Eltern sind ihren Kindern unterhaltspflichtig. Daraus ergibt sich die Frage, inwieweit Eltern sich in die Berufswahl ihres Kindes „einmischen“ dürfen und ob es erlaubt oder sinnvoll ist, die Zahlung des Unterhalts davon abhängig zu machen, dass das Kind eine den Eltern genehme Berufswahl trifft.
Welche Relevanz hat die Unterhaltspflicht bei der Berufswahl?
Sind Sie Elternteil eines Kindes, stehen Sie in einer besonderen Verantwortung für Ihr Kind. Als Blutsverwandter sind Sie dem Kind unterhaltspflichtig. Gegenüber dem minderjährigen Kind steht diese Unterhaltspflicht außer Frage. Ihre Unterhaltspflicht besteht auch über das 18. Lebensjahr und auch über das 21. Lebensjahr hinaus, sofern das Kind sich infolge seiner Ausbildung noch nicht selbst unterhalten kann.
Sie sind als Elternteil verpflichtet, Ihrem Kind eine angemessene Berufsausbildung zu ermöglichen. Der Unterhalt umfasst neben dem gesamten Lebensbedarf auch die Kosten einer angemessenen Vorbildung und Ausbildung zu einem Beruf (§ 1610 BGB). Im Detail bemisst sich Ihre Unterhaltspflicht nach der Düsseldorfer Tabelle.
Sie finden im Gesetz keine Regelung oder Vorgabe, dass Sie die Berufswahl Ihres Kindes nach Ihren persönlichen Vorstellungen bestimmen können. Denn: Die Berufswahl ist eine höchstpersönliche Entscheidung Ihres Kindes, die Sie als Elternteil allenfalls im gegenseitigen Gespräch mit Empfehlungen und guten Ratschlägen begleiten können. Sie können Ihre Unterhaltszahlungen aber nicht davon abhängig machen, dass das Kind unabhängig von seinen eigenen Vorstellungen eine Berufswahl trifft, die in Ihrem Sinne liegt. Schließlich geht es um das Leben und die Existenz des Kindes und nicht darum, dass Sie Ihre Ideale verwirklichen können.
Können die Eltern die Berufswahl des Kindes bestimmen?
Wer eine Ausbildung beginnt, sei es eine Lehre oder ein Studium, sollte das Ziel haben, die Ausbildung mit größtmöglicher Motivation und Interesse zu absolvieren und das Ausbildungsziel zu erreichen. Ein Kind wird dieses Ziel nur erreichen, wenn es seine Entscheidung aus Überzeugung trifft und motiviert genug ist, den damit oft verbundenen Leidensweg durchzustehen. Wenn Sie als Elternteil versuchen, Ihrem Kind diese Entscheidung aus der Hand zu nehmen und ihm die Berufswahl vorzuschreiben oder es in Ihrem Sinne zu beeinflussen, riskieren Sie, dass das Kind scheitert.
Die Wahl des „richtigen“ Berufes hängt von vielen Vorbedingungen ab. Die Berufswahl wird durch Schulzugehörigkeit, Nationalität, Geschlecht, Schulerfolg, Erziehung, finanzielle Situation der Familie, aber auch eigene Interessen, Fähigkeiten und Vorstellungen über die zukünftige berufliche Tätigkeit beeinflusst. Der Einfluss dieser Faktoren und die damit einhergehende Ausprägung der Interessen bei Jugendlichen sind in großem Maße von ihrer Sozialisation abhängig, insbesondere von ihrem familiären Umfeld.
Glauben Sie nicht, das Kind müsse einen bestimmten Beruf ergreifen oder studieren, nur weil Sie diesen Beruf nicht ergreifen oder nicht studieren konnten und Sie es Ihrem Kind jetzt ermöglichen müssten, dieses Ideal zu verwirklichen. Akzeptieren Sie, dass das Kind möglicherweise völlig andere Vorstellungen hat.
Auch die Vorstellung, Ihr Familienbetrieb (z.B. Bäckerei, Handwerksbetrieb) werde in fünfter Generation betrieben, ist noch kein Grund, dass Ihr Kind den Familienbetrieb jetzt in sechster Generation fortführen muss. Schön und wunderbar, wenn sich das Kind dazu berufen fühlt. Ist dies nicht der Fall, führt ein Zwang nur allzu oft ins Abseits.
