zuletzt aktualisiert am: 13.11.2025, geschrieben von iurFRIEND-Redaktion
Das sogenannte Nestmodell klingt für viele Eltern nach einer idealen Lösung: Die Kinder bleiben im vertrauten Zuhause, während Mutter und Vater abwechselnd dort leben. Das verringert Umzüge, sorgt für Stabilität und verschafft den Kindern einen klaren Alltag in vertrauter Umgebung. Doch schnell taucht die Frage auf: Wie wird in diesem Modell der Unterhalt geregelt? Und gilt dasselbe wie beim Wechselmodell?
In kurz: Beim Nestmodell teilen sich die Eltern – ähnlich wie beim Wechselmodell – die Betreuung etwa gleichmäßig. Der Unterschied liegt vor allem in der Wohnsituation. Während beim Wechselmodell die Kinder abwechselnd in den Haushalten beider Eltern leben, bleiben sie beim Nestmodell in der gemeinsamen Wohnung, und die Eltern wechseln sich dort ab. Diese besondere Konstellation führt zu rechtlich und finanziell anderen Rahmenbedingungen. Möchten Sie das Nestmodell fahren und in jedem Fall eine Unterhaltsberechnung beantragen, können Sie dies über unser Online-Formular anstoßen.
Unterschiede zwischen Nestmodell und Wechselmodell
Das Wechselmodell ist heute rechtlich anerkannt. Beide Eltern übernehmen die Betreuung zu etwa gleichen Teilen und tragen anteilig die Kosten des Kindes. Es gibt keinen klassischen Barunterhalt wie beim Residenzmodell. Vielmehr wird berechnet, wer den höheren Anteil am Einkommen hat, und der besserverdienende Elternteil gleicht die Differenz aus.
Beim Nestmodell ist die Situation ähnlich, aber mit einer Besonderheit: Da die Kinder dauerhaft in der „Familienwohnung“ leben, müssen die Eltern diese gemeinsam finanzieren. Sie tragen also weiterhin die Miete, Nebenkosten oder den Kredit, obwohl sie sich dort nur abwechselnd aufhalten. Daraus ergibt sich ein zusätzlicher gemeinsamer Aufwand, der in der Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden muss.
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Kann ich den Kindesunterhalt auch mit meinem Ex-Partner vereinbaren?
So können Sie eine individuelle Vereinbarung über den Kindesunterhalt treffen.
Wie wird der Unterhalt beim Nestmodell gehandhabt?
Rechtlich wird das Nestmodell nicht automatisch wie das Wechselmodell behandelt, da die Wohnsituation hier eine größere Rolle spielt. Das Kind bleibt in einem festen Zuhause, und die Eltern tragen gemeinsam die Kosten. Die Aufteilung der Aufwendungen richtet sich grundsätzlich nach dem Einkommen beider Elternteile. Wer mehr verdient, übernimmt auch einen größeren Anteil an den Fixkosten und am Barunterhalt.
Darüber hinaus können Eltern vereinbaren, welche zusätzlichen Ausgaben – etwa für Kleidung, Schulbedarf oder Freizeitaktivitäten – sie jeweils übernehmen. Wichtig ist, dass solche Absprachen schriftlich festgehalten werden, um spätere Missverständnisse zu vermeiden. Auch Mehrbedarf (z. B. Vereinsbeiträge oder Nachhilfe) und Sonderbedarf (z. B. Zahnspange, Klassenfahrt) werden nach dem Einkommen anteilig getragen.
Ab welchem Alter ist das Nestmodell sinnvoll?
Das Nestmodell funktioniert am besten, wenn Kinder alt genug sind, um die Situation zu verstehen und mit dem regelmäßigen Wechsel der Eltern gut umzugehen. Meist wird das Modell ab dem Grundschulalter empfohlen. Kleinere Kinder reagieren oft empfindlicher auf Veränderungen im Umfeld, während ältere Kinder Stabilität und Routine stärker schätzen.
Wichtiger als das Alter ist aber die Kooperationsfähigkeit der Eltern. Nur wenn beide in der Lage sind, respektvoll zu kommunizieren und organisatorische Fragen verlässlich zu regeln, kann das Modell langfristig gelingen. Ein Nestmodell funktioniert nur dann, wenn beide Eltern an einem Strang ziehen.
Formulare
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In der Praxis hat sich gezeigt, dass das Nestmodell häufig als Übergangslösung dient – meist für ein bis zwei Jahre nach der Trennung. Es ermöglicht Kindern, in der vertrauten Umgebung zu bleiben, während die Eltern Zeit gewinnen, ihre Lebenssituation neu zu ordnen.
Auf Dauer ist das Modell jedoch mit hohem organisatorischem und finanziellem Aufwand verbunden. Zwei Wohnsitze, doppelte Haushaltsführung, unterschiedliche Routinen und gegebenenfalls neue Beziehungen machen die Konstellation langfristig schwierig. Viele Eltern wechseln daher nach einiger Zeit in ein klassisches Wechselmodell mit zwei Haushalten über.
Was, wenn ein Elternteil einen neuen Partner hat?
Kommt ein neuer Partner oder eine neue Partnerin ins Spiel, wird das Nestmodell meist schnell auf die Probe gestellt. Wohnt der neue Partner in der Wechselwohnung, ist das unproblematisch. Wird er jedoch regelmäßig im „Nest“ anwesend, kann das zu Spannungen führen – sowohl beim anderen Elternteil als auch beim Kind.
