Online-Unterhaltsberechnung

100%Seriös, sicher & preiswert.
  • Danke für Ihr Vertrauen in
    Deutschlands Nr.1 Online-Unterhaltsservice.

    Seit über 15 Jahren bieten wir deutschlandweit Online-Unterhaltsberechnungen an und sind damit einer der ältesten Anbieter der modernen Form des Familienrechts. Als Deutschlands Unterhaltsservice Nr. 1 bieten wir Ihnen eine Servicequalität, die seit vielen Jahren TÜV-zertifiziert ist, und natürlich dürfen Sie uns auch beim Preis 100% vertrauen: wir gewährleisten seit jeher vorbildliche Preise, die so niedrig wie möglich sind, weil wir mit unseren Kooperationsanwälten alle Preisvorteile für Sie geltend machen; es geht wirklich nicht preiswerter.

    Mit dem Ausfüllen und Absenden des Formulars gehen Sie kein Risiko und keine Verpflichtung ein. Wir melden uns bei Ihnen telefonisch (wann es Ihnen am besten passt) und besprechen den weiteren Ablauf.


    (Kurzer Hinweis: So viele der nachfolgenden Angaben wie möglich helfen uns, Ihre Unterhaltsberechnung so präzise wie möglich für Sie durchzuführen. Wählen Sie nach bestem Wissen und Gewissen die am ehesten zutreffenden Antworten für Ihre Situation aus. Wenn Sie etwas nicht wissen, können Sie das angeben.)

Bei Fragen rufen Sie uns einfach jederzeit an:

0800 34 86 72 3

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Anfrage von

Wessen Angaben kommen hierhin?

Tragen Sie hier bitte die Informationen zum Auftraggeber der Unterhaltsberechnung ein. Eine Unterhaltsberechnung kann von jedermann angefordert werden. Sie brauchen als AuftraggeberIn selbst weder Unterhaltsempfänger noch -leistender sein.

Warum ist Ihr Familienstand wichtig?

Anhand Ihres Familienstandes verstehen wir Ihre Angaben besser und können zudem schneller und leichter für Sie überprüfen, ob und ggf. wann/wie lange es einen Unterhaltsanspruch gibt.

Unterhaltsart

Wer hat worauf Anspruch?

 

  • Die Pflicht zur Zahlung von Kindesunterhalt obliegt beiden Eltern. Minderjährige Kinder haben immer Anspruch auf Kindesunterhalt. Ob man als volljähriges Kind Anspruch auf Unterhalt hat, erfährt man ganz leicht in unserem Bedarfstool "Bekomme ich Unterhalt von meinen Eltern?".
  • Anspruch auf Trennungsunterhalt für Erwachsene kann ab der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung bestehen. Der Anspruch auf Kindesunterhalt geht dem Trennungsunterhalt jedoch vor, weswegen Sie auch bei der reinen Berechnung von Trennungsunterhalt Angaben zu gemeinsamen Kindern machen sollten.
  • Anspruch auf nachehelichen Unterhalt kann ab der rechtskräftigen Scheidung bestehen. Da hierfür andere Faktoren als für die anderen Unterhaltsarten notwendig sind, brauchen Sie das Formular nicht ausfüllen und führen stattdessen immer ein Telefonat. 

Ablauf der Berechnung für nachehelichen Unterhalt

Da sich der nacheheliche Unterhalt anders berechnet als Trennungs- oder Kindesunterhalt, ist ein (kostenloses) Gespräch notwendig, um Ihre individuelle Situation zu erfassen. Wählen Sie ausschließlich diese Option, können Sie das Formular sofort absenden - unser InfoPoint ruft Sie gern zurück. Im Feld "Ihre Mitteilung" können Sie noch weitere Angaben machen, zum Beispiel, dass Sie uns eine passende Telefonzeit zuweisen oder angeben, nur per E-Mail kommunizieren zu wollen.


Sofern Sie neben nachehelichem Unterhalt zum Beispiel auch Kindesunterhalt berechnen lassen möchten, haken Sie das Feld "Kindesunterhalt" oben an und füllen das Formular weiter aus.

