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Definition: Vollmacht und "VGV" für Unterhaltsberechnungen

DEFINITION

Vollmacht und "VGV" für Unterhaltsberechnungen

Die anwaltliche Vollmacht ist die Grundlage, auf der Anwälte für den Mandanten tätig werden. Es ist üblich und zweckmäßig, dafür vorformulierte Vollmachten zur verwenden. Wird der Anwalt zunächst nur mit der Berechnung von Unterhalt beauftragt, rechnet der Anwalt seine Dienstleistung auf der Grundlage einer gesondert zu unterzeichnenden Vergütungsvereinbarung (VGV) ab.

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Kurzfassung - Alles auf einen Blick

  • Lassen Sie sich in einer familienrechtlichen Angelegenheit von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin außergerichtlich oder gerichtlich vertreten, müssen Sie eine Vollmacht unterschreiben.
  • Sie brauchen sich keinesfalls davon abschrecken lassen, dass anwaltliche Vollmachten relativ umfassend formuliert sind. Der Anwalt darf von der Vollmacht nur insoweit Gebrauch machen, als es zur Wahrnehmung Ihrer Interessen notwendig ist.
  • Sofern Sie den Anwalt lediglich mit der Berechnung von Unterhalt beauftragen, wird der Anwalt auf der Grundlage einer Vergütungsvereinbarung tätig. Vertritt er Sie daraufhin vor Gericht, berechnet der Anwalt seine Gebühren nach der Rechtsanwaltsvergütungsverordnung.

Warum braucht ein Anwalt eine Vollmacht?

Möchten Sie sich in einer familien- oder unterhaltsrechtlichen Angelegenheit vor dem Familiengericht anwaltlich vertreten lassen, besteht Anwaltszwang. Dies bedeutet, dass Sie vor dem Familiengericht nur über einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin Anträge einreichen und in der mündlichen Verhandlung nur über Ihren anwaltlichen Vertreter verhandeln können.

 

Die Vollmacht kann auf die Scheidung oder einzelne, im Detail bezeichnete Folgesachen (z.B. Unterhalt) beschränkt werden. Die Beschränkung auf einzelne Verfahrenshandlungen, wie beispielsweise den Verzicht auf Rechtsmittel, kommt hingegen nicht in Betracht. Soweit Sie lediglich den Unterhalt berechnen lassen möchten, wird auch die einer Kanzlei erteilte Vollmacht auf den Unterhalt beschränkt. So heißt es dann im Vordruck, dass die Vollmacht „wegen Unterhalt“ erteilt wird.

Formulare

Wozu brauche ich die Vollmacht?

Damit die iurFRIEND-Kanzlei Sie vertreten kann, müssen Sie vorab die Vollmacht dazu erteilen. 

Formular

Vollmacht iurFRIEND-Kanzlei Unterhalt

Mit diesem Formular erteilen Sie der iurFRIEND-Kanzlei die Vollmacht, Sie in Unterhaltsangelegenheiten zu vertreten. 

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Praxisbeispiel

Vollmacht ist im BGB geregelt

Eine normale Vollmacht ist nichts Besonderes. Die Modalitäten von Vollmachten sind eingehend in §§ 164 ff BGB geregelt. Möchten Sie sich in irgendeiner Angelegenheit von einer anderen Person vertreten lassen, können Sie dieser Person eine Vollmacht erteilen. Zum Nachweis sollte die Vollmacht schriftlich verfasst und eine Vollmachtsurkunde erteilt werden. So gewährleisten Sie, dass der Bevollmächtigte sofort rechtsverbindlich für Sie handeln kann und nicht darauf angewiesen ist, dass Sie dessen Handlung im Nachhinein genehmigen. Die speziell einem Rechtsanwalt erteilte anwaltliche Vollmacht ist eine Vollmacht besonderer Art und inhaltlich auf die Dienstleistungen von Rechtsanwälten ausgerichtet.

Kann ein Anwalt ohne Vollmacht tätig werden?

Ohne Vollmacht kann und wird der Anwalt nicht für Sie tätig werden. Es liegt im begründeten Interesse des Anwalts, nur auf der Grundlage und nach Maßgabe einer Vollmacht zu arbeiten. Auch wenn die Vollmacht prinzipiell stillschweigend erteilt werden kann, indem Sie den Anwalt beispielsweise mit Ihrer Zustimmung vor dem Familiengericht verhandeln lassen, sollten Sie nicht das Risiko eingehen, dass die Gegenseite die anwaltliche Vollmacht beanstandet und das Verfahren möglicherweise verzögert oder gar zu Fall bringt.

GUT ZU WISSEN

Wird die Vollmacht vom Familiengericht überprüft?

Das Familiengericht überprüft die anwaltliche Vollmacht nicht von Amts wegen. Eine Überprüfung kommt allenfalls in Betracht, wenn der Ehepartner als Ihr Antragsgegner die Vollmacht formell oder inhaltlich beanstandet oder behauptet, Ihr Anwalt wäre nicht im Besitz einer Vollmacht.

Warum ist eine Vollmacht umfassend formuliert?

