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Be­ra­tung und Hil­fe

Bild: Beratung und Hilfe

Wer hilft mir, mei­nen An­spruch auf Un­ter­halt zu be­ur­tei­len und zu be­rech­nen?

Unterhalt hilft, die eigene Existenz zu sichern. Glauben Sie, Anspruch auf Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt oder Ehegattenunterhalt zu haben, kommt es entscheidend darauf an, dass Sie Ihren Unterhaltsanspruch in der Sache beurteilen und einen bestehenden Unterhaltsanspruch auch berechnen können. Wir erklären, wo Sie Hilfe finden, um Ihren Anspruch auf Unterhalt kompetent geltend zu machen.

Das Wich­tigs­te

  • Unterhaltsansprüche bedürfen immer der konkreten Berechnung. Das Gesetz formuliert nur Leitlinien. Auch die Unterhaltsbeträge zum Kindesunterhalt in der Düsseldorfer Tabelle dürfen nicht isoliert betrachtet werden.
  • Unterhaltsrechner im Internet sind nur so gut wie die Daten, die Sie eingeben. Die Daten, die Sie eingeben, ergeben sich aus Ihren individuellen Verhältnissen und bedürfen im Regelfall stets der Beurteilung.
  • Möchten Sie Ihren Unterhaltsanspruch individuell berechnen lassen, stehen wir Ihnen mit einer individuellen Unterhaltsberechnung gerne zur Verfügung.
  • Wissen Sie nicht, welchen Schritt Sie als erstes tun sollten, sollten Sie uns kontaktieren. Wir helfen Ihnen, sich zu orientieren.
  • Wünschen Sie eine juristische Beratung, stehen Ihnen unsere anwaltlichen Kooperationspartner gerne für ein anwaltliches Erstberatungsgespräch zur Verfügung.
  • Geht es um den Kindesunterhalt, kann auch das Jugendamt Ansprechpartner sein. Sie entscheiden, ob Sie das Jugendamt in Anspruch nehmen oder zur effektiven Durchsetzung Ihrer Unterhaltsansprüche einen Rechtsanwalt beauftragen.

Kann ich ir­gend­wo nach­le­sen, wel­chen Un­ter­halts­an­spruch ich ha­be?

Über Unterhalt wird gerne gestritten. Da es ums Geld geht, streiten Unterhaltsberechtigte und Unterhaltspflichtige darüber, wer was beanspruchen kann und was der andere zahlen muss. Das Problem dabei ist, dass Sie Ihren Unterhaltsanspruch nicht irgendwo ablesen oder nachlesen können. Das Gesetz formuliert lediglich Richtlinien.

Was Sie beim Thema Unterhalt beachten sollten

Was Sie beim The­ma Un­ter­halt be­ach­ten soll­ten

Ein Überblick zum Thema Unterhalt und Tipps für die Unterhaltsberechnung.

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Auch der Blick in die Düsseldorfer Tabelle, in der der Kindesunterhalt geregelt ist, hilft nur insoweit Sie in der Lage sind, Ihr bereinigtes Nettoeinkommen zu beziffern und das Zahlenwerk in der Tabelle richtig zu interpretieren. Das gleiche Problem haben Sie, wenn Sie Trennungs- oder Ehegattenunterhalt einfordern. Dann kommt es darauf an, welche Verbindlichkeiten das Einkommen der unterhaltspflichtigen Person reduzieren und inwieweit Ihr eigenes Einkommen auf den Unterhaltsanspruch anzurechnen ist.

Im Regelfall werden Sie also darauf angewiesen sein, dass Sie sich kompetent beraten und Ihren Unterhaltsanspruch beziffern lassen. Die Frage ist, wo Sie diese Beratung und Hilfe finden.

Wel­che Vor­tei­le bie­tet die in­di­vi­du­el­le Un­ter­halts­be­rech­nung?

Unterhaltsansprüche sind meist sehr individuell. Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage der Einkommensverhältnisse der unterhaltspflichtigen Person und Ihrer eigenen individuellen Gegebenheiten. Vorab ist zudem zu prüfen, ob der Unterhaltsanspruch in der Sache überhaupt begründet ist. Geht es um Ihr minderjähriges Kind, ist die Antwort einfach. Minderjährige Kinder sind so gut wie immer unterhaltsberechtigt. Aber auch dann geht es immer noch darum, die Zahlbeträge in der Düsseldorfer Tabelle richtig zu interpretieren und auf die eigene Situation übertragen. Es genügt keinesfalls, die Zahlbeträge dort einfach ablesen zu wollen. Geht es um Trennungs- oder Ehegattenunterhalt, kommt es noch mehr darauf an, dass Sie Ihren Anspruch im Detail begründen. Konkrete Ergebnisse bietet also nur eine individuelle Unterhaltsberechnung.

Die Menschen sind da, um einander zu helfen, und wenn man eines Menschen Hilfe in rechten Dingen nötig hat, so muß man ihn dafür ansprechen.

Jeremias Gotthelf (1797 - 1854)

Wie kann ich mei­nen Un­ter­halts­an­spruch in­di­vi­du­ell be­rech­nen las­sen?

