Ein (Rechts)anwalt soll Ihnen qua seines Wissens, aber auch seiner Kompetenz zu Ihrem Recht verhelfen. Anwälte vertreten Sie vor Gericht und beraten Sie zur Rechtslage, möglichen Kosten sowie Risiko- und Erfolgsaussichten in Ihrem Fall. Da das Unterhaltsrecht Teil des Familien-, Ehe- und Scheidungsrechts ist und Anwälte, die diese Rechtsgebiete bearbeiten, sich auch um unterhaltsrechtliche Angelegenheiten kümmern, gibt es „den“ Unterhaltsanwalt nicht.
Fordern Sie selbst Unterhalt, wollen Unterhalt für Ihr Kind berechnen oder werden aufgefordert, Unterhalt zu zahlen, empfiehlt sich, einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin zu beauftragen.
Sind Sie auf der Suche nach einem Anwalt, sollten Sie sich nicht unbedingt auf die Gelben Seiten im Telefonbuch, die Ratschläge Ihres gerade geschiedenen Nachbarn oder die Websites von Anwälten verlassen.
Ihr Ziel sollte nicht von vornherein die gerichtliche Auseinandersetzung sein. Wenn es möglich ist, sollte ein Anwalt eine außergerichtliche Regelung im gegenseitigen Einvernehmen bevorzugen und Ihnen dazu auch raten.
Möchten Sie den Unterhalt gerichtlich klären lassen, entscheiden die Familiengerichte. Bei den Familiengerichten besteht Anwaltszwang. Anwaltszwang bedeutet, dass Sie sich durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin vertreten lassen müssen. Sie können beim Familiengericht selbst also keine Anträge einreichen und können auch im mündlichen Verhandlungstermin vor Gericht nicht selbst verhandeln.
Der Anwaltszwang bei den Familiengerichten hat gute Gründe. Möchten Sie Ihr Ziel zuverlässig erreichen, sind Sie wegen der Komplexität des Unterhaltsrechts auf anwaltliche Unterstützung angewiesen, egal, ob Sie Unterhalt beantragen oder sich gegen Ihre Inanspruchnahme zur Wehr setzen wollen. Um das gerichtliche Verfahren vorzubereiten und zügig abzuwickeln, sind auch die Familiengerichte daran interessiert, dass sich die Parteien durch Anwälte vertreten lassen.
Im Folgenden 7 Tipps, die Ihnen die Suche und Auswahl des für Sie bestgeeigneten Anwalts erleichtern dürften:
Es gibt keine Anwälte, die ausdrücklich als Unterhaltsanwalt werben oder auftreten. Ebenso wenig gibt es „den“ Scheidungsanwalt. Benötigen Sie also eine anwaltliche Vertretung in einer Unterhaltssache, müssen Sie Ihre Suche nach anderen Kriterien ausrichten.
Erwarten Sie auch nicht, dass es den „Staranwalt“ für Unterhaltssachen gibt. Staranwalt bedeutet nur, dass dieser Anwalt irgendwelche Stars und Sternchen vertritt und sich deshalb als Staranwalt „qualifiziert“ hat. Natürlich kann ein Staranwalt auch im Familienrecht Kompetenzen haben, muss aber nicht. Ein wirklich kompetenter Anwalt wird es kaum nötig haben, sich als Staranwalt zu präsentieren.
Suchen Sie einen für Ihren Unterhaltsrechtsstreit kompetenten Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, könnten Sie die Gelben Seiten Ihres Telefonbuches aufschlagen. Teils findet sich dort die Rubrik „Familienrecht“ oder ein Anwalt weist ausdrücklich darauf hin, dass er Fachanwalt für Familienrecht ist und vorwiegend Scheidungen praktiziert. Wer Scheidungen bearbeitet, bearbeitet im Regelfall auch Unterhaltsrechtsstreitigkeiten. Trotzdem werden Sie nicht einschätzen können, ob ein dort benannter Anwalt in Unterhaltsrechtssachen nur hin und wieder oder schwerpunktmäßig tätig ist.
Sie könnten natürlich auch Ihren in Unterhaltsrechtsstreitigkeiten erfahrenen und frisch geschiedenen Nachbarn fragen, ob er oder sie den eigenen Anwalt empfiehlt.
Das Problem dabei ist, dass Eigenwerbung und Empfehlungen sehr subjektiv sind und keinerlei Gewähr dafür bieten, dass ein Anwalt tatsächlich auch der richtige Anwalt in Unterhaltssachen ist. Wenn Sie nicht gerade bereits selbst Erfahrungen in Unterhaltssachen haben, können Sie kaum die fachliche Kompetenz beurteilen und müssten einen Anwalt mehr oder weniger auf gut Glück beauftragen. Wie gesagt, Sie sollten wegen Ihrer Suche andere Wege gehen.
