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Unterhaltsberechnung
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Montag, 30.10.2023 , geschrieben von iurFRIEND-Redaktion
Durch die Vernetzung der Welt ist es heutzutage etwas absolut Normales, wenn deutsche Familien im Ausland wohnen oder ein Teil der Familie nach einer Trennung oder Scheidung dort hinzieht bzw. bleibt. Im Bereich des Unterhaltsrechts gibt es dann natürlich immer wieder Dinge, die geklärt werden müssen und mit einer Scheidung in Deutschland noch nicht abgeschlossen sind. Was, wenn der deutsche Unterhaltstitel für ein Kind mit 18 Jahren abläuft und geändert werden sollte? Was, wenn der Unterhalt ohne Begründung nicht mehr gezahlt wird? Wenn Sie im Ausland wohnen, nun rechtlichen Rat von einem deutschen Anwalt benötigen, aber über ein niedriges Einkommen verfügen, können Sie ihn vermutlich nicht bezahlen. In Deutschland selbst würden Sie Anspruch auf Beratungshilfe prüfen, aber als Deutsche im Ausland lebend? Auch das geht. Hier erfahren Sie alles dazu.
Was bedeutet Beratungshilfe?
Beratungshilfe ermöglicht es Ihnen, in rechtlichen Angelegenheiten die Dienste eines Rechtsanwalts oder einer Rechtsanwältin Ihrer Wahl in Anspruch zu nehmen, um fachkundige Beratung zu erhalten. Die Kosten für diese Beratungshilfe werden von der Staatskasse übernommen. Dies geschieht, damit auch Bürger mit begrenztem Einkommen Zugang zu rechtlicher Beratung und gegebenenfalls Vertretung haben können. Sie sind berechtigt, Beratungshilfe zu erhalten, wenn Sie nach einer Prüfung Ihrer persönlichen und finanziellen Situation nicht in der Lage sind, die Kosten für die anwaltliche Beratung aus eigener Tasche zu begleichen.
Beratungshilfe für im (EU-)Ausland lebende Personen
Falls Sie im Ausland leben und Unterhaltsansprüche gegenüber Ihrem in Deutschland ansässigen Ex-Partner geltend machen möchten, könnte es für Sie von Interesse sein, die Dienste eines erfahrenen deutschen Anwalts oder einer erfahrenen deutschen Anwältin im Bereich des deutschen Unterhaltsrechts in Anspruch zu nehmen. Eine Beratung kann auch per Telefon oder über Videoanrufe erfolgen. Es ist unerheblich, welche Staatsangehörigkeit Sie besitzen.
Um in Deutschland Beratungshilfe zu beantragen, müssen Sie in der Regel das Formular "Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe" ausfüllen. Wenn Sie jedoch im Ausland wohnen, sollten Sie den speziellen Antragsvordruck verwenden, der gemäß der EU-Prozesskostenhilferichtlinie vorgesehen ist und in der EU-Prozesskostenhilfevordruckverordnung (EuPKHVV) festgelegt ist. Beachten Sie, dass die Prozesskostenhilferichtlinie in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gilt, mit Ausnahme von Dänemark, das nach dem Brexit nicht mehr inbegriffen ist.
Beratungshilfe für außerhalb der EU lebende Personen
Falls Ihr Wohnsitz nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union liegt, ist die Prozesskostenhilferichtlinie nicht anwendbar, und Sie haben möglicherweise keinen Anspruch auf Beratungshilfe in Deutschland. Ob Sie in Ihrem Aufenthaltsland Beratungshilfe erhalten können, hängt davon ab, ob Ihr Aufenthaltsland entsprechende Unterstützungsmöglichkeiten anbietet.
An welches Amtsgericht wenden, wenn man selbst im EU-Ausland wohnt?
Auch wenn die Bezeichnungen im Ausland nicht dieselben sind wie in Deutschland, müssen Sie nach einem äquivalenten Gericht Ausschau halten, das dem des Amtsgerichts in Deutschland entspricht. Über die Webseite e-justice.europa.eu und/oder den Suchbegriff "legal aid eu" kommen Sie aber auch über Bande zum Ziel. Das zuständige Gericht im Ausland fungiert letztlich dann für Ihren Antrag als Postbotin nach Deutschland.
Dort angekommen, ist meist dasjenige Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der unterhaltspflichtige Ex-Partners oder Elternteil wohnt.
In Schweden bedürftig, nach deutschen Maßstäben aber nicht?
Die Beurteilung Ihrer wirtschaftlichen Bedürftigkeit variiert in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. In Deutschland könnten Sie beispielsweise als nicht bedürftig gelten, während Sie in Ihrem Aufenthaltsland mit höheren Lebenshaltungskosten als bedürftig eingestuft werden könnten. Zusätzliche finanzielle Belastung ließen sich eventuell vom Einkommen abziehen. Wenn Sie nachweisen können, dass Sie aufgrund der unterschiedlichen Lebenshaltungskosten die Kosten für anwaltliche Beratung nicht tragen können, haben Sie Anspruch auf Beratungshilfe.
Dazu vorlegen müssen Sie in den meisten Fällen:
Lohn- und Gehaltsabrechnungen,
Arbeitslosengeldbescheid,
Rentenbescheid
oder sonstige geeignete Nachweise.
Alles in allem: Wie weiter vorgehen?
Wenn Sie aus Deutschland rechtliche Beratung* im Bereich des Unterhaltsrechts benötigen, empfehlen wir Ihnen, uns zunächst eine E-Mail zu senden oder, falls es sich um eine Unterhaltsberechnung oder -neuberechnung handelt, am besten gleich das Formular dafür online auszufüllen und im Kommentarfeld weitere Informationen zu Ihrem Fall zu hinterlassen.
If, for any reason, you are more comfortable to do that in english, we can offer you an english form, too. You can download it from the page Alimony Calculation in Germany (for child support only).