Steht Ihr Unterhaltsanspruch dem Grundsatz nach fest, kann der Anspruch berechnet werden. Wenn Sie sich auf unserer Website umsehen, finden Sie ein konkretes Angebot, Ihren Unterhaltsanspruch individuell zu berechnen. Es versteht sich, dass wir dazu Ihre individuelle Familiensituation abfragen müssen. Erst in Kenntnis Ihrer Gegebenheiten lässt sich der Unterhaltsanspruch beziffern.

Selbstverständlich unterliegen Ihre Angaben dem Datenschutz und werden absolut vertraulich behandelt. Ihre Angaben werden nach dem aktuellen Stand der Technik verschlüsselt an uns übermittelt. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten nur so lange, wie es die gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungsfrist zulässt.

Sie wis­sen nicht, was Sie tun soll­ten? Kon­tak­tie­ren Sie uns.

Wissen Sie gerade nicht, welchen Schritt Sie tun sollten, um Ihren Unterhaltsanspruch geltend zu machen, sollten Sie uns kontaktieren. Wir helfen Ihnen, sich zu orientieren. Rufen Sie uns unter unserer kostenlosen Hotline: 0 800 – 34 86 72 3 einfach an. Wir sind rund um die Uhr, sieben Tage in der Woche für Sie da.

Sie möch­ten sich per­sön­lich be­ra­ten las­sen? Kon­tak­tie­ren Sie ei­nen un­se­rer Rechts­an­wäl­te.

Möchten Sie sich ungeachtet der Unterhaltsberechnung persönlich beraten lassen, können Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen. Wir vermitteln Sie dann an einen unserer Rechtsanwälte, die als Kooperationspartner mit uns zusammenarbeiten.

In einem anwaltlichen Erstberatungsgespräch erhalten Sie im Hinblick auf Ihre persönliche Situation erste Informationen, wie sich Ihr Unterhaltsanspruch gestaltet oder gestalten könnte. Für eine solche anwaltliche Erstberatung verlangen Rechtsanwälte normalerweise eine Erstberatungsgebühr von bis zu ca. 250 EUR. Sprechen Sie den Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin direkt darauf an, ob und in welcher Höhe er/sie diese Erstberatungsgebühr tatsächlich berechnet.

Expertentipp: Sind Sie selbst rechtsschutzversichert oder sind Sie über die Rechtsschutzversicherung Ihres Noch-Ehepartners familienversichert, zahlt die Rechtsschutzversicherung im Regelfall die Erstberatungsgebühr für eine anwaltliche Erstberatung. Details dazu können Sie in der Rechtsschutzversicherungspolice nachlesen. Ihr Anwalt kann die Erstberatung dann über Ihre Rechtschutzversicherung abrechnen. Sie selbst zahlen normalerweise nichts.

Verdienen Sie selbst wenig oder kein Geld, können Sie sich bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beschaffen. Sie müssen dazu Ihre finanzielle Situation nachweisen (z.B. Lohnabrechnung, Arbeitslosenbescheid). Erhalten Sie einen Beratungshilfeschein, können Sie sich in einem Erstberatungsgespräch anwaltlich beraten lassen. Sie zahlen dann allenfalls noch einen Eigenanteil von 15 EUR.

Kann ich mich auch an das ört­li­che Ju­gend­amt wen­den?

Geht es um den Kindesunterhalt, ist auch das örtliche Jugendamt Ihr Ansprechpartner. Auch dort werden Sie beraten, allerdings nur soweit es um den Kindesunterhalt geht. Geht es um den Trennungs- oder Ehegattenunterhalt, ist das Jugendamt nicht der richtige Ansprechpartner. Das Jugendamt kann Ihnen beistehen, wenn Sie den Unterhalt für Ihr Kind geltend machen wollen oder wenn Sie Unterhaltsvorschuss für Ihr Kind beantragen wollen.

Unterhaltsvorschuss beantragen

Un­ter­halts­vor­schuss be­an­tra­gen

Unterhaltsvorschuss, wie und wo Sie ihn beantragen können und was Sie dafür brauchen.

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Genauso gut können Sie auch einen Rechtsanwalt konsultieren. Möglicherweise kann Sie ein Rechtsanwalt effektiver vertreten, soweit das Jugendamt personell oder zeitlich nicht in der Lage sein sollte, Sie umfassend zu betreuen und Ihren Unterhaltsanspruch effektiv durchzusetzen. Es könnte sein, dass sich die unterhaltspflichtige Person durch die Zahlungsaufforderung eines kompetenten Rechtsanwalts eher dazu veranlasst sieht, den Unterhalt anzuerkennen und Unterhalt zu zahlen, als wenn die Aufforderung durch das Jugendamt erfolgt.

Fa­zit

Fragen des Unterhaltsrechts bedürfen immer der individuellen Beurteilung. Sie sollten keineswegs den Versuch starten, eben mal Unterhalt einzufordern, ohne dass Sie konkret wissen, ob der Unterhaltsanspruch besteht und wie er sich konkret so beziffern lässt, dass der Anspruch Bestand hat.

Geschrieben von: iurFRIEND-Redaktion

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