Düsseldorfer Tabelle bei 1 Kind, 2 und 3 Kindern

Unterhalt in der Tabelle ablesen, fertig? Leider geht es nicht so einfach - lassen Sie sich von uns helfen!

Donnerstag, 21.09.2023 , geschrieben von iurFRIEND-Redaktion

Aus der Düsseldorfer Tabelle lässt sich die Höhe des Unterhalts für unterhaltsberechtigte Kinder entnehmen. Da die Tabelle jedoch genau zwei unterhaltsberechtigte Personen unterstellt, führt ein einfaches Ablesen der Unterhaltshöhe neben der Gehaltsgruppe bei zum Beispiel drei Kindern nicht zum Ziel. Je nachdem, ob mehr als zwei oder Kinder und/oder auch noch der Ex-Partner unterhaltsberechtigt sind, erfolgt eine Herabstufung oder eine Höherstufung. Klingt kompliziert, aber für diese Fälle sind wir da. Mit einer professionellen Unterhaltsberechnung über UNTERHALT.com lassen Sie andere für sich ohne mühsame Rechenschieberei den Unterhalt bequem ausrechnen!

GUT ZU WISSEN

Welche Rolle spielt die Düsseldorfer Tabelle bei der Unterhaltsbemessung?

Soll der Kindesunterhalt bestimmt werden, hat sich seit vielen Jahren bundesweit die Düsseldorfer Tabelle durchgesetzt. Sie wird in der Praxis als Orientierungshilfe anerkannt, hat aber nicht den Charakter eines Gesetzes und ist für das einzelne Familiengericht nicht verbindlich. Trotzdem wird sie überwiegend zur Grundlage gemacht, um den Kindesunterhalt zu bestimmen.

Warum soll das Ablesen einer Tabelle derart schwierig sein?

Trotz ihres Richtliniencharakters darf die Düsseldorfer Tabelle nicht so verstanden werden, dass sich daraus sofort der Kindesunterhalt für ein Kind entnehmen lässt.

Standard sind zwei Unterhaltsberechtigte

Die Tabelle geht davon aus, dass zwei unterhaltsberechtigte Personen vorhanden sind. Insoweit kommen in Betracht:

Was ist, wenn es mehr oder weniger als zwei Unterhaltsberechtigte gibt?

Sind mehr als zwei Unterhaltsberechtigte vorhanden (z.B. drei Kinder), erfolgt eine Herabstufung in eine niedrigere Einkommensgruppe, während bei weniger als zwei Unterhaltsberechtigten (ein Kind) eine Höherstufung in die nächst höhere Einkommensgruppe erfolgt. Grund ist, dass der unterhaltspflichtige Elternteil nicht übermäßig belastet werden soll.

 

Jedoch darf die Höherstufung oder Herabstufung nicht schematisch verstanden werden. Vielmehr sind jeweils die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen:

  • Liegen beispielsweise die Einkommensverhältnisse nur geringfügig über einer Einkommensgruppe, kann es unangemessen sein, sofort eine Höherstufung in die höhere Einkommensgruppe vorzunehmen.
  • Vor allem kann es geboten sein, aufgrund der jeweiligen Differenz von 400 € zwischen den einzelnen Einkommensgruppen Zurückhaltung zu üben.
  • Als Orientierung werden meist die Bedarfskontrollbeträge (siehe weiteres Kapitel unten) herangezogen, die in der Düsseldorfer Tabelle zu jeder Einkommensgruppe angegeben sind.

Praxisbeispiel

Düsseldorfer Tabelle bei 3 Kindern

Das geschiedene Ehepaar Hans und Hanna Meier hat drei Kinder im Alter von 4, 10 und 15 Jahren. Herr Meier verdient netto 3.300 €, während Frau Meier teilzeitbeschäftigt ist und die Kinder zu Hause betreut. Mit seinem Nettoeinkommen von 3.300 € ist Herr Meier in der Einkommensgruppe 5 der Düsseldorfer Tabelle einzustufen. Er schuldet rein rechnerisch betrachtet jeweils 525 €, 603 € und 706 € Kindesunterhalt. Darauf ist die Hälfte des Kindergeldes von 125 € anzurechnen, so dass sich ein Zahlbetrag von 400 €, 478 € und 581 € ergibt. Hätte Herr Meier lediglich zwei Kinder, wäre die Einstufung in die Einkommensgruppe 5 in Ordnung. Da Herr Meier mehr als zwei Kindern gegenüber unterhaltsberechtigt ist, wäre er in die Einkommensgruppe 4 herabzustufen. Danach ergäbe sich unter Berücksichtigung des hälftigen Kindergelds ein Kindesunterhalt von 378 €, 453 € und 552 €, also etwas weniger.

