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Dienstag, 30.04.2024 , geschrieben von iurFRIEND-Redaktion
Einfach mal so Urlaub machen. Für getrenntlebende Eltern mit schulpflichtigen Kids oft alles andere als einfach. Der Umstand, dass Schulkinder mehr Ferien haben als Arbeitnehmer Urlaub, lässt einen bei der Urlaubsplanung in einem Korsett bewegen. Wir erklären, wie Sie die überbleibenden Tage überbrücken können, ob Elternteile für extra genommenen unentgeltlichen Urlaub den Unterhalt reduzieren dürfen und wie es hoffentlich gelingt, dass Ihr Urlaub seinen Namen verdient. Möchten Sie deswegen oder an sich den Unterhalt mit uns neu berechnen lassen, finden Sie hier ein großes FAQ dazu.
Wie viel Urlaub hat man mindestens in Deutschland?
Das Bundesurlaubsgesetz geht von einer Sechs-Tage-Woche aus und bestimmt einen Jahresurlaubsanspruch von mindestens 24 Tagen. Da dabei der Samstag berücksichtigt ist, haben Sie Anspruch auf 20 Urlaubstage, wenn Sie nur an fünf Tagen in der Woche arbeiten. Das Ergebnis ist das gleiche. Oder arbeiten Sie nur in vier Tagen in der Woche, hätten Sie Anspruch auf 16 Urlaubstage. Haben Sie laut Tarifvertrag Anspruch auf 30 Werktage Urlaub, hätten Sie fünf Wochen frei. Heißt es 30 Tage (ohne Samstage), umfasst der Urlaub sechs Wochen.
Der Anspruch auf den vollen Jahresurlaub entsteht erstmals, wenn das Arbeitsverhältnis sechs Monate bestanden hat (Wartezeit nach § 4 BurlG). Vorher kann nur ein Zwölftel des Jahresurlaubs beansprucht werden. Gleiches gilt, wenn der Arbeitnehmer nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.
GUT ZU WISSEN
Erkrankung während des Urlaubs
Ihr Urlaub könnte sich verlängern, wenn Sie im Urlaub erkranken. Die durch ärztliches Zeugnis nachzuweisenden Tage der Arbeitsunfähigkeit werden dann auf den Jahresurlaub nicht angerechnet (§ 9 BurlG).
Habe ich ein Recht auf drei Wochen Urlaub am Stück?
Nach § 7 Abs. II BUrlG ist der Urlaub zusammenhängend in einem Stück zu gewähren. Haben Sie beispielsweise Anspruch auf 30 Tage Urlaub, könnten Sie 30 Urlaubstage am Stück nehmen. Bestehen jedoch dringende betriebliche Gründe, die die Aufteilung des Urlaubs erforderlich machen, kann der Arbeitgeber sich weigern, den Urlaub in einem Stück zu gewähren. Grund ist meist, dass die Urlaubszeit der Mitarbeiter aufeinander abgestimmt werden muss, um die betrieblichen Abläufe funktionsfähig zu halten.
Kann der Urlaub nicht zusammenhängend gewährt werden, muss die Urlaubszeit auf mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen. Da Samstage als Werktage zählen, entsprechen 12 Werktage zwei volle Wochen, unabhängig davon, wie viele Urlaubstage Ihnen insgesamt zustehen.
Haben Lehrkräfte besonders viel Urlaub?
Wenn man von sechs Wochen Sommerferien ausgeht und alle anderen Urlaubstage berücksichtigt, scheint es, dass Lehrkräfte in den Genuss von ungefähr neun Wochen Ferien kommen und damit vom Problem dieses Artikels nicht betroffen sind.
Tatsächlich ist es aber so, dass die Schulferien für Lehrkräfte nicht als Urlaubszeit gelten. Nach der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW haben Lehrkräfte 30 Tage Urlaub. Diese Urlaubstage sollen in den Schulferien genommen werden. Da es aber trotzdem mehr Ferientage als Urlaubstage gibt, nutzen Lehrkräfte die unterrichtsfreien Zeiten für Fort- und Weiterbildung und bereiten den Unterricht für das kommende Schuljahr vor.
Hat man mehr Urlaubstage, wenn man Kinder hat?
Das Bundesurlaubsgesetz unterscheidet nicht, ob ein Arbeitnehmer Kinder hat oder nicht. Alle Arbeitnehmer haben insoweit den gleichen Urlaubsanspruch.
