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Unterhaltsrecht
So funktioniert der Trennungs-, Ehegatten- und Kindesunterhalt

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Unterhaltsvorschuss richtig beantragen

Rechenbeispiele
So berechnet sich der Ehegatten-/Kindesunterhalt

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Familienrecht

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Fragen & Antworten

FAQs: Diese Fragen stellen unsere Kunden

  • Auf unterhalt.com bieten wir Ihnen die moderne Form der Unterhaltsberechnung an. Es ist Ihnen natürlich ganz frei überlassen, ob Sie die Unterhaltsberechnung nicht auch bei einer Rechtsanwältin bzw. einem Rechtsanwalt vor Ort durchführen lassen möchten. Über einen Online-Unterhaltsservice, so wie bei unterhalt.com können Sie jedoch jederzeit und unabhängig von Ihrem Aufenthaltsort das Formular für die Online-Unterhaltsberechnung ausfüllen und absenden – wir kümmern uns dann um alles. Und Sie haben die Garantie, dass wir wirklich für SIE da sind! Sie können uns 24/7 die ganze Woche über telefonisch erreichen (0800 - 34 86 72 3) und unsere Preise sind seit über 15 Jahren fair, günstig und vorbildlich.

     

    Zur Unterhaltsberechnung


  • Zuerst füllen Sie bitte das Unterhaltsformular auf unterhalt.com aus. Wenn Sie ein Feld nicht wissen, lassen Sie es bitte einfach frei. Nach dem Absenden des Formulars findet ein freundliches Gespräch statt, bei dem alle Punkte noch einmal durchgegangen werden. Über Unterhalt.com bieten wir die Kindes-, Trennungs- und nacheheliche Unterhaltsberechnung kostengünstig an. Für die Berechnung des Unterhalts werden auch Informationen der Gegenseite benötigt. Hierbei kann Ihnen, falls nötig, geholfen werden. In jedem Fall erhalten Sie eine schnelle, günstige und rechtssichere Unterhaltsberechnung!


  • Unterhaltsrechner im Internet können einen ersten Überblick über die Unterhaltshöhe verschaffen. Die Berechnung ist aber stark vereinfacht und es ist nicht möglich, weitere individuelle Umstände zu berücksichtigen. Möchten Sie Ihre Unterhaltsansprüche oder umgekehrt Ihre Unterhaltspflichten möglichst genau beziffern, sollten Sie auf eine individuelle Unterhaltsberechnung zurückgreifen. Dafür fallen zwar Kosten an, doch das berechnete Ergebnis ist rechtssicher und spiegelt die finanziellen Verhältnisse richtig wider. Sie erhalten ein individuell und professionell berechnetes Ergebnis. Damit sichern Sie sich ab und vermeiden höhere Kosten, die z.B. bei einem vermeidbaren Unterhaltsstreit vor Gericht anfallen würden.

     

    Zur Unterhaltsberechnung


  • zumUnterhaltsberechnungen sind je nach Einzelfall recht komplex. Grundlage sind stets die Einkommensverhältnisse der Familienmitglieder. Geht es um den Kindesunterhalt, bestimmt die Düsseldorfer Tabelle nach Maßgabe des Nettoeinkommens des unterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes die Höhe des Kindesunterhalts. Für den Trennungsunterhalt sowie den nachehelichen Ehegattenunterhalt zwischen Ehepartnern berechnet sich der Unterhalt nach den Lebensverhältnissen sowie den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen beider Ehepartner während der Ehe.

     

    > Zum Ratgeber: Unterhalt berechnen


  • Sind Sie Arbeitnehmer, berechnet sich Ihr unterhaltsrelevantes Einkommen nach Ihrem Bruttoeinkommen. Ihr Bruttoeinkommen ergibt sich aus dem Durchschnittseinkommen der letzten 12 Monate. Sind Sie selbstständig tätig, zählt Ihr durchschnittliches Einkommen der letzten drei Jahre. Sind Sie Rentner, zählt Ihre durchschnittliche Rente der letzten 12 Monate.

    Außerdem sind Ihrem Einkommen Kapitalzinsen, Sachleistungen (z.B. Firmenwagen), Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Steuerrückzahlungen, Abfindungen, Schlechtwettergeld, Kurzarbeitergeld, BAföG, Arbeitslosengeld, Einnahmen aus unternehmerischen Beteiligungen sowie der Wohnwert der eigenen Immobilie hinzuzurechnen.

