Rechtliches

Versöhnung nach Unterhaltsstreit

Dienstag, 29. Dezember 2020, geschrieben von .

Versöhnung nach Unterhaltsstreit

Nutzen Sie die Gunst der Stunde. Haben Sie oder Ihr Ex-Partner nach der Trennung oder Scheidung einen Unterhaltsstreit vom Zaun gebrochen, könnte es ein wahrlich guter Vorsatz für das neue Jahr sein, den Streit beizulegen und sich wegen des Unterhalts zu einigen. Lassen Sie uns darüber sinnieren, wie Ihre Versöhnung nach einem Unterhaltsstreit gelingen könnte.

War­um strei­ten Sie sich über­haupt?

Geht es um den Unterhalt, geht es ums Geld. Oft aber stehen noch ganz andere Aspekte im Hintergrund, die den Unterhaltsstreit haben entstehen und vielleicht sogar eskalieren lassen. Oft hat ein Partner die Trennung nicht verarbeitet und hat sich in seiner Enttäuschung, Wut und in seinen Rachegelüsten jegliche Verständigung verbaut. Um einen Streit beizulegen, braucht es aber im Regelfall immer zwei Parteien. Eine Partei allein macht noch keinen Frieden.

Allerdings darf diese Erkenntnis kein Grund sein, jegliche Verständigung als illusorisch einzuschätzen. Sind Sie bereit, sich auf eine Einigung einzulassen, sollten Sie den ersten Schritt tun. Gehen Sie auf den Ex-Partner zu und signalisieren Sie, dass Sie Ihren Unterhaltsstreit beilegen wollen. Vielleicht gelingt es sogar, dass Sie sich mit Ihrem Ex-Partner oder Ihrer Ex-Partnerin versöhnen. Sie brauchen ja nicht gleich wieder zusammenzuleben. Auch eine Freundschaft, die über Ihre Trennung und Scheidung fortbesteht, kann Ihr Leben bereichern.

Wenn Sie diesen ersten Schritt nicht tun, gibt es keinen Fortschritt. Sie dürfen nicht darauf hoffen, dass Ihr Ex-Partner die Initiative ergreift. Stellen Sie also Ihre Vernunft über Ihre emotionalen Vorbehalte und positionieren Sie sich für eine mögliche Einigung. Wenn Ihnen dieser Schritt gelingt, sind Sie auf einem guten Weg. Erst danach kommt der nächste Schritt in Betracht. Eine Einigung vollzieht sich immer in Schritten und zwar in kleinen Schritten, die aufeinanderfolgen und bei denen ein Schritt den nächsten Schritt ermöglicht. Und genau in diesen kleinen Schritten muss sich auch Ihr Denken vollziehen.

For­dern Sie nur was rea­lis­tisch ist

Unterhaltsstreitigkeiten ergeben sich oft auch daraus, dass der Partner für das gemeinsame Kind Kindesunterhalt oder für sich selbst Trennungsunterhalt oder Ehegattenunterhalt fordert und die Forderungen völlig überzogen sind. Wenn Sie eine überzogene Forderung stellen, provozieren Sie den Partner geradezu dazu, sich verteidigen zu müssen. Sie blockieren damit die Chance, sich irgendwie zu einigen. Wenn Sie also Unterhalt fordern, sollten Sie angemessene Beträge fordern.

Geht es um den Kindesunterhalt, hilft ein Blick in die Düsseldorfer Tabelle, sich zu orientieren. In der Düsseldorfer Tabelle finden Sie die Beträge, die der unterhaltspflichtige Elternteil für Ihr gemeinsames Kind zahlen muss. Da die Tabelle auf dem Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils aufbaut, müssen Sie natürlich dessen Einkommensverhältnisse kennen. Sind diese nicht bekannt, empfiehlt sich, den Elternteil in einem ersten Schritt aufzufordern, Auskunft über seine Einkommensverhältnisse zu erteilen. Lässt sich das Nettoeinkommen einigermaßen beziffern, definiert die Düsseldorfer Tabelle ziemlich klar, wie hoch der Kindesunterhalt ist. Es bringt dann nichts, über die Höhe des Kindesunterhalts verhandeln zu wollen.

Ak­zep­tie­ren Sie, was ge­bo­ten ist

Stehen Sie auf der anderen Seite und sind als Ex-Partner oder Elternteil unterhaltspflichtig, sollten Sie eine angemessene Forderung nach Unterhalt akzeptieren. Auch Sie sind aufgefordert, Ihre emotionalen Vorbehalte zurückzustellen und anzuerkennen, was das Unterhaltsrecht vorgibt. Auch wenn Ihre Liquidität knapp bemessen ist, bringt es selten echte Vorteile, sich wegen weniger Euro zu streiten. Akzeptieren Sie also eine Forderung, die sich nachvollziehbar begründen lässt. Rechnen Sie damit, dass Sie in einem Unterhaltsprozess verurteilt werden, genau den Unterhalt zu zahlen, den der Ex-Partner fordert. Der Richter schreibt dann in das Urteil hinein, was eigentlich von vornherein klar war.

