Ab dem Zeitpunkt der Trennung besteht Anspruch auf Kindesunterhalt. Der Elternteil, der das Kind nicht hauptsächlich betreut, ist zur Zahlung von Barunterhalt verpflichtet. Der Rechner für Kindesunterhalt berechnet die Höhe des Kindesunterhalts anhand Ihres bereinigten Nettoeinkommens und des Alters Ihrer Kinder nach Maßgabe der Düsseldorfer Tabelle. Dabei sollten Sie beachten, dass die Düsseldorfer von zwei unterhaltsberechtigten Personen ausgeht. Muss der Unterhaltspflichtige nur an eine Person oder an mehr als zwei Personen Unterhalt zahlen, so kann die Höhe entsprechend angepasst werden.
Die Höhe des Kindesunterhalts wird von diesen Faktoren beeinflusst:
Das bereinigte Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils ist eine der Bemessungsgrundlagen für den Kindesunterhalt. Es gibt verschiedene Einkommensstufen, anhand derer der zu zahlende Unterhalt eingeteilt werden kann. Die Stufen reichen von einem Einkommen bis 1.900 EUR bis 11.000 EUR. Wird diese Grenze überschritten, muss die Höhe nach den Umständen des Einzelfalls bestimmt werden. Je höher Ihr bereinigtes Nettoeinkommen ausfällt, desto mehr Unterhalt müssen Sie in der Regel zahlen.
Das Alter des Kindes ist eine weitere Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Kindesunterhalts. Auch hier gibt es mehrere Stufen: 0-5 Jahre, 6-11 Jahre, 12-17 Jahre und volljährig. Für jede Altersstufe gibt es eine andere Unterhaltshöhe. Je älter das Kind ist, desto mehr Unterhalt benötigt es in der Regel.
Die Voll- oder Minderjährigkeit der Kinder wirkt sich ebenfalls auf die Höhe des Kindesunterhalts aus.
Haben Sie mehr als ein unterhaltsberechtigtes Kind, verändert sich der zu zahlende Unterhalt entsprechend. Auch die weiteren Kinder werden nach Altersstufen eingeteilt. Für das zweite, dritte und ab dem vierten Kind werden verschiedene Kindergeldbeträge gezahlt, sodass jeweils ein anderer Betrag von der Angabe in der Düsseldorfer Tabelle abzuziehen ist.
Die Höhe des Kindergeldes liegt für das erste und zweite Kind aktuell bei 250 EUR, für das dritte Kind bei 250 EUR und ab dem vierten Kind bei 250 EUR. Bei minderjährigen Kindern wird die Hälfte des jeweiligen Kindergeldes vom Unterhalt abgezogen. Bei volljährigen Kindern wird das Kindergeld in voller Höhe abgezogen.
Sie haben mit Ihrer Ex-Partnerin bzw. Ihrem Ex-Partner drei gemeinsame Kinder und sind unterhaltspflichtig. Die Kinder leben bei dem anderen Elternteil.
Gut zu wissen: Wenn Sie erwerbstätig sind, steht Ihnen ein Selbstbehalt in Höhe von 1.370 EUR zu. Das bedeutet, dass Sie die volle Summe Unterhalt nur zahlen müssen, wenn Sie über ausreichend Einkommen verfügen. Liegt Ihr verfügbares Einkommen darunter, wird der Unterhaltsanspruch entsprechend gekürzt.
Hier finden Sie Erklärungen zu wichtigen Begriffen rund um die Berechnung des Kindesunterhalts.
Die Düsseldorfer Tabelle wird als Orientierungsmaßstab für die Berechnung von Kindesunterhalt herangezogen. Sie ist nicht bindend, die meisten Gerichte orientieren sich jedoch an ihr. Die Angaben in der Tabelle werden regelmäßig angepasst. Sie listet verschiedene Unterhaltshöhen nach den Altersstufen des Kindes sowie den Stufen des Nettoeinkommens des unterhaltspflichtigen Elternteils auf. Die Tabelle enthält ebenfalls Angaben zur Höhe des Selbstbehalts des unterhaltspflichtigen Elternteils.
Als Grundlage für das bereinigte Nettoeinkommen wird Ihr durchschnittliches Bruttoeinkommen der letzten drei Monate herangezogen. Wenn Sie selbstständig oder freiberuflich arbeiten, wird der Durchschnitt der letzten drei Jahre herangezogen. Anschließend werden verschiedene Verbindlichkeiten abgezogen. Dazu zählen etwa Einkommenssteuer, Kranken- und Sozialversicherung, Miete und Kreditraten.
Der Selbstbehalt ist der Betrag, der dem unterhaltspflichtigen Elternteil für seinen eigenen Lebensbedarf zugesprochen wird. Dieses Geld darf der unterhaltspflichtige Elternteil für sich behalten. Wenn das verfügbare Einkommen niedriger ist als die Höhe des Selbstbehalts, wird der zu zahlende Unterhalt entsprechend gekürzt. Er soll schließlich nicht aufgrund der Unterhaltszahlungen selber bedürftig werden.
Sie sehen: Unterhaltsrechner leisten wertvolle Hilfestellung. Ihr Ergebnis ist nur so gut wie die Angaben und Werte, die der Nutzer eingibt. Für ein genaues Ergebnis sollten Sie sich um eine gerichtsfeste Unterhaltsberechnung bemühen.
Geschrieben von: iurFRIEND-Redaktion