Unterhaltsrechner

Trennungsunterhaltrechner - Kindesunterhaltrechner - Ehegattenunterhaltrechner

Häufig gestellte Fragen

Unterhalt kann grundsätzlich nicht für die Vergangenheit geltend gemacht werden, Sie sollten sich also immer so schnell wie möglich darum kümmern. Bei der Berechnung des Unterhalts müssen viele verschiedene Faktoren berücksichtigt werden, wie z.B. bereinigtes Nettoeinkommen, Selbstbehalt, Mehr- oder Sonderbedarf. Wenn Sie Unterhalt zahlen müssen, achten Sie darauf, ob die Grundlage des Unterhaltsanspruchs später eventuell nicht mehr besteht oder ob die Höhe angepasst werden muss. Mehr in unserem Ratgeber: Unterhaltsrecht Übersicht

Minderjährige Kinder sind immer unterhaltsberechtigt. Volljährige Kinder sind unterhaltsberechtigt, wenn sie eine Ausbildung machen oder studieren. Die Eltern müssen entweder Betreuungs- oder Barunterhalt leisten. Die genaue Höhe richtet sich nach Einkommen des Elternteils sowie Alter des Kindes und orientiert sich an der Düsseldorfer Tabelle. Hier erfahren Sie mehr: Übersicht Kindesunterhalt

Der Unterhalt orientiert sich am Einkommen der unterhaltspflichtigen Person und an den entscheidenden Faktoren der jeweiligen Unterhaltsart. Beim Trennungsunterhalt kommt es etwa auch auf die ehelichen Lebensverhältnisse an. Der unterhaltspflichtigen Person wird ein Selbstbehalt zugesprochen, dessen Höhe ebenfalls von der Unterhaltsart abhängt. Unterhaltsberechnungen können sehr kompliziert werden, Sie sollten sich also bei der Berechnung helfen lassen. Mehr in unserem Ratgeber: Unterhaltsberechnung

Ein Unterhaltstitel ist eine öffentliche Urkunde, aus der die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann. Grundlage für den Titel kann eine gerichtliche Entscheidung, aber auch eine Jugendamtsurkunde oder eine notariell beurkundete Unterhaltsverpflichtung sein. Wird der Unterhalt nicht gezahlt, kann mit Hilfe des Unterhaltstitels zwangsvollstreckt werden, ohne dass erneut vor Gericht verhandelt werden muss. Weitere Infos in unserem Ratgeber: Was ist ein Unterhaltstitel?

Sie können versuchen sich außergerichtlich zu einigen, etwa durch eine Mediation, und Ihre Regelung in einer Trennungsfolgen- oder Scheidungsfolgenvereinbarung rechtlich bindend festhalten. Wenn Sie sich nicht einvernehmlich einigen können, entscheidet das Gericht. Ratgeber: Scheidungsfolgenvereinbarung

Wenn die Unterhaltszahlungen ausbleiben oder nur unregelmäßig bezahlt werden, können Sie Unterhaltsvorschuss beantragen oder Ihren Anspruch gerichtlich durchsetzen. Sie können das vereinfachte Verfahren oder die Unterhaltsklage wählen. Wenn Sie schon einen Unterhaltstitel haben, kann direkt zwangsvollstreckt werden. Weitere Infos zur Unterhaltspflichtverletzung erhalten Sie hier

Die Genauigkeit von der Unterhaltsberechnung hängt von den Angaben ab, die Sie für die Berechnung eingeben. Wenn Sie alle nötigen Informationen exakt angeben und einen verlässlichen Unterhaltsrechner verwenden, können Sie den genauen Unterhalt ermitteln. Sie haben einen Anspruch auf Auskunft gegen die unterhaltspflichtige Person über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse, damit Sie die Höhe richtig berechnen können. Jetzt Unterhalt Online berechnen

Während des Scheidungsverfahrens wird der Versorgungsausgleich vorgenommen, wenn Sie dies nicht ausgeschlossen haben. Dabei werden die während der Ehe erworbenen Anwartschaften auf Altersversorgung fair aufgeteilt. Es gibt auch einen Altersvorsorgeunterhalt, der gesondert geltend gemacht werden muss. Der Anspruch entsteht mit Zustellung des Scheidungsantrags, wenn die unterhaltsberechtigte Person gar keine oder nur geringe Rentenanwartschaften erwirbt. Ratgeber: Versorgungsausgleich

Es gibt mehrere Arten von Unterhalt, die wichtigsten bei Trennung und Scheidung sind folgende: Wenn Sie bedürftig sind, haben Sie während des Trennungsjahres Anspruch auf Trennungsunterhalt. Nach der rechtskräftigen Scheidung haben Sie dann Anspruch auf Ehegattenunterhalt bzw. nachehelichen Unterhalt. Ihre gemeinsamen Kinder haben Anspruch auf Kindesunterhalt. Die Höhe des Selbstbehalts und des zu zahlenden Unterhalts richten sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Hier erfahren Sie mehr über die Arten der Unterhaltspflicht

Unterhaltsvorschuss ist eine Sozialleistung des Jugendamtes für den betreuenden Elternteil. Diese Leistung erhalten Sie bis zum 18. Geburtstag des unterhaltsberechtigten Kindes, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil gar keinen oder nur unregelmäßig Kindesunterhalt zahlt. Die Berechnung orientiert sich am gesetzlichen Regelbeitrag, wovon dann noch die Hälfte des Kindergeldes abgezogen wird. Hier erfahren Sie wie viel Unterhaltsvorschuss Sie beantragen können

Einfach guter Service bei Fragen zu Unterhalt

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VERTRAUEN & RESPEKT: iurFRIEND® bietet einen vertrauensvollen, seit über 15 Jahren etablierten, Unterhaltsservice. Sie erhalten von uns auf Wunsch eine gerichtsfeste Unterhaltsberechnung. Wir respektieren Sie als Mensch. Sie sind uns wichtig. Wir möchten, dass Sie sich sehr gut aufgehoben fühlen. Wir sind Ihr Freund!

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