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Un­ter­halts­rechts­schutz

Bild: Unterhaltsrechtsschutz

Sind Sie rechtsschutzversichert, wird Unterhaltsrechtsschutz nur gewährt, wenn Ihre Versicherung auch eine entsprechende Regelung für Unterhaltsrechtsschutz hat. Die meisten Versicherungen bieten lediglich Rechtsschutz für die anwaltliche Erstberatung in familienrechtlichen Angelegenheiten. In diesem Ratgeber erfahren Sie, was zu beachten ist und wie Sie alternativ Ihre Unterhaltsansprüche geltend machen oder Unterhaltsforderungen abwehren.

Kur­ze Zu­sam­men­fas­sung

  • Sind Sie rechtsschutzversichert, bieten alle Versicherer die Möglichkeit, sich in familienrechtlichen und damit auch in unterhaltsrechtlichen Angelegenheiten in einem Erstberatungsgespräch anwaltlich beraten zu lassen.
  • Für die außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzung in Unterhaltsstreitigkeiten benötigen Sie einen Zusatz in Ihrer Versicherung.
  • Achten Sie auf die Wartezeit und welche Leistungen vom Versicherungsschutz umfasst sind. Sind Sie für Unterhaltsrechtsstreitigkeiten beim Kindesunterhalt, Vaterschaftsklagen oder Regressforderungen des Sozialamtes, wenn Sie für Ihren pflegebedürftigen Elternteil unterhaltspflichtig sind, geschützt?

Prak­ti­sche Tipps für Sie

Tipp 1: Nutzen Sie den Erstberatung-Rechtsschutz
Sind Sie rechtsschutzversichert, können Sie sich in der Kanzlei Ihrer Wahl in einem Erstberatungsgespräch über Ihre Rechte und Pflichten informieren.

Tipp 2: Nutzen Sie die Möglichkeit der Mediation
Viele Rechtsschutzversicherungen bieten die Möglichkeit die Mediation. Ein Mediator könnte auch in Ihrem Unterhaltsrechtsstreit vermitteln und eine Lösung ohne einen Unterhaltsrechtsstreit ermöglichen.

Tipp 3: Beantragen Sie Beratungshilfe oder Verfahrenskostenhilfe
Sind Sie nicht rechtsschutzversichert, können Sie sich über die staatliche Beratungshilfe außergerichtlich anwaltlich beraten lassen oder den Kostenaufwand für einen Unterhaltsrechtsstreit über die Verfahrenskostenhilfe abdecken.

Sind Sie rechts­schutz­ver­si­chert?

Sie sind rechtsschutzversichert, wenn Sie selbst Versicherungsnehmer einer Rechtsschutzversicherung sind. Sie sind aber auch dann rechtsschutzversichert, wenn nur Ihr Ehepartner Vertragspartner des Versicherers ist. In diesem Fall sind Sie über Ihren Ehepartner mitversichert. Der Rechtsschutzversicherer übernimmt dann auch die Kosten für Sie.

Ist der Un­ter­halts­rechts­schutz ent­hal­ten?

Informieren Sie sich, ob ihr Rechtsschutzversicherung mit dem Unterhaltsrechtsschutz ein Zusatzmodul anbietet. Sie müssen dieses Zusatzmodul in der Regel zusätzlich versichert haben.

Haben Sie „Familienrechtsschutz“ versichert, beinhaltet dieser Rechtsschutz oftmals nicht, dass Sie Unterhaltsrechtsstreitigkeiten versichert haben. Diese Art von Rechtsschutz gewährleistet nur, dass die unmittelbar zu Ihrer Familie gehörenden Familienmitglieder in den Versicherungsschutz einbezogen sind.

Gut zu wissen: Unterhaltsrechtsstreitigkeiten gehen oft mit sorgerechtlichen Streitigkeiten einher. Prüfen Sie also, ob auch Angelegenheiten der elterlichen Sorge und des Aufenthaltsbestimmungsrechts einbezogen sind.

Kindesunterhalt

Kin­des­un­ter­halt

Wie wird der Kindesunterhalt berechnet? Erfahren Sie, was Sie beim Kindesunterhalt beachten müssen.

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Nut­zen Sie die Mög­lich­keit ei­ner Me­dia­ti­on

Am besten informieren Sie sich, welche Regelungen bei Ihrer Versicherung gelten. Lesen Sie in den Bedingungen Ihrer Versicherung nach, ob die Kosten für eine „einvernehmliche Konfliktbeilegung“ übernommen werden. Meist trägt der Versicherte den Kostenaufwand bis zu einem bestimmten Betrag. Die Rechtsschutzversicherer unterscheiden sich in Details.

Was deckt der Be­ra­tungs-Rechts­schutz ab?

Alle Versicherer gewähren einen Beratungs-Rechtsschutz in familien-, lebenspartnerschafts- und erbrechtlichen Angelegenheiten. Beratungs-Rechtsschutz bedeutet, dass Sie zu einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin Ihrer Wahl gehen und sich in einem Erstberatungsgespräch über Ihre Rechte und Pflichten informieren. Ein solches Erstberatungsgespräch bei einem Anwalt oder einer Anwältin dient der Orientierung über die rechtliche Situation. Sie dürfen nicht erwarten, dass der Anwalt Sie in allen Details berät oder Ihre persönlichen Unterlagen einsieht.

