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Kin­des­un­ter­halt-Rech­ner – Kin­des­un­ter­halt be­rech­nen

Bild: Kindesunterhalt-Rechner – Kindesunterhalt berechnen

Wie viel Un­ter­halt er­hält mein Kind?

Ab dem Zeitpunkt der Trennung besteht Anspruch auf Kindesunterhalt. Der Elternteil, der das Kind nicht hauptsächlich betreut, ist zur Zahlung von Barunterhalt verpflichtet. Der Rechner für Kindesunterhalt berechnet die Höhe des Kindesunterhalts anhand Ihres bereinigten Nettoeinkommens und des Alters Ihrer Kinder nach Maßgabe der Düsseldorfer Tabelle. Dabei sollten Sie beachten, dass die Düsseldorfer von zwei unterhaltsberechtigten Personen ausgeht. Muss der Unterhaltspflichtige nur an eine Person oder an mehr als zwei Personen Unterhalt zahlen, so kann die Höhe entsprechend angepasst werden.

So be­ein­flusst Ih­re Ein­ga­be das Er­geb­nis

Die Höhe des Kindesunterhalts wird von diesen Faktoren beeinflusst:

Bereinigtes Nettoeinkommen

Das bereinigte Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils ist eine der Bemessungsgrundlagen für den Kindesunterhalt. Es gibt verschiedene Einkommensstufen, anhand derer der zu zahlende Unterhalt eingeteilt werden kann. Die Stufen reichen von einem Einkommen bis 1.900 EUR bis 11.000 EUR. Wird diese Grenze überschritten, muss die Höhe nach den Umständen des Einzelfalls bestimmt werden. Je höher Ihr bereinigtes Nettoeinkommen ausfällt, desto mehr Unterhalt müssen Sie in der Regel zahlen.

Alter des Kindes

Das Alter des Kindes ist eine weitere Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Kindesunterhalts. Auch hier gibt es mehrere Stufen: 0-5 Jahre, 6-11 Jahre, 12-17 Jahre und volljährig. Für jede Altersstufe gibt es eine andere Unterhaltshöhe. Je älter das Kind ist, desto mehr Unterhalt benötigt es in der Regel.

Die Voll- oder Minderjährigkeit der Kinder wirkt sich ebenfalls auf die Höhe des Kindesunterhalts aus.

Weitere Kinder und deren Altersstufen

Haben Sie mehr als ein unterhaltsberechtigtes Kind, verändert sich der zu zahlende Unterhalt entsprechend. Auch die weiteren Kinder werden nach Altersstufen eingeteilt. Für das zweite, dritte und ab dem vierten Kind werden verschiedene Kindergeldbeträge gezahlt, sodass jeweils ein anderer Betrag von der Angabe in der Düsseldorfer Tabelle abzuziehen ist.

Kindergeld

Die Höhe des Kindergeldes liegt für das erste und zweite Kind aktuell bei 250 EUR, für das dritte Kind bei 250 EUR und ab dem vierten Kind bei 250 EUR. Bei minderjährigen Kindern wird die Hälfte des jeweiligen Kindergeldes vom Unterhalt abgezogen. Bei volljährigen Kindern wird das Kindergeld in voller Höhe abgezogen.

Bei­spiel­rech­nung für Kin­des­un­ter­halt

Sie haben mit Ihrer Ex-Partnerin bzw. Ihrem Ex-Partner drei gemeinsame Kinder und sind unterhaltspflichtig. Die Kinder leben bei dem anderen Elternteil.

  • Sie haben ein bereinigtes Nettoeinkommen von 2.000 EUR. Damit sind Sie in der 2. Einkommensstuffe der Düsseldorfer Tabelle.
  • Sie haben ein Kind im Alter von 4 Jahren und ein Kind im Alter von 10 Jahren. Dafür fallen Zahlbeträge in Höhe von 416 EUR und 478 EUR an. Von diesen Beträgen wird jeweils das Kindergeld hälftig abgezogen, sodass Zahlbeträge in Höhe von 306,50  EUR und 368,50 EUR verbleiben. 
  • Sie zahlen insgesamt also 675 EUR Kindesunterhalt monatlich.

Gut zu wissen: Wenn Sie erwerbstätig sind, steht Ihnen ein Selbstbehalt in Höhe von 1.370 EUR zu. Das bedeutet, dass Sie die volle Summe Unterhalt nur zahlen müssen, wenn Sie über ausreichend Einkommen verfügen. Liegt Ihr verfügbares Einkommen darunter, wird der Unterhaltsanspruch entsprechend gekürzt.

Be­grif­fe ein­fach er­klärt

Hier finden Sie Erklärungen zu wichtigen Begriffen rund um die Berechnung des Kindesunterhalts.

Düsseldorfer Tabelle

Die Düsseldorfer Tabelle wird als Orientierungsmaßstab für die Berechnung von Kindesunterhalt herangezogen. Sie ist nicht bindend, die meisten Gerichte orientieren sich jedoch an ihr. Die Angaben in der Tabelle werden regelmäßig angepasst. Sie listet verschiedene Unterhaltshöhen nach den Altersstufen des Kindes sowie den Stufen des Nettoeinkommens des unterhaltspflichtigen Elternteils auf. Die Tabelle enthält ebenfalls Angaben zur Höhe des Selbstbehalts des unterhaltspflichtigen Elternteils.

Bereinigtes Nettoeinkommen

Als Grundlage für das bereinigte Nettoeinkommen wird Ihr durchschnittliches Bruttoeinkommen der letzten drei Monate herangezogen. Wenn Sie selbstständig oder freiberuflich arbeiten, wird der Durchschnitt der letzten drei Jahre herangezogen. Anschließend werden verschiedene Verbindlichkeiten abgezogen. Dazu zählen etwa Einkommenssteuer, Kranken- und Sozialversicherung, Miete und Kreditraten.

Selbstbehalt

Der Selbstbehalt ist der Betrag, der dem unterhaltspflichtigen Elternteil für seinen eigenen Lebensbedarf zugesprochen wird. Dieses Geld darf der unterhaltspflichtige Elternteil für sich behalten. Wenn das verfügbare Einkommen niedriger ist als die Höhe des Selbstbehalts, wird der zu zahlende Unterhalt entsprechend gekürzt. Er soll schließlich nicht aufgrund der Unterhaltszahlungen selber bedürftig werden.

Aus­blick

Sie sehen: Unterhaltsrechner leisten wertvolle Hilfestellung. Ihr Ergebnis ist nur so gut wie die Angaben und Werte, die der Nutzer eingibt. Für ein genaues Ergebnis sollten Sie sich um eine gerichtsfeste Unterhaltsberechnung bemühen. 

Geschrieben von: iurFRIEND-Redaktion

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