Fälle dieser Art sind mehr als bloße Klischees. Ein typisches Beispiel ist, dass der Elternteil eine Arztpraxis betreibt und das Kind dazu drängt, Medizin zu studieren und die Praxis später zu übernehmen. Hat das Kind an der Medizin kein Interesse und fühlt sich vielleicht musisch begabt, wird das Studium möglicherweise zur Qual. Bricht das Kind das Studium ab, ist niemandem gedient. Ihre Unterhaltszahlungen würden sich als schlechte Investition herausstellen.
Unterhaltspflicht besteht unabhängig von der Berufswahl
Unterlassen Sie es unbedingt, die Unterhaltsfrage an die Bedingung zu knüpfen, dass das Kind eine bestimmte Ausbildung oder ein bestimmtes Studium wählt. Ihr Kind fühlt sich vielleicht gegängelt oder erpresst und sieht sich veranlasst, eine Oppositionsrolle einzunehmen. Selbst wenn es tut, was Sie wünschen, riskieren Sie in hohem Maße, dass das Kind scheitert. Scheitert das Kind, scheitern Sie selbst genauso. Ihre Unterhaltspflicht besteht völlig unabhängig davon, für welche Ausbildung sich das Kind entscheidet. Auch wenn die Ausbildung nicht in Ihrem Sinne liegt, bleiben Sie unterhaltspflichtig (§ 1610 BGB).
Ihr Kind hat rechtlich Anspruch, dass Sie ihm eine Ausbildung bezahlen, die es wünscht, auch wenn diese Ausbildung Ihren Vorstellungen widerspricht. Dies gilt auch, wenn davon auszugehen ist, dass die Ausbildung kein ausreichendes Einkommen ermöglichen wird (z.B. Studium der Philosophie). Da Sie dem Kind nur die Erstausbildung bezahlen brauchen, ist das Kind nach Abschluss seiner Ausbildung für sich selbst verantwortlich und muss dann seinen Lebensunterhalt, wie auch immer, selbst verdienen.
Wie unterstützen und begleiten Sie Ihr Kind bei der Berufswahl?
Die Berufswahl dürfte für jedes Kind eine große Herausforderung darstellen. Wer sich nicht direkt für einen Beruf berufen fühlt, durchläuft oft eine schwierige Phase. Auch wenn Sie dem Kind keine verbindlichen Vorgaben machen können und machen sollten, können Sie Ihrem Kind jetzt helfen und ein guter Begleiter auf diesem Weg der Berufswahl sein.
Kind über Talente und Begabungen stark reden
Da Sie Ihr Kind und dessen Persönlichkeit kennen, empfiehlt sich, dass Sie mit Ihrem Sohn oder Ihrer Tochter frühzeitig über dessen/deren Talente und Begabungen sprechen. Regen Sie an, dass das Kind über potenzielle Berufe und Studiengänge nachdenkt, die seinen Interessen, Begabungen und Stärken entsprechen. Helfen Sie ihm bei der Orientierung. Dies gilt umso mehr, als Kinder heute aus 326 anerkannten Ausbildungsberufen und einer Vielzahl von Ausbildungsgängen auswählen können. Nicht umsonst heißt es, wer die Wahl hat, hat die Qual.
Frühzeitige Berufsorientierung
Motivieren Sie das Kind, Ausbildungsmessen zu besuchen, die Berufsberatung beim Berufsinformationszentrum (BiZ) oder einen Beratungstermin mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit in Anspruch zu nehmen oder sich überall dort zu informieren, wo es Informationen über Berufe und Ausbildungswege beschaffen kann. Sprechen Sie auch mit dem Lehrer oder der Lehrerin Ihres Kindes. Die Lehrpersonen kennen die schulischen Stärken am besten. Vielleicht können Sie aus Ihren eigenen Erfahrungen in Ihrem Berufsleben berichten. Daraus können sich positive aber auch negative Aspekte ergeben, die dem Kind helfen, sich zu orientieren.