EXPERTENTIPP
Kinderkrankentage
Wird Ihr Kind, beispielsweise im Urlaub, krank, haben Sie wegen der Betreuung Ihres Kindes Anspruch auf Kinderkrankentage. Elternpaare erhalten pro Elternteil und Kind 15 Tage, Alleinerziehende 30 Tage pro Kind. Paare und Alleinerziehende mit zwei Kindern können maximal 60 Tage beantragen. Voraussetzung ist, dass das Kind nicht älter als elf Jahre ist und es im Haushalt keine andere Person gibt, die das Kind pflegen kann. Zudem müssen Sie eine Bescheinigung vom Arzt vorlegen, dass das kranke Kind betreut werden muss. Da Sie von der Arbeit freigestellt werden, zahlt die gesetzliche Krankenkasse bis zu 90 % Ihres ausgefallenen Nettoverdienstes als Kinderkrankengeld, möglicherweise bis 100 %, sofern Sie in den letzten zwölf Monaten Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld erhalten haben. Details erfahren Sie von Ihrer Krankenkasse.
Können Arbeitnehmer mit Kindern ihren Urlaub zuerst beantragen?
Haben Sie ein minderjähriges Kind, sind Sie bei der Planung Ihres Urlaubs wahrscheinlich auf die Schulferien angewiesen. Deshalb bestimmt § 7 BUrlG allgemein, dass bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs die Urlaubswünsche der Arbeitnehmer zu berücksichtigen sind. Dabei sind die Urlaubswünsche von Arbeitnehmern, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrangverdienen, vorrangig zu bewerten.
Sind Sie also auf die Schulferien angewiesen, haben Sie einen mehr oder weniger praktikablen Anspruch, gegenüber Kollegen vorrangig berücksichtigt zu werden. Das Problem dabei ist oft, dass es noch andere Kollegen gibt, die wegen minderjähriger Kinder gleichfalls auf die Schulferien angewiesen sind. In diesem Fall sitzt der Arbeitgeber zwischen den Stühlen. Es ist nicht immer möglich, es allen Arbeitnehmern recht zu machen. Haben Sie also Kinder, besteht kein absolutes Recht auf Urlaub in den Ferien. Das Recht ist insoweit ein relatives Recht, als der Arbeitgeber die Urlaubswünsche aller Arbeitnehmer nach sozialen Gesichtspunkten berücksichtigen muss.
In diesem Fall bleibt nichts anderes, als dass Sie sich mit den Kollegen untereinander abstimmen müssen. Die Abstimmung kann darauf hinauslaufen, dass Sie in diesem Jahr bei der Urlaubsplanung wegen der Schulferien berücksichtigt werden und die Kollegen hintenanstehen. Im nächsten Jahr wird umgekehrt verfahren. Dass es dabei unter Umständen zu Reibereien kommt, lässt sich nicht verhindern. In letzter Konsequenz müsste der Arbeitgeber ein Machtwort sprechen und individuell abwägen, wem er warum den Vorrang gibt.
Leben Sie mit einem Lebensgefährten zusammen, kann es sein, dass der Lebensgefährte auch nur zu bestimmten Zeiten den Urlaub gewährt bekommt. Diesen Wunsch können Sie zwar Ihrem Arbeitgeber oder den Kollegen vortragen, er dürfte aber keinen rechtlichen Anspruch begründen, vorrangig bei der Urlaubsplanung berücksichtigt zu werden.
EXPERTENTIPP
Urlaub frühzeitig planen
Wegen des Konfliktpotenzials empfiehlt sich, Ihren Urlaub frühzeitig zu planen und sich mit den Kollegen abzustimmen. Dazu ist es hilfreich, wenn Sie mit den Kollegen ein gutes Verhältnis pflegen und den Arbeitgeber wegen Ihrer Urlaubsplanung frühzeitig informieren. In vielen Betrieben gibt es deshalb bereits im Vorjahr Urlaubsbesprechungen, bei denen die Arbeitnehmer ihre Urlaubswünsche für das kommende Jahr vortragen und aufeinander abstimmen können.
Was ist, wenn der Urlaub nicht für die Schulferien reicht?
Ist Ihr verfügbarer Urlaub für die Schulferien zu knapp, haben Sie leider keinen Anspruch, den Urlaub des Folgejahres bereits vorzeitig nehmen zu dürfen. Sie könnten allenfalls mit Ihrem Arbeitgeber sprechen, dass Sie für weitere Tage freigestellt werden, müssten dann aber unbezahlten Urlaub nehmen. Da Sie Ihrer Arbeitsverpflichtung nachkommen müssen, haben Sie keinen Rechtsanspruch auf Freistellung.
