Hätte Darth Vader Luke Skywalker Unterhalt zahlen müssen?

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Dienstag, 04.05.2021 , geschrieben von iurFRIEND-Redaktion

„Nein, ich bin dein Vater“ – diesen ikonischen Satz aus dem Star-Wars-Universum, welcher während eines Kampfes zwischen Luke Skywalker und Darth Vader fiel, kennt so gut wie jeder. Doch die wenigsten fragen sich vermutlich, ob in dieser Aussage eigentlich eine rechtlich bedeutsame, universelle Anerkennung der Vaterschaft liegt und ob damit galaktische Unterhaltsansprüche verbunden sind. Genau damit beschäftigen wir uns und beleuchten ausgewählte Rechtsprobleme im Star-Wars-Universum, anhand des deutschen Rechts. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit und wohlgemerkt zu Unterhalt(ung)szwecken. Somit widmen wir uns der Frage: Hätte Darth Vader Luke Skywalker Unterhalt zahlen müssen?

Der Übertritt zur dunklen Seite

Und schon zeigt sich das erste Problem – Denn Darth Vader war zuvor Anakin Skywalker, bevor er zur Dunklen Seite übertrat und von einem Menschen zu einem Cyborg wurde.

 

Anakin Skywalker war auf jeden Fall der rechtliche Vater von Luke und dessen Zwillingsschwester Leia, da er zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter Padmé Amidala verheiratet war. Es spielt hierfür keine Rolle, dass sie heimlich während der Klonkriege geheiratet haben, da die Ehe an sich rechtskräftig war. Die rechtliche Vaterschaft entsteht bei verheirateten Eltern automatisch und muss nicht erst anerkannt werden. Als rechtlicher Vater muss Anakin Skywalker also Kindesunterhalt zahlen, welches nach der Trennung von dem Elternteil, der die Kinder nicht betreut, stets in bar zu entrichten ist. Hier können wir wohl von einer Trennung ausgehen, denn: Anakin wurde von Visionen geplagt, dass Padmé nach der Geburt der Kinder sterben würde. Die Zuwendung zur dunklen Seite sah er als einzigen Ausweg, den Tod von Padmé zu verhindern. Mit Zuwendung zur dunklen Seite änderte sich seine Identität von Anakin Skywalker zu Darth Vader. Als sich Darth Vader auf die Reise begab, um die Mitglieder des Rates der Separatisten zu töten, reiste Padmé ihm nach, um ihn davon abzuhalten. Die Konfrontation artete in einem Streit aus, sodass Darth Vader Padmé fast zu Tode würgte. Der Jedi Obi-Wan rettete Padmé und brachte sie zu einer Krankenstation, wo sie wenig später die Kinder gebar. Nach der Geburt starb Padmé vermutlich an den Folgen eines gebrochenen Herzens.

 

Aber was ist nun mit Darth Vader? Gilt die Unterhaltspflicht fort? Seine Beine und seine Arme mussten nach einem Vorfall ersetzt werden. Der gesamte Körper war mit schwersten Verbrennungen übersät und seine Stimmbänder wurden in der Lava zerstört. Auf diese Weise wurde er zum Cyborg. So mancher mag in Frage stellen, ob ein Cyborg überhaupt unterhaltspflichtig sein kann. Schließlich bezieht sich das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) auf Rechtsverhältnisse zwischen Menschen und Cyborgs sind zum Teil Maschinen. Findige Juristinnen und Juristen könnten sich hier nach einer zu entwickelnden Mischtheorie darauf berufen, dass zumindest bei Darth Vader das Verhältnis von Mensch zu Maschine überwiegt und nur Körperteile künstlich sind, die sein Menschsein nicht beeinträchtigen. Emotional mag seine Menschlichkeit angesichts seiner dunklen Pläne zweifelhaft sein, dies wirkt sich jedoch nicht auf die rechtliche Einordung als Mensch aus. Folgen wir dieser Ansicht, so müsste die Unterhaltspflicht fortgelten.

 

Die Rechtsprobleme enden damit jedoch noch nicht: Anakin Skywalker wurde nie offiziell für tot erklärt, dennoch können Zweifel durchaus berechtigt sein, ob er als Person aufhörte zu existieren und mit Darth Vader ein neues Wesen entstanden ist, auf das die Rechte und Pflichten, sowie rechtliche Eigenschaften von Anakin Skywalker nicht übergegangen sind. Es lässt sich aber auch die Ansicht vertreten, dass es sich um rein chirurgische Veränderungen sowie eine Namensänderung handelt, die sich nicht auf die Rechtspersönlichkeit auswirken. Folgen wir dieser Ansicht, ändert sich nichts an der rechtlichen Vaterschaft und dem damit verbundenen Unterhaltsanspruch.

