5 Sterne 5.0
Icon: TÜV-NordIcon: TÜV-Nord
"Mein Vertrauen in iurFRIEND war gerechtfertigt."
Muenzen Im Glas iurFRIEND® AG

Definition: Geschwistertrennung

DEFINITION

Geschwistertrennung

Bei einer „Geschwistertrennung“ betreut jeder Elternteil mindestens eines der gemeinsamen Kinder, muss aber dennoch dem anderen Kind Unterhalt zahlen. Dafür zahlt der besserverdienende Elternteil im einfachsten Fall einen Differenzbetrag an den anderen. Dabei ist es aber wichtig, dass zunächst beide Unterhaltspflichten im Detail berechnet werden.

 

Gratis-InfoPaket Unterhalt anfordern

Kurzfassung - Alles auf einen Blick

  • Haben Sie und Ihr Ex-Partner unterschiedlich hohe Einkommen, sollten Sie die Höhe des Kindesunterhalts nach Maßgabe der Düsseldorfer Tabelle genau beziffern. Nur so wissen Sie, worüber Sie miteinander verhandeln.
  • Grundlage für die Berechnung der jeweiligen Unterhaltsansprüche ist das sogenannte bereinigte Nettoeinkommen. Um dieses in Erfahrung zu bringen, haben Sie einen Auskunftsanspruch.
  • Wenn Ihr Ex-Partner sehr wenig Geld verdient, braucht er das Geld selbst zum Leben und ist im Zweifel nicht unterhaltspflichtig. Das kann aber schon anders aussehen, wenn er oder sie in einer neuen Beziehung lebt oder weniger arbeitet als er bzw. sie es könnte.

Betreuung für das eine, Barunterhalt für das andere Kind

Bei einer Geschwistertrennung gehen wir davon aus, dass Sie wenigstens zwei gemeinsame Kinder haben. Nach Ihrer Trennung oder Scheidung betreut jeder Elternteil mindestens jeweils ein gemeinsames Kind. Daraus ergeben sich im Familienrecht und insbesondere im Unterhaltsrecht Konsequenzen.

 

Sie als betreuender Elternteil erfüllen Ihre Unterhaltspflicht jeweils dadurch, dass Sie Ihr Kind versorgen, verpflegen und bei sich wohnen lassen. Sie leisten damit „Betreuungsunterhalt“. Umgekehrt ist derjenige Elternteil, der das Kind nicht betreut, verpflichtet, „Barunterhalt“ zu zahlen. Das Gesetz sieht Betreuungsunterhalt und Barunterhalt als gleichwertig an.

 

Mit anderen Worten: Jeder Elternteil erfüllt nur gegenüber dem bei ihm lebenden Kind bzw. den bei ihm lebenden Kindern seine Unterhaltspflicht durch Betreuung, Pflege und Erziehung. Für das jeweils andere Kind bzw. Kinder muss er hingegen Barunterhalt leisten. Wichtig wird dieser Unterschied, wenn die Elternteile unterschiedlich hohe Einkommen haben und sich deshalb unterschiedlich hohe Unterhaltsbeträge ergeben.

YouTube IconYouTube Video anschauen

Lieber User, wenn Sie sich das Video anschauen, werden ggf. personenbezogene Daten, wie z.B. Ihre IP-Adresse, an YouTube übermittelt.

Dauer: 8:01

Video

Kinder nach Trennung betreuen

Bei Geschwistertrennung auf Kin­des­un­ter­halt ver­zich­ten?

Sie stimmen mit Ihrem Ex-Partner oder Ihrer Ex-Partnerin überein, dass Sie gegenseitig auf die Unterhaltsansprüche Ihrer gemeinsamen Kinder verzichten möchten? In der Praxis vereinbaren Ex-Partner deswegen häufig sog. gegenseitige Freistellungserklärungen. Aus rechtlicher Sicht werden diese Ihnen im Ernstfall aber nicht viel nützen, denn:

 

a) Der Verzicht auf Kindesunterhalt ist rechtlich nicht erlaubt. Sie können von Gesetzes wegen nicht für die Zukunft auf Unterhalt verzichten (§ 1614 BGB). Diese Regelung soll verhindern, dass eine unterhaltsberechtigte Person öffentliche Leistungen wie etwa Hartz IV in Anspruch nehmen muss, obwohl sie möglicherweise Unterhaltsansprüche hat.

