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Definition: Rechtsschutzversicherung

DEFINITION

Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung (kurz: Rechtsschutz) begleicht Kosten von Rechtsstreitigkeiten im privaten Bereich. Die Unkosten welcher Verfahren (Schadensersatzfälle, Bußgelder) sie genau deckt, unterscheidet sich je nach Anbieter. Große gemeinsame Nenner (eigene Anwaltskosten im Strafrecht, Erstberatungskosten bei allen Anwälten) übernehmen die meisten Versicherungen, bei der Geltendmachung von Unterhalt greifen sie dagegen nicht immer.

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Kurzfassung - Alles auf einen Blick

  • Sind Sie rechtsschutzversichert, bieten alle Versicherer die Möglichkeit, sich in familienrechtlichen und damit auch in unterhaltsrechtlichen Angelegenheiten in einem Erstberatungsgespräch anwaltlich beraten zu lassen.
  • Für die außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzung in Unterhaltsstreitigkeiten benötigen Sie einen Zusatz in Ihrer Versicherung.
  • Achten Sie auf die Wartezeit und welche Leistungen vom Versicherungsschutz umfasst sind. Sind Sie für Unterhaltsrechtsstreitigkeiten beim Kindesunterhalt, Vaterschaftsklagen oder Regressforderungen des Sozialamtes, wenn Sie für Ihren pflegebedürftigen Elternteil unterhaltspflichtig sind, geschützt?

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Sie sind rechtsschutzversichert, wenn Sie selbst Versicherungsnehmer einer Rechtsschutzversicherung sind. Sie sind aber auch dann rechtsschutzversichert, wenn nur Ihr Ehepartner Vertragspartner des Versicherers ist. In diesem Fall sind Sie über Ihren Ehepartner mitversichert. Der Rechtsschutzversicherer übernimmt dann auch die Kosten für Sie.

Un­ter­halts­rechts­schutz muss meist erst aktiviert werden

Informieren Sie sich, ob Ihre Rechtsschutzversicherung mit dem Unterhaltsrechtsschutz ein Zusatzmodul anbietet. Sie müssen dieses Zusatzmodul in der Regel zusätzlich versichert haben.

Haben Sie „Familienrechtsschutz“ versichert, beinhaltet dieser Rechtsschutz oftmals nicht, dass Sie Unterhaltsrechtsstreitigkeiten versichert haben. Diese Art von Rechtsschutz gewährleistet nur, dass die unmittelbar zu Ihrer Familie gehörenden Familienmitglieder in den Versicherungsschutz einbezogen sind.

GUT ZU WISSEN

Beinhaltet Ihre Rechtsschutz auch Mediation und Sorgerecht?

Unterhaltsrechtsstreitigkeiten gehen oft mit sorgerechtlichen Streitigkeiten einher. Prüfen Sie also, ob auch Angelegenheiten der elterlichen Sorge und des Aufenthaltsbestimmungsrechts einbezogen sind. Lesen Sie auch nach, ob Ihre Versicherung Kosten für eine „einvernehmliche Konfliktbeilegung“ (Mediation) übernimmt. Meist trägt der Versicherte den Kostenaufwand bis zu einem bestimmten Betrag.

Zum Ratgeber: Sorgerecht und Unterhalt

Was deckt der Be­ra­tungs-Rechts­schutz ab?

Alle Versicherer gewähren einen Beratungs-Rechtsschutz in familien-, lebenspartnerschafts- und erbrechtlichen Angelegenheiten. Beratungs-Rechtsschutz bedeutet, dass Sie zu einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin Ihrer Wahl gehen und sich in einem Erstberatungsgespräch über Ihre Rechte und Pflichten informieren. Ein solches Erstberatungsgespräch bei einem Anwalt oder einer Anwältin dient der Orientierung über die rechtliche Situation. Sie dürfen nicht erwarten, dass der Anwalt Sie in allen Details berät oder Ihre persönlichen Unterlagen einsieht.

Anwälte dürfen ein solches Beratungsgespräch mit einer Gebühr von bis zu ca. 250 EUR einschließlich Auslagen und Mehrwertsteuer abrechnen. Insoweit versteht sich, dass die Beratungsmöglichkeiten eingeschränkt sind. Möchten Sie die Anwältin bzw. den Anwalt beauftragen, für Sie Schriftsätze zu fertigen und mit der Gegenseite in Kontakt zu treten und Ihre Sache zu verhandeln, geht die Tätigkeit des Anwalts über den reinen Beratungsrechtsschutz hinaus.

GUT ZU WISSEN

Scheidung nicht vom Rechtsschutz abgedeckt

Sie können sich bei einem Anwalt oder einer Anwältin Ihres Vertrauens auch im Hinblick auf Ihre Trennung und Scheidung beraten lassen. Auch insoweit ist der Kostenaufwand durch den Erstberatungsrechtsschutz abgedeckt. Ihre Scheidung an sich ist aber nicht versichert und im Regelfall auch nicht versicherbar. Es gibt wenige Anbieter, die ein Zusatzmodul Ehe-Rechtsschutz haben.

Zum Ratgeber: 30 Fragen und Antworten zu Ihrer Scheidung

CHECKLISTE

Wie kann ich bei meiner Scheidung alles richtig machen?

Bei der Scheidung kann es schnell zu Problemen oder Streit kommen. Wie vermeiden Sie gängige Fehler?

Checkliste

Gängige Fehler vermeiden bei Scheidung

So vermeiden Sie gängige Fehler im Scheidungsverfahren - insbesondere bei den Scheidungsfolgen.

