Trennungsunterhalt berechnen

Wie wird der Trennungsunterhalt berechnet?

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Zuletzt aktualisiert am: 15.01.2026

Trennungsunterhalt soll dem Ehepartner, der während der Ehe weniger verdient hat, nach der Trennung den Übergang zum eigenen Verdienst erleichtern. Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht daher ab der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung. Wenn Sie die Höhe des zu zahlenden bzw. des Ihnen zustehenden Trennungsunterhalts genau erfahren möchten, fragen Sie am besten eine individuelle Unterhaltsberechnung bei uns an. Sie erhalten Sie diese über UNTERHALT.com im Rahmen unseres Online-Komplettpakets Unterhalt zum Festpreis von 298,-00 €.

 

Was ist darin für Sie enthalten?

  1. eine anwaltliche Online-Unterhaltsberechnung
  2. ein Erstberatungsgespräch
  3. eine komplett digital durchgeführte Abwicklung
  4. eine Gratis-Infobroschüre Unterhalt mit hilfreichen Mustern und Checklisten
  5. 24/7-Erreichbarkeit des iurFRIEND InfoPOINTs

Kurzfassung - Alles auf einen Blick

  • Die Berechnung des Trennungsunterhalts ähnelt der Berechnung des nachehelichen Unterhalts. Grundlage ist das bereinigte Nettoeinkommen, das sich aus dem Bruttoeinkommen abzüglich einiger Ausgaben ergibt. 
  • Für einen ersten Überblick können Sie unseren Unterhaltsrechner nutzen, um die genaue Höhe zu erfahren, können Sie bei uns eine individuelle Berechnung anfordern.
  • Es ist nicht möglich, auf den Trennungsunterhalt vertraglich, etwa in einer Scheidungsfolgenvereinbarung zu verzichten. Daher ist es ratsam, sich rechtzeitig darum zu kümmern und die richtige Höhe zu ermitteln.

Rechner für Trennungsunterhalt

Trennungsunterhalt

So be­ein­flusst Ih­re Ein­ga­be die Höhe des Trennungsunterhalts

Dieser Rechner berechnet die Höhe des Trennungsunterhalts anhand des Nettoeinkommens unter Berücksichtigung des Wohnvorteils und der Schulden des Ehepaars bzw. der Lebenspartnerschaft.

Nettoeinkommen

Ihr Nettoeinkommen aus nichtselbstständiger und selbstständiger Arbeit bildet die Grundlage für die Berechnung. Wenn Sie Kindergeld erhalten, sollten Sie dies jeweils hälftig hinzurechnen. Je höher Ihr Nettoeinkommen und die Differenz zwischen Ihnen beiden ist, desto mehr Trennungsunterhalt müssen Sie in der Regel zahlen.

Sonstiges Einkommen

Ihr sonstiges Einkommen aus Vermietung, Kapitalerträgen, Sozialleistungen und Versicherungen wird ebenfalls berücksichtigt. Es erhöht Ihr monatliches Einkommen und somit auch den verfügbaren Betrag für den Trennungsunterhalt.

Wohnvorteil

Der Wohnvorteil wird ebenfalls als wirtschaftlicher Vorteil mit einbezogen. Wenn Sie keine Mietkosten haben, steigt der Betrag des unterhaltsrelevanten Einkommens entsprechend.

Ehebedingte Schulden

Die Schulden, die Sie während der Ehe im Einverständnis miteinander gemacht haben, senken die Höhe des unterhaltsrelevanten Einkommens.

Selbstbehalt

Sie müssen nur dann und auch nur in der verfügbaren Höhe Unterhalt leisten, wenn Ihr verfügbares Einkommen den Selbstbehalt übersteigt. Den Selbstbehalt in Höhe von 1.600 EUR können Sie sicher für sich behalten.

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Unterhaltsrecht
So funktioniert der Trennungs-, Ehegatten- und Kindesunterhalt

Checkliste
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Rechenbeispiele
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Weitere Themen
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Rat & Hilfe Center

Warum gibt es das „iurFRIEND“ Rat & Hilfe Center?

Unser iurFRIEND Rat & Hilfe Center gibt es, damit Sie jeder Zeit bei rechtlichen Fragestellungen* und Problemen eine unabhängige Anlaufstelle haben, und dies kostenlos.Rat & Hilfe  Center

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurFRIEND.com)

  • Gratis-Gespräche entweder durch unseren InfoPOINT (für allgemeine Fragen) oder durch unsere Kooperationsanwälte (für individuelle, Ihren Fall betreffende Fragen);
  • Die Möglichkeit, schriftlich Fragen zu stellen, und diese auch durch handverlesene Rechtsanwälte schnell und verständlich beantwortet zu bekommen;
  • Einen 24/7-Service „rund-um-die-Uhr“, weil wir wissen, dass Sie manchmal auch eine Frage spät abends, früh morgens oder am Wochenende beantwortet haben möchten;
  • Videogespräche, wenn Sie Ihren Ansprechpartner direkt live sehen möchten;
  • Unser sorgsam gepflegtes EliteXPERTS-Netzwerk, auf das Sie jeder Zeit zugreifen können, mit handverlesenen Experten vor Ort;
  • Unser „RechtsNAVI“, das Ihnen hilft, schnell und sicher bis hin zur Lösung Ihres Rechtsproblems* zu navigieren.
  • Und natürlich haben Sie im Rat &  Hilfe Center die Möglichkeit, uns ganz einfach per Telefon, E-Mail, Fax, WhatsApp oder Chat zu kontaktieren, oder uns Ihre positive und nicht so positive Kritik zukommen zu lassen (gerade, wenn Sie einmal mit uns nicht so zufrieden waren, wären wir Ihnen wirklich sehr dankbar, wenn Sie uns dies kurz mitteilen; wir melden uns dann auf jeden Fall bei Ihnen immer zurück.

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurfriend.com/rat-und-hilfe-center)

Der Trennungsunterhalt ist ein wichtiger Punkt, den Sie über uns gerne berechnen lassen können. Es kann der erste Schritt in Richtung einer harmonischen, einvernehmlichen Scheidung sein, bei der wir Sie gerne unterstützen. Deutschlands Scheidungsservice Nr. 1, SCHEIDUNG.de, ist Ihnen dabei ein verlässlicher Partner. Über 55.000 Menschen haben uns bisher Ihr Vertrauen geschenkt, und wissen unsere TÜV-zertifizierte Servicequalität zu schätzen.

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  2. Orientierungsgespräche mit 24/7-Erreichbarkeit (Rufen Sie uns kostenfrei unter 0800 34 86 72 3 an)
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Gerne hören wir von Ihnen oder lesen Ihre Nachricht. Unsere freundlichen Kollegen helfen Ihnen genau so gerne weiter, wie wir bereits 55.000 anderen Menschen in Deutschland weitergeholfen haben. iurFRIEND wird stets an Ihrer Seite bleiben.

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