Gap Year - Unterhalt zwischen 2 Lebensabschnitten

Frau Globus Baeume Parkbank iurFRIEND® AG

Donnerstag, 22.07.2021 , geschrieben von iurFRIEND-Redaktion

Das Leben ist ein ständiger Lernprozess. Wer gerade die Schule oder eine Ausbildung abgeschlossen hat, braucht vielleicht eine Pause brauchen oder möchte die Übergangszeit zwischen Schule und Ausbildung oder Abitur und Studienbeginn nutzen. Diese Auszeit zwischen zwei Lebensabschnitten wird auch gerne als „Gap Year“ bezeichnet. Kann das Kind diesen Zeitraum nicht aus eigenen Mitteln finanzieren, ist es wahrscheinlich auf Unterhaltszahlungen seiner Eltern angewiesen. Inwieweit sind Eltern dazu verpflichtet, Kindern zwischen zwei Lebensabschnitten Unterhalt zu zahlen? Das Unterhaltsrecht ist insoweit von Einzelfallentscheidungen der Gerichte geprägt.

Wozu ein Gap Year?

Ein Gap Year ist nicht unbedingt Zeitverschwendung. Wird es konstruktiv genutzt, kann eine solche Auszeit zur Persönlichkeitsentwicklung beitragen. In der Schule lernt man allenfalls die Theorie des Lebens kennen. Praktisches wird kaum gelehrt. Was unternehmen junge Erwachsene während des Gap Years? Vielleicht

  • engagieren sie sich gemeinnützig,
  • gehen ins Ausland und lernen neue Kulturen kennen
  • oder absolvieren ein freiwilliges soziales Jahr.

Sie nehmen ihr Leben jetzt eigenständig in die Hand. Sie werden selbstständiger, sammeln Selbstsicherheit und hoffentlich beruflich wertvolle Erfahrungen. Idealerweise wissen sie danach, was sie vom Leben erwarten und welches Ziel sie anstreben.

Unterhaltsanspruch von Volljährigen

Eltern sind gesetzlich verpflichtet, ihren Kindern eine angemessene, ihrer Begabung, Neigung und ihrem Leistungswillen entsprechende Berufsausbildung zu finanzieren. Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf (§ 1610 Abs. II BGB).

 

Allerdings gibt es keine pauschalen und allgemeinverbindlichen Regeln. Es kommt immer darauf an, mit welchem Ziel die Kinder ihre Ausbildung betreiben oder die Zeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten mit einem Gap Year überbrücken. Danach richtet sich, inwieweit ihre Eltern über eine anfängliche Ausbildung hinaus für einen weiteren Ausbildungsabschnitt unterhaltspflichtig bleiben.

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Nichtstun begründet keinen Anspruch

Tun die Kinder während eines Gap Year schlicht nichts, hängen ziellos herum oder reisen durch die Welt, sind ihre Eltern nicht verpflichtet, sie zu unterhalten. Aus rechtlicher Sicht haben sie die Situation dann selbst verschuldet und sind allein dafür verantwortlich, § 1611 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Notfalls müssen sie Hartz IV-Leistungen beantragen, einen Arbeitsplatz auch in einem nicht erlernten Beruf annehmen oder einfachste Tätigkeiten ausführen, sowie ggf. einen Ortswechsel akzeptieren.

Unterhalt bei Au-Pair-Aufenthalt im Ausland

Gehen junge Erwachsene nach der Schule als Au-pair ins Ausland, haben sie wahrscheinlich keinen Unterhaltsanspruch gegen ihre Eltern mehr. Üblicherweise bezahlen die Gasteltern die An- und Abreise und gewähren dem Au-pair während des Aufenthaltes Kost und Logis sowie ein angemessenes Taschengeld. In der Regel ist damit der Lebensbedarf gedeckt und es besteht kein Anspruch auf Unterhalt.

 

Hinzu kommt, dass Eltern nur Unterhalt schulden, wenn die Kinder eine Ausbildung betreiben, die sie in die Lage versetzt, nach Ausbildungsabschluss eigenes Geld zu verdienen. Bei einem Au-pair-Aufenthalt ist dies nicht der Fall. Ein Au-pair-Aufenthalt kann allenfalls als allgemeine berufsvorbereitende Maßnahme angesehen werden, aber nicht als Ausbildung im Sinne des § 1610 Abs. 2 BGB.

Unterhalt zwischen Abitur und Studienbeginn

Manche Abiturienten benötigen nach dem Schulabschluss eine gewisse Zeit, um sich darüber klar zu werden, welche Ausbildung sie sich vorstellen. Um die Zeit zwischen Abitur und Studienbeginn zu überbrücken, kommt ein freiwilliges soziales Jahr (FSJ) in Betracht. Zu den Detailfragen gibt es einige Gerichtsentscheidungen:

