Was ist und warum heißt es Realsplitting (real + splitting)?
„Realsplitting“ setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen:
Was bedeutet das konkret?
Beim Realsplitting werden Unterhaltszahlungen steuerlich „aufgeteilt“ – aber nicht im Sinne einer Halbierung, sondern im Sinne einer Verschiebung der Steuerlast. Normalerweise gilt: Unterhalt ist privat – also steuerlich nicht absetzbar. Beim Realsplitting wird jedoch eine Ausnahme gemacht:
Man „splittet“ also die steuerliche Belastung zwischen zwei Personen auf.
Voraussetzungen für das Realsplitting
Die Voraussetzungen für das Realsplitting sind, dass:
der Empfänger zustimmt,
der Empfänger unterhaltsberechtigt und bedürftig ist (sich also finanziell ohne diese Zahlungen nicht halten könnte),
der Unterhalt tatsächlich ("real") und regelmäßig (pro Monat) gezahlt wird,
und die Beträge korrekt versteuert werden.
Wichtig: Es geht nur um Ehegattenunterhalt. Der Kindesunterhalt spielt hier steuerlich keine Rolle.
So sparen Sie Steuern beim Ehegattenunterhalt
So könnte ein Schreiben an den Ex-Partner aussehen, in dem er dazu aufgefordert wird, seine Zustimmung zu erteilen.
Trennungsunterhalt und Realsplitting
Während der Trennungszeit wird häufig Trennungsunterhalt gezahlt. Auch dieser kann grundsätzlich über das Realsplitting steuerlich berücksichtigt werden.
Das bedeutet:
Hier entsteht das Spannungsfeld: Was der eine spart, kann beim anderen zu einer Steuerlast führen. In der Praxis wird deshalb oft vereinbart, dass der zahlende Partner die entstehende Steuerbelastung des Empfängers ausgleicht. Ohne eine solche Regelung kann das Realsplitting für den Unterhaltsempfänger unattraktiv sein.
Ausschluss bei Zusammenveranlagung
Das Realsplitting beim Trennungsunterhalt wird meist erst ab dem Folgejahr der Trennung relevant. Es ist nämlich gesetzlich nur dann zulässig, wenn die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung (das sogenannte Ehegattensplitting) nicht mehr vorliegen. Das wäre auch unnötig, da durch das Ehegattensplitting beide Einkommen (und damit auch der Unterhalt) ohnehin in einen "gemeinsamen Topf" geworfen und zusammen versteuert werden. Das ist steuerlich meist die beste Lösung. Manche Paare veranlagen jedoch schon sofort getrennt, dann wird das Splitting auch beim Trennungsunterhalt wieder interessant.
Nachehelicher Unterhalt und Realsplitting
Auch nach der Scheidung ist Realsplitting möglich, solange es sich um nachehelichen Ehegattenunterhalt handelt. Das System bleibt gleich:
Gerade bei längeren Unterhaltszahlungen kann das steuerlich erheblich sein. Der Zahlende spart unter Umständen mehrere tausend Euro im Jahr.
Was bedeutet “begrenztes” Realsplitting?
Realsplitting ist immer betragsmäßig begrenzt – egal ob es sich um Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt handelt. Der gesetzliche Höchstbetrag liegt derzeit bei 12.348 € pro Jahr und gilt, wie angeführt, nur für tatsächlich gezahlten Ehegattenunterhalt.
Muss ich dem Realsplitting zustimmen?
Nein. Eine Zustimmung ist erforderlich. Ohne Ihre Unterschrift kann der zahlende Ex-Partner die Unterhaltszahlungen nicht steuerlich geltend machen.
Allerdings kann eine Zustimmung unter Umständen erwartet werden, wenn Ihnen dadurch kein Nachteil entsteht. In der Praxis wird deshalb häufig vereinbart, dass der Zahlende:
Eine pauschale Verpflichtung zur Zustimmung gibt es jedoch nicht. Sie dürfen prüfen, Sie dürfen rechnen – und Sie dürfen auch ablehnen, wenn Ihnen Nachteile entstehen.
Wichtig zur Zustimmung
Die Zustimmung gilt grundsätzlich, soweit nicht anders vereinbart, jeweils für ein Kalenderjahr. Sie kann für Folgejahre erneut erteilt oder verweigert / widerrufen werden.
Welche Nachteile kann Realsplitting haben?
Realsplitting ist kein Geschenk, sondern eine Verschiebung der Steuerlast. Mögliche Nachteile für den Empfänger:
Erhöhung der eigenen Steuerlast
Auswirkungen auf Sozialleistungen oder Wohngeld
Einfluss auf Krankenversicherungsbeiträge
Verlust bestimmter Freibeträge
Gerade wenn Unterhaltsempfänger nur geringe eigene Einkünfte haben, kann das Realsplitting unerwartete Nebenwirkungen haben. Deshalb sollte man nicht nur die Einkommensteuer betrachten, sondern die gesamte finanzielle Situation.
Welche Anlage braucht man in der Steuererklärung?
Für das Realsplitting ist die Anlage U erforderlich. So läuft es:
Der zahlende Ehepartner beantragt den Sonderausgabenabzug.
Der empfangende Ehepartner muss zustimmen.
Diese Zustimmung erfolgt über die Anlage U, die vom Empfänger unterschrieben wird.
Der Empfänger muss die erhaltenen Beträge dann als „sonstige Einkünfte“ versteuern.
Ohne unterschriebene Anlage U kein Realsplitting.
Realsplitting, wenn der Unterhaltsberechtigte im Ausland lebt
Lebt der Unterhaltsempfänger in einem sogenannten Drittstaat (z. B. USA, Schweiz, Türkei, Thailand etc.), ist der Sonderausgabenabzug nicht automatisch ausgeschlossen – aber er wird erschwert. Das Finanzamt prüft besonders streng:
Ist die Person weiterhin unterhaltsberechtigt?
Werden die Beträge tatsächlich gezahlt?
Unterliegt der Empfänger im Ausland einer vergleichbaren Besteuerung?
Wenn der Empfänger in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist, kann das Finanzamt den Abzug verweigern. Das Finanzamt will sicherstellen, dass die „Steuerverlagerung“ tatsächlich stattfindet. Wenn der Empfänger im Ausland nichts oder kaum Steuern zahlt, wird der Sonderausgabenabzug kritisch geprüft.
Alles in allem - Realsplitting bei Unterhalt und Scheidung
Realsplitting kann sinnvoll sein – vor allem dann, wenn der zahlende Partner deutlich besser verdient und dadurch eine hohe Steuerersparnis erzielt, während der Empfänger nur gering belastet wird. Es kann aber auch nachteilig sein, wenn:
der Empfänger durch die Versteuerung stärker belastet wird,
Sozialleistungen gefährdet werden,
oder keine Ausgleichszahlung vereinbart ist.
Realsplitting ist deshalb kein Automatismus, sondern eine Rechenfrage. Dabei sind wir Ihnen gerne behilflich, und das nicht nur im Rahmen der Unterhaltsberechnung/-überprüfung, sondern auch bei Ihrer Scheidung.
Scheidung online bei iurFRIEND - jetzt Kostenvoranschlag einholen
Der Hintergrund Ihrer Recherche zum Realsplitting ist eventuell eine noch kommende Scheidung. Die Mustervereinbarungen auf dieser Seite helfen Ihnen bereits bei der Abwicklung der Scheidung als einvernehmliche Angelegenheit. Möchten Sie jedoch nicht nur Ihre Unterhaltsberechnung online geklärt wissen, sondern auch Ihre Scheidung, finden Sie mit iurFRIEND, Deutschlands Scheidungsservice Nr. 1, ebenfalls einen starken Partner dafür. Unsere TÜV-zertifizierte Servicequalität hat bereits über 55.000 Menschen bei Ihrer Scheidung geholfen. Für den Anfang finden Sie bei uns kostenlose Informationsmaterialien in Form
Beide Angebote führen Sie auf unsere Webseite scheidung.de, wo Sie später auch den Online-Scheidungsantrag direkt ausfüllen können.
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht - unsere freundlichen Ansprechpartner:innen helfen Ihnen gern weiter.