.

Wie wird Verfahrenskostenhilfe beantragt?

Möchten Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen, müssen Sie das amtliche Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- und Verfahrenskostenhilfe“ mit Ihren persönlichen Angaben versehen und bei Gericht einreichen. Sie können die Verfahrenskostenhilfe vorab beantragen und erst nach Bewilligung Ihren Antrag zur Regelung des Unterhalts einreichen. In der Praxis wird aber meist so verfahren, dass der Antrag zur Regelung des Unterhalts oder der Scheidungsantrag in Verbindung mit der Regelung der Unterhaltsfrage zusammen mit dem Antrag auf Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe bei Gericht eingereicht wird, allerdings verbunden mit dem Vorbehalt, dass das Verfahren nur durchgeführt werden soll, wenn das Gericht tatsächlich auch Verfahrenskostenhilfe bewilligt.

Formulare

Verfahrenskostenhilfe beantragen

Nutzen Sie die Möglichkeit der Verfahrenskostenhilfe, wenn Sie die Kosten für das Verfahren nicht alleine tragen können und auch keinen Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss haben.

Formular

Antrag auf Verfahrenskostenhilfe

Beantragen Sie staatliche Hilfe für die Finanzierung Ihres Verfahrens. 

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Welche Angaben sind im VKH-Antrag wichtig?

Als Antragsteller sind Sie verpflichtet, alle Umstände vollständig und der Wahrheit entsprechend vorzutragen. Sie riskieren die Bewilligung von VKH, wenn Sie Tatsachen falsch vortragen oder offenbarungspflichtige Tatsachen verschweigen. Dabei geht es meist um die Frage, was ein Antragsteller an Fakten offenbaren muss, die den geltend gemachten Unterhaltsanspruch eventuell reduzieren könnten. Hier gilt es vorsichtig zu sein. Falsche Angaben gefährden nachträglich die Bewilligung von VKA.

 

Sie können zumindest aber problemlos die Rechtsansicht vertreten, dass Schulden des Antragsgegners nicht unterhaltsrelevant sind oder tatsächlich nicht bezahlt werden. Allerdings dürfen Sie im Sachvortrag nicht bekannte Schuldenbelastungen arglistig verschweigen und nach dieser Maßgabe überhöhte Unterhaltsforderungen stellen. Ihr Anwalt wird Sie dazu im Detail beraten.

Formulare

Was ist bei der Verfahrenskostenhilfe zu beachten?

Mit Hilfe dieser Hinweise können Sie sich detailliert über den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe informieren. 

Formular

Hinweisblatt für Verfahrenskostenhilfe

Beachten Sie diese Hinweise, wenn Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen. 

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Was bedeutet Verfahrenskostenhilfe mit und ohne Ratenzahlung?

Haben Sie Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe, wird Ihnen Verfahrenskostenhilfe mit oder ohne Ratenzahlung bewilligt. Ob Sie die Verfahrenskosten ratenfrei oder nur gegen Zahlung von Raten erhalten, entscheidet das Familiengericht. Sofern Sie Hartz-IV-Leistungen beziehen, wird die Verfahrenskostenhilfe regelmäßig ohne Ratenzahlung bewilligt. In diesem Fall zahlen Sie tatsächlich keine Gebühren. Dann übernimmt die Gerichtskasse die Gebühren für Gericht und Anwalt. Wird Ihnen Ratenzahlung aufgegeben, verauslagt die Gerichtskasse die Gebühren und fordert den Betrag in Teilbeträgen von Ihnen zurück.

Welche Relevanz hat es, wenn der Antragsgegner zu Ihrem VKH-Antrag Stellung nimmt?

Beantragen Sie VKH, fordert das Familiengerichten den Antragsgegner (Ex-Partner, Elternteil) zur Stellungnahme auf. Zuvor wird Sie das Gericht aber informieren, dass Ihre Unterlagen an den Antragsgegner weitergereicht werden.

 

Das Problem ist, dass das Gericht damit Ihre Einkommensverhältnisse auch dem Antragsgegner zugänglich macht. Der Gesetzgeber erhofft sich davon, dass Sie als Antragsteller von vornherein zuverlässige und ehrliche Angaben machen, weil der Antragsgegner falsche oder fehlende Angaben sofort aufdecken wird. Ihr Rechtsanwalt wird Sie ausdrücklich über dieses Risiko aufklären. Es ist für Ihre Person und Ihren Anwalt peinlich, wenn nach der Information des Gerichts ein berichtigtes Formular eingereicht werden muss oder später aufgrund einer Intervention des Antragsgegners Unrichtigkeiten offenbar werden.

 

Ist der Antragsgegner selbst anwaltlich vertreten, ergibt sich für ihn/sie der angenehme Nebeneffekt, an Informationen zu gelangen, die eventuell für die Berechnung von Unterhalt oder spätere Vollstreckungsmöglichkeiten von Bedeutung sein können.

Wird Unterhalt auf Verfahrenskostenhilfe angerechnet?

Machen Sie für Ihr minderjähriges Kind Kindesunterhalt oder für sich selbst Trennungs- oder nachehelichen Unterhalt geltend, wird zur Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe auf Ihr Bruttoeinkommen abgestellt.

Zum Bruttoeinkommen zählen

  • Gehalt,
  • Mieteinnahmen,
  • Einnahmen aus Kapitalvermögen,
  • Rente,
  • BAföG,
  • Hartz IV,
  • aber auch Unterhaltszahlungen, die Sie bereits als Kindesunterhalt oder Ehegattenunterhalt erhalten.

Vom Bruttoeinkommen dürfen Sie Steuern, Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung und Werbungskosten abziehen. Außerdem werden Freibeträge gewährt und ein gewisses Schonvermögen zuerkannt. Der sich ergebende Restbetrag ist dann das maßgebliche Einkommen, nach dem Verfahrenskostenhilfe mit oder ohne Ratenzahlung gewährt wird.

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(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurFRIEND.com)

  • Gratis-Gespräche entweder durch unseren InfoPOINT (für allgemeine Fragen) oder durch unsere Kooperationsanwälte (für individuelle, Ihren Fall betreffende Fragen);
  • Die Möglichkeit, schriftlich Fragen zu stellen, und diese auch durch handverlesene Rechtsanwälte schnell und verständlich beantwortet zu bekommen;
  • Einen 24/7-Service „rund-um-die-Uhr“, weil wir wissen, dass Sie manchmal auch eine Frage spät abends, früh morgens oder am Wochenende beantwortet haben möchten;
  • Videogespräche, wenn Sie Ihren Ansprechpartner direkt live sehen möchten;
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(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurfriend.com/rat-und-hilfe-center)

Verfahrenskostenhilferecht ist komplexes Terrain. Es versteht sich, dass der Staat nur VKH gewährt, wo es unabdingbar erscheint. Es verwundert also nicht, dass sich daraus ähnlich wie im Steuerrecht eine ausgesprochen komplexe Rechtsmaterie entwickelt hat. Ihre anwaltliche Vertretung wird Ihnen dabei helfen, den VKH-Antrag bei Gericht einzureichen.

 

Haben Sie nach dem Lesen dieses Ratgebers noch Fragen oder konkrete Anliegen, über die Sie sich mit uns austauschen möchten? Dann rufen Sie uns gerne jederzeit unter unseren kostenlosen Servicenummer (0800 - 34 86 72 3) an oder vereinbaren Sie hier einen Gratis-Rückruftermin. Natürlich können Sie uns auch eine Nachricht über unser Kontaktformular schreiben. 

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