Berechnung von nachehelichem Ehegattenunterhalt

Danke, dass Sie eine Berechnung von (ausschließlich) nachehelichem Ehegattenunterhalt wünschen. Da sich diese Unterhaltsart anders berechnet als Trennungs- oder Kindesunterhalt, ist ein (kostenloses) Gespräch notwendig, um Ihre individuelle Situation zu erfassen. Sie können das Formular jetzt absenden - unser InfoPoint ruft Sie gern zurück. Im Feld "Ihre Mitteilung" können Sie noch weitere Angaben machen, zum Beispiel, dass Sie uns eine passende Telefonzeit zuweisen oder angeben, nur per E-Mail kommunizieren zu wollen.

Sofern Sie neben nachehelichem Unterhalt zum Beispiel auch Kindesunterhalt berechnen lassen möchten, haken Sie das Feld "Kindesunterhalt" oben an und füllen das Formular weiter aus.

Berechnung von nachehelichem Unterhalt und einer weiteren Unterhaltsart

Danke, dass Sie die Berechnung von nachehelichem Ehegattenunterhalt mit einer oder mehreren weiteren Unterhaltsarten kombinieren möchten. Bitte fahren Sie mit dem Ausfüllen des Formulars fort. Bezüglich der Berechnung des nachehelichen Unterhalts würden wir gern ein (für Sie kostenloses) Gespräch mit Ihnen vereinbaren, da wir dafür Ihre individuelle Situation von vor UND nach der Ehe erfassen.

Im Feld "Ihre Mitteilung an uns" am Ende des Formulars können Sie uns zum Beispiel eine passende Telefonzeit zuweisen oder angeben, nur per E-Mail kommunizieren zu wollen.

Anlass der Unterhaltsberechnung

Was soll ich hier angeben?

Wir fragen nach dem Beweggrund einer Berechnung, um den bestmöglichen Service für Sie vorzubereiten. Geht es zum Beispiel um die Vorbereitung einer gerichtlichen Klage, können wir bzgl. telefonischer Nachfragen gezielt und zeitsparend für Sie noch offene Punkte klären.

 

Treffen mehrere Anlässe zu, wählen Sie den am weitesten zutreffenden aus.

Angaben zu Partner 1 bzw. Elternteil 1

Wessen Angaben soll ich hier angeben?

Sie haben hier die Möglichkeit, für die Unterhaltsberechnung erforderliche Angaben zu beiden Partnern bzw. Elternteilen zu machen. Dieser Block kann am Ende für den zweiten Partner/Elternteil wiederholt werden.

 

Sind Sie einer der Ehepartner/in, füllen Sie diesen Formularblock aus. Kennen Sie die entsprechenden Angaben auch von Ihrem (Ex-)Partner, klicken Sie weiter unten auf "Mir sind auch Angaben zum zweiten Partner/Elternteil (mir selbst) bekannt".

 

Möchten Sie als volljähriges Kind den Kindesunterhalt für sich berechnen lassen, geben Sie Ihre Angaben sowie ggf. die Angaben aller Geschwisterkinder unter Punkt 5) bzw. 6) an und tragen hier soweit als möglich die Angaben beider Elternteile an.

Wieso muss ich diese Angaben machen?

Wir benötigen Vor- und Nachnamen aller Person(en), um sie auseinanderhalten und im Ergebnisschreiben der Unterhaltsberechnung an Sie höflich namentlich benennen zu können. 

 

Sofern die Person die für Sie wichtigen Daten zu ihrem Einkommen nicht an Sie herausgeben will, kann die Kooperationskanzlei eine Auskunftsaufforderung vornehmen. Dafür können Sie bereits auch die anderen Daten zur Person eintragen.

Wieso muss ich diese Angaben machen?

Wir benötigen Vor- und Nachnamen aller Person(en), um sie auseinanderhalten und im Ergebnisschreiben der Unterhaltsberechnung an Sie höflich namentlich benennen zu können. 

 

Sofern die Person die für Sie wichtigen Daten zu ihrem Einkommen nicht an Sie herausgeben will, kann die Kooperationskanzlei eine Auskunftsaufforderung vornehmen. Dafür können Sie bereits auch die anderen Daten zur Person eintragen.