Sie können gern die örtliche Anwaltskammer oder den Anwaltsverein anrufen. Dort erhalten Sie aber nur die Adressen von Rechtsanwälten, von denen die Anwaltskammer oder der Anwaltsverein weiß, dass der betreffende Anwalt familienrechtlich tätig ist. Diese Angaben beruhen im Regelfall auf den eigenen Angaben des Anwalts und sind keine objektiven Informationen. Anwaltskammern und Anwaltsvereine dürfen daher auch keinerlei Empfehlungen aussprechen und einen bestimmten Anwalt oder eine bestimmte Anwältin ans Herz legen. Jede Empfehlung würde die anderen Anwälte, die nicht empfohlen werden, benachteiligen.
Rechtsanwälte, die im Familien-, Ehe- und Scheidungsrecht besonders viele Mandate bearbeiten, erwerben gerne eine Zusatzqualifikation und dürfen sich dann als „Fachanwalt für Familienrecht“ bezeichnen. Voraussetzung ist, dass der Anwalt oder die Anwältin mehrere Jahre als Anwalt zugelassen ist, in einem Zeitraum von drei Jahren mindestens 120 Fälle im Familienrecht bearbeitet und sich einer Zusatzausbildung mit Abschlussprüfung unterzogen hat. Diese Anwälte müssen sich regelmäßig fortbilden, um die Fachanwaltsbezeichnung beizubehalten. Ansonsten ist der Fachanwalt für Familienrecht ein ganz normaler Anwalt, der auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes genau die gleichen Gebühren berechnet, wie jeder andere Anwalt auch.
Teil des Familien-, Ehe und Scheidungsrechts ist das Unterhaltsrecht. Unterhaltsrechtliche Fragen stehen in einem direkten Zusammenhang mit allem, was mit Ehe, Trennung und Scheidung zu tun hat. Ist ein Anwalt im Familienrecht tätig, dürfen Sie davon ausgehen, dass er oder sie auch unterhaltsrechtlich kompetent ist.
Wie finde ich den für mich richtigen Anwalt? Erfahren Sie hier auch, wie Sie Ihren Anwalt wechseln können.
Natürlich können auch Rechtsanwälte, die sich nicht als Fachanwalt für Familienrecht titulieren und in familienrechtlichen Angelegenheiten schwerpunktmäßig tätig sind, im Scheidungsrecht und im Unterhaltsrecht ausgesprochen kompetente und erfahrene Rechtsanwälte sein. Für Anwälte stellt es nämlich einen zusätzlichen, erhöhten Aufwand dar, die Fachanwaltsbezeichnung „Familienrecht“ zu erwerben und fortlaufend die notwendige Zeit investieren zu müssen, um diese Bezeichnung führen zu dürfen. Auch ein ohne Fachanwaltsbezeichnung schwerpunktmäßig im Familienrecht tätiger Anwalt hat langjährige Erfahrungen im Familienrecht und wird im Regelfall genauso engagiert um seine Fortbildung bemüht sein wie jeder andere Anwalt auch.
Präsentiert sich ein Rechtsanwalt mit dem „Tätigkeitsschwerpunkt Familienrecht“, bedeutet dies, dass er vorwiegend im Familienrecht tätig ist und dort Mandate bearbeitet. Ein Anwalt darf nur mit Tätigkeitsschwerpunkten werden, wenn er bzw. sie mindestens zwei Jahre lang nachhaltig im Familienrecht tätig ist. Allerdings beruhen diese Angaben weitgehend auf der Selbsteinschätzung des Anwalts und werden nicht überprüft. Trotzdem dürfen Sie davon ausgehen, dass ein Anwalt, der auf einen Tätigkeitsschwerpunkt Familienrecht hinweist, ein im Familienrecht und damit auch im Unterhaltsrecht erfahrener Anwalt sein dürfte.
Anders ist es, wenn ein Anwalt mit dem „Interessenschwerpunkt“ Familienrecht“ hervortritt. Dieser Hinweis bedeutet, dass sich der Anwalt für dieses Rechtsgebiet besonders interessiert, aber anders als beim Tätigkeitsschwerpunkt nicht vorrangig darin tätig ist. Dieser Anwalt bearbeitet auch gleichermaßen andere Rechtsgebiete.
So gut wie jeder Anwalt unterhält eine Website. Doch Websites sind oftmals nichts anderes als Werbung. Auch wenn Anwälte sachlich informieren, können Sie als Leser kaum einschätzen, welche Rückschlüsse Sie auf die Person des Anwalts ziehen können. Vielfach finden sich auf Websites von Anwälten im Wortlaut abgedruckte Gerichtsentscheidungen, die Sie als juristischer Laie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht verstehen und Ihnen nicht unbedingt weiterhelfen.
Es gibt Dienstleister, die diese Problematik der Anwaltsrecherche aufgreifen und einen Unterhaltsservice anbieten. Der Unterhaltsservice bietet den Vorteil, dass Sie einen direkten Ansprechpartner haben, dem Sie Ihr unterhaltsrechtliches Problem vortragen. Der Unterhaltsservice vermittelt Sie dann an einen kooperierenden Anwalt, der Ihre Fragen im Hinblick auf Ihre Ehe, Trennung oder Scheidung beantwortet, Ihre unterhaltsrechtliche Fragestellung prüft und Sie gegebenenfalls außergerichtlich oder gerichtlich vertritt.