Jetzt kommt die Ver­söh­nung

Haben Sie auf beiden Seiten mental die Voraussetzungen geschaffen, sich wegen des Unterhaltsstreits zu verständigen, sollte ein Kompromiss möglich sein. Jeder Kompromiss lebt davon, dass derjenige Partner, der nimmt, bereit ist, auch zu geben. Verhärtete Fronten führen zu nichts. Gerade ein anstehendes neues Jahr sollte und könnte mental die Voraussetzungen schaffen, sich genau auf dieser Linie zu bewegen. Ein guter Vorsatz ist jedenfalls eine optimale Basis, von der Sie in das neue Jahr starten können. Es ist wie beim Monopoly. Gehen Sie zurück auf Los und starten Sie neu. Nur der Neustart schafft neue Perspektiven.

Kin­des­un­ter­halt ist auch ei­ne mo­ra­li­sche Pflicht

Sind Sie Ihrem Kind unterhaltspflichtig, sind Sie nicht nur rechtlich verpflichtet, Kindesunterhalt zu leisten. Sie stehen als Elternteil auch moralisch in der Pflicht. Hüten Sie sich möglichst davor, Ihre Unterhaltspflicht gegenüber Ihrem Kind auch auf Ihren Ex-Partner oder Ihre Ex-Partnerin zu projizieren. Es geht nicht um Ihren Partner. Es geht um Ihr Kind. Ihre Zahlungen für den Kindesunterhalt kommen dem Kind zugute, auch wenn der Partner davon indirekt profitiert. Eine Versöhnung im Unterhaltsstreit dient also auch dem Interesse Ihres gemeinsamen Kindes.

In der Folge profitieren Sie möglicherweise auch davon, dass Sie Ihr Umgangsrecht für das gemeinsame Kind angemessener wahrnehmen können, als wenn Sie sich wegen des Unterhalts streiten. Ehepartner fühlen sich oft geneigt, das Umgangsrecht infrage zu stellen, solange über den Unterhalt gestritten wird. Auch wenn das eine mit dem anderen an sich nichts zu tun hat, sollten Sie den Zusammenhang registrieren. Die Versöhnung ermöglicht dann gleich zwei vorteilhafte Regelungen.

Tren­nungs- und Ehe­gat­ten­un­ter­halt sind Aus­druck ehe­li­cher So­li­da­ri­tät

Auch hier sollte das Gebot lauten, dass Sie emotionale Regungen beiseiteschieben und das Thema rational betrachten. Leben Sie getrennt oder waren Sie verheiratet, sind Trennungs- und/oder Ehegattenunterhalt Ausdruck ehelicher Solidarität. Als Ehepartner bleiben Sie auch nach Trennung und Scheidung zumindest rechtlich und letztlich auch moralisch verpflichtet, den wirtschaftlich schwächeren Partner wenigstens solange zu unterhalten, bis er oder sie in der Lage ist, auf eigenen Füßen zu stehen.

Fordern Sie Unterhalt, sollten Sie nicht jeden Aspekt, der sich aus dem Unterhalt begründen lässt, ausreizen. Seien Sie zu Zugeständnissen bereit. Es ist allemal besser, schnelles Geld zu erhalten, als sich vielleicht jahrelang wegen des Unterhalts streiten zu müssen. Stehen Sie umgekehrt in der Unterhaltspflicht, sollten Sie nicht jeden Euro auf den Prüfstand stellen. Jede schnelle Einigung ist besser, als wenn Sie sich auf ewig streiten. Ihre Einigung schafft die Grundlage, Ihre verfügbare Liquidität zu kalkulieren und danach Ihr Leben auszurichten. Streitigkeiten stehen dem Aufbau neuer Perspektiven immer irgendwie im Wege.

Zu gu­ter Letzt

Geht es um die Versöhnung in einem Unterhaltsstreit, kann es nur gut gemeinte Worte geben. Sie haben es beide in der Hand, alte Pfade zu verlassen und neue Wege zu gehen. Um jenen Weg der Kompromisslosigkeit zur verlassen, brauchen Sie den Willen und die Zuversicht, neue Gedanken zuzulassen. Versuchen Sie es. Sie können nur profitieren.

Wir wünschen Ihnen ein gutes neues Jahr 2021.

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