Welches Gehalt soll ich hier eintragen?

Bitte tragen Sie das Nettogehalt (nach Abzug der Steuern) an, das die Person monatlich verdient.

 

Zugrunde gelegt wird (bei Angestellten) später das durchschnittliche Gehalt der letzten 12 Monate. Sollte das Gehalt nicht einheitlich gewesen sein, ist dies aber kein Problem - das klären wir anschließend gemeinsam mit Ihnen für Sie!

 

Wie ist dieser Gehaltsregler zu bedienen?

Für eine schnellere Berechnung von Unterhalt ist es gut, das genaue Gehalt eines Beteiligten zu kennen. Da dies aber nicht immer möglich ist, können Sie durch Verschieben der Punkte auf dem Regler auch eine etwaige Spanne des Werts angeben. 

Bedarfssätze für Gehälter über 11.000 EUR werden individuell ermittelt. Sollten das Gehalt des Beteiligten also mehr als 11.000 EUR betragen, stellen Sie beide Bereichsregler auf das Maximum 11.001 EUR.

Warum ist das wichtig?

Die Berechnungsweise für den Unterhalt, den angestellte und selbstständige Personen leisten, unterscheidet sich sehr.

 

Sie können in diesem Feld angeben, dass die Person in den letzten 12 Monaten sowohl angestellt war als auch selbstständig ("mal dies, mal das"), berentet oder arbeitslos. Für andere Antworten können Sie wählen "nichts zutreffend/weiß nicht/anderes" und die zutreffenden Angaben selbst beschreiben.

Warum ist das wichtig?

Zur Berechnung des Unterhalts ist das Einkommen von Unterhaltsschuldner und -empfänger wichtig. Dazu gehört auch, wenn jemand mietfrei in der eigenen Immobilie wohnt.

Was bedeutet Kaltmiete?

Die Kaltmiete (auch Nettomiete oder Grundmiete genannt) ist die reine Miete für die Wohnfläche. Dazu gehören also weder Nebenkosten (Heizkosten, Wasser und Abwasser), Stromkosten, Telefonkosten oder die Kaution.

Einnahmen 1

Welche Angaben soll ich hier machen?

Zusätzlich zum normalen Nettogehalt gesellen sich oft Sonderzahlungen, Vergünstigungen und Boni, die auch oft nur 1x jährlich fällig werden. Diese werden in der Unterhaltsberechnung auf 12 Monate umgelegt. Sie brauchen dies nicht selbst auszurechnen, sondern geben einfach nur den Zeitraum an (mtl./jährlich), die für die entsprechende Einnahme gilt.

Schulden/Kredit 1

Was soll ich hier angeben?

Haben Sie für ein Haus oder ein Auto zum Beispiel einen Kredit abzubezahlen, kennen Sie normalerweise die monatliche Tilgungsrate, um die es hier geht. Sondertilgungen von größeren Summen bleiben hier zunächst unberücksichtigt.

 

Haben Sie gemeinsam Kredite aufgenommen, die Sie gemeinsam abbezahlen oder noch nicht wissen, wer wie viel zurückzahlen muss, geben Sie dies bitte im Mitteilungsfeld und/oder in unserem Rückruf an Sie an. In unserem Ratgeber zu Schulden und Krediten können Sie bereits erste Informationen finden.

Angaben zu Partner 2 bzw. Elternteil 2

Wessen Angaben soll ich hier angeben?

Sie haben hier die Möglichkeit, für die Unterhaltsberechnung erforderliche Angaben zu beiden Partnern bzw. Elternteilen zu machen. Dieser Block kann am Ende für den zweiten Partner/Elternteil wiederholt werden.

 

Sind Sie einer der Ehepartner/in, füllen Sie diesen Formularblock aus. Kennen Sie die entsprechenden Angaben auch von Ihrem (Ex-)Partner, klicken Sie weiter unten auf "Mir sind auch Angaben zum zweiten Partner/Elternteil (mir selbst) bekannt".