     

    > Ratgeber: Bereinigtes Nettoeinkommen


  • Wenn Sie einen Unterhaltsanspruch durchsetzen oder abwehren möchten, muss zum einen der Anspruch an sich, zum anderen die richtige Unterhaltshöhe geprüft werden. Kostenfreie Unterhaltsrechner können nur einen ersten Eindruck von der zu erwartenden Höhe bereitstellen. Eine umfassende rechtliche Prüfung und Unterstützung bei der Durchsetzung erhalten Sie bei einem Anwalt bzw. einer Anwältin. Die konkrete Unterhaltshöhe können Sie auch über einen Unterhaltsservice herausfinden.

     

    > Ratgeber: Unterhaltsanspruch (für und gegen sich) prüfen


  • Sie können Unterhalt auch rückwirkend für die Vergangenheit geltend machen, wenn Sie den unterhaltspflichtigen Ehepartner oder Elternteil in Verzug gesetzt haben. Sie begründen den Verzug dadurch, dass Sie den Ehepartner oder Elternteil auffordern, Auskunft über seine Einkünfte und Vermögensverhältnisse zu erteilen oder wegen fälliger oder künftiger Unterhaltsleistungen zur Zahlung aufgefordert oder letztlich auf Unterhalt verklagt haben. Tun Sie dies nicht, fehlt es am Verzug. Dann darf der Partner darauf vertrauen, dass er/sie auch für die Vergangenheit keinen Unterhalt mehr entrichten muss.


  • Das hängt ganz von Ihrer Lebenssituation ab. In der Regel haben Sie Anspruch auf Kindesunterhalt bis Sie Ihre Erstausbildung abgeschlossen haben, also so lange Sie noch zur Schule gehen, eine Ausbildung absolvieren, studieren, aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung unterhaltsbedürftig sind oder sich in einer Übergangsphase zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befinden. Eine erste Einschätzung erhalten Sie mit Hilfe unseres Bedarfstools 

     

    Zum Ratgeber "Unterhalt ab 18 Jahren" mit Bedarfstool Unterhalt


  • Beides ist möglich und hat jeweils seine Vor- und Nachteile. Das Jugendamt kann den Kindesunterhalt kostenfrei berechnen und bei Bedarf als Beistand dabei helfen, den Anspruch gegen den barunterhaltspflichtigen Elternteil durchzusetzen. Allerdings liegt oft eine hohe Arbeitsauslastung vor, sodass es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann und die Mitarbeitenden haben keine volljuristische Ausbildung. Für die anwaltliche Tätigkeit fallen zwar Kosten an, jedoch haben Sie eine größere Auswahl und bekommen auch kurzfristig problemlos einen Termin. Etwa bei der Scheidung benötigen Sie ohnehin anwaltliche Vertretung und können so alles zusammen regeln lassen.

     

    > Ratgeber: Zum Anwalt oder zum Jugendamt


  • Sie haben drei Möglichkeiten, zu Ihrem Unterhalt zu gelangen:

    1. Einigen Sie sich untereinander, ggf. mit Hilfe eines Mediators, über die zu zahlende Unterhaltshöhe. Wesentliche Grundlagen zum Unterhaltsrecht, wer wem wann Unterhalt schuldet, finden Sie dafür in unseren Ratgebern. Dies spart Ihnen den Anwalt und seine Kosten.
    2. Nutzen Sie unsere kostenlosen Unterhaltsrechner. Diese geben Ihnen eine grobe Schätzung über die zu erwartende Unterhaltssumme. Den Rechner können Sie auch zur groben Überprüfung von Forderungen gegen sich nutzen. Beachten Sie dabei, dass hierbei die Anspruchsfrage noch nicht geklärt wird.
    3. Für die rechtssichere Berechnung von Unterhalt bieten wir zwei Preismodelle an. Ohne anwaltliche Bergleitung und unter Vorliegen aller relevanten Daten bieten wir die Unterhaltsberechnung regulär zu einem Festpreis von 79,90 EUR an. Je nach Einzelfall kann eine Unterhaltsberechnung allerdings sehr komplex sein, da viele verschiedene Faktoren zu beachten sind. Dann kann auch ein höherer Preis anfallen, für den Sie dann auch eine anwaltliche Begleitung erhalten und den wir Ihnen vorab mitteilen - Sie können sich darauf verlassen, dass wir stets nur faire und vorbildliche Preise berechnen.