Praxisbeispiel

Düsseldorfer Tabelle bei 1 Kind

Hätte das Ehepaar Meier nur ein Kind und wäre das Kind 4 Jahre alt, ergäbe sich in der Einkommensgruppe 5 ein Unterhaltsbetrag von 525 € (minus 125 € Kindergeld = 400 €). Da die Düsseldorfer Tabelle zwei Unterhaltsberechtigte unterstellt und Herr Meier nur ein Kind zu bedienen hat, wäre er trotz seines Nettoeinkommens von 3.300 € in die Einkommensgruppe 6 (ab 3.501 € - 3.900 €) einzustufen. Danach müsste er dem Kind 560 € Kindesunterhalt und unter Anrechnung des hälftigen Kindergelds von 125 € = 435 € Kindesunterhalt zahlen, also etwas mehr.

Welche Rolle spielt der Bedarfskontrollbetrag?

In der Düsseldorfer Tabelle werden ganz rechts zu jeder Einkommensgruppe die sogenannten Bedarfskontrollbeträge angegeben. Der Bedarfskontrollbetrag des unterhaltspflichtigen Elternteils in der Einkommensgruppe 1 ist identisch mit dem Eigenbedarf (1.120 €, wenn der Elternteil nicht erwerbstätig ist und 1.370 €, wenn er oder sie erwerbstätig ist).

 

Ab der Einkommensgruppe 2 ist der Bedarfskontrollbetrag nicht mehr identisch mit dem Eigenbedarf. Er soll eine ausgewogene Verteilung zwischen dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und den unterhaltsberechtigten Kindern gewährleisten. Wird der Betrag unter Berücksichtigung auch anderer Unterhaltspflichten unterschritten, ist der Tabellenbetrag der nächst niedrigeren Gruppe, deren Bedarfskontrollbetrag nicht unterschritten wird, anzusetzen.

Praxisbeispiel

Bedarfskontrollbetrag bedingt Einordnung in niedrigere Einkommensgruppe

Herr Meier verbliebe im oben benannten Beispiel bei einem Nettoeinkommen von 3.300 € noch 1.917 € für den eigenen Lebensunterhalt. Der Bedarfskontrollbetrag in der Einkommensgruppe 4 beträgt 1.850 €. Damit wäre seine Belastung mit dem Kindesunterhalt angemessen. Müsste Herr Meier aber auch seine Exfrau Ehegattenunterhalt leisten, würde sein Bedarfskontrollbetrag wahrscheinlich unterschritten. Danach käme eine Einstufung in die nächstniedrigere Einkommensgruppe in Betracht.

Wie wird der Unterhalt im Mangelfall berechnet?

Im Mangelfall kann der volle Unterhaltsbedarf eines jeden Kindes nicht befriedigt werden. Sein Unterhaltsanspruch muss zwangsläufig im Verhältnis zu anderen gleichrangigen Kindern gekürzt werden. Diese Kürzung erfolgt grundsätzlich proportional zu dem Unterhaltsbedarf des einzelnen Kindes.

GUT ZU WISSEN

Tabellenbeträge berücksichtigen übliche Schwankungen

Die Tabellensätze der Düsseldorfer Tabelle definieren den pauschal den Lebensbedarf eines Kindes, bei dem auf das Jahr bezogene übliche Schwankungen nach oben oder unten bereits berücksichtigt sind. Der Barunterhalt reduziert sich also nicht anteilig für die Zeit, wenn der umgangsberechtigte Elternteil das Kind in Ausübung seines Umgangsrechts betreut.

Alles in allem

Möchten Sie sich mit mehr als zwei Unterhaltsbegünstigten privat auf Unterhaltshöhen einigen, oder aber auch eine vorgeblich professionell erstellte Forderung der Gegenseite überprüfen, sollten Sie möglichst selbst eine professionelle Unterhaltsberechnung vornehmen lassen. Nur so lässt sich gewährleisten, dass alle familiären und persönlichen Umstände berücksichtigt werden, die in die Berechnung des maßgeblichen Unterhalts einfließen. Möchten Sie nicht gleich loslegen, zum Beispiel mit unserem Online-Unterhaltsservice, kontaktieren Sie gerne unseren Infopoint. Erfahrene Juristen beantworten Ihr Anliegen in einem kostenlosen Orientierungsgespräch. Wir freuen uns unter 0800 3486723 auf Ihren Anruf.

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