  1. Das Gebot, eine Berufsausbildung „mit Fleiß in der gebotenen Zielstrebigkeit in angemessener Zeit zu beenden“ (so u.a. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 8.3.2012, Az. 2 WF 174/11) gilt nicht mehr. Seither hat sich die Rechtsprechung gewandelt. Auch ein FSJ wird nunmehr als ein Zeitraum der Persönlichkeitsbildung anerkannt, in der der Anspruch auf Unterhalt fortbestehe.
  2. Früher führte ein solches freiwilliges soziales Jahr zum Verlust des Unterhaltsanspruchs, weil die Gerichte darin eine Verzögerung der Ausbildung sahen. Das OLG Frankfurt (Beschluss vom 4.4.2018, Az. 2 UF 135/17) verurteilte einen Vater auch während des FSJ zur Unterhaltszahlung. Es stellte darauf ab, dass ein FSJ das Ziel verfolge, Jugendliche durch eine am Gemeinwohl orientierte Tätigkeit „soziale, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln“. Das Jahr diene der Entwicklung der noch nicht ausgebildeten Persönlichkeit des Jugendlichen.
  3. Vorteilhaft war in diesem Fall auch, dass das FSJ einen engen Zusammenhang zur angestrebten Ausbildung zum Beruf des Altenpflegers und damit einen wichtigen Baustein für die künftige Ausbildung darstellte. Insbesondere sei Jugendlichen eine gewisse Orientierungsphase zuzugestehen, so dass die Eltern eine dadurch bedingte Verzögerung der Ausbildung in Kauf nehmen und finanziell tragen müssen. Ähnlich entschied das OLG Hamm im Fall einer späteren Ausbildung zur Krankenschwester (OLG Hamm Beschluss vom 8.1.2015, Az. 1 WF 296/14).
  4. Sofern Kinder das FSJ absolviert haben, wird es problematisch, ihnen eine Erholungsphase bis zum Beginn des Studiums zuzugestehen (so jedenfalls OLG Karlsruhe, Beschluss vom 8.3.2012, A. 2 WF 174/11). Da es wahrscheinlich schwierig ist, sofort danach eine Erwerbstätigkeit zu finden, besteht mit einer guten und nachvollziehbaren Begründung durchaus Aussicht, dass die Eltern für einen überschaubaren Zeitraum auf Unterhalt zwischen FSJ und Studium trotzdem noch Unterhalt zahlen müssen.

Unterhalt zwischen zwei Ausbildungsabschnitten

Kinder haben unterhaltsrechtlich Anspruch darauf, dass ihre Eltern eine angemessene, ihrer Begabung, Neigung und Ihrem Leistungswillen entsprechende Berufsausbildung finanzieren. Dieser elterlichen Unterhaltspflicht steht wiederum die Pflicht der Kinder gegenüber, dass sie sich mit Fleiß und der gebotenen Zielstrebigkeit in angemessener und üblicher Zeit für ihr Ausbildungsziel engagieren. Vollzieht sich die Berufsausbildung in mehreren Ausbildungsabschnitten, kann auch eine dreijährige Verzögerung der Aufnahme einer Erstausbildung Ihren Unterhaltsanspruch fortbestehen lassen, wenn sie zwischenzeitlich Praktika und ungelernte Tätigkeiten ausgeübt haben.

 

Insoweit hat der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 3.7.2013, Az. XII ZB 220/12) klargestellt, dass gerade Bewerber mit einem schwachen Schulabgangszeugnis verstärkt darauf angewiesen seien, durch Motivation und Interesse an einem bestimmten Berufsbild Ausbildungsbetriebe zu überzeugen. Dies könne auch durch vorgeschaltete Berufsorientierungspraktika oder über den Einstieg in zunächst ungelernte Aushilfstätigkeiten gelingen. Im Fall des BGH hatte eine 24-jährige Tochter eine Ausbildung als Fleischereifachverkäuferin begonnen. Sie hatte zuvor die mittlere Reife mit einer Abschlussnote von 3,6 erworben und ihren Unterhalt durch verschiedene Jobs selbst gedeckt.

Unterhalt zwischen Bachelor und Master

Das Kind hat auch als Student Anspruch auf Unterhalt. Haben Studierende dann ihren Bachelor in der Tasche, ist nicht gewährleistet, dass sie sofort danach ein Master-Studium beginnen können. Absolvieren sie in der Wartezeit auf einen Master-Studienplatz ein Gap Year, haben sie trotzdem Anspruch auf Unterhalt, wenn sie danach das Master-Studium beginnen. Sofern der Master im fachlichen und zeitlich angemessenen Zusammenhang zum Bachelorstudium steht, zählen beide Ausbildungsabschnitte als eine einheitliche Ausbildung und begründen damit ihren Unterhaltsanspruch. Gleiches gilt für Unterhalt zwischen Studium und Referendariat, denn auch hierbei handelt es sich um eine zusammenhängende Ausbildung.

Unterhalt für Zweitausbildung nach Schwangerschaft

Musste die Erstausbildung wegen einer Schwangerschaft unterbrochen werden, bleiben die Eltern verpflichtet, ihrer Tochter Unterhalt für eine Zweitausbildung zu zahlen. In einem Fall des OLG Celle (Beschluss vom 10.10.2013, Az. 610 UF 5057/12) musste ein Vater seiner 24-jährigen Tochter Unterhalt für eine Zweitausbildung zahlen, nachdem die Tochter die Erstausbildung wegen der Geburt eines Kindes und einer sich anschließenden dreijährigen Kindesbetreuung abgebrochen hatte. Da Schwangerschaft und Kindesbetreuung kein vorwerfbares Verhalten darstellen, bestand die Unterhaltspflicht des Vaters fort.

Alles in allem

Eltern sind dazu verpflichtet, ihren Kindern im Rahmen ihrer Möglichkeiten eine erste Ausbildung zu ermöglichen. Im Gegenzug müssen die Kinder sich bemühen, ihre Ausbildung ohne unnötige Verzögerungen durchzuziehen und am Ende auf eigenen Beinen zu stehen. Ziehen Sie als Familie auch während des Gap Years an einem Strang und versuchen eine Lösung zu finden, mit der langfristig alle zurechtkommen.

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