 

Möchten Sie als volljähriges Kind den Kindesunterhalt für sich berechnen lassen, geben Sie Ihre Angaben sowie ggf. die Angaben aller Geschwisterkinder unter Punkt 5) bzw. 6) an und tragen hier soweit als möglich die Angaben beider Elternteile an.

Wieso muss ich diese Angaben machen?

Wir benötigen Vor- und Nachnamen aller Person(en), um sie auseinanderhalten und im Ergebnisschreiben der Unterhaltsberechnung an Sie höflich namentlich benennen zu können. 

 

Sofern die Person die für Sie wichtigen Daten zu ihrem Einkommen nicht an Sie herausgeben will, kann die Kooperationskanzlei eine Auskunftsaufforderung vornehmen. Dafür können Sie bereits auch die anderen Daten zur Person eintragen.

Wieso muss ich diese Angaben machen?

Wir benötigen Vor- und Nachnamen aller Person(en), um sie auseinanderhalten und im Ergebnisschreiben der Unterhaltsberechnung an Sie höflich namentlich benennen zu können. 

 

Sofern die Person die für Sie wichtigen Daten zu ihrem Einkommen nicht an Sie herausgeben will, kann die Kooperationskanzlei eine Auskunftsaufforderung vornehmen. Dafür können Sie bereits auch die anderen Daten zur Person eintragen.

Welches Gehalt soll ich hier eintragen?

Bitte tragen Sie das Nettogehalt (nach Abzug der Steuern) an, das die Person monatlich verdient.

 

Zugrunde gelegt wird (bei Angestellten) später das durchschnittliche Gehalt der letzten 12 Monate. Sollte das Gehalt nicht einheitlich gewesen sein, ist dies aber kein Problem - das klären wir anschließend gemeinsam mit Ihnen für Sie!

 

Wie ist dieser Gehaltsregler zu bedienen?

Für eine schnellere Berechnung von Unterhalt ist es gut, das genaue Gehalt eines Beteiligten zu kennen. Da dies aber nicht immer möglich ist, können Sie durch Verschieben der Punkte auf dem Regler auch eine etwaige Spanne des Werts angeben. 

Bedarfssätze für Gehälter über 11.000 EUR werden individuell ermittelt. Sollten das Gehalt des Beteiligten also mehr als 11.000 EUR betragen, stellen Sie beide Bereichsregler auf das Maximum 11.001 EUR.

Warum ist das wichtig?

Die Berechnungsweise für den Unterhalt, den angestellte und selbstständige Personen leisten, unterscheidet sich sehr.

 

Sie können in diesem Feld angeben, dass die Person in den letzten 12 Monaten sowohl angestellt war als auch selbstständig ("mal dies, mal das"), berentet oder arbeitslos. Für andere Antworten können Sie wählen "nichts zutreffend/weiß nicht/anderes" und die zutreffenden Angaben selbst beschreiben.

Warum ist das wichtig?

Zur Berechnung des Unterhalts ist das Einkommen von Unterhaltsschuldner und -empfänger wichtig. Dazu gehört auch, wenn jemand mietfrei in der eigenen Immobilie wohnt.

Was bedeutet Kaltmiete?

Die Kaltmiete (auch Nettomiete oder Grundmiete genannt) ist die reine Miete für die Wohnfläche. Dazu gehören also weder Nebenkosten (Heizkosten, Wasser und Abwasser), Stromkosten, Telefonkosten oder die Kaution.

Einnahmen 1

Welche Angaben soll ich hier machen?

Zusätzlich zum normalen Nettogehalt gesellen sich oft Sonderzahlungen, Vergünstigungen und Boni, die auch oft nur 1x jährlich fällig werden. Diese werden in der Unterhaltsberechnung auf 12 Monate umgelegt. Sie brauchen dies nicht selbst auszurechnen, sondern geben einfach nur den Zeitraum an (mtl./jährlich), die für die entsprechende Einnahme gilt.

Schulden/Kredit 1

Was soll ich hier angeben?

Haben Sie für ein Haus oder ein Auto zum Beispiel einen Kredit abzubezahlen, kennen Sie normalerweise die monatliche Tilgungsrate, um die es hier geht. Sondertilgungen von größeren Summen bleiben hier zunächst unberücksichtigt.

