Unterhalt kann grundsätzlich nicht für die Vergangenheit geltend gemacht werden, Sie sollten sich also immer so schnell wie möglich darum kümmern. Bei der Berechnung des Unterhalts müssen viele verschiedene Faktoren berücksichtigt werden, wie z.B. bereinigtes Nettoeinkommen, Selbstbehalt, Mehr- oder Sonderbedarf. Wenn Sie Unterhalt zahlen müssen, achten Sie darauf, ob die Grundlage des Unterhaltsanspruchs später eventuell nicht mehr besteht oder ob die Höhe angepasst werden muss. Mehr in unserem Ratgeber: Unterhaltsrecht Übersicht