Wenn Sie den Text einer anwaltlichen Vollmacht lesen, fällt oft auf, dass Sie den Anwalt auch für Kostenfestsetzungs-, Zwangsvollstreckungs- und Zwangsversteigerungsverfahren und Insolvenzverfahren bevollmächtigen. Das braucht Sie aber nicht zu erschrecken. Grund ist, dass anwaltliche Vollmachten umfassend formuliert sind und alle Verfahren abdecken, die in einer Anwaltskanzlei in Betracht kommen. Dies bedeutet aber nicht, dass ein Anwalt davon tatsächlich Gebrauch macht. Er macht von der Vollmacht nur insoweit Gebrauch, als es unabdingbar notwendig ist, Ihre Interessen zu vertreten.

In diesem Sinne umfasst die Vollmacht auch oft die Befugnis,

  • Zustellungen des Familiengerichts oder des gegnerischen Anwalts entgegenzunehmen,
  • selbst solche zu bewirken,
  • einen anderen Anwalt in Untervollmacht zu beauftragen, Sie an einem weiter entfernten Gerichtsstand zu vertreten,
  • eine rechtliche Auseinandersetzung durch Vergleich oder Anerkenntnis zu erledigen und
  • soweit es darauf ankommt, gerichtliche Akten einzusehen.

Warum gibt es keine Vollmachten für den Einzelfall?

Ehesachen und Unterhaltsverfahren sind für Anwälte Standard. Um die Arbeit in der Kanzlei rationell zu gestalten, verwenden Anwälte vorformulierte und standardisierte Vollmachten. Diese sind so formuliert, dass der Anwalt umfassend tätig werden kann. Es wäre wenig rationell, sehr arbeitsaufwändig und auch mit Risiken behaftet, wenn der Anwalt im Einzelfall eine individuelle Vollmacht gestalten müsste. Es wäre riskant, für einzelne rechtliche Angelegenheiten jeweils eine eigenständige Vollmacht vorzuhalten. Es wäre sicherzustellen, dass der Anwalt oder der zuständige Sachbearbeiter in der Kanzlei immer die richtige Vollmacht verwendet. Besser ist, eine standardisierte Vollmacht zu verwenden und Risiken im Interesse von Mandant und Anwalt auszuschließen.

Was darf der Anwalt mit der Vollmacht?

Der Anwalt darf mit der Vollmacht Ihre Interessen vertreten. Die Grenzen ergeben sich aus dem Inhalt der Vollmacht. Es versteht sich, dass der Anwalt nach Maßgabe von Recht und Gesetz Ihre Interessen wahrnehmen muss und alles zu unterlassen hat, was Ihren Interessen nicht entspricht. Unterschreiben Sie also die anwaltliche Vollmacht, stellen Sie dem Anwalt keinen Freibrief aus.

 

Anwälte unterliegen zudem standesrechtlichen Vorgaben. Der § 43 Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet den Rechtsanwalt, seinen Beruf gewissenhaft auszuüben. Er hat sich innerhalb und außerhalb des Berufs der Achtung und des Vertrauens, welche die Stellung des Rechtsanwalts erfordert, würdig zu erweisen. Daraus ergibt sich auch die Pflicht des Anwalts, auf Interessenkonflikte mit anderen am Prozess beteiligten Parteien zu achten und das Mandat gegebenenfalls niederzulegen, wenn sich ein solcher Interessenkonflikt offenbart.

 

Außerdem darf er die Parteien außergerichtlich und gerichtlich nicht gleichzeitig beraten oder vertreten. Würde er dies tun, droht der strafbare Parteiverrat. Zuletzt unterliegen Anwälte der Dienstaufsicht der Rechtsanwaltskammern und riskieren die Zulassung, wenn sie nicht im Sinne der standesrechtlichen und gesetzlichen Pflichten handeln und Interessen ihrer Mandanten nicht ordnungsgemäß wahrnehmen.

Bevollmächtigt die Vollmacht auch Unterhalt geltend zu machen?

Unterschreiben Sie eine anwaltliche Vollmacht, bevollmächtigen Sie den Anwalt auch, Sie in Scheidungsfolgesachen zu vertreten. Eine Scheidungsfolgesache ist mithin, wenn Sie Unterhalt fordern oder eine Unterhaltsforderung abwehren wollen. Der Anwalt benötigt dafür keine zusätzliche Vollmacht.

Wozu braucht der Anwalt eine Vergütungsvereinbarung?

Beauftragen Sie Ihren Rechtsanwalt, nach Maßgabe Ihrer Einkommensverhältnisse und Ihrer familiären Situation den Unterhalt zu berechnen, berechnet der Anwalt in der Regel eine pauschale Vergütung in einer zu vereinbarenden Höhe. Mit dieser Vergütung ist die Tätigkeit des Anwalts zur Unterhaltsberechnung abgegolten.

 

Muss der Anwalt über die reine Unterhaltsberechnung hinaus tätig werden und, wenn Sie Unterhalt fordern, den unterhaltspflichtigen Ex-Partner anschreiben und in letzter Konsequenz den Unterhalt beim Familiengericht einklagen, fallen weitere gesetzlich begründete Gebühren an. Diese sind unabhängig von der zuvor vereinbarten Vergütung zu entrichten. Gleiches gilt, wenn der Anwalt den unterhaltsberechtigten Ex-Partner anschreibt und Sie im Streitfall vor dem Familiengericht gegen dessen Unterhaltsforderung verteidigen muss.

