Das Steuerentlastungsgesetz 2022 soll dazu beitragen, die finanziellen Auswirkungen der gestiegenen Energiekosten abzumildern und den Steuerzahler zu entlasten. Wie wirkt sich das Steuerentlastungsgesetz im Detail auf bestehende oder entstehende Unterhaltsansprüche aus?
Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages auf 1.200 EUR
Bei der Einkommensteuer werden Werbungskosten berücksichtigt. Um den Steuerzahler davon zu entlasten, einzelne Werbungskosten im Detail geltend zu machen, erkennt das Steuerrecht einen Pauschalbetrag an. Diese betrug
- bislang 1.000 EUR und
- steigt nunmehr rückwirkend zum 1. Januar 2022 auf 1.200 EUR.
Da es sich dabei um eine Pauschale behandelt, brauchen Steuerzahler die Werbungskosten nicht detailliert anzugeben und keine Belege zu sammeln. Nur dann, wenn die Werbungskosten im Einzelfall den Pauschalbetrag von nunmehr 1.200 EUR im Jahr 2022 übersteigen, schlagen zusätzliche Werbungskosten zu Buche.
Der höhere Pauschalbetrag bewirkt, dass der Unterhaltspflichtige weniger Einkommensteuer zahlt als zuvor. Inwieweit sich die Steuerreduzierung auf den Unterhalt auswirkt, hängt in Abhängigkeit von Ihrem zu versteuernden Einkommen vom Einzelfall ab.
Werbungskosten berechnen
Sie fahren mit dem Pkw 5 km weit zur Arbeit. Dafür fallen Fahrtkosten 0,30 EUR an. Für 220 Arbeitstage könnten Sie 330 EUR Fahrtkosten als Werbungskosten geltend machen (0,30 x 220 x 5). Da der Betrag den Pauschalbetrag nicht übersteigt, profitieren Sie davon, dass der Pauschalbetrag ohne Berücksichtigung Ihrer konkreten Kosten zu Buche schlägt. Schreiben Sie hingegen noch Büromaterial in Höhe von 2.000 EUR ab, so dass der Kostenaufwand den Pauschalbetrag von 1.200 EUR übersteigt, könnten Sie die zusätzlichen 800 EUR über den Pauschalbetrag hinaus gleichfalls geltend machen.
Zum Ratgeber: Unterhalt und Firmenwagen Anhebung der Entfernungspauschale auf 0,38 EUR für Fernpendler
Die Entfernungspauschale beträgt 0,30 EUR je Kilometer. Fahren Sie zur Arbeit, wird ab dem 21. Kilometer die Entfernungspauschale rückwirkend zum 1. Januar 2022 auf 0,38 EUR erhöht. Zweck ist, pauschalierend die sich durch die CO²-Bepreisung ergebende Erhöhung der Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz für Fernpendelnde auszugleichen, die weite Wege zur Arbeit zurücklegen oder beruflich viel unterwegs sind. Die Entfernungspauschale gilt zunächst bis 2026 und wird unabhängig davon gewährt, welches Verkehrsmittel Sie benutzen.
Anhebung des Grundfreibetrages auf 10.347 EUR
Der Grundfreibetrag im Einkommensteuerrecht hat den Zweck, das Existenzminimum steuerfrei zu stellen. Bis zur Höhe des Grundfreibetrages fällt keine Einkommensteuer an. Für 2022 wird der Grundfreibetrag von 9.744 EUR in 2021 um 363 EUR auf 10.347 EUR in 2022 angehoben. So lange Sie verheiratet sind, ist der Grundfreibetrag doppelt so hoch. Inwieweit sich der Grundfreibetrag über die Absenkung der Lohn- oder Einkommensteuer auf den Unterhalt auswirkt, hängt von den Gegebenheiten im Einzelfall ab.
Gemeinsame Veranlagung im Trennungsjahr
Leben Sie getrennt, kann sich empfehlen, dass Sie sich im Trennungsjahr noch gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagen lassen. Als Ehepartner profitieren Sie von der Besteuerung nach der Splitting-Tabelle und zahlen verhältnismäßig weniger Einkommensteuern, als wenn Sie einzeln veranlagt werden.
Verlängerung der Homeoffice-Pauschale
Arbeitnehmer können auch in 2022 in der Steuererklärung eine Homeoffice-Pauschale geltend machen. Pro Tag Arbeit von zu Hause kann man 5 EUR ansetzen, maximal 600 EUR im Jahr. Der Ansatz ist unabhängig davon, ob Sie ein extra Arbeitszimmer haben oder in Wohnzimmer oder Küche arbeiten. Allerdings zählt die so erzielte Summe zu den Werbungskosten, für die allen Steuerzahlern pauschal 1.200 EUR angerechnet werden. Nur wer mit seinen Ausgaben über diese 1.200 Euro kommt, profitiert von der Sonderregel.
Steuerfreiheit für Corona-Pflegebonus bis 4.500 EUR
Die Mehrbelastung der Pflegekräfte durch Corona soll mit dem einmaligen Pflegebonus 2022 finanziell gewürdigt werden. Bis zu dieser Höhe sind die im Einzelfall gewährten Prämien auch sozialabgabenfrei. Tarifvertragliche oder weitere freiwillige Boni durch die Arbeitgeber können bis zum 31.12.2022 zum Pflegebonus dazukommen. Auch die Bundesländer können den Pflegebonus in Eigenregie noch aufbessern.
Einmalige Energiepreispauschale von 300 EUR
Die Energiepreispauschale von 300 EUR soll diejenigen Bevölkerungsgruppen entlasten, denen typischerweise Fahrtkosten im Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften entstehen und die aufgrund der aktuellen Energiepreisentwicklung beim Tanken stark belastet sind. Sie ist steuerpflichtig.
Da Fahrtkosten bereits über den Werbekostenpauschbetrag oder die Anrechnung von Fahrtkosten als Werbungskosten berücksichtigt werden, dürfte die Energiepreispauschale unterhaltsrechtlich als Einkommen zu bewerten sein und eventuell die Höhe der Unterhaltszahlungen positiv beeinflussen.
Einmaliger Heizkostenzuschuss
Wer Wohngeld bezieht, erhält 270 EUR Heizkostenzuschuss. Auch wenn Wohngeld an sich als Einkommen zu verstehen ist, wird es im Ergebnis vielfach nicht zur Erhöhung des anrechenbaren Einkommens führen, weil es nur unvermeidbare erhöhte Aufwendungen für die Wohnung ausgleicht und den Bedarf lediglich auf das unter den gegebenen wirtschaftlichen Verhältnisse normale Maß zurückführt.
Welches Plus an Steuerentlastung ist zu erwarten?
Die Energiepreispauschale, der erhöhte Arbeitnehmerpauschbetrag sowie der erhöhte Grundfreibetrag für das Jahr 2022 sollen zu einer Entlastung der Lohn- und Einkommensteuer führen.
Entlastung bei Einkommen von 25.000 EUR
Ihr Bruttoeinkommen beträgt 25.000 EUR. Sie gehören als Alleinstehender in die Steuerklasse I. Da die Energiepreispauschale von 300 EUR steuerpflichtig ist, verbleiben Ihnen netto voraussichtlich + 222 EUR. Durch die Erhöhung des Grundfreibetrages und des Arbeitnehmerpauschbetrages haben Sie voraussichtlich 121 EUR mehr netto in der Tasche (Quelle: Berechnungsmodul Bundesministerium der Finanzen).
Entlastung bei Einkommen von 61.500 EUR
Ein Arbeitnehmer hat ein Bruttoeinkommen von 61.500 EUR. Die Erhöhung des Grundfreibetrages und der Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages entlasten netto um 146 EUR. Die Energiepreispauschale von 300 EUR brutto erbringt ein Plus von 185 EUR netto (Quelle: Berechnungsmodul Bundesministerium der Finanzen). Zusätzlich profitiert der Arbeitnehmer von der befristeten Senkung der Energiesteuer für Kraftstoffe sowie der Abschaffung der EEG-Umlage.
Wie wirken sich sonstige Steuerentlastungen aus?
Die Energiesteuer auf Kraftstoff wird für drei Monate von Juni bis August gesenkt. Für Benzin ermäßigt sich der Steuersatz um 29,95 ct/l. Auch die EEG-Umlage entfällt zum 1. Juli 2022. Da sich diese steuerlichen Entlastungen aber nicht direkt bei der Einkommensteuer auswirken, haben diese auch keinen Einfluss auf das Nettoeinkommen und damit keinen Einfluss auf die Höhe der Unterhaltszahlungen.
Wie wirken sich die steuerlichen Entlastungen beim Unterhalt aus?
Soweit die steuerlichen Entlastungen das Nettoeinkommen der unterhaltspflichtigen Person mitbestimmen, dürften sie sich erst künftig auswirken. Das unterhaltsrelevante Nettoeinkommen bemisst sich nämlich nach dem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen des abgelaufenen Kalenderjahres. Bei selbstständig tätigen Personen, bedarf es der Feststellung des Einkommens über einen Zeitraum von drei bis sechs Jahren als Beurteilungsgrundlage. Insoweit sind die Steuerentlastungen keine Grundlage, von heute auf morgen mehr Unterhalt zu fordern oder mehr Unterhalt zahlen zu müssen.
Bremer Tabelle wird aktualisiert
Auch die Bremer Tabelle für den Altersvorsorgeunterhalt muss nun aktualisiert werden. Informieren Sie sich, inwiefern sich die Anpassungen auf Ihren Anspruch bzw. Ihre Zahlpflicht auswirken.
Speziell beim Kindesunterhalt dürften die Auswirkungen der steuerlichen Entlastung eher gering sein. Der Kindesunterhalt bemisst sich nach der Düsseldorfer Tabelle . Die Tabelle enthält mittlerweile 15 Einkommensstufen. Nur dann, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil aufgrund seines höheren Nettoeinkommens in die nächsthöhere Einkommensgruppe eingruppiert wird, wirkt sich die steuerliche Entlastung auf die Höhe des Kindesunterhalts aus. Dies wird vornehmlich dann der Fall sein, wenn sich das bisherige Nettoeinkommen an der oberen Grenze der Einkommensgruppe bewegt, so dass bereits ein relativ geringer Zuwachs an Nettoeinkommen genügt, um den Sprung in den nächsthöhere Einkommensgruppe zu schaffen.
Kindesunterhalt neu berechnen
Ein Elternteil verdient netto 3.450 EUR. Er befindet sich damit in der Einkommensgruppe 5 der Düsseldorfer Tabelle. Erhöht sich das Nettoeinkommen aufgrund der steuerlichen Entlastung 2022 auf mindestens 3.451 EUR, bemisst sich der Kindesunterhalt nach der Einkommensgruppe 6. Bei einem Kind von 0 - 5 Jahren bedeutet dies einen Sprung von 476 EUR auf 507 EUR.
Unterhaltstitel gibt Höhe vor
Ist der Unterhaltsanspruch rechtsverbindlich festgestellt (tituliert), ist und bleibt die Höhe des darin bestimmten Betrages maßgebend. Die Steuerentlastung bietet allein noch keine Grundlage, den titulierten Betrag anzuheben. Zahlt der Unterhaltspflichtige freiwillig mehr Unterhalt, weil er netto mehr Geld zur Verfügung hat, dürfte sich der Unterhaltsberechtigte freuen. Wird ein höherer Unterhalt hingegen verweigert, bleibt der Unterhaltsberechtigte drauf angewiesen, den Unterhaltspflichtigen auf Auskunft in Anspruch zu nehmen, wieviel mehr netto verfügbar ist. Der so neu berechnete Unterhalt müsste rechtsverbindlich festgeschrieben und notfalls gerichtlich eingeklagt werden. Da im Regelfall die Einkünfte der letzten zwölf Monate maßgebend sind, wird sich ein höherer Unterhaltsanspruch infolge mehr netto erst frühestens nach Ablauf von zwölf Monaten auswirken.
Das Steuerentlastungsgesetz 2022 dürfte im Regelfall zu einer Erhöhung des unterhaltsrelevanten Nettoeinkommens führen. Inwieweit sich daraus höhere Unterhaltsansprüche ableiten lassen, hängt von vielerlei Gegebenheiten ab. Hierfür sind detaillierte Berechnungen notwendig. Möchten Sie Ihren Unterhaltsanspruch oder Ihre Unterhaltspflicht überprüfen, sollten Sie eine individuelle Unterhaltsberechnungdurchführen lassen.