Die Schufa scheint für viele ein Schreckgespenst. Ungeachtet dessen spielt sie jedoch keine Rolle, wenn unterhaltsrechtliche Forderungen zur Debatte stehen. Unterhaltsforderungen werden nicht zur Schufa gemeldet und eignen sich auch nicht, um als Drohung zur Durchsetzung vermeintlicher Unterhaltsforderungen missbraucht zu werden. Trennen Sie sich vom Partner, empfiehlt sich, die Eintragung negativer Merkmale in der Schufa zu vermeiden und Ihre Bonität für den Aufbau einer neuen Existenz zu bewahren.
Was genau ist die Schufa?
Die Schufa ist die „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherheit“. So gut wie jeder Bürger bekommt es im Laufe seines Lebens damit zu tun. Die Schufa firmiert als eine private Einrichtung auf Gegenseitigkeit und wurde von der kreditgebenden Wirtschaft im Jahr 1927 gegründet.
Die Schufa sammelt und speichert geschäftsmäßig Daten von nahezu allen Bürgern in Deutschland. Beantragen Sie ein Girokonto bei der Bank oder ein Darlehen, werden Sie in der Regel ausdrücklich, meist aber stillschweigend im Kleingedruckten, die Schufa-Klausel akzeptieren müssen. Damit ermächtigen Sie die Bank, bei der Schufa Auskunft über Ihr bisheriges Zahlungsverhalten einzuholen und das beantragte Girokonto oder Ihren Kredit bei der Schufa zu melden. Vor allem ermächtigen Sie die Bank, ein eventuell nicht vertragsgemäßes Verhalten an die Schufa zu melden. Dadurch haben andere Vertragsunternehmen der Schufa die Möglichkeit, Ihre Bonität einzuschätzen.
Ist Ihre Schufa-Auskunft mit negativen Merkmalen belastet, gelten Sie praktisch als kreditunwürdig und dürften erhebliche Schwierigkeiten haben,
- einen Handyvertrag abzuschließen,
- sich bei Energieversorgungsunternehmen anzumelden,
- ein Girokonto einzurichten
- oder gar einen Kredit bewilligt zu bekommen.
Also alles Gründe, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen.
Wer arbeitet mit der Schufa zusammen?
Zu den Vertragspartnern der Schufa gehören
- Banken,
- Sparkassen,
- Leasingunternehmen,
- Telekommunikationsanbieter,
- Versandhandelsunternehmen,
- aber auch Energieversorger und Inkassounternehmen.
Wegen des unterschiedlichen Informationsbedarfs der einzelnen Vertragspartner bietet die Schufa unterschiedliche Dienstleistungen an. Dadurch erhalten die Vertragspartner Auskünfte mit unterschiedlichen Inhalten, je nachdem, welche Daten das Vertragsunternehmen für seine vertragsspezifische Einschätzung seines Kunden benötigt.
Welche Informationen werden bei der Schufa gespeichert, welche nicht?
Die Schufa speichert Informationen, die im Zusammenhang mit Ihrer Person und einem der Vertragsunternehmen der Schufa anfallen. Zentrales Anliegen der Schufa ist es, möglichst die negativen Merkmale zu speichern, die Rückschlüsse auf ein nicht vertragsgemäßes Verhalten in Bezug auf einen der Vertragspartner der Schufa dokumentieren.
Dazu gehören insbesondere
- die Kündigung Ihres Girokontos oder Ihrer Kreditkarte wegen nicht vertragsgemäßen Verhaltens
- die nicht vereinbarungsgemäße Rückzahlung von Darlehen,
- aber auch ein vertragsgemäßes Verhalten, wenn Sie beispielsweise einen Kredit vereinbarungsgemäß zurückgezahlt haben.
Die Schufa speichert nicht
- Ihren Familienstand,
- die Zahl Ihrer Kinder,
- Ihr ohnehin nicht bekanntes Einkommen,
- Ihren Arbeitgeber oder Beruf
- und auch nicht Ihr auf dem Bankkonto befindliches Guthaben.