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Un­ter­halts­rechts­streit bezahlen, wenn man nicht rechts­schutz­ver­si­chert ist

Sind Sie nicht rechtsschutzversichert und müssen bei einem Unterhaltsrechtsstreit den Kostenaufwand für die anwaltliche Beratung und Vertretung selbst bezahlen, können Sie auf andere Hilfen zurückgreifen. Verfügen Sie nur über ein geringes Einkommen oder beziehen Hartz IV Leistungen, haben Sie aller Wahrscheinlichkeit nach Anspruch auf staatliche Beratungshilfe und Verfahrenskostenhilfe (kurz: VKH).

Beratungshilfe

Die Beratungshilfe erhalten Sie für die außergerichtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin Ihrer Wahl. Gehen Sie zu Ihrem örtlichen Amtsgericht. Legen Sie dort Ihre Einkommensnachweise oder den Bewilligungsbescheid des Sozialleistungsträgers vor. Sie erhalten dann einen Beratungsschein, mit dem Sie eine Kanzlei Ihrer Wahl aufsuchen und sich beraten lassen können. Sie zahlen lediglich einen Eigenanteil von 15 EUR.

Verfahrenskostenhilfe

Müssen Sie Ihr Recht vor Gericht erstreiten, müssen Sie sich in Unterhaltsrechtsstreitigkeiten anwaltlich vertreten lassen. Sie können in Verbindung mit Ihrem Klageantrag oder Ihrer Stellungnahme auf einen solchen Antrag Verfahrenskostenhilfe beantragen. Je nach Ihren Einkommensverhältnissen wird Ihnen diese mit oder ohne Ratenzahlung bewilligt.

Wird Ihnen Verfahrenskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt, brauchen Sie überhaupt nichts an Ihren Anwalt und die Gerichtskasse zu zahlen. Bei einer Ratenzahlung zahlen Sie die von der Gerichtskasse zunächst verauslagten Verfahrenskosten in Teilbeträgen an die Gerichtskasse zurück. Ihre Anwältin bzw. Ihr Anwalt erhält sein Geld dann von der Gerichtskasse.

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Unterhaltsrecht
So funktioniert der Trennungs-, Ehegatten- und Kindesunterhalt

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Warum gibt es das „iurFRIEND®“ Rat & Hilfe Center?

Unser iurFRIEND® Rat & Hilfe Center gibt es, damit Sie jeder Zeit bei rechtlichen Fragestellungen* und Problemen eine unabhängige Anlaufstelle haben, und dies kostenlos.Rat & Hilfe  Center

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurFRIEND.com)

  • Gratis-Gespräche entweder durch unseren InfoPOINT (für allgemeine Fragen) oder durch unsere Kooperationsanwälte (für individuelle, Ihren Fall betreffende Fragen);
  • Die Möglichkeit, schriftlich Fragen zu stellen, und diese auch durch handverlesene Rechtsanwälte schnell und verständlich beantwortet zu bekommen;
  • Einen 24/7-Service „rund-um-die-Uhr“, weil wir wissen, dass Sie manchmal auch eine Frage spät abends, früh morgens oder am Wochenende beantwortet haben möchten;
  • Videogespräche, wenn Sie Ihren Ansprechpartner direkt live sehen möchten;
  • Unser sorgsam gepflegtes EliteXPERTS®-Netzwerk, auf das Sie jeder Zeit zugreifen können, mit handverlesenen Experten vor Ort;
  • Unser „RechtsNAVI®“, das Ihnen hilft, schnell und sicher bis hin zur Lösung Ihres Rechtsproblems* zu navigieren.
  • Und natürlich haben Sie im Rat &  Hilfe Center die Möglichkeit, uns ganz einfach per Telefon, E-Mail, Fax, WhatsApp oder Chat zu kontaktieren, oder uns Ihre positive und nicht so positive Kritik zukommen zu lassen (gerade, wenn Sie einmal mit uns nicht so zufrieden waren, wären wir Ihnen wirklich sehr dankbar, wenn Sie uns dies kurz mitteilen; wir melden uns dann auf jeden Fall bei Ihnen immer zurück.

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurfriend.com/rat-und-hilfe-center)

Sind Sie rechtsschutzversichert, wird Unterhaltsrechtsschutz nur gewährt, wenn Ihre Versicherung auch eine entsprechende Regelung für Unterhaltsrechtsschutz hat. Die meisten Versicherungen bieten lediglich Rechtsschutz für die anwaltliche Erstberatung in familienrechtlichen Angelegenheiten.

Wenn Sie sich bei offensichtlich begründeten Forderungen kompromissbereit zeigen, sollte es möglich sein, sich außergerichtlich auf eine gemeinsame Basis zu verständigen. Eine im gegenseitigen Einvernehmen verhandelte Regelung erweist sich erfahrungsgemäß als beständiger und überzeugender, als wenn eine Partei im Wege eines Gerichtsbeschlusses zu einer Regelung gezwungen wird.

 

Haben Sie nach dem Lesen dieses Ratgebers noch Fragen oder konkrete Anliegen, über die Sie sich mit uns austauschen möchten? Dann rufen Sie uns gerne jederzeit unter unseren kostenlosen Servicenummer (0800 - 34 86 72 3) an oder vereinbaren Sie hier einen Gratis-Rückruftermin. Natürlich können Sie uns auch eine Nachricht über unser Kontaktformular schreiben.