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Definition - Was sind dynamische und statische Unterhaltstitel?

DEFINITION

Was sind dynamische und statische Unterhaltstitel?

Unterhaltstitel sind Dokumente (Gerichtsbeschluss, Urteil, Jugendamtsurkunde), aus denen eine Unterhaltsforderung auch vollstreckt werden kann. Ein statischer Unterhaltstitel legt einen konkreten Zahlbetrag fest. Er kann nur im Wege einer Abänderungsklage abgeändert werden. Bei einem dynamischen Unterhaltstitel erhöht sich automatisch der Unterhaltsbetrag, wenn die Mindestunterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle steigen oder wenn das Kind älter wird und damit einen höheren Anspruch auf Kindesunterhalt hat. Wenn der Unterhalt in einem dynamischen Unterhaltstitel festgeschrieben wird, wird der Unterhaltsbetrag in Form eines Prozentsatzes des jeweiligen Mindestunterhalts ausgedrückt.

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Kurzfassung - Alles auf einen Blick

  • Ein Unterhaltstitel schreibt die Unterhaltspflicht des zahlungspflichtigen Elternteils verbindlich fest und ist Grundlage eventuell notwendiger Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
  • Manche dieser Titel sind statisch. Das heißt, dass sie sich nicht automatisch anpassen. Hat das Kind später Anspruch auf mehr Geld, muss dies im Wege der Abänderungsklage geltend gemacht werden.
  • Beim Kindesunterhalt ändern sich die Verhältnisse aber fortlaufend. Das Kind wird älter und die Unterhaltszahlbeträge der Düsseldorfer Tabelle  erhöhen sich im Jahresrhythmus. Insoweit besteht ein Interesse des Kindes daran, dass es von der Entwicklung profitiert und die Unterhaltshöhe angepasst wird. Deshalb gibt es auch dynamische Unterhaltstitel, die automatisch fortlaufend angepasst werden.

Kindesunterhalt als Betreuungs- und Barunterhalt

Kindesunterhalt gibt es in der Form des Betreuungsunterhalts und des Barunterhalts. Betreuungsunterhalt leistet derjenige Elternteil, der das Kind betreut und aufzieht und bei dem das Kind wohnt. Er gewährt ihm also Kost und Logis. Derjenige Elternteil, der das Kind nicht betreut, leistet Barunterhalt. Die Düsseldorfer Tabelle enthält Richtsätze für den Kindesunterhalt, indem sie den Lebensbedarf des Kindes anhand der Einkommensverhältnisse der Eltern und des Kindesalters auf Grundlage von Erfahrungswerten typisiert.

EinkommensstufeNettoeinkommen des UnterhaltspflichtigenAltersstufen in Jahren 1-56-1112-17Ab 18ProzentsatzBedarfskontrollbetrag
1bis 2.100 EUR480 EUR551 EUR645 EUR689 EUR100 %1.200/1.450 EUR
22.101 - 2.500 EUR504 EUR579 EUR678 EUR724 EUR105 %1.750 EUR
32.501 - 2.900 EUR528 EUR607 EUR710 EUR758 EUR110 %1.850 EUR
42.901 - 3.300 EUR552 EUR634 EUR742 EUR793 EUR115 %1.950 EUR
53.301 - 3.700 EUR576 EUR662 EUR774 EUR827 EUR120 %2.050 EUR
63.701 - 4.100 EUR615 EUR706 EUR826 EUR882 EUR128 %2.150 EUR
74.101 - 4.500 EUR653 EUR750 EUR878 EUR938 EUR136 %2.250 EUR
84.501 - 4.900 EUR692 EUR794 EUR929 EUR993 EUR144 %2.350 EUR
94.901 - 5.300 EUR730 EUR838 EUR981 EUR1.048 EUR152 %2.450 EUR
105.301 - 5.700 EUR768 EUR882 EUR1.032 EUR1.103 EUR160 %2.550 EUR
115.701 - 6.400 EUR807 EUR926 EUR1.084 EUR1.158 EUR168 %2.850 EUR
126.401 - 7.200 EUR845 EUR970 EUR1.136 EUR1.213 EUR176 %3.250 EUR
137.201 - 8.200 EUR884 EUR1.014 EUR1.187 EUR1.268 EUR184 %3.750 EUR
148.201 - 9.700 EUR922 EUR1.058 EUR1.239 EUR1.323 EUR192 %4.350 EUR
159.701 - 11.200 EUR960 EUR1.102 EUR1.290 EUR1.378 EUR200 %5.050 EUR

 

Was ist ein Unterhaltstitel?

Im Idealfall leistet der nicht betreuende Elternteil freiwillig und im Bewusstsein seiner Verantwortung für das Kind den Kindesunterhalt. Dafür braucht es keinen förmlichen Unterhaltstitel. Verweigert er hingegen den Barunterhalt oder zahlt er nur zögerlich, ist der betreuende Elternteil und gesetzliche Vertreter des Kindes daran interessiert, den nicht betreuenden Elternteil notfalls mit gerichtlicher Hilfe zur Zahlung des Kindesunterhalts zu veranlassen. Dafür benötigt er einen Unterhaltstitel. Nur mit einem Unterhaltstitel kann zwangsweise vollstreckt werden und der Unterhaltsbetrag unter Beauftragung eines Gerichtsvollziehers beigetrieben werden.


Als Unterhaltstitel kommt idealerweise die Unterhaltsurkunde des Jugendamtes in Betracht, in der der unterhaltspflichtige Elternteil gegenüber dem Jugendamt seine Zahlungspflicht freiwillig und ausdrücklich anerkennt. Diese - auch Jugendamtsurkunde - genannte Unterhaltsurkunde ist ein Unterhaltstitel, aus dem der Kindesunterhalt gegen den zahlungspflichtigen Elternteil notfalls zwangsweise vollstreckt werden kann. Unterhaltstitel ist auch das notarielle Schuldanerkenntnis bei einem Notar oder der Anwaltsvergleich. Ist der unterhaltspflichtige Elternteil außergerichtlich nicht bereit, seine Unterhaltpflicht anzuerkennen, muss er auf Zahlung des Kindesunterhalts verklagt werden. Der Gerichtsbeschluss, in dem der unterhaltspflichtige Elternteil zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet wird, ist gleichfalls ein Unterhaltstitel.

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Was sind statische und dynamische Unterhaltstitel?

Der Kindesunterhalt kann auf zwei Wegen in einem Unterhaltstitel festgeschrieben werden:

  1. Als fester Betrag (statisch)
  2. als Prozentsatz des Regelbetrags einer sich ohne Zutun der Beteiligten ändernden Bezugsgröße (dynamisiert).

Statischer Unterhaltstitel

Der statische Unterhalt wird anhand der Sätze der Düsseldorfer Tabelle ermittelt und sodann als konkreter Betrag festgeschrieben. Verdient der zahlungspflichtige Elternteil beispielsweise bis 2.100 EUR netto, steht dem Kind bis zum Alter von fünf Jahren 480 EUR Kindesunterhalt zu. Geht das Kindergeld an den betreuenden Elternteil, ist auf den Kindesunterhalt die Hälfte davon anzurechnen. Ist dieser Betrag konkret festgeschrieben (z.B. Jugendamtsurkunde, notarielles Schuldanerkenntnis, Anwaltsvergleich, Gerichtsbeschluss nach Unterhaltsklage), ist das ein statischer Unterhaltstitel. Vorher war es bis 1998 so, dass nur ein bestimmter Betrag festgesetzt werden konnte. Der Unterhalt war also immer statisch.

 

Zu einer Änderung des darin festgeschriebenen statischen Unterhaltsbetrages kommt es dann nur, wenn ein Beteiligter höheren Kindesunterhalt fordert. Grund dafür kann sein, dass das Kind älter wird oder sich der Zahlbetrag der Düsseldorfer Tabelle erhöht. Soweit es sich um einen statischen Unterhaltstitel handelt und Sie sich nicht außergerichtlich über eine Abänderung einigen können, muss der betreuende Elternteil eine Abänderungsklage erheben und den Zahlbetrag anpassen lassen (§ 323 ZPO). Insoweit ist es wenig sinnvoll, statischen Unterhalt geltend zu machen oder zu vereinbaren. Besser ist, den Unterhalt dynamisch festzuschreiben.

Dynamischer Unterhaltstitel

Das Gesetz erkennt an, dass Kinder Mindestbedürfnisse haben, die das Existenzminimum sicherstellen. 1998 wurde der dynamisierte Unterhalt und 2008 ein gesetzlicher Mindestunterhalt für minderjährige Kinder eingeführt. Mit § 1612a BGB besteht seitdem die Möglichkeit, in einem vereinfachten Verfahren sämtliche Unterhaltstitel über statischen Unterhalt alten Rechts in Titel über dynamisierten Unterhalt abändern zu lassen oder im Idealfall möglichst gleich dynamisierten Unterhalt zu vereinbaren oder bei Gericht zu beantragen. Jedes minderjährige Kind kann von dem Elternteil, mit dem es nicht zusammenlebt, unabhängig von den individuellen Voraussetzungen der Unterhaltspflicht (Bedürftigkeit des Kindes und Leistungsfähigkeit des Elternteils) zumindest den zur Wahrung seines Existenzminimums erforderlichen Bedarf als Mindestunterhalt verlangen. § 1612a BGB beruht auf der Vermutung, dass das Kind zumindest in Höhe des Mindestunterhalts bedürftig und der barunterhaltspflichtige Elternteil zumindest in dieser Höhe leistungsfähig ist.

 

Wenn der Unterhalt in einem dynamischen Unterhaltstitel festgeschrieben wird, wird der Unterhaltsbetrag in Form eines Prozentsatzes des jeweiligen Mindestunterhalts ausgedrückt. Der Mindestunterhalt richtet sich nach dem sächlichen Kinderexistenzminimum. Dessen Höhe bestimmt sich nach dem doppelten Kinderfreibetrag des Einkommensteuerrechts (§ 32 Ab. 6 Einkommenssteuergesetz, EStG). Der steuerliche Kinderfreibetrag beträgt derzeit jährlich 9.312 EUR (Stand: 2024 ). Dieser Betrag ist die Bezugsgröße beim Mindestunterhalt für die Altersstufe 2 der Düsseldorfer Tabelle (Kinder 6 - 11 Jahre). In der Altersstufe 1 beträgt der Mindestunterhalt 480 EUR dieser Bezugsgröße, in der Altersstufe 2 551 EUR und in der Altersstufe 3 645 EUR. Daraus ergeben sich die Monatsbeträge für den Mindestunterhalt. Dieser Mindestunterhalt wird um die Hälfte des Kindergeldes verringert, wenn das Kindergeld nicht an den barunterhaltspflichtigen Elternteil ausgezahlt wird.

Wie erfolgt die dynamische Erhöhung des Kindesunterhalts?

Erreicht das Kind die nächste Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle oder verändert sich das sächliche Kindesexistenzminimum, braucht es keine neue Vereinbarung über den Kindesunterhalt herbeizuführen oder eine neue Klage. Er wird automatisch (also dynamisch) nach Maßgabe des § 1612a BGB angepasst. Der dynamisierte Unterhalt stellt somit keine besondere Methode der Unterhaltsberechnung dar. Es wird lediglich der Zahlbetrag prozentual nach dem jeweiligen Mindestunterhalt für die betreffende Altersgruppe in der Düsseldorfer Tabelle festgesetzt, also ein bestimmter Prozentsatz des Mindestunterhalts, etwa 110 oder 120 %, zugrunde gelegt. Erhöht sich dann der Mindestunterhalt, erhöht sich automatisch auch der Zahlbetrag für den Kindesunterhalt.

In welchen Fällen kommt die Abänderungsklage in Betracht?

Bei einem dynamisierten Unterhaltstitel kann beantragt werden, den maßgeblichen Unterhaltsbetrag herabzusetzen oder zu erhöhen, wenn sich sonstige, für die Unterhaltsermittlung maßgebliche Umstände wesentlich verändert haben. In Betracht kommt, dass der zahlungspflichtige Elternteil über ein höheres Einkommen verfügt, als er ursprünglich angegeben hat oder sich sein Einkommen infolge einer Beförderung erhöht hat. Umgekehrt kann auch der zahlungspflichtige Elternteil feststellen lassen, dass sein Einkommen gesunken ist oder das Kind über eigenes Vermögen oder Einkommen verfügt und dass weniger Unterhalt zu leisten ist.

Welche Vorteile bringt das vereinfachte Verfahren der Unterhaltsfestsetzung?

§ 1612a BGB ist zudem im Zusammenhang mit den Möglichkeiten des vereinfachten Verfahrens über den Unterhalt für minderjährige Kinder zu sehen (§§ 249 ff FamFG). Zweck ist, dem unterhaltsberechtigten Kind einfacher und kostengünstiger zu einem Unterhaltstitel zu verhelfen. Sie können das vereinfachte Verfahren wählen, wenn Sie für das Kind maximal 120 % des Mindestunterhalts geltend machen, den das Gesetz in § 1612a BGB vorsieht.

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Ein dynamischer Unterhaltstitel hat viele Vorteile. Das Kind profitiert davon, dass es beim Älterwerden oder bei Anpassungen der Düsseldorfer Tabelle stets automatisch einen Anspruch auf mehr Unterhalt erhält. Daher sollen Sie darauf achten, dass der Titel für den Kindesunterhalt dynamisiert und nicht statisch ist. So sparen Sie sich alle Zeit, Geld und Mühe für aufwändige Gerichtsverfahren und können sich auf das Wesentliche konzentrieren: Eine gute Zeit mit Ihrem Kind.

 

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