Haben Privatpersonen Anspruch auf Auskunft von der Schufa?
Privatpersonen sind nicht Vertragspartner der Schufa und können als Privatperson auch nicht Vertragspartner werden. Schulden Sie also Ihrem Ex-Partner Trennungsunterhalt oder Ehegattenunterhalt oder Ihrem Kind Kindesunterhalt, brauchen Sie nicht zu befürchten, dass der Partner den Unterhaltsanspruch an die Schufa meldet. Genauso wenig hat der Partner Anspruch, dass die Schufa irgendwelche Auskünfte über Ihr Zahlungsverhalten bei Banken oder sonstigen Vertragspartnern der Schufa erteilt.
Ist die Drohung mit der Schufa möglich?
Erst recht brauchen Sie nicht zu befürchten, dass eine Meldung erfolgt, wenn Sie aus irgendwelchen Gründen Ihren Unterhaltspflichten nicht vereinbarungsgemäß nachkommen. Der unterhaltsberechtigte Partner kann die Meldung an die Schufa also nicht als Drohung nutzen, um Sie zur vereinbarungsgemäßen Zahlung des Unterhalts oder überhaupt zur Zahlung von Unterhalt zu veranlassen. Auch Entscheidungen des Familiengerichts dazu werden nicht der Schufa gemeldet. Ihre Unterhaltspflichten beeinflussen also auch nicht Ihren Score-Wert bei der Schufa.
Schufa-Eintrag bei Zwangsvollstreckung
Doch Vorsicht: Lassen Sie es darauf ankommen, dass der Unterhaltsberechtigte den Unterhaltsanspruch zwangsweise vollstreckt und sehen Sie sich aufgrund Ihrer finanziellen Schwierigkeiten veranlasst, gegenüber dem Gerichtsvollzieher die Vermögensauskunft abzugeben, wird diese beim Schuldnerregister registriert. Da die Schufa Zugriff auf das Schuldenregister hat, wird in Ihrer Schufa-Auskunft auch die Vermögensauskunft vermerkt. Der Grund für die Abgabe der Vermögensauskunft (Ihre Unterhaltsschuld) wird nicht mitgeteilt. Haben Sie die Vermögensauskunft abgegeben und wird diese bei der Schufa registriert, verschlechtert sich auch Ihr Score-Wert.
Welche Bedeutung hat der Score-Wert?
In der Auskunft, die die Schufa an ihre Vertragspartner erteilt, findet sich der Score-Wert. Damit wird eine Aussage getroffen, ob ein potentieller Kunde als kreditwürdig einzuschätzen ist und wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass der Kunde sich vertragsgemäß verhalten wird. Wie der Score Wert genau berechnet wird, hütet die Schufa als Geschäftsgeheimnis.
Welche Bedeutung hat die Schufa-Auskunft, wenn Sie die Trennung vollziehen?
Trennen Sie sich von Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin und möchten eine eigene Wohnung anmieten, müssen Sie damit rechnen, dass der Vermieter neben Ihrem Gehaltsnachweis auch eine Schufa-Selbstauskunft verlangt. Die Schufa bietet für diesen Zweck spezielle Auskünfte an. Darin wird zur Vorlage an den Vermieter mitgeteilt, ob Sie sich im Hinblick auf die Vertragsunternehmen der Schufa, mit denen Sie in Verbindung stehen, immer vertragstreu verhalten haben oder negative Merkmale gemeldet wurden.
Trennen Sie sich, sollten Sie also unbedingt darauf achten, dass Ihre Trennung nicht zur Eintragung negativer Merkmale führt. Sie sollten also
- bestehende Kredite weiter bedienen,
- vermeiden, dass die Bank den Kredit kündigt und die Eintragung der Kündigung in der Schufa Ihre Bonität beeinträchtigt,
- Ihren Finanzbedarf nachhaltig kalkulieren
- und vermeiden, dass der Saldo Ihres Girokontos ins Minus rutscht.
