Kindesunterhalt in den Ferien - ist eine Kürzung möglich?

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Mittwoch, 15.08.2018, geschrieben von iurFRIEND-Redaktion

Kinder von getrennt lebenden Eltern sind gerade jetzt in den Ferien häufig für längere Zeit bei dem unterhaltsverpflichteten Elternteil, um dort Urlaub zu machen. Diesem stellt sich dann oft die Frage, ob er für diese Zeit den Unterhalt für das Kind reduzieren kann.

Keine Reduzierung des Unterhalts

Eine Reduzierung des Unterhalts ist gesetzlich jedoch nicht vorgesehen. Der Elternteil muss den Unterhalt in voller Höhe weiter bezahlen. Dies liegt daran, dass der Unterhalt pauschal nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet wird und darin der Unterhalt in den Ferien schon berücksichtigt ist.

 

Grundsätzlich werden mit dem Unterhalt laufende Kosten abgedeckt, wie zum Beispiel Miete, Nebenkosten, Kleidung und Schulbedarf. Diese Kosten fallen aber unabhängig davon an, wo sich das Kind aufhält. Zusätzlich zum Unterhalt hat der Elternteil in dieser Zeit auch die Umgangskosten zu tragen. Dies sind Kosten, die im Zusammenhang mit dem Umgang des Kindes anfallen, zum Beispiel Verpflegung, Eintrittsgelder für Aktivitäten usw.

 

Somit muss sich der Ex-Partner auch nicht an den Kosten eines Ferienlagers oder anderweitiger Freizeitgestaltungen für das Kind beteiligen. Auch diese Kosten sind in den Unterhaltszahlungen enthalten. Solche Kosten können auch nicht als Sonderausgaben angesehen werden. Sonderausgaben (auch Sonderbedarf genannt) sind solche Kosten, die überraschend anfallen und einen nicht vorhersehbaren und außerordentlich hohen Betrag ausmachen. Diese Ausgaben sind vom dem Unterhalt nicht erfasst. Als Sonderausgabe ist zum Beispiel eine Zahnspange für das Kind anzusehen, wenn diese aus medizinischen Gründen erforderlich ist.

Alles in allem

Kann sich etwa der Elternteil, bei dem das Kind grundsätzlich lebt, über mehrere Monate nicht um das Kind kümmern, beispielsweise krankheitsbedingt, kann der Kindesunterhalt gekürzt werden, wenn sich das Kind für diesen Zeitraum bei dem umgangsberechtigten Elternteil aufhält. Ansonsten ist eine Kürzung nicht vorgesehen.

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