Rechtsschutz durch Gewerkschaft

Deckt sie auch Kosten für Scheidung und Unterhaltsberechnung ab?

Frau und Mann betrachten online Ergebnis ihrer Unterhaltsberechnung

Mittwoch, 01.05.2024, geschrieben von iurFRIEND-Redaktion

Wer Recht hat, will auch Recht bekommen. Dafür braucht es Geld. Rechtsschutz gibt es bei Rechtsschutzversicherern, aber auch Gewerkschaften bieten ihren Mitgliedern Rechtsschutz an. Da fragt es sich natürlich, ob der Rechtsschutz durch eine Gewerkschaft auch das Familienrecht mit abdeckt. Schließlich sind familiäre Auseinandersetzungen um Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt oder Ehegattenunterhalt immer denkbar. Wir erklären, was Sie dazu wissen sollten und wann eine Unterhaltsberechnung durch iurFRIEND die für Sie bessere Option ist.

Was bieten Gewerkschaften?

Gewerkschaften vertreten die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber Arbeitgebern, sie verhandeln Tarifverträge und Arbeitsbedingungen und bieten ihren Mitgliedern rechtliche Beratung und Unterstützung. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Um das Engagement der Gewerkschaft zu ermöglichen, zahlen die Mitglieder einen Mitgliedsbeitrag, der überwiegend ein Prozent des Bruttogehaltes beträgt. Zu den Leistungen der Gewerkschaften gehört mithin auch, den Mitgliedern Rechtsschutz zu gewähren.

Warum bieten Gewerkschaften Rechtsschutz?

Arbeitnehmerrechte haben nur einen Wert, wenn sie im Streitfall realisiert werden können. Deshalb gehören Durchsetzung und Absicherung von Rechten der Arbeitnehmer zum „Kerngeschäft“ der Gewerkschaften. Der gewerkschaftliche Rechtsschutz ist daher eine Leistung, die untrennbar mit der Idee einer solidarischen und starken Gemeinschaft der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbunden ist. Aus diesem Grund ist sie als Mitgliederleistung beispielsweise bei ver.di in die Satzung der Gewerkschaft aufgenommen worden.

Welche Inhalte hat der Rechtsschutz der Gewerkschaften?

Der Rechtsschutz der Gewerkschaften stellt auf eine typische Angelegenheit ab, die sich im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Arbeitnehmers ergeben. Als Interessenvertretung der Arbeitnehmerschaft besitzen Gewerkschaften umfassende Expertise im Bereich des Tarif-, Sozial-, und Arbeitsrechts. Dazu gehören:

  • Rechtsschutz zur Durchsetzung von Ansprüchen des Mitglieds und zur Abwehr gegnerischer Forderungen aus einem Arbeits-, Dienst-, Amts- oder Ausbildungsverhältnis;
  • Rechtsschutz in Angelegenheiten des Sozialrechts
  • Rechtsschutz bei der Ausbildungsförderung,
  • Rechtsschutz bei Fragen des Kindergeldes oder
  • Rechtsschutz bei gewerkschaftlicher Betätigung.

GUT ZU WISSEN

Unterhaltsrecht ist keine Gewerkschaftsangelegenheit

Aus dem Zweck des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes lässt sich schnell ableiten, dass unterhaltsrechtliche Angelegenheiten nicht erfasst werden. Geht es um Fragen des Unterhalts, spielt sich die Auseinandersetzung immer im familiären Rahmen ab, der mit der Tätigkeit einer Gewerkschaft nichts zu tun hat. Fordern Sie also Unterhalt oder möchten sich gegen eine unterhaltsrechtliche Forderung zur Wehr setzen, ist die Gewerkschaft nicht Ihr Ansprechpartner. Es gibt dort naturgemäß auch niemanden, der Sie aufgrund seiner beruflichen Ausrichtung in unterhaltsrechtlichen Fragen informieren und beraten könnte oder gar vertreten dürfte. Auch in sonstigen familienrechtlichen Angelegenheiten sind Gewerkschaften nicht der richtige Ansprechpartner.

Ehe-, Scheidungs- und Unterhaltsrechtsschutz bei Rechtsschutzversicherern

Sind Sie selbst rechtsschutzversichert oder über die Rechtsschutzversicherungspolice Ihres Noch-Ehepartners familienversichert, bezahlen die Rechtsschutzversicherer eine anwaltliche Erstberatung im Familienrecht. Zum Familienrecht gehört auch, wenn Sie Fragen zur Scheidung oder zum Unterhalt haben. Die Scheidung als solche wird im Regelfall aber nicht bezahlt. Die anwaltliche Erstberatung deckt alle Fragen ab, die Sie zur Orientierung benötigen, ob ein Unterhaltsanspruch besteht oder nicht besteht.

ARAG-Rechtsschutzversicherung

Eine Ausnahme, die über die bloße anwaltliche Erstberatung hinausgeht, bietet die ARAG-Rechtsschutzversicherung. Bei der ARAG gibt es einen Ehe-Rechtsschutz, der Sie zwar nicht vor der Trennung schützt, wohl aber vor den Kosten, die im Scheidungsfall durch die anwaltliche Vertretung und im Gerichtsverfahren entstehen. Dieser Ehe-Rechtsschutz gilt für beide Ehepartner und wird, soweit ersichtlich, derzeit nur von der ARAG-Rechtsschutzsicherung angeboten. Es besteht Deckungsschutz in familienrechtlichen Angelegenheiten des Getrenntlebens, der Scheidung oder bei Scheidungsfolgesachen. Die ARAG übernimmt die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten bei einer Scheidung bis zu 30.000 €. Voraussetzung ist eine Wartezeit von drei Jahren ab Abschluss des Versicherungsvertrages.

 

Soweit es um eine unterhaltsrechtliche Angelegenheit geht, kann die Zusatz-Komponente abgeschlossen werden. Dann übernimmt die ARAG nach einer Wartezeit von einem Jahr auch die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten bei Unterhaltsstreitigkeiten mit bis zu 30.000 Euro Versicherungssumme je Rechtsschutzfall.

 

Aber: Der Versicherer bietet zwar Rechtsschutz, dies bedeutet aber nur, dass der Versicherer die Kosten für eine außergerichtliche oder gerichtliche Auseinandersetzung übernimmt. Die eigene Rechtsberatung und Rechtsvertretung erfolgt durch Anwälte. Es bleibt Ihnen überlassen, einen Anwalt oder eine Anwältin Ihres Vertrauens zu kontaktieren und sich dort zu informieren, beraten und vertreten zu lassen.

Unterhaltsberechnung über UNTERHALT.com

Geht es um unterhaltsrechtliche Fragen, bietet UNTERHALT.com einen umfassenden Service an. Wir vermitteln Sie an einen unserer im Unterhaltsrecht erfahrenen Kooperationsanwälte, mit denen wir seit Jahren vertrauensvoll und konstruktiv zusammenarbeiten. 

 

Vorab bieten wir eine ganze Reihe von Serviceleistungen:

  • In einem Sofort-Gespräch arbeiten wir Ihr unterhaltsrechtliches Problem heraus und prüfen überschlägig, was der nächste Schritt sein sollte.
  • In unseren Ratgebern und aktuellen Blog-Beiträgen finden Sie Informationen zu allen Fragen des Unterhaltsrechts sowie
  • Leitfäden und Checklisten helfen, sich zu orientieren.

Geht es um Fragen des Unterhalts, steht danach immer eine professionelle Unterhaltsberechnung. 

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Kann ich den Kindesunterhalt auch mit meinem Ex-Partner vereinbaren?

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GUT ZU WISSEN

Unterhaltsrechner im Internet

Möchten Sie die Höhe des Unterhalts berechnen, finden Sie im Internet eine Reihe von Unterhaltsrechnern. Nach Eingabe einiger Daten erhalten Sie umgehend ein Ergebnis. Aber: Das Ergebnis ist immer nur so gut, wie die Daten und Fakten, die Sie selbst in den Unterhaltsrechner eingeben. Der Rechner kann Ihre familiären Verhältnisse nur sehr eingeschränkt erfassen und wenn überhaupt, nur bedingt beurteilen. Es ist kaum möglich, die vielen Details, die gerade in unterhaltsrechtlichen Angelegenheiten eine Rolle spielen, pauschal zu erfassen, gegeneinander abzuwägen und in ein zuverlässiges Ergebnis umzusetzen. Sind Sie an einer zuverlässigen Unterhaltsberechnung interessiert, empfiehlt sich immer, sich kompetent beraten zu lassen. 

Alles in allem

Rechtsschutz ist nicht gleich Rechtsschutz. Es kommt immer darauf an, mit welchen Details Rechtsschutz angeboten wird und vereinbart ist. Soweit Sie Ihrer Police keine zuverlässige Antwort finden, kontaktieren Sie uns. Möchten Sie sofort Ihre Unterhaltsberechnung beantragen, finden Sie hier direkt das Online-Formular bei uns – wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

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