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Definition - Wie wird der Kindesunterhalt berechnet?

DEFINITION

Wie wird der Kindesunterhalt berechnet?

Trennen sich Eltern, so wächst das Kind häufig bei hauptsächlich einem Elternteil auf – der andere leistet dann den Kindesunterhalt in Form von Barunterhalt – er zahlt also eine monatliche Summe für das Kind. Der Rechner für Kindesunterhalt berechnet die Höhe des Kindesunterhalts anhand des bereinigten Nettoeinkommens und des Alters Ihrer Kinder nach Maßgabe der Düsseldorfer Tabelle. Die Düsseldorfer Tabelle wird als Orientierungsmaßstab für die Berechnung von Kindesunterhalt herangezogen. Diese ist aufgrund verschiedener Faktoren nicht so einfach zu lesen – ein Kindesunterhaltsrechner bietet Ihnen daher einen guten ersten Überblick über die Höhe des Unterhalts. Außerdem werden die Angaben in der Tabelle regelmäßig angepasst.

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Kurzfassung - Alles auf einen Blick

  • Leben Eltern getrennt und wächst das Kind hauptsächlich bei einem Elternteil auf, ist der andere Elternteil barunterhaltspflichtig.
  • Wie hoch die Unterhaltszahlungen sind, bemisst sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Allerdings ist diese nicht so leicht zu lesen, wie es auf den ersten Blick scheinen mag. Denn es müssen viele Faktoren berücksichtigt werden.
  • Um einen ersten Überblick über die Unterhaltszahlungen für Ihr Kind zu erhalten, können Sie unseren Unterhaltsrechner nutzen. Benötigen Sie eine rechtssichere Berechnung, können Sie uns ebenfalls gern kontaktieren.

Rechner für Kindesunterhalt

So be­ein­flusst Ih­re Ein­ga­be das Er­geb­nis beim Kindesunterhalt

Die Höhe des Kindesunterhalts bemisst sich nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle. Diese zu lesen ist jedoch weniger einfach, als es auf den ersten Blick scheint. Wie hoch der Kindesunterhalt tatsächlich ist, wird von mehreren Faktoren beeinflusst:

Bereinigtes Nettoeinkommen

Schaubild

So wird das bereinigte Nettoeinkommen ermittelt.

Das bereinigte Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils ist eine der Bemessungsgrundlagen für den Kindesunterhalt. Als Grundlage für das bereinigte Nettoeinkommen wird das durchschnittliche Bruttoeinkommen der letzten drei Monate herangezogen. Wer selbstständig ist oder freiberuflich arbeitet, bei dem wird der Durchschnitt der letzten drei Jahre herangezogen. Anschließend werden verschiedene Verbindlichkeiten abgezogen. Dazu zählen etwa Einkommenssteuer, Kranken- und Sozialversicherung, Miete und Kreditraten.

 

Je höher das bereinigtes Nettoeinkommen ausfällt, desto mehr Unterhalt muss in der Regel gezahlt werden. Es gibt verschiedene Einkommensstufen, anhand derer der zu zahlende Unterhalt eingeteilt werden kann. Wird die höchste Stufe der Düsseldorfer Tabelle überschritten, muss die Höhe nach den Umständen des Einzelfalls bestimmt werden.

Alter des Kindes

Das Alter des Kindes ist eine weitere Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Kindesunterhalts. Auch hier gibt es mehrere Stufen: 0-5 Jahre, 6-11 Jahre, 12-17 Jahre und volljährig. Für jede Altersstufe gibt es eine andere Unterhaltshöhe. Je älter das Kind ist, desto mehr Unterhalt benötigt es in der Regel.

 

Die Voll- oder Minderjährigkeit der Kinder wirkt sich ebenfalls auf die Höhe des Kindesunterhalts aus.

Weitere Kinder und deren Altersstufen

Haben Sie mehr als ein unterhaltsberechtigtes Kind, verändert sich der zu zahlende Unterhalt entsprechend. Auch die weiteren Kinder werden nach Altersstufen eingeteilt. Für das zweite, dritte und ab dem vierten Kind werden verschiedene Kindergeldbeträge gezahlt, sodass jeweils ein anderer Betrag von der Angabe in der Düsseldorfer Tabelle abzuziehen ist.

Kindergeld

Die Höhe des Kindergeldes liegt für das erste und zweite Kind aktuell bei 250 EUR, für das dritte Kind bei 250 EUR und ab dem vierten Kind bei 250 EUR. Bei minderjährigen Kindern wird die Hälfte des jeweiligen Kindergeldes vom Unterhalt abgezogen. Bei volljährigen Kindern wird das Kindergeld in voller Höhe abgezogen.

Selbstbehalt

Der Selbstbehalt ist der Betrag, der dem unterhaltspflichtigen Elternteil für seinen eigenen Lebensbedarf zugesprochen wird. Dieses Geld darf der unterhaltspflichtige Elternteil für sich behalten. Wenn das verfügbare Einkommen niedriger ist als die Höhe des Selbstbehalts, wird der zu zahlende Unterhalt entsprechend gekürzt. Er soll schließlich nicht aufgrund der Unterhaltszahlungen selber bedürftig werden. Wer erwerbstätig ist, dem steht ein Selbstbehalt in Höhe von 1.450 EUR zu.

Rechenbeispiel für Kindesunterhalt:

#VAR1 = 504 EUR-250 EUR/2

#VAR2 = 579 EUR-250 EUR/2

Sie haben mit Ihrer Ex-Partnerin bzw. Ihrem Ex-Partner zwei gemeinsame Kinder und sind unterhaltspflichtig. Die Kinder leben bei dem anderen Elternteil.

  • Sie haben ein bereinigtes Nettoeinkommen von 2.000 EUR. Damit sind Sie in der 2. Einkommensstufe der Düsseldorfer Tabelle.
  • Sie haben ein Kind im Alter von 4 Jahren und ein Kind im Alter von 10 Jahren. Dafür fallen Zahlbeträge in Höhe von 504 EUR und 579 EUR an. Von diesen Beträgen wird jeweils das Kindergeld hälftig abgezogen, sodass Zahlbeträge in Höhe von #VAR1 EUR und #VAR2 EUR verbleiben.
  • Sie zahlen insgesamt also #VAR1+#VAR2 EUR Kindesunterhalt monatlich.

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Sie sehen: Unterhaltsrechner können eine wertvolle Hilfestellung leisten, um die Höhe der Unterhaltszahlungen nach der Düsseldorfer Tabelle zu errechnen. Allerdings gibt es bei der Berechnung verschiedene Faktoren, die im Einzelfall zu abweichenden Ergebnissen führen können. Benötigen Sie ein genaues Ergebnis, das auch vor Gericht Bestand hat, empfehlen wir Ihnen eine professionelle Unterhaltsberechnung.

 

Haben Sie nach dem Lesen dieses Ratgebers noch Fragen oder konkrete Anliegen über die Sie sich mit uns austauschen möchten? Dann rufen Sie uns gerne jederzeit unter unserer kostenlosen Servicenummer (0800 - 34 86 723) an oder vereinbaren Sie hier einen Gratis-Rückruftermin. Natürlich können Sie uns auch eine Nachricht über unser Kontaktformular schreiben.

 

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