Anwälte dürfen ein solches Beratungsgespräch mit einer Gebühr von bis zu ca. 250 EUR einschließlich Auslagen und Mehrwertsteuer abrechnen. Insoweit versteht sich, dass die Beratungsmöglichkeiten eingeschränkt sind. Möchten Sie die Anwältin bzw. den Anwalt beauftragen, für Sie Schriftsätze zu fertigen und mit der Gegenseite in Kontakt zu treten und Ihre Sache zu verhandeln, geht die Tätigkeit des Anwalts über den reinen Beratungsrechtsschutz hinaus.

Gut zu wissen: Sie können sich bei einem Anwalt oder einer Anwältin Ihres Vertrauens auch im Hinblick auf Ihre Trennung und Scheidung beraten lassen. Auch insoweit ist der Kostenaufwand durch den Erstberatungsrechtsschutz abgedeckt. Ihre Scheidung an sich ist aber nicht versichert und im Regelfall auch nicht versicherbar.

Die ARAG-Rechtsschutzversicherung bietet mit dem Zusatzmodul Ehe-Rechtsschutz Versicherungsschutz für Ihre Scheidung und übernimmt Ihre Rechtsanwalts- und Gerichtskosten bis zu 30.000 EUR. In diesem Fall ist ausnahmsweise auch der Ehepartner versichert und kann seine Verfahrenskosten für die Scheidung über den Versicherer abwickeln. Allerdings besteht beim Ehe-Rechtsschutz eine Wartezeit von drei Jahren.

Gängige Fehler vermeiden bei Scheidung

Gän­gi­ge Feh­ler ver­mei­den bei Schei­dung

Zögern Sie es nicht hinaus, sich über das Trennungsjahr, die Scheidung und ihre Folgen zu informieren. Machen Sie sich rechtzeitig Gedanken und versuchen sich zu einigen.

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Wie be­zah­len Sie Ih­ren Un­ter­halts­rechts­streit, wenn Sie nicht rechts­schutz­ver­si­chert sind?

Sind Sie nicht rechtsschutzversichert und müssen bei einem Unterhaltsrechtsstreit den Kostenaufwand für die anwaltliche Beratung und Vertretung selbst bezahlen, können Sie auf andere Hilfen zurückgreifen. Verfügen Sie nur über ein geringes Einkommen oder beziehen Hartz IV Leistungen, haben Sie aller Wahrscheinlichkeit nach Anspruch auf staatliche Beratungshilfe und Verfahrenskostenhilfe (kurz: VKH).

Beratungshilfe: Die Beratungshilfe erhalten Sie für die außergerichtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin Ihrer Wahl. Gehen Sie zu Ihrem örtlichen Amtsgericht. Legen Sie dort Ihre Einkommensnachweise oder den Bewilligungsbescheid des Sozialleistungsträgers vor. Sie erhalten dann einen Beratungsschein, mit dem Sie eine Kanzlei Ihrer Wahl aufsuchen und sich beraten lassen können. Sie zahlen lediglich einen Eigenanteil von 15 EUR.

Verfahrenskostenhilfe: Müssen Sie Ihr Recht vor Gericht erstreiten, müssen Sie sich in Unterhaltsrechtsstreitigkeiten anwaltlich vertreten lassen. Sie können in Verbindung mit Ihrem Klageantrag oder Ihrer Stellungnahme auf einen solchen Antrag Verfahrenskostenhilfe beantragen. Je nach Ihren Einkommensverhältnissen wird Ihnen diese mit oder ohne Ratenzahlung bewilligt.

Wird Ihnen Verfahrenskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt, brauchen Sie überhaupt nichts an Ihren Anwalt und die Gerichtskasse zu zahlen. Bei einer Ratenzahlung zahlen Sie die von der Gerichtskasse zunächst verauslagten Verfahrenskosten in Teilbeträgen an die Gerichtskasse zurück. Ihre Anwältin bzw. Ihr Anwalt erhält sein Geld dann von der Gerichtskasse.

Aus­blick

Egal, ob Sie Unterhalt fordern oder Unterhalt ablehnen: Wenn Sie sich bei offensichtlich begründeten Forderungen kompromissbereit zeigen, sollte es möglich sein, sich außergerichtlich auf eine gemeinsame Basis zu verständigen. Eine im gegenseitigen Einvernehmen verhandelte Regelung erweist sich erfahrungsgemäß als beständiger und überzeugender, als wenn eine Partei im Wege eines Gerichtsbeschlusses zu einer Regelung gezwungen wird.

Glossar zum Artikel:

  • Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist Teil des Sorgerechts und umfasst das Recht, über den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes im Alltag zu entscheiden, dazu gehören auch Freizeit und Urlaub.
  • Mediation ist ein freiwilliges Verfahren zur Klärung eines Konfliktes, bei dem ein unabhängiger Dritter die Streitparteien in ihrem Lösungsprozess begleitet.
  • Wer nur über ein geringes Einkommen verfügt, jedoch Hilfe von einem Anwalt benötigt, kann einen gerichtlichen Beratungshilfeschein beim zugehörigen Amtsgericht beantragen. Dieser Schein ermöglicht einem den gebührenfreien Besuch eines Anwaltes seiner Wahl.

Geschrieben von: iurFRIEND-Redaktion

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