Finden Sie keine Regelung, und möchten Sie das Kind verständlicherweise nicht allein zuhause lassen, ziehen Sie am besten folgende Optionen in Betracht:
Großeltern und Freunde
Ist den Großeltern eine längere Betreuung zuzumuten, kann das Kind von ihnen betreut werden.
Eine Option könnte darin bestehen, dass Sie sich die Betreuung mit Freunden oder Bekannten teilen, die gleichfalls ein minderjähriges Kind haben und in einer ähnlichen Situation sind. Bauen Sie sich frühzeitig
im Kindergarten,
in der Schule
oder in der Nachbarschaft
ein Netzwerk auf und lernen Eltern in einer ähnlichen Situation kennen.
Stadtranderholungen
Viele Städte und Gemeinden bieten in den Schulferien Stadtranderholungen an. Diese Maßnahmen sind staatlich finanziert, Sie zahlen allenfalls eine kleine Gebühr. Meist werden verschiedene kulturpädagogische Angebote in altersentsprechenden Gruppen angeboten.
Stärkere Inanspruchnahme des Horts
In größeren Städten öffnet der Hort in den Ferienzeiten ganztags und schon früh am Morgen und bleiben nachmittags oft länger geöffnet.
Kindersitter-Sharing
Beim Kindersitter-Sharing teilen Sie sich mit zumeist einer weiteren Familie, zum Beispiel aus der Nachbarschaft oder dem Freundeskreis, einen Sitter, der zwei bis drei Kinder gleichzeitig betreut.
Kirchen, Vereine, Pfadfindergruppen
Vereine und Kirchen bieten oft günstige Ferienfreizeiten mit Aufenthalten in Jugendherbergen oder in Zeltlagern an. Es gibt auch Finanzierungshilfen.
Private Anbieter
Bei privaten Anbietern gibt es tageweise betreute Angebote in den Ferien, wie Klettern in der Kletterhalle oder Outdoor-Klettern im Kletterpark, Workshops zu handwerklichen Themen und ähnliches. Diese Angebote kosten mehr als kommunale Angebote, beinhalten aber tolle Erlebnisse und Erfahrungen für das Kind.
Natürlich: der andere Elternteil
Besteht zum anderen Elternteil ein vernünftiger Kontakt, könnten Sie sich in Wahrnehmung des Umgangsrechts absprechen, dass das Kind einen Teil der Ferien beim anderen Elternteil verbringt. Zusammen decken beide Partner die 45 Ferientage zwar ab, meist gibt es aber (noch) keine Regelung, die auf die Schulferien abstellt. Hier könnte der andere Partner als Ausgleich für ein paar Wochenenden, oder zusätzlich dazu, mit dem Kind z.B. die Herbstferien verbringen.
Frage des anderen Elternteils: Kann ich bei mehr Urlaub und Kinderbetreuung den Kindesunterhalt reduzieren?
Haben Sie mehr Urlaubstage als der andere Elternteil, könnte es sich anbieten, die zusätzlichen Urlaubstage dazu zu benutzen, die Kinder zu betreuen, während andere Elternteil arbeiten muss. Allerdings lässt sich damit unterhaltsrechtlich nicht rechtfertigen, den Kindesunterhalt reduzieren zu wollen.
Es ist ähnlich wie beim Umgangsrecht. Wird der Umgang ausgedehnt, begründet sich daraus kein Recht, den Kindesunterhalt zu kürzen. Entscheidend ist in der Regel, dass der Kindesunterhalt rechtsverbindlich festgestellt ist und derartige Abweichungen von der Norm keinen Niederschlag finden. Daran ändert auch nichts, wenn Sie wegen der Betreuung Ihres Kindes unbezahlten Urlaub nehmen. Es ist und bleibt letztlich Ihre persönliche Entscheidung, sich für die Betreuung Ihres Kindes besonders zu engagieren.
Dabei bleibt es Ihnen unbenommen, mit dem betreuenden Elternteil darüber zu sprechen und zu verhandeln, wegen Ihres eventuell zusätzlichen Kostenaufwandes den Kindesunterhalt für die Zeit der Betreuung herabzusetzen.
Alles in allem
Soll Ihr Urlaub die schönste Zeit des Jahres werden, ist eine gute Organisation Voraussetzung, dass dieser Wunsch verwirklicht werden kann. Sie stehen bei der Urlaubsplanung vor der Herausforderung, sich mit Ihrem Arbeitgeber, den Kollegen und eventuell auch mit dem anderen Elternteil abstimmen zu müssen. Wenn jeder Beteiligte die gebotene Rücksichtnahme walten lässt, sollte es Lösungen geben, mit der alle leben können.