Kindheit von Prinzessin Leia und Luke Skywalker auf den Planeten Alderaan und Tatooine

Die Unterhaltspflicht ist das eine, die Inanspruchnahme das andere – denn der Kindesunterhalt hätte auch geltend gemacht werden müssen. Minderjährige Kinder müssen das natürlich nicht für sich selber tun, in der Regel übernimmt das der betreuende Elternteil. Im Fall von Luke und Leia Skywalker verstarb die Mutter jedoch kurz nach der Geburt, weil sie die Entwicklung ihres Ehemannes nicht verkraftete. Luke wuchs auf der Farm seines Onkels auf dem Planeten Tatooine auf, während Leia von Breha und Bail Organa adoptiert und somit zur Prinzessin wurde. Daher ist rechtlich auch zwischen Luke und Leia zu unterscheiden:

  • Leia Amidala Skywalker wurde mit der Adoption das rechtliche Kind ihrer Adoptiveltern, wodurch die rechtliche Verwandtschaft zu ihren leiblichen Eltern und auch ihrem Zwillingsbruder erloschen ist. Aus rechtlicher Sicht ist sie nicht mehr mit ihrer Herkunftsfamilie verwandt und ihre Adoptiveltern sind für ihren Lebensunterhalt verantwortlich. Daher muss Darth Vader ihr keinen Kindesunterhalt zahlen. Im Gegensatz zu Luke, änderte sich auch ihr Nachname von Skywalker zu Organa (später Organa Solo).
  • Luke Skywalker wurde von seinem Onkel lediglich bei sich zu Hause aufgenommen, jedoch nicht adoptiert. Somit war er rechtlich Halbwaise und weiterhin Sohn von Darth Vader. Als Halbwaise hat er übrigens nicht nur Anspruch auf Kindesunterhalt, sondern auch auf Halbwaisenrente.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass der Elternteil eines Halbwaisen Unterhalt zahlen muss, wenn es bei einer anderen Person untergebracht ist (Urteil vom 30. August 2006, Aktenzeichen XII ZR 138/04). Angelehnt an die Rechtsprechung müsste Darth Vader nicht nur Barunterhalt leisten, sondern auch für die Betreuungsleistung von Lukes Onkel aufkommen und zwar pauschal in der gleichen Höhe wie für den Barunterhalt. Von der Gesamtsumme für Bar- und Betreuungsunterhalt müsste die Halbwaisenrente und das Kindergeld abgezogen werden.

 

Lukes Onkel hätte also den Anspruch gegen Darth Vader geltend machen müssen. Dazu ist es natürlich nie gekommen. Rückwirkend können Unterhaltsansprüche grundsätzlich nicht mehr erhoben werden. Der Unterhaltspflichtige hätte zumindest wirksam in Verzug gesetzt werden müssen. Hier besteht jedoch die Besonderheit, dass Luke vor seinem Vater versteckt werden sollte, um ihn vor der Dunklen Seite zu schützen. Hierin könnte womöglich ein Sonderfall nach § 1613 Absatz 2 Nr. 2 b BGB liegen, wenn Darth Vader es selbst verschuldet hat, dass Luke Skywalker vor ihm geschützt werden musste. Dann war Lukes Onkel nämlich daran gehindert, den Anspruch rechtzeitig geltend zu machen.

Die Enthüllung beim Duell zwischen Vater und Sohn: Nein, ich bin dein Vater..

Sobald Luke Skywalker volljährig ist, müsste er sich selber um seinen Kindesunterhalt kümmern. Als Volljähriger erhält er nur noch Kindesunterhalt, wenn er aufgrund einer Ausbildung oder eines Studiums darauf angewiesen ist. Der Jedi-Meister Obi-Wan Kenobi suchte Luke auf seinem Heimatplaneten Tatooine auf, mit dem Ziel Luke zum Jedi-Ritter auszubilden. Er sollte in die Fußstapfen seines Vaters treten und als neue Hoffnung der Galaxy gelten. Aufgrund von Obi-Wan beginnt Luke Skywalker die Lehre zum Jedi-Ritter, sodass er weiterhin Anspruch auf Kindesunterhalt haben könnte. Allerdings weiß Luke Skywalker gar nicht, wer eigentlich sein Vater ist, sodass er seinen Anspruch nicht geltend machen könnte.

