Warum soll das Ablesen einer Tabelle derart schwierig sein?
Trotz ihres Richtliniencharakters darf die Düsseldorfer Tabelle nicht so verstanden werden, dass sich daraus sofort der Kindesunterhalt für ein Kind entnehmen lässt.
Standard sind zwei Unterhaltsberechtigte
Die Tabelle geht davon aus, dass zwei unterhaltsberechtigte Personen vorhanden sind. Insoweit kommen in Betracht:
Was ist, wenn es mehr oder weniger als zwei Unterhaltsberechtigte gibt?
Sind mehr als zwei Unterhaltsberechtigte vorhanden (z.B. drei Kinder), erfolgt eine Herabstufung in eine niedrigere Einkommensgruppe, während bei weniger als zwei Unterhaltsberechtigten (ein Kind) eine Höherstufung in die nächst höhere Einkommensgruppe erfolgt. Grund ist, dass der unterhaltspflichtige Elternteil nicht übermäßig belastet werden soll.
Jedoch darf die Höherstufung oder Herabstufung nicht schematisch verstanden werden. Vielmehr sind jeweils die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen:
- Liegen beispielsweise die Einkommensverhältnisse nur geringfügig über einer Einkommensgruppe, kann es unangemessen sein, sofort eine Höherstufung in die höhere Einkommensgruppe vorzunehmen.
- Vor allem kann es geboten sein, aufgrund der jeweiligen Differenz von 400 € zwischen den einzelnen Einkommensgruppen Zurückhaltung zu üben.
- Als Orientierung werden meist die Bedarfskontrollbeträge (siehe weiteres Kapitel unten) herangezogen, die in der Düsseldorfer Tabelle zu jeder Einkommensgruppe angegeben sind.
Welche Rolle spielt der Bedarfskontrollbetrag?
In der Düsseldorfer Tabelle werden ganz rechts zu jeder Einkommensgruppe die sogenannten Bedarfskontrollbeträge angegeben. Der Bedarfskontrollbetrag des unterhaltspflichtigen Elternteils in der Einkommensgruppe 1 ist identisch mit dem Eigenbedarf (1 200 €, wenn der Elternteil nicht erwerbstätig ist, und 1 450 €, wenn er oder sie erwerbstätig ist).
Ab der Einkommensgruppe 2 ist der Bedarfskontrollbetrag nicht mehr identisch mit dem Eigenbedarf. Er soll eine ausgewogene Verteilung zwischen dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und den unterhaltsberechtigten Kindern gewährleisten. Wird der Betrag unter Berücksichtigung auch anderer Unterhaltspflichten unterschritten, ist der Tabellenbetrag der nächst niedrigeren Gruppe, deren Bedarfskontrollbetrag nicht unterschritten wird, anzusetzen.
Wie wird der Unterhalt im Mangelfall berechnet?
Im Mangelfall kann der volle Unterhaltsbedarf eines jeden Kindes nicht befriedigt werden. Sein Unterhaltsanspruch muss zwangsläufig im Verhältnis zu anderen gleichrangigen Kindern gekürzt werden. Diese Kürzung erfolgt grundsätzlich proportional zu dem Unterhaltsbedarf des einzelnen Kindes.
Möchten Sie sich mit mehr als zwei Unterhaltsbegünstigten privat auf Unterhaltshöhen einigen, oder aber auch eine vorgeblich professionell erstellte Forderung der Gegenseite überprüfen, sollten Sie möglichst selbst eine professionelle Unterhaltsberechnung vornehmen lassen. Nur so lässt sich gewährleisten, dass alle familiären und persönlichen Umstände berücksichtigt werden, die in die Berechnung des maßgeblichen Unterhalts einfließen. Möchten Sie nicht gleich loslegen, zum Beispiel mit unserem Online-Unterhaltsservice, kontaktieren Sie gerne unseren Infopoint. Erfahrene Juristen beantworten Ihr Anliegen in einem kostenlosen Orientierungsgespräch. Wir freuen uns unter 0800 3486723 auf Ihren Anruf.