Das Modell basiert darauf, dass das Zuhause des Kindes ein neutraler Ort bleibt. Sobald neue Bezugspersonen in diesen Raum treten, geht dieser Charakter verloren. Rechtlich ist das zwar nicht verboten, praktisch führt es jedoch oft zum Ende der Vereinbarung. Viele Eltern beenden das Nestmodell spätestens dann, wenn neue Partnerschaften entstehen.
Variante mit nur 1 Wechselwohnung – schadet das dem Trennungsjahr?
Eine häufige, kostensparende Variante beim Nestmodell ist, dass nur ein Elternteil eine eigene Wechselwohnung hat, während der andere dauerhaft in der Familienwohnung bleibt. Das Modell ist oft eine Frage der finanziellen Machbarkeit.
Rechtlich ist entscheidend, dass in der Wechselwohnung keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht. Solange beide getrennt wirtschaften und getrennte Lebensbereiche haben, gilt das Trennungsjahr als erfüllt. Wenn also kein “Miteinander” entsteht, sondern ein “Nacheinander”. Das Nestmodell gefährdet das Trennungsjahr also nicht – auch dann nicht, wenn beide Eltern die Familienwohnung wie auch die Satellitenwohnung abwechselnd nutzen.
CHECKLISTE
Was bedeutet das Trennungsjahr?
Auf diese Punkte müssen Sie im Trennungsjahr achten, wenn Sie sich anschließend zügig scheiden lassen möchten.
Viele Gemeinden erheben auf eine zweite Wohnung eine Zweitwohnungssteuer. Das betraf auch lange Eltern, die im Rahmen des Nestmodells zwei Wohnsitze haben: die Familienwohnung und eine Wechselwohnung. Die Steuer kann je nach Kommune erheblich sein. Manche Städte verzichteten allerdings entweder darauf, wenn die zweite Wohnung aus familiären Gründen notwendig ist. Oder die Eltern berufen sich seit diesem Jahr auf ein Urteil des VG Weimar, das die Zweitwohnsitzsteuer wegen Kinderbetreuung für unzulässig erklärte. Eine Rücksprache mit Ihrem Steuerberatenden, was für Ihre Situation greift, ist empfehlenswert.
Alleinerziehendenentlastungsbetrag – kein Anspruch im Nestmodell
Der sogenannte Alleinerziehendenentlastungsbetrag (§ 24b EStG) steht Eltern zu, die mit ihrem Kind allein in einem Haushalt leben und keine weitere volljährige Person mit ihnen zusammenwohnt. Er soll die steuerliche Mehrbelastung Alleinerziehender ausgleichen. Beim Wechselmodell kann dieser Betrag grundsätzlich beansprucht werden, wenn das Kind bei einem Elternteil mit Hauptwohnsitz gemeldet ist und keine weitere erwachsene Person dort lebt.
Im Nestmodell ist das anders. Hier lebt das Kind nicht im Haushalt eines Elternteils, sondern dauerhaft in der gemeinsamen Familienwohnung, die die Eltern abwechselnd nutzen. Damit erfüllt keiner der beiden die Voraussetzung, allein mit einem Kind in einem Haushalt zu leben. Selbst wenn die Eltern sich abwechseln oder einer das Kind häufiger betreut, bleibt der Haushalt formal ein gemeinsamer. Das Finanzamt wertet die Wohnung daher als Haushalt beider Eltern, der nur zeitversetzt genutzt wird.
Die Konsequenz: Beim Nestmodell kann kein Elternteil den Alleinerziehendenentlastungsbetrag geltend machen. Es gibt gleichwohl engagierte Eltern, die sich dagegen juristisch versuchen zu wehren. Abschließende Urteile sind abzuwarten.
Vor- und Nachteile des Nestmodells
Das Nestmodell bietet Kindern die Möglichkeit, in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben, und kann die erste Zeit nach einer Trennung erheblich erleichtern. Gleichzeitig verlangt es den Eltern ein hohes Maß an Organisation, Rücksichtnahme und finanzieller Disziplin ab.
Vorteile
Nachteile
Kinder behalten ihr gewohntes Zuhause und Umfeld
Hoher organisatorischer und finanzieller Aufwand
Stabilität in der Trennungsphase
Doppelte Wohnkosten (Nest + Zweitwohnungen)
Gleichberechtigte Elternrolle bleibt erhalten
Kein Anspruch auf den Alleinerziehendenentlastungsbetrag
Gute Übergangslösung bei friedlicher Trennung
Neue Partnerschaften erschweren Umsetzung
Fördert Kooperation statt Konkurrenz
Langfristig selten praktikabel
Alles in allem
Das Nestmodell kann eine sehr gute Übergangslösung sein, wenn beide Eltern das Wohl des Kindes über alles stellen und in der Lage sind, aufeinander Rücksicht zu nehmen. Wichtig ist aber, die finanziellen und steuerlichen Rahmenbedingungen realistisch einzuschätzen.
Wenn Sie prüfen möchten, welche Unterhaltszahlungen oder Kostenanteile in Ihrem Fall fair und rechtlich korrekt wären, fordern Sie gern unsere rechtssichere Unterhaltsberechnung an. Sie zahlen mit dem Abversand unseres Formulars noch nichts, sondern sehen sich erst den Preis an per e-Mail und entscheiden dann.