 

b) Daraus folgt, dass eine entsprechende Vereinbarung rechtlich nicht verbindlich ist. Sollte Ihr ehemaliger Partner später auf der Zahlung des vollen Kindesunterhalts bestehen, können Sie sich nicht auf Ihre Freistellungserklärung berufen.

Der Bes­ser­ver­die­nen­de zahlt dem an­de­ren El­tern­teil die Dif­fe­renz

In der Praxis wird es daher meist so aussehen, dass die jeweiligen Unterhaltsansprüche zunächst genau berechnet werden. Der Elternteil, der mehr Kindesunterhalt leisten muss, überweist dann dem anderen Elternteil die Differenz zwischen den beiden Ansprüchen.

GUT ZU WISSEN

Gegenseitiger Kindesunterhalt nicht miteinander verrechenbar

Beachten Sie jedoch, dass dies zwar ein pragmatischer Weg ist – rechtlich ändert er aber nichts daran, dass Sie sich beide jeweils Unterhaltszahlungen schulden. Die jeweiligen Ansprüche werden gerade nicht gegeneinander aufgerechnet. Das geht von Gesetzes wegen nur, wenn sich zwei Parteien gegenseitig Geld schulden. Hier schulden Sie das Geld aber nicht Ihrem Ex-Partner, sondern Ihrem Kind. Sie als Eltern sind nur die gesetzlichen Vertreter für ihre Kinder.

Wie wird der Kin­des­un­ter­halt bei Ge­schwis­ter­tren­nung be­rech­net?

Die Höhe des Kindesunterhalts wird nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet. Je nach Einkommen wird der unterhaltspflichtige Elternteil in eine der Einkommensgruppen von 1 bis 15 der Düsseldorfer Tabelle eingestuft. Der zu zahlende Kindesunterhalt hängt außerdem davon ab, wie alt Ihr Kind ist. Außerdem wird das Kindergeld zur Hälfte auf den jeweiligen Unterhaltsbetrag angerechnet.

GUT ZU WISSEN

Für wie viele Kinder die Düsseldorfer Tabelle ausgelegt ist

Die Düsseldorfer Tabelle ist eigentlich für Richter und Richterinnen geschrieben worden und daher nicht immer für jeden sofort verständlich. Wenn Sie sich selbst darin zurechtfinden möchten, müssen Sie Folgendes wissen: Die Tabelle geht im Standardfall davon aus, dass Sie zwei Kindern gegenüber unterhaltspflichtig sind. Zahlen Sie nur einem Kind Unterhalt, werden Sie in die jeweils über Ihrem Einkommen liegende Einkommensgruppe eingeordnet (also in Gruppe 2 statt 1). Müssen Sie umgekehrt Unterhalt für 3 statt für 2 Kinder zahlen, werden Sie in die darunter liegende Gruppe eingeordnet (z.B. 2 statt 3).

Zum Ratgeber: Reihenfolge von Unterhaltsansprüchen

Rechenbeispiel: Unterhaltshöhe bei Geschwistertrennung

Die Mutter von zwei gemeinsamen Kindern betreut die bei ihr lebende Tochter (12 Jahre), während der Vater seinen Sohn (5 Jahre) betreut. Nach Maßgabe der Düsseldorfer Tabelle (Stand 1.1.2024) ergeben sich folgende Unterhaltspflichten:

Mutter: Nettoeinkommen = 1.800 EUR

Ihre Unterhaltspflicht gegenüber dem Sohn (5 Jahre) = 551 EUR EUR 

Abzüglich ½ Kindergeld in Höhe von 250 EUR * 0,5 EUR = ###ERG### EUR Unterhalt für Ihren Sohn

Vater: Nettoeinkommen = 3.000 EUR

Unterhaltspflicht gegenüber der Tochter (12 Jahre) = 742 EUR EUR

Abzüglich ½ Kindergeld in Höhe von 250 EUR * 0,5 = ###ERG### EUR Unterhalt für Ihre Tochter

Ergebnis: Da der Vater ein höheres Nettoeinkommen hat, muss er der Mutter einen höheren Kindesunterhalt zahlen und damit die Differenz für ihre Tochter überweisen. 

Wie wirkt sich die Ge­schwis­ter­tren­nung auf das Um­gangs­recht aus?