Hat ein Gläubiger die Forderung titulieren lassen, sollten Sie schnellstmöglich eine Regelung finden, wie Sie die Forderung bedienen und vermeiden, dass es zu Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und zur Abgabe der Vermögensauskunft kommt.
Kontrollieren Sie die Eintragungen in der Schufa
Als Bürger haben Sie das Recht, einmal im Jahr gebührenfrei eine Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten von der Schufa anzufordern. Auf der Website der Schufa finden Sie, wenn auch an versteckter Stelle, die Option, eine solche gebührenfreie Auskunft zu verlangen. Sollten sich darin negative Merkmale befinden, für die es keinen Grund gibt, sollten Sie umgehend Kontakt mit der Schufa und / oder dem betreffenden Vertragsunternehmen aufnehmen, um die Angelegenheit aufzuklären.
Außerdem kann jeder Verbraucher unter Vorlage seines Personalausweises bei der für ihn zuständigen Geschäftsstelle der Schufa jederzeit gebührenfrei eine mündliche Auskunft verlangen und die über ihn gespeicherten Daten überprüfen. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Stellen Sie eine unbegründete Eintragung fest, sollten Sie umgehend bei der Schufa widersprechen und unter Angabe der Gründe eine Korrektur einfordern. Die Schufa ist verpflichtet, eine bestrittene Forderung bis zur Klärung in der Auskunft an Dritte als „streitig“ zu kennzeichnen. Zeigt sich die Schufa als uneinsichtig, können Sie sich je nach Bundesland an den jeweiligen Landesdatenschutzbeauftragten oder an den Regierungspräsidenten wenden. Außerdem bieten Banken und Sparkassen Ombudsverfahren an, bei denen ein Ombudsmann den Sachverhalt prüft und zwischen den Beteiligten vermittelt.
Wann und wie werden Daten in der Schufa gelöscht?
Wird in der Schufa der Zahlungsverzug wegen einer Forderung einschließlich Gebühren und Zinsen eingetragen, die weniger als 1000 € beträgt, wird die Eintragung sofort wieder gelöscht, wenn Sie innerhalb von einem Monat die Forderung des Gläubigers bezahlen und der Gläubiger bestätigt, dass die Forderung erledigt ist. Ansonsten werden Eintragungen erst nach Ablauf von drei Jahren gelöscht.
Sollten Sie ein Privatinsolvenzverfahren absolviert haben, wird nachhaltig darüber diskutiert, ob die Löschung dieser Tatsache nicht sofort auch in der Schufa vermerkt werden muss oder ob die Tatsache des Privatinsolvenzverfahrens tatsächlich erst nach Ablauf von drei Jahren gelöscht wird. Schließlich ist es Ziel der Privatinsolvenz, spätestens mit dem Abschluss des Verfahrens Ihre Bonität wieder herzustellen und Sie nicht noch über drei Jahre hinaus mit dem Negativmerkmal der Privatinsolvenz zu beeinträchtigen. Die Gerichte haben die Fortdauer der Eintragung damit rechtfertigt, dass den Gläubigern nicht der Eindruck vermittelt werden soll, das Finanzgebaren des Schuldners sei stets ohne Beanstandung gewesen.
Auch wenn Unterhaltsforderungen kein Thema für die Schufa darstellen, sind Sie immer gut beraten, stets die Eintragungen in Ihrer Schufa im Auge zu behalten und eventuell sofort tätig zu werden, wenn Sie darin negative Merkmale feststellen. Noch besser ist es, wenn Sie es möglichst nicht dazu kommen lassen, dass überhaupt negative Merkmale eingetragen werden. Eine Option dazu ist, dass Sie die Geschäftsverbindung mit Vertragsunternehmen der Schufa meiden (z.B. eine Prepaid-Karte statt Handyvertrags zu nutzen) oder sich eben möglichst vertragstreu verhalten.