Außer Vollmacht oder Vergütungsvereinbarung gibt es nichts weiter zu unterschreiben

Mit der Vollmacht bevollmächtigten und beauftragen Sie Ihren Anwalt, Ihre Scheidung zu beantragen oder Sie in einer unterhaltsrechtlichen Angelegenheit zu vertreten. Sie brauchen nichts weiter zu unterschreiben. Vor allem brauchen Sie keine Scheidungspapiere zu unterschreiben. In Spielfilmen wird es gerne so dargestellt, dass die Ehepartner irgendwelche Scheidungspapiere unterschreiben und das Gericht die Scheidung ausspricht. Dies entspricht nicht der Realität. Es genügt, wenn Sie die anwaltliche Vollmacht und in unterhaltsrechtlichen Angelegenheiten die Vergütungsvereinbarung unterschreiben. Auf der Grundlage des über Ihren Anwalt eingereichten Scheidungsantrags oder des Antrags in einer unterhaltsrechtlichen Angelegenheit entscheidet letztlich das Familiengericht per Beschluss.

Kann ich die anwaltliche Vollmacht widerrufen?

Das Anwaltsmandat ist ein Vertrauensverhältnis. Haben Sie die Einschätzung, dass das Vertrauen zu Ihrem Rechtsanwalt oder Ihrer Rechtsanwältin nicht mehr besteht, können Sie die dem Anwalt erteilte Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen. War der Anwalt bis dahin nur außergerichtlich tätig, können Sie problemlos den Anwalt wechseln und einen anderen Anwalt Ihres Vertrauens beauftragen.

 

War der Anwalt jedoch bereits gerichtlich für Sie aktiv, sollten Sie jedoch keine Zeit verlieren und umgehend einen anderen Rechtsanwalt einbeziehen. Sie riskieren andernfalls, keine Anträge stellen zu können, wegen Verfahrensfristen ins Hintertreffen zu geraten oder das Verfahren gar zu verlieren.

Muster

Wie ist eine Kündigung des bisherigen Anwalts möglich?

Sie können Ihren anwaltliche Vertretung jederzeit wechseln, dazu müssen Sie Ihrem Anwalt kündigen.

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Unser iurFRIEND® Rat & Hilfe Center gibt es, damit Sie jeder Zeit bei rechtlichen Fragestellungen* und Problemen eine unabhängige Anlaufstelle haben, und dies kostenlos.Rat & Hilfe  Center

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurFRIEND.com)

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  • Die Möglichkeit, schriftlich Fragen zu stellen, und diese auch durch handverlesene Rechtsanwälte schnell und verständlich beantwortet zu bekommen;
  • Einen 24/7-Service „rund-um-die-Uhr“, weil wir wissen, dass Sie manchmal auch eine Frage spät abends, früh morgens oder am Wochenende beantwortet haben möchten;
  • Videogespräche, wenn Sie Ihren Ansprechpartner direkt live sehen möchten;
  • Unser sorgsam gepflegtes EliteXPERTS®-Netzwerk, auf das Sie jeder Zeit zugreifen können, mit handverlesenen Experten vor Ort;
  • Unser „RechtsNAVI®“, das Ihnen hilft, schnell und sicher bis hin zur Lösung Ihres Rechtsproblems* zu navigieren.
  • Und natürlich haben Sie im Rat &  Hilfe Center die Möglichkeit, uns ganz einfach per Telefon, E-Mail, Fax, WhatsApp oder Chat zu kontaktieren, oder uns Ihre positive und nicht so positive Kritik zukommen zu lassen (gerade, wenn Sie einmal mit uns nicht so zufrieden waren, wären wir Ihnen wirklich sehr dankbar, wenn Sie uns dies kurz mitteilen; wir melden uns dann auf jeden Fall bei Ihnen immer zurück.

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurfriend.com/rat-und-hilfe-center)

Ausklang - Am Ende wird alles immer gut

Eine anwaltliche Vollmacht ist Standard. Sie ist die Grundlage des anwaltlichen Mandats. Es gibt keinen Grund, den Inhalt einer solchen üblichen Vollmacht anzuzweifeln oder gar dem Anwalt zu misstrauen, dass er oder sie die Vollmacht möglicherweise missbraucht. Eine Vergütungsvereinbarung genügt indes für die reine Unterhaltsberechnung, für die von der Gegenseite keine Informationen mehr eingeholt werden müssen.

 

Haben Sie nach dem Lesen dieses Ratgebers noch Fragen oder konkrete Anliegen über die Sie sich mit uns austauschen möchten? Dann rufen Sie uns gerne jederzeit unter unserer kostenlosen Servicenummer (0800 - 34 86 723) an oder vereinbaren Sie hier einen Gratis-Rückruftermin. Natürlich können Sie uns auch eine Nachricht über unser Kontaktformular schreiben.

 

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