 

Haben Sie gemeinsam Kredite aufgenommen, die Sie gemeinsam abbezahlen oder noch nicht wissen, wer wie viel zurückzahlen muss, geben Sie dies bitte im Mitteilungsfeld und/oder in unserem Rückruf an Sie an. In unserem Ratgeber zu Schulden und Krediten können Sie bereits erste Informationen finden.

Angaben zu Kindern

Warum müssen Angaben zu Kindern immer gemacht werden?

Auch, wenn Sie statt Kindesunterhalt zunächst den Trennungsunterhalt für Erwachsene berechnen lassen möchten, müssen die Unterhaltspflichten für Kinder festgestellt werden, da der Kindesunterhalt für minderjährige und volljährige Kinder in Ausbildung dem Trennungsunterhalt vorgeht.

 

Sie können also überlegen, ob Sie nicht doch Trennungs- und Kindesunterhalt im selben Zug berechnen lassen. Denn alle Informationen liegen bereits vor, Sie sparen Zeit für deren Zusammentragung und Eingabe, und auch die Kooperationskanzlei hat weniger Aufwand dabei, was sich in den Kosten günstig für Sie niederschlägt.

Was ist mit Adoptivkindern und Patchworkfamilien an sich?

Hat nur ein Partner ein Kind in die Ehe eingebracht, ist auch nur er für den Unterhalt weiter verantwortlich, es sei denn, der zweite Partner hat das Kind adoptiert. Genaueres können Sie in unserem Ratgeber "Unterhalt in der Patchworkfamilie" lesen. 

 

In Abschnitt 4 können Sie bei "Schulden und Krediten" bestehende Unterhaltspflichten/-titel angeben. Die sist eine wichtige Angabe, die wir telefonisch dann noch einmal besprechen.

Bitte machen Sie eine Angabe.
Kind 1

Wieso muss ich diese Angaben machen?

Wir benötigen Vor- und Nachnamen aller Person(en), um sie auseinanderhalten und im Ergebnisschreiben der Unterhaltsberechnung an Sie höflich namentlich benennen zu können. 

 

Sofern die Person die für Sie wichtigen Daten zu ihrem Einkommen nicht an Sie herausgeben will, kann die Kooperationskanzlei eine Auskunftsaufforderung vornehmen. Dafür können Sie bereits auch die anderen Daten zur Person eintragen.

Wieso muss ich diese Angaben machen?

Wir benötigen Vor- und Nachnamen aller Person(en), um sie auseinanderhalten und im Ergebnisschreiben der Unterhaltsberechnung an Sie höflich namentlich benennen zu können. 

 

Sofern die Person die für Sie wichtigen Daten zu ihrem Einkommen nicht an Sie herausgeben will, kann die Kooperationskanzlei eine Auskunftsaufforderung vornehmen. Dafür können Sie bereits auch die anderen Daten zur Person eintragen.

Warum ist das Geburtsdatum des Kindes wichtig?

Die Berechnung des Kindesunterhalts unterscheidet sich (oft) danach, ob es das 18. Lebensjahr vollendet hat oder noch nicht. 

Warum ist die Wohnsituation des Kindes wichtig?

Die Berechnung des Unterhalts unterscheidet zwischen alleinlebenden Kindern (manchmal sind 17jährige in Ausbildung schon darauf angewiesen) und bei einem Elternteil lebenden Kindern. Der Unterhalt kann von dem Wohnraum stellenden Elternteil (zum Teil) dann auch in Form von Kost und Logis gestellt werden.

Warum ist das Einkommen des Kindes wichtig?

Das Einkommen von in einer Ausbildung stehenden oder ein Dualstudium leistenden Kindern wird auf die zu zahlende Unterhaltssumme der Eltern angerechnet. Auch BAfÖG und Stipendien zählen als Einkommen. Ferienjobs von Schülern zählen nicht dazu. Auch brauchen Sie nicht das Kindergeld von 250 EUR hier anzugeben.

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Wir helfen Ihnen gerne:

Michael Lüer LL.B., LL.M.

Head of InfoPOINT

Stefan Geisler LL.B.

Manager InfoPOINT