Erwarten Sie nicht, dass das Kind sich kurzfristig entscheidet. Jede Orientierungsphase braucht Zeit. Der Weg bis zu einer Entscheidung kann lange dauern und kann ein ständiges hin und her bedeuten. Gerade Kinder brauchen die notwendige Zeit, sich zu informieren und das Gefühl zu entwickeln, was sie interessiert und was weniger in Betracht kommt.
Hilfreich könnte sein, wenn das Kind vor Beginn der Ausbildung ein Praktikum absolviert und zwar in dem Berufsfeld, in dem es vielleicht eine Ausbildung startet. Ein Praktikum ist ein guter Weg, Einblick zu nehmen und festzustellen, ob die eigene Persönlichkeit zu diesem Beruf passt oder nicht passt.
Ein Studium ist nicht der Weisheit letzter Schluss
Unterliegen Sie nicht der Einschätzung, dass Ihr Kind auf jeden Fall studieren müsste. Glauben Sie nicht, dass allein ein Studium der Schlüssel sei, erfolgreich ins Leben zu starten und viel Geld zu verdienen. Auch ein Studium bietet längst keine Gewähr, dass sich Lebensträume erfüllen. Auch die Ausbildung in einem Handwerksberuf oder bei einem Dienstleister kann eine absolut gleichwertige Ausbildung bedeuten, vor allem dann, wenn dieser Ausbildungsweg den Talenten, Neigungen und Interessen des Kindes besser entspricht als ein Studium.
Glauben Sie also nicht, dass Sie Ihrem Kind einen Gefallen tun, wenn Sie es dazu drängen, ein Studium aufzunehmen, obwohl das Kind ganz andere Interessen hat. Vielleicht kommt auch ein dualer Ausbildungsgang in Betracht, der Ausbildung und Studium vereint. Letztlich hat eine Ausbildung den Zweck, auf persönlichen Interessen aufzubauen, Lebensinhalte zu schaffen und vielleicht sogar Lebensträume zu erfüllen.
Welche Pflichten hat das Kind bei der Gestaltung seines Lebensweges?
Jedes Kind hat das Recht, sich für eine seinen Fähigkeiten und seinen Neigungen entsprechende Ausbildung zu entscheiden. Zugleich ist das Kind aber auch gehalten, sich um eine angemessene Ausbildung zu bemühen. Hat das Kind kein Interesse an einer Ausbildung, besteht bis zur Aufnahme einer Berufsausbildung kein Anspruch auf Kindesunterhalt. Insoweit stehen die Unterhaltspflicht und die Pflicht, sich um eine angemessene Ausbildung zu bemühen, in einem Gegenseitigkeitsverhältnis von Leistung und Gegenleistung.
Hat sich das Kind für eine Ausbildung entschieden, müssen Sie ihm im Hinblick auf die Berufswahl eine angemessene Orientierungsphase zu bestehen. Sollte das Kind eine Erstausbildung abbrechen oder im zweiten Semester des Studiums feststellen, dass der gewählte Studiengang nicht seinen Begabungen und Interessen entspricht, bleiben Sie trotzdem weiterhin unterhaltspflichtig, wenn das Kind den Studiengang wechselt oder eine andere Ausbildung beginnt. Dies gilt insbesondere dann, wenn die zunächst getroffene Wahl des Berufs nicht den Vorstellungen und Wünschen des Kindes entsprach, sondern auf Drängen eines Elternteils begonnen wurde. Immerhin, ein Langzeitstudium oder eine in einem sachlich und zeitlich nicht im Zusammenhang mit der Erstausbildung stehende Zweitausbildung brauchen Sie als Elternteil nicht zu finanzieren.
Die Wahl für einen Beruf kann einen langwierigen Prozess darstellen. Nicht jeder fühlt sich sofort zu irgendwas berufen. Die Entscheidungsfindung setzt oft eine längere Orientierungsphase voraus. Jede Information, die in dieser Phase zugänglich ist, hilft, den Entscheidungsprozess zu bewältigen. Als Elternteil haben Sie die Herausforderung, bestenfalls auch das Glück, Ihr Kind auf diesem Weg begleiten zu dürfen.