Ihr Vorteil, wenn Sie einen Scheidungsservice in Anspruch nehmen besteht darin, dass Sie erwarten dürfen, an einen bewährten Rechtsanwalt oder an eine bewährte Rechtsanwältin vermittelt zu werden. Unterhaltsservices arbeiten mit handverlesen Anwälten zusammen, die meist über Jahre hinweg eine Reihe von Unterhaltsverfahren bearbeitet und sich als kompetent und vertrauensvoll bewährt haben. Ein Anwalt oder eine Anwältin, die sich nicht bewährt haben, dürften kaum als Partner in Betracht kommen. Ein Unterhaltsservice ist nämlich gerade darauf angewiesen, mit ausgewiesen kompetenten Anwälten zusammenzuarbeiten und sich so das Vertrauen der Klienten zu verschaffen und vor allem dauerhaft zu bewahren. Erfolg ist noch immer die beste und günstigste Werbung.
Möchten Sie sich informieren, rufen Sie den Infopoint Familienrecht an: Gebührenfreie Telefonnummer: 0800 34 86 72 3. Sie können rund um die Uhr (24/7) anrufen und können, wenn Sie es wünschen, sofort einen Gesprächstermin mit einem handverlesenen Juristen terminieren. Dieser Service kostet Sie nichts. Sie werden zurückgerufen und erhalten Ihre Fragen soweit als möglich beantwortet. Ihr Vorteil: Es erübrigt sich die Zufallssuche nach einem guten Unterhaltsanwalt. Sie haben die Möglichkeit, in einem persönlichen Gespräch herauszufinden, ob der Anwalt oder die Anwältin zu Ihnen passt. Stimmt die Sympathie, können Sie den Anwalt oder die Anwältin eventuell auch mit Ihrem Anliegen beauftragen. Rufen Sie einfach an und genießen einen echten freundlichen und kompetenten Service.
Geht es um Unterhalt, geht es um sehr private Informationen. Sie sollten das Vertrauen haben, gerade den Rechtsanwalt, den Sie ausgewählt oder über einen Unterhaltsservice vermittelt bekommen haben, mit Ihrer Unterhaltsangelegenheit zu beauftragen. Achten Sie beispielsweise auf folgende Kriterien:
Sie sollten von einem Anwalt aber nicht erwarten, dass er jede Ihrer Fragen vollumfänglich und zu Ihrer vollen Zufriedenheit gleich am Telefon beantworten kann. Gerade, wenn es um unterhaltsrechtliche Angelegenheiten geht, dürfte Ihr Anliegen die Prüfung von Unterlagen erfordern. Im Unterhaltsrecht spielen Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide, Gewinn- und Verlustrechnungen, Verbindlichkeiten, berufsbedingte Aufwendungen und alles, was mit dem Einkommen und Vermögen der Ehepartner zu tun hat, eine entscheidende Rolle. Unterhaltsrechtliche Fragen bedürfen oft auch der Recherche in der juristischen Literatur und der Rechtsprechung, so dass sich das Ergebnis erst offenbart, wenn der Anwalt alle diese Faktoren geprüft hat.
Steht Ihr unterhaltsrechtliches Anliegen im Zusammenhang mit Ihrer Trennung oder Scheidung, sollten Sie sich selbst zum Ziel setzen, im gegenseitigen Einvernehmen eine Regelung herbeizuführen. Ein guter und kompetenter Rechtsanwalt wird Sie genau darin unterstützen. Unterhaltsrechtliche Streitigkeiten, die die Parteien vor dem Familiengericht austragen, verursachen meist pro Gebühren, sind für beide Parteien sehr zeitaufwendig, bedürfen der anwaltlichen Begleitung und provozieren allzu oft Ergebnisse, bei denen sich keiner der Partner als Sieger versteht. Ihr Anwalt sollte also nicht von vornherein dazu drängen, die Unterhaltsfrage unbedingt gerichtlich klären zu lassen.
Möglicherweise bedarf es eines detaillierten Schriftverkehrs mit dem anderen Elternteil oder Ihrem Ex-Ehepartner, bis Sie Ihr Anliegen geregelt haben. Dies bedeutet aber zugleich, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung oft vermieden werden kann. Jeder Streit, den Sie außergerichtlich im gegenseitigen Einvernehmen regeln, ist die beste Empfehlung, die Sie von einem Anwalt oder einer Anwältin bekommen können.
Die richtige Vorbereitung ist der beste Weg zum Ziel. Haben Sie ein unterhaltsrechtliches Anliegen, entscheidet mithin die Wahl des richtigen Anwalts, wie schnell und zuverlässig Sie das Ziel erreichen. Entscheiden Sie sich für einen Unterhaltsservice wie iurFRIEND, können Sie sich vorab auf dieser Webseite über die wichtigsten Themen des Unterhalts informieren. So sind Sie zum Erstgespräch auch auf einem höheren Wissensstand als vorher. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Suche nach kompetenter anwaltlicher Vertretung im Unterhaltsrecht.
Geschrieben von: iurFRIEND-Redaktion