 

Erst als Darth Vader mit dem ikonischen Satz „Nein, ich bin dein Vater“ seine Identität und Beziehung zu Luke Skywalker enthüllt, erfährt Luke davon. Ob diese Äußerung für eine rechtlich bedeutsame Vaterschaftsanerkennung ausreicht? Wohl eher nicht. Wer zuvor die fortbestehende Unterhaltspflicht von Anakin Skywalker zu Darth Vader verneint hat, für den wäre an dieser Stelle eine richtige Vaterschaftsanerkennung oder gar ein Verfahren zur Vaterschaftsfeststellung nötig gewesen. Wer die Ansicht vertreten hat, dass die Unterhaltspflicht auch für Darth Vader fortgelte, für den würde es nun an Luke Skywalker liegen, mit Hilfe seines Wissens seinen Anspruch durchzusetzen.

Hat Luke Skywalker seinen Anspruch verwirkt?

In bestimmten Fällen verwirkt das volljährige Kind seinen Anspruch, etwa wenn es sich einer schweren Verfehlung gegenüber dem Unterhaltspflichtigen schuldig gemacht hat (§1611 Absatz 1 BGB). Hierfür gibt es durchaus Diskussionsbedarf: So bekämpft Luke Skywalker Darth Vader, allerdings tut er dies, um die Seele seines Vaters zu bewahren und Zugang zu seinem Vater zu bekommen. Im letzten Kampf, in Episode 6:“Rückkehr der Jedi-Ritter“, trennt Luke seinem Vater brutal die Hand ab, verschont ihn jedoch im letzten Moment.

Wie viel verdient eigentlich ein Jedi Ritter und ein Sith Lord?

Weitere Rechtsprobleme, die wir bislang umgangen haben, finden sich bei der Bedürftigkeit und der Leistungsfähigkeit. Ein volljähriges Kind erhält nämlich nur solange Unterhalt, bis es sich nach Abschluss der Ausbildung selber versorgen kann. Und die unterhaltspflichtige Person muss nur dann auch wirklich zahlen, wenn sie genügend Einkommen hat. Ihr steht der so genannte Selbstbehalt zu, um zunächst den eigenen Lebensbedarf zu decken.

 

Jedi-Ritter haben keinen eigenen Besitz, sie dienen dem Orden und erhalten für ihre Dienste kein klassisches Gehalt. Dafür ist jedoch für ihre Verpflegung und Unterkunft gesorgt. Somit dürfte ein Jedi-Ritter unterhaltsrechtlich nicht bedürftig sein.

 

Ein Sith-Lord dient dem Imperium und wird wohl auch darüber versorgt sein und mit Macht belohnt. Ohne ein verwertbares Einkommen ist die Leistungsfähigkeit zu verneinen. Allerdings kann ein Sith-Lord seine Macht wiederum nutzen, um sich weitere Reichtümer zu nehmen, wenn ihm danach ist. Muss ein so erlangtes Vermögen für Unterhalt aufgewandt werden? Angelehnt an die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts (OLG) Brandenburg (Beschluss vom 26. Juli 2012, Aktenzeichen 9 UF 292/11) könnte das durchaus sein. Im zugrunde liegenden Fall stellte das Gericht klar, dass der unterhaltspflichtige Vater auch sein Einkommen aus Schwarzarbeit für den Kindesunterhalt berücksichtigen muss. Selbst wenn man die erlangten Reichtümer mit Schwarzarbeit gleichsetzen würde, wäre es für Luke Skywalker aber problematisch, den Reichtum von Darth Vader darzulegen und seine Unterhaltsforderung genau zu beziffern.

 

Führen wir all diese Erkenntnisse zusammen, bedeutet das für die Unterhaltsfrage Folgendes:

  1. Luke Skywalker ist als Jedi-Ritter, auch während seiner Ausbildung, nicht bedürftig, da für seinen Lebensbedarf gesorgt ist.
  2. Anakin Skywalker verfügt als Jedi-Ritter über kein Einkommen, das er für Unterhaltszahlungen aufwenden könnte.
  3. Sollte Darth Vader sich als Sith-Lord Reichtum mit Hilfe seiner Macht verschafft haben, könnte dies als unterhaltsrelevantes Einkommen angerechnet werden, wäre jedoch schwierig nachzuweisen. Allerdings erübrigt sich die Unterhaltszahlung, da Luke Skywalker, wie soeben festgestellt, nicht bedürftig ist.

Im Ergebnis hätte Darth Vader Luke Skywalker also keinen Kindesunterhalt zahlen müssen.

Der Finale Kampf zwischen Luke und Darth Vader auf dem Todesstern

In einem letzten, epischen Kampf tötet Luke Skywalker seinen Vater Darth Vader beinahe, indem er ihm aus Zorn eine Hand abtrennte. Getötet wurde Darth Vader letztendlich aber durch einen Machtblitz des Imperators, nachdem er seinen Sohn Luke vor diesem beschützt hat. Luke hielt Darth Vader in seinen Armen als er starb und erfüllