Vater zu sein ist eine Auszeichnung. Fühlen Sie sich hingegen als Scheinvater, werden Sie daran interessiert sein, Ihre Vaterschaft überprüfen zu lassen. Der Weg führt über einen DNA-Test. Dieser darf jedoch nicht heimlich veranlasst werden, da er zu keinem rechtsverbindlichen Nachweis führt. Die Frage ist also weniger, wie man einen Vaterschaftstest beantragt, sondern unter welchen Voraussetzungen überhaupt ein Vaterschaftstest beantragt werden kann und wie Sie mit den Konsequenzen umgehen.
Welches Ziel verfolgen Sie mit dem Vaterschaftstest?
Haben Sie Zweifel an Ihrer Vaterschaft, kommt es darauf an, welches Ziel Sie verfolgen. Ihr Ziel kann darin bestehen, dass Sie lediglich für sich selbst wissen wollen, ob Sie der leibliche Vater des Kindes sind oder ob Sie rechtsverbindlich feststellen lassen möchten, ob Sie der leibliche Vater sind.
Ehemann ist der rechtliche Vater
Sind Sie mit der Mutter des Kindes verheiratet, gelten Sie von Gesetzes wegen als rechtlicher Vater des Kindes. Insoweit kommt es nicht darauf an, ob Sie auch der leibliche Vater des Kindes sind. Gleiches gilt, wenn Sie die Vaterschaft für das Kind öffentlich beurkundet und damit anerkannt haben.
Sie haben lediglich ein eigenes rechtlich unverbindliches Interesse
Möchten Sie lediglich unverbindlich wissen, ob Sie der Vater eines Kindes sind, können Sie einen privaten Vaterschaftstest in Auftrag geben. Hierfür gibt es spezielle Dienstleister, die auch im Internet ihre Dienste anbieten. Dort können Sie ein Testkit bestellen. Dieses Testkit enthält zwei Wattestäbchen, mit denen Sie eine DNA-Probe (Wangenabstrich) von sich selbst und dem Kind entnehmen können. Diese Proben schicken Sie an den Dienstleister zurück. Der Dienstleister lässt diese Proben in einem Labor analysieren. Stimmen die DNA-Merkmale nicht überein, lässt sich meist mit 100-%iger Sicherheit feststellen, dass Sie nicht der Vater des Kindes sind. Stimmen die Proben hingegen überein, soll mit 99,99 %iger Sicherheit festzustellen sein, dass Sie der leibliche Vater des Kindes sind. Die Dienstleister versprechen, dass die Ergebnisse innerhalb weniger Tage vorliegen.
Ist Ihre Vaterschaft aufgrund des Vaterschaftstest ausgeschlossen oder zumindest hochgradig zweifelhaft, bietet ein solcher rechtlich unverbindlicher Test keine Grundlage, Ihre bestehende Vaterschaft rechtlich infrage zu stellen oder Ihre Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind anzuzweifeln.
DIN-Normen haben keine rechtliche Verbindlichkeit
Dienstleister werben damit, dass ihre Tests nach ISO 17025 zertifiziert seien. Die DIN-Norm ISO/IEC 17025 ist der weltweit gültige Standard für die Laborakkreditierung im Bereich Prüfen und Kalibrieren. Sie legt allgemeine Anforderungen an die Kompetenz, an die Unparteilichkeit und für die einheitliche Arbeitsweise von Laboren fest. Mit der rechtlichen Relevanz hat diese Angabe aber direkt nichts zu tun.
DNA-Test nur mit Zustimmung der Mutter
Zur Durchführung des Vaterschaftstest benötigen Sie die Zustimmung der Mutter des minderjährigen Kindes oder die Zustimmung des volljährigen Kindes. Ein Vaterschaftstest ist nämlich ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht. Jede genetische Untersuchung und damit auch der Vaterschaftstest gilt laut Gendiagnostikgesetz als Eingriff in das Persönlichkeitsrecht. Wenn Sie also ein solches Testkit erhalten, erhalten Sie auch entsprechende Vordrucke. Darauf muss die Mutter des minderjährigen Kindes oder das volljährige Kind ausdrücklich zustimmen, dass Sie den Vaterschaftstest veranlassen. Ein heimlicher Test ist also nicht geeignet, rechtlich begründete Zweifel an Ihrer Vaterschaft schlüssig darzulegen. Ein solcher Test kann allenfalls als Indiz dafür herhalten, dass Sie tatsächlich nicht der leibliche Vater sind und Sie veranlassen, die Vaterschaftsanfechtung gerichtlich auf dem dafür vorgesehenen Weg klären zu lassen.
Besser keinen Test im Ausland
Lassen Sie sich nicht verleiten, bei einem ausländischen Anbieter einen Vaterschaftstest vornehmen zu lassen. In Österreich, Holland oder Belgien kann der Test auch ohne die Einwilligung von Mutter oder Kind durchgeführt werden. Soweit Sie aber in Deutschland leben, verstoßen Sie gegen das Gendiagnostikgesetz und riskieren, rechtlich belangt zu werden.
Sie möchten die Vaterschaft rechtsverbindlich überprüfen lassen
Sind Sie mit der Mutter des Kindes verheiratet und damit rechtlich der Vater des Kindes oder haben Sie die vermeintliche Vaterschaft anerkannt, können Sie diese Vermutungen entkräften, indem Sie die Vaterschaft anfechten. Erst wenn rechtskräftig durch das Familiengericht festgestellt ist, dass Sie nicht der Vater des Kindes sind, sind Sie von Ihrer Verantwortung für das Kind entlastet. Zur Klärung der leiblichen Abstammung des Kindes können Sie selbst einen rechtlich relevanten Vaterschaftstest veranlassen. Dazu bedarf es der Zustimmung der Mutter des minderjährigen Kindes oder des volljährigen Kindes oder im Streitfall einer gerichtlichen Anordnung.
Im einfachsten Fall ist die Mutter des minderjährigen Kindes einverstanden und stimmt einer DNA-Probe des Kindes zu. In diesem Fall können Sie beim Dienstleister einen rechtsgültigen Test beauftragen. Dieses Testkit ist ein anderes Kit als bei einem Test zur persönlichen Bestätigung. Bei einem rechtsgültigen Test gelten zusätzliche Bedingungen für die Entnahme der DNA-Proben. Da das Ergebnis eines rechtsgültigen Tests beim Familiengericht verwendbar sein muss, müssen die Proben in der Regel von einem Arzt entnommen werden.
Mutter bestreitet das Ergebnis
Doch Vorsicht: Auch wenn in einem als „rechtsgültig“ angebotenen Vaterschaftstest Ihre Vaterschaft ausgeschlossen wird und die Mutter das Ergebnis bestreitet, entscheidet über die Anerkennung des Ergebnisses immer noch das Familiengericht. Der dafür vorgesehene Weg läuft über die Anfechtung Ihrer Vaterschaft beim Familiengericht. Letztlich ist auch ein rechtsgültig angebotener Vaterschaftstest uninteressant, wenn die Mutter ihre Zustimmung verweigert. Dann bleibt nur noch der gerichtliche Weg. Außerdem besteht immer das Risiko, dass das Gericht einen rechtsgültig mit Zustimmung der Mutter veranlassten Vaterschaftstest als unzureichend beurteilt und einen weiteren Test veranlasst.
Wie wird die Vaterschaft angefochten?
Haben Sie Zweifel an Ihrer Vaterschaft, können Sie die Vaterschaft gerichtlich anfechten. Dazu ist beim zuständigen Familiengericht ein Antrag einzureichen. Darin beantragen Sie, festzustellen, dass Sie nicht der leibliche Vater des Kindes sind. Der Antrag muss ausreichend begründet sein. Reine Vermutungen, dass Sie voraussichtlich oder aller Wahrscheinlichkeit nicht der Vater des Kindes sind und ein anderer Mann wahrscheinlich der Vater ist, machen Ihren Sachvortrag nicht schlüssig. So genügt es auch nicht, zu behaupten, das Kind habe keinerlei Ähnlichkeit mit Ihnen selbst oder ähnele offensichtlich einem anderen Mann.
Hat die Mutter die Zustimmung zum Vaterschaftstest verweigert, müssen Sie konkret Umstände vortragen, aus denen sich die Vermutung begründen lässt, dass Sie nicht der Vater sind. Der Bundesgerichtshof verlangt einen sogenannten begründeten Anfangsverdacht, aus dem sich Umstände ergeben, die bei objektiver Betrachtung geeignet sind, Zweifel an der Abstammung des Kindes zu begründen.
Dafür kommen folgende Kriterien in Betracht:
- Sie haben im Einverständnis der Mutter oder dem Kind ein Abstammungsgutachten (Vaterschaftstest) mit einem für Sie positiven Ergebnis stellen lassen,
- Sie haben der Mutter während der Empfängniszeit (300. bis 181. Tag vor der Geburt) nicht beigewohnt, weil Sie sich beispielsweise zu diesem Zeitpunkt bereits nachweislich getrennt hatten,
- Sie sind nachweislich zeugungsunfähig oder
- die Mutter hat in der Empfängniszeit (300. bis 181. Tag vor der Geburt) nachweislich mit einem anderen Mann zusammengelebt.
Was ist, wenn sich die Mutter weigert?
Weigert sich die Mutter, einem Abstammungsgutachten (Vaterschaftstest) zuzustimmen, kann das Familiengericht anordnen, dass die Mutter in eine genetische Abstammungsuntersuchung des Kindes einwilligt und die Entnahme einer für die Untersuchung geeigneten genetischen Probe duldet (§ 1598a BGB). Die Probe muss nach den anerkannten Grundsätzen der Wissenschaft entnommen werden. Das Familienrecht kann die nicht erteilte Einwilligung der Mutter ersetzen. Soweit der Vaterschaftstest für das Kind eine erhebliche Beeinträchtigung begründen würde, die auch unter Berücksichtigung Ihrer Belange für das Kind unzumutbar wäre, kann das Gericht das Verfahren aussetzen.
Wie viel kostet ein Vaterschaftstest?
Für einen Vaterschaftstest in Deutschland sollten Sie mit etwa 150-400 € rechnen. Der genaue Preis hängt vom Anbieter, von der Anzahl der analysierten DNA-Marker (kurze, eindeutig identifizierbare DNA-Abschnitte) und der Anzahl der in die Analyse einbezogenen Personen ab (nur Vater und Kind oder zusätzlich Mutter oder Geschwister).
Was sind die Konsequenzen, wenn Sie nicht der biologische Vater sind?
Ergibt das Abstammungsgutachten, dass Sie nicht der leibliche biologische Vater des Kindes sind, sind Sie dem Kind gegenüber nicht unterhaltspflichtig. Als rechtlicher Vater verlieren Sie das Sorgerecht und gelten mit dem Kind als nicht mehr verwandt. Eventuell können Sie gegenüber dem leiblichen Vater wegen Ihrer bisherigen Unterhaltsleistungen für das Kind Schadensersatzansprüche geltend machen.
Ihre Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind entfällt nur, wenn Sie die Vaterschaft erfolgreich angefochten und Ihre rechtlich begründete Vaterschaft beseitigt haben. Ihre Vermutung allein, dass Sie nicht der leibliche Vater sind, genügt nicht, um eine Regressforderung gegen den leiblichen Vater zu begründen. Die gerichtliche Klärung ist unverzichtbar, selbst wenn kein Streit darüber besteht, wer der leibliche Vater ist.
Frist zur Vaterschaftsanfechtung
Beachten Sie die Frist zur Vaterschaftsanfechtung. Sie sollten das Abstammungsgutachten innerhalb einer Frist von zwei Jahren erstellen lassen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem Sie von den Umständen erfahren, die gegen Ihre Vaterschaft sprechen (§ 1600d BGB). Haben Sie Ihre Vaterschaft erfolgreich angefochten, wäre im nächsten Schritt zu prüfen, ob Regressansprüche gegen den biologischen Vater in Betracht kommen. Daraus ergibt sich wiederum die Problematik, dass die Mutter bereit ist, die Person des biologischen Vaters zu benennen. Um den biologischen Vater wiederum in Anspruch nehmen zu können, ist die Vaterschaft des biologischen Vaters festzustellen. Auch zu diesem Zweck wäre ein Abstammungsgutachten durchzuführen.
Möchten Sie Risiken und potentielle Streitigkeiten vermeiden und insbesondere den Familienfrieden waren, sollten Sie sich im Hinblick auf Ihre individuellen Gegebenheiten frühzeitig anwaltlich informieren und beraten lassen. Sie können besser einschätzen, ob Sie wirklich den Weg beschreiten wollen, auf dem Sie Ihre Vaterschaft überprüfen lassen. Nicht zuletzt geht es auch darum, die Beziehung zum Kind nicht unnötigerweise und irreparabel zu belasten, ohne dass Sie vorher abgewogen haben, mit welchem Ergebnis Sie die Vaterschaft voraussichtlich anfechten können. Sollte die Anfechtung der Vaterschaft aber die richtige Option sein, sollten Sie sich erst recht anwaltlich informieren, beraten und kompetent begleiten lassen.