So beeinflusst Ihre Eingabe die Höhe des Trennungsunterhalts
Dieser Rechner berechnet die Höhe des Trennungsunterhalts anhand des Nettoeinkommens unter Berücksichtigung des Wohnvorteils und der Schulden des Ehepaars bzw. der Lebenspartnerschaft.
Ihr Nettoeinkommen aus nichtselbstständiger und selbstständiger Arbeit bildet die Grundlage für die Berechnung. Wenn Sie Kindergeld erhalten, sollten Sie dies jeweils hälftig hinzurechnen. Je höher Ihr Nettoeinkommen und die Differenz zwischen Ihnen beiden ist, desto mehr Trennungsunterhalt müssen Sie in der Regel zahlen.
Ihr sonstiges Einkommen aus Vermietung, Kapitalerträgen, Sozialleistungen und Versicherungen wird ebenfalls berücksichtigt. Es erhöht Ihr monatliches Einkommen und somit auch den verfügbaren Betrag für den Trennungsunterhalt.
Der Wohnvorteil wird ebenfalls als wirtschaftlicher Vorteil mit einbezogen. Wenn Sie keine Mietkosten haben, steigt der Betrag des unterhaltsrelevanten Einkommens entsprechend.
Die Schulden, die Sie während der Ehe im Einverständnis miteinander gemacht haben, senken die Höhe des unterhaltsrelevanten Einkommens.
Sie müssen nur dann und auch nur in der verfügbaren Höhe Unterhalt leisten, wenn Ihr verfügbares Einkommen den Selbstbehalt übersteigt. Den Selbstbehalt in Höhe von 1.600 EUR können Sie sicher für sich behalten.
Beispielrechnung für Trennungsunterhalt
Frau und Herr Fröhlich haben sich getrennt.
- Frau Fröhlich verdient 1.500 EUR netto pro Monat.
- Herr Fröhlich verdient 2.500 EUR netto pro Monat.
- Frau und Herr Fröhlich haben jeweils sonstiges Einkommen in Höhe von je 200 EUR monatlich.
- Frau und Herr Fröhlich haben jeweils einen monatlichen Wohnvorteil in Höhe von 250 EUR.
- Frau und Herr Fröhlich zahlen monatliche Kreditraten in Höhe von je 500 EUR.
Für die Berechnung wird zunächst das monatlich verfügbare Einkommen berechnet.
Frau Fröhlich hat monatlich 1.950 EUR Einkommen. Herr Fröhlich hat monatlich 2.950 EUR Einkommen.
Einkommen Frau Fröhlich
Nettoeinkommen | = | 1.500 EUR |
Sonstiges Einkommen | + | 200 EUR |
Wohnvorteil | + | 250 EUR |
| = | ###ERG### EUR |
Einkommen Herr Fröhlich
Nettoeinkommen | = | 2.500 EUR |
Sonstiges Einkommen | + | 200 EUR |
Wohnvorteil | + | 250 EUR |
| = | ###ERG### EUR |
Abzüglich der Schulden verbleibt Frau Fröhlich ein Einkommen von 1.450 EUR und Herrn Fröhlich ein Einkommen von 2.450 EUR:
Einkommen abzüglich Schulden Frau Fröhlich
Einkommen | = | 1.950 EUR |
Schulden | - | 500 EUR |
| = | ###ERG### EUR |
Einkommen abzüglich Schulden Herr Fröhlich
Einkommen | = | 2.950 EUR |
Schulden | - | 500 EUR |
| = | ###ERG### EUR |
Nun wird die Differenz berechnet. Sie beträgt 1.000 EUR.
Differenz
Einkommen Herr Fröhlich | = | 2.950 EUR |
Einkommen Frau Fröhlich | - | 1.450 EUR |
| = | ###ERG### EUR |
Herr Fröhlich muss an Frau Fröhlich 45% der Differenz zahlen.
Höhe Trennungsunterhalt
Differenz | = | 1.000 EUR |
Faktor | * | 0,45 |
| = | ###ERG### EUR |