Die Geschwistertrennung ändert nichts am Umgangsrecht. Beide Eltern haben ein Umgangsrecht mit dem Kind, das nicht bei ihnen lebt. Theoretisch könnten Sie dies so ausüben, dass Sie regelmäßig „die Kinder tauschen“. In den meisten Fällen ist das aber nicht empfehlenswert, schließlich sollen die Kinder ja auch eine emotionale Bindung untereinander haben. Die beste Lösung wäre es daher sicherlich, dass die Kinder gemeinsame Zeit miteinander verbringen. Insoweit sollte sich das Umgangsrecht nicht unbedingt überschneiden.

Gratis-InfoPaket Unterhalt

Alles was Sie zum Thema Unterhalt wissen sollten

Jetzt kostenlos anfordern!

Unterhaltsrecht
So funktioniert der Trennungs-, Ehegatten- und Kindesunterhalt

Checkliste
Unterhaltsvorschuss richtig beantragen

Rechenbeispiele
So berechnet sich der Trennungs-, Ehegatten- und Kindesunterhalt

Beratungs*-Gutschein
Im Wert von 100 EUR

TÜV-zertifizierte Servicequalität
24/7 Top Service

Weitere Themen
Testament, Beziehungskrise und Trennung

Rat & Hilfe Center

Warum gibt es das „iurFRIEND®“ Rat & Hilfe Center?

Unser iurFRIEND® Rat & Hilfe Center gibt es, damit Sie jeder Zeit bei rechtlichen Fragestellungen* und Problemen eine unabhängige Anlaufstelle haben, und dies kostenlos.Rat & Hilfe  Center

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurFRIEND.com)

  • Gratis-Gespräche entweder durch unseren InfoPOINT (für allgemeine Fragen) oder durch unsere Kooperationsanwälte (für individuelle, Ihren Fall betreffende Fragen);
  • Die Möglichkeit, schriftlich Fragen zu stellen, und diese auch durch handverlesene Rechtsanwälte schnell und verständlich beantwortet zu bekommen;
  • Einen 24/7-Service „rund-um-die-Uhr“, weil wir wissen, dass Sie manchmal auch eine Frage spät abends, früh morgens oder am Wochenende beantwortet haben möchten;
  • Videogespräche, wenn Sie Ihren Ansprechpartner direkt live sehen möchten;
  • Unser sorgsam gepflegtes EliteXPERTS®-Netzwerk, auf das Sie jeder Zeit zugreifen können, mit handverlesenen Experten vor Ort;
  • Unser „RechtsNAVI®“, das Ihnen hilft, schnell und sicher bis hin zur Lösung Ihres Rechtsproblems* zu navigieren.
  • Und natürlich haben Sie im Rat &  Hilfe Center die Möglichkeit, uns ganz einfach per Telefon, E-Mail, Fax, WhatsApp oder Chat zu kontaktieren, oder uns Ihre positive und nicht so positive Kritik zukommen zu lassen (gerade, wenn Sie einmal mit uns nicht so zufrieden waren, wären wir Ihnen wirklich sehr dankbar, wenn Sie uns dies kurz mitteilen; wir melden uns dann auf jeden Fall bei Ihnen immer zurück.

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurfriend.com/rat-und-hilfe-center)

Was sich auf den ersten Eindruck so einfach anhört, birgt in der Praxis Konfliktpotenzial. Es mag wie eine einfache Lösung klingen, dass beide Elternteile gegenseitig auf die Unterhaltsansprüche ihrer Kinder verzichten. Dies ist jedoch weder rechtlich erlaubt noch praktikabel. Die beste Lösung liegt darin, dass die jeweiligen Unterhaltsansprüche zunächst ausgerechnet werden und dann der besserverdienende Elternteil dem anderen die Differenz überweist.

 

Haben Sie nach dem Lesen dieses Ratgebers noch Fragen oder konkrete Anliegen über die Sie sich mit uns austauschen möchten? Dann rufen Sie uns gerne jederzeit unter unserer kostenlosen Servicenummer (0800 - 34 86 723) an oder vereinbaren Sie hier einen Gratis-Rückruftermin. Natürlich können Sie uns auch eine Nachricht über unser Kontaktformular schreiben.

 

Interessieren Sie sich jetzt aktuell ganz konkret für das Thema Unterhaltsberechnung? Dann unterstützen wir Sie hierbei gerne mit unserem professionellen und günstigen Unterhaltsservice. Informieren Sie sich gerne absolut unverbindlich oder stellen Sie direkt Ihre Berechnungsanfrage ohne Kostenrisiko online. Sie erhalten von uns auf Wunsch vor einer möglichen Beauftragung eine transparente Kosten- und Gebührenübersicht.

VG Wort Zählpixel