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Un­ter­halts­be­rech­nung

Bild: Unterhaltsberechnung

Wie wird der Un­ter­halt be­rech­net?

Unterhaltsberechnungen können sehr kompliziert werden. Insbesondere bei komplexen Familienstrukturen verliert man schnell den Überblick. Bei der Berechnung müssen viele verschiedene Faktoren berücksichtigt werden. Damit Sie nicht unwissentlich auf etwaige Ansprüche verzichten oder zahlen, obwohl Sie dazu gar nicht verpflichtet sind, sollten Sie sich bei der Berechnung helfen lassen. Sind sie unterhaltspflichtig, wird Ihnen immer ein bestimmter Selbstbehalt zugestanden. Die genaue Höhe variiert nach Art der Unterhaltszahlung. So ist zum Beispiel Ihr Selbstbehalt für Kindesunterhalt geringer als für nachehelichen Unterhalt.

Wie wird der Kin­des­un­ter­halt be­rech­net?

Der Kindesunterhalt bestimmt sich nach Alter des Kindes und Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils. Bei Kindern wird zwischen minderjährigen und volljährigen Kindern unterschieden. Die Höhe wird weiter nach Altersgruppen eingestuft. Je nach Altersgruppe steht dem Kind eine andere Höhe an Unterhaltszahlungen zu. Als Orientierung dient die Düsseldorfer Tabelle. Dort finden Sie die zu zahlenden Beträge für die verschiedenen Altersgruppen und Nettoeinkommensstufen. Volljährige Kinder können auch einen Anspruch auf Unterhalt haben, wenn sie zum Beispiel für ihr Studium in eine andere Stadt ziehen müssen.

Wie wird der Tren­nungs­un­ter­halt be­rech­net?

Die Höhe des Trennungsunterhalts richtet sich nach dem bereinigten Nettoeinkommen und den Lebensverhältnissen des Ehepaares. Diese Art des Unterhalts soll sicherstellen, dass beide während der Trennungszeit den gleichen Lebensstandard haben können, der während der Ehe bestand. Die genaue Höhe ist also ganz individuell für Ihre Lebenssituation zu bestimmen.

Wie wird der nach­e­he­li­che Un­ter­halt be­rech­net?

Nach der rechtskräftigen Scheidung muss jeder für sich selber sorgen. Es besteht die Pflicht, seinen Lebensunterhalt selber zu verdienen. Das wird auch bei der Berechnung des nachehelichen Unterhalts berücksichtigt. Denn Sie erhalten nur nachehelichen Unterhalt, und auch nur in der notwendigen Höhe, wenn einer der gesetzlichen Unterhaltstatbestände auf Sie zutrifft. Sie müssten also zum Beispiel aufgrund von Krankheit oder wegen Betreuung eines Kindes auf Unterhalt angewiesen sein.

Wie wird der Un­ter­halts­vor­schuss be­rech­net?

Unterhaltsvorschuss ist eine Sozialleistung des Jugendamtes für den betreuenden Elternteil. Diese Leistung erhalten Sie, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil gar keinen oder nur unregelmäßig Kindesunterhalt zahlt. Dabei spielt die Höhe Ihres eigenen Einkommens keine Rolle. Der Unterhaltsvorschuss wird für Kinder bis zum 18. Geburtstag gewährt. Die Berechnung orientiert sich am gesetzlichen Regelbeitrag. Das Kindergeld, das Sie für das Kind erhalten, wird abgezogen. Der Anspruch endet, wenn der betreuende Elternteil eine neue Ehe schließt.

Geschrieben von: iurFRIEND-Redaktion

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