  • Wir bieten die Unterhaltsberechnung immer zu einem fairen, transparenten und kostengünstigen Preis an. Wenn Sie gar kein oder nur wenig Geld verdienen, können Sie einen Beratungshilfeschein beantragen. Dazu müssen Sie Ihre Einkommensverhältnisse nachweisen. Wird Ihnen Beratungshilfe bewilligt, zahlen Sie für die anwaltliche Erstberatung nur noch einen Eigenanteil von 15 EUR.

     

    > Ratgeber: Beratung und Hilfe


  • Die Unterhaltsberechnung bei iurFRIEND ist rechtssicher. Das bedeutet, dass das Ergebnis auf anerkannten Grundsätzen der Unterhaltsberechnung beruht, wie sie auch von Gerichten und anderen Behörden angewandt wird. Das Ergebnis basiert auf den Angaben, die im Formular gemacht werden. Sind diese fehlerhaft oder unvollständig, wirkt sich das auf das Ergebnis aus. Bei Unsicherheiten in komplexen Einzelfällen ist eine zusätzliche individuelle Prüfung der Angemessenheit zu empfehlen.

     

    > Zum Ratgeber: Unterhalt berechnen


  • Nach­dem Sie das For­mu­lar ab­ge­schickt ha­ben, rufen wir Sie zur Klärung offener Fragen und zur Bestätigung, dass wir alles gut erhalten haben von Ihnen, kurz an. Dabei erfahren Sie auch den Preis für die Dienstleistung. Wenn Sie damit einverstanden sind, erhalten Sie von uns per E-Mail eine Vergütungsvereinbarung, die Sie uns unterschrieben zurücksenden.

    Fehlen noch Angaben der Gegenpartei, können Sie die Kooperationsanwälte mit einer Vollmacht ausstatten, damit Informationen z.B. zum Einkommen anwaltlich eingeholt werden können.

    Danach führen un­sere Koope­ra­tions­an­wälte Ihre Unterhaltsberechnung kom­pe­tent, prof­es­sio­nell und si­cher durch­. Wenn noch weitere Angaben benötigt werden, kontaktieren wir Sie schnellstmöglich, um alle offenen Fragen zu klären. Sobald alle nötigen Informationen vorliegen, wird die Unterhaltsberechnung von unseren Kooperationsanwälten durchgeführt. Sie erhalten Ihr rechtssicheres Unterhaltsergebnis in jedem Fall per E-Mail. Wir be­treu­en Sie ganz eng bis zum Ende der Unterhaltsberechnung und sind wir­klich im­mer an Ihrer Sei­te.

     

    > Zum Ratgeber: Unterhalt berechnen


  • Die Vollmacht für eine unserer Kooperationskanzleien holen wir in bestimmten Fällen ein, damit unsere Kooperationsanwälte für Sie anwaltlich tätig werden können, wenn z.B. noch Einkommensauskünfte des Unterhaltspflichtigen eingeholt werden müssen. So stellen wir sicher, dass wir die Unterhaltsberechnung schnell und mit allen nötigen Angaben für Sie durchführen können und Sie Ihr rechtssicheres Ergebnis so früh wie möglich erhalten.

     

    > Zum Ratgeber: Vollmacht und Vergütungsvereinbarung - wann benötige ich was?


  • Wir bearbeiten Ihr Anliegen so schnell wie möglich. Liegen alle zur Berechnung nötigen Angaben vor, geschieht dies in den allermeisten Fällen innerhalb von 2 Werktagen. Unsere Kooperationsanwälte führen Ihre Unterhaltsberechnung schnell, kompetent und sicher durch. Sie erhalten Ihr rechtssicheres Unterhaltsergebnis anschließend per E-Mail.


  • In komplexen Fällen oder wenn noch Angaben fehlen, die für ein rechtssicheres Ergebnis benötigt werden, kontaktieren wir Sie, bevor die Unterhaltsberechnung durchgeführt wird. Die Unterhaltsberechnung erfolgt so schnell wie möglich, wir stellen mit einer gründlichen und sorgfältigen Abfrage jedoch sicher, dass Ihnen das Unterhaltsergebnis wirklich weiterhilft und auf den richtigen Angaben basiert. iurFRIEND kümmert sich wirklich um Sie und Ihr Anliegen – wir stehen für Freundlichkeit, Hilfsbereitschaft und Professionalität.

     

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  • Sie können unseren Unterhaltsservice auch bei Auslandsbezug nutzen, wenn deutsches Recht anwendbar ist. Auslandsbezug liegt z.B. vor, wenn Sie oder Ihre Familienmitglieder aus dem Ausland kommen, lange im Ausland gearbeitet/gelebt haben oder immer noch im Ausland sind. Wenn Sie z.B. einen wirksamen Ehevertrag geschlossen haben, können Sie dort nachgucken, ob Sie für Unterhalt festgelegt haben, dass deutsches Recht gelten soll. Ohne solch eine Rechtswahl kommt es zunächst darauf an, ob die Person, die Unterhalt bekommen soll, ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, sich also hauptsächlich in Deutschland aufhält. Wenn ja, ist deutsches Recht anwendbar. Wenn nicht, ist deutsches Recht auch anwendbar, wenn die Person, die Unterhalt zahlen soll, ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, sofern es um den Unterhalt Ihrer Kinder geht und der Unterhalt bereits in Deutschland geltend gemacht wurde. Wenn Sie sich unsicher sind, können Sie unseren InfoPoint Familienrecht jederzeit kostenfrei 24/7 unter 0800 - 34 86 72 3 erreichen.

     

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  • Betreuen Sie Ihr Kind abwechselnd im echten Wechselmodell (50 : 50), ist jeder Elternteil unterhaltspflichtig. Die Höhe des Unterhalts richtet sich anteilmäßig nach den Einkommensverhältnissen. Wer mehr verdient, zahlt mehr, wer weniger verdient, weniger Kindesunterhalt. Liegt kein echtes Wechselmodell vor, verbleibt es dabei, dass derjenige Elternteil, der das Kind weniger betreut, in voller Höhe barunterhaltspflichtig bleibt. Sie können die entsprechende Angabe in unserem Formular hinterlegen.

     

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  • Ja, na­tür­lich. Ei­ne un­se­rer Auf­ga­ben ist der stren­ge Schutz Ihrer Pri­vat­sphä­re und un­se­re Ko­ope­ra­ti­ons­an­wäl­te un­ter­lie­gen der Schwei­ge­pflicht. Wei­te­re In­for­ma­tio­nen fin­den Sie in un­se­rer Da­ten­schutz­er­klä­rung.


  • Ja, das kön­nen Sie! Wir bieten Ihnen als ein­zi­ger An­bie­ter von Unterhaltsberechnungen TÜV-zertifizierte Ser­vicequa­li­tät und sind rund um die Uhr für Sie er­reich­bar. Dass so vie­le Kun­den uns 5-Ster­ne-Be­wer­tun­gen ge­ben, motiviert uns, uns noch weiter zu verbessern.

    Ihre Unterhaltsberechnung ist et­was sehr Per­sön­li­ches, das ist uns be­wusst. Schließlich geht es darum, Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie abzusichern. Und wenn Sie sich für uns ent­schei­den, dann dür­fen Sie zu Recht sehr gu­ten Ser­vice er­war­ten. Kei­ne unnötigen War­te­zei­ten, im­mer ei­nen An­sprech­part­ner, einen Anw­alt, der sich Zeit nimmt und dass man Ih­nen je­derzeit hilft, wenn Sie Hilfe be­nö­ti­gen. So ein­fach ist es. Des­we­gen bie­ten wir einen 24/7-Kun­den­ser­vi­ce an, be­han­deln Sie freund­lich und zu­vor­kom­mend, und freu­en uns, wenn Sie sich bei uns wohlfüh­len. Für un­se­re Ko­ope­ra­ti­ons­an­wäl­te ist es zu­dem selbst­ver­ständ­lich, dass Sie im­mer ei­nen fai­ren Preis er­hal­ten und al­le Ant­wor­ten auf Ihre Fra­gen be­kom­men. Kurz­um: Wir hel­fen Ihnen ger­ne und sind im­mer für Sie da.


  • Unsere Kun­dinnen und Kunden mö­gen uns und sind sehr zu­frie­den mit der Art und Wei­se, wie wir un­se­ren Service ver­ste­hen. Auf dem un­ab­hän­gi­gen Be­wer­tungs­por­tal „Ausgezeichnet.org“ gibt es mitt­ler­wei­le mehr als 1.000 po­si­ti­ve 5-Ster­ne Be­wer­tun­gen für un­se­ren Ser­vi­ce. Das freut uns und ist für uns gleich­zei­tig auch Ver­pflich­tung, je­den Tag für un­se­re Kun­dschaft ein we­nig bes­ser zu wer­den.


  • Es ist ganz normal, wenn Sie (noch) zögern, denn schließlich geht es um Ihre Unterhaltsangelegenheit und da möchten Sie den für Sie richtigen Unterhaltsservice / Anwalt beauftragen.

    Sie möchten nicht, dass Sie später zu sich selber sagen, „hätte ich mal lieber jemand anderen ausgewählt...“. Letztendlich kann Ihnen natürlich die Entscheidung keiner abnehmen. Aber Sie können vielleicht auf Ihr Bauchgefühl, Ihren inneren Instinkt hören. Rufen Sie uns einfach mal an oder vereinbaren Sie einen kostenlosen Gesprächstermin. Wir bieten seit über 15 Jahren unsere mehrfach ausgezeichnete und TÜV-zertifizierte Servicequalität an. Sie liegen uns als Mensch am Herzen. Wir helfen Ihnen, egal in welcher Situation Sie sich gerade befinden mit Ihrem Unterhaltsvorhaben.

    Hier können Sie gerne unser Online-Unterhaltsformular ausfüllen; und hier können Sie uns jederzeit kontaktieren, wenn Sie noch Fragen haben oder Hilfe benötigen: 0800 - 34 86 72 3.


  • iurFRIEND ist seit über 15 Jahren für Menschen da, die mit einem Rechtsproblem* oder einer Rechtsfrage* zu uns kommen. Unsere Servicequalität ist seit vielen Jahren TÜV-zertifiziert und jedes Jahr werden wir überprüft. Wir sind weitestgehend automatisiert, und legen gleichzeitig äußersten Wert darauf, dass Sie immer einen Ansprechpartner für Ihren Rechtsfall* haben, an den Sie sich wenden können.

    Neben persönlichem, freundlichen und zuverlässigen Service zeichnen uns aus:

    1. mehr als 15 Jahre Erfahrung;
    2. Weit über 600 Kooperationspartner in ganz Deutschland
    3. Mehr als 555.000 Menschen, die uns bis heute ihr Vertrauen geschenkt haben

    Wir geben im Team jeden Tag unser Bestes für Sie. Wir wollen Ihnen wirklich helfen,
    und sind für SIE da! Wenn Sie mögen, können Sie hier das Online-Unterhaltsformular ausfüllen, wir melden uns dann schnell bei Ihnen zurück.


  • Planen Sie Ihre Scheidung, können Sie sich vorab zu ungefähr erwartbaren Unterhaltshöhen über unsere kostenlosen Unterhaltsrechner informieren. Sie können auch schon die rechtssichere Unterhaltsberechnung anfordern, unterliegen jedoch bei einer noch nicht vollzogenen Trennung dem Risiko, dass sich relevante Daten bis dahin ändern könnten und eine aktualisierte Berechnung notwendig wird. Sind Sie sich trotzdem sicher darüber, kreuzen Sie in diesem Fall das Kästchen "Trennung steht in Kürze bevor" an.

    Einfacher - und kostengünstiger - ist es für Sie, Ihren Scheidungsantrag direkt bei iurFRIEND zu stellen. Der Aufwand für jegliche Unterhaltsberechnungen wird dann zusammen abgerechnet. Diese Möglichkeit spart Ihnen viel Schriftverkehr und Kosten ein, wenn Sie alles aus 1 Hand machen lassen.

     

    > Zum Scheidungsantrag


  • Sie möchten sich in Ruhe über Ehegatten- oder Kindesunterhalt, sowie die Berechnung und Prüfung von Unterhaltsansprüchen informieren? Fordern Sie unser kostenloses InfoPaket rund um das Thema Unterhalt an. Entschließen Sie sich für eine Zusammenarbeit mit uns, stehen wir stets an Ihrer Seite. Darauf können Sie vertrauen!

     

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Ihre Unterhaltsberechnung ist bei uns wirklich in guten Händen:

  • Erfahren Sie mehr über die TÜV-Zertifizierung auf unserer Webseite iurfriend.com

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Sie geben uns einen Vertrauensvorschuss. Wir gehen damit sehr achtsam um.

iurFRIEND® ist nicht nur ein Name,
sondern steht für das, was uns seit jeher einzigartig macht:

 

Wir sind freundlich und gehen achtsam mit Ihnen um.
Wenn Sie ein Rechtsproblem* haben, helfen wir Ihnen wirklich.

 

Unser Beruf ist unsere Berufung: Wir haben iurFRIEND gegründet & etabliert für SIE!
Wenn Sie bei einem rechtlichen Thema Hilfe & Unterstützung benötigen, sind wir 100% und 24/7 gerne für Sie da!

Wir stehen wirklich immer an Ihrer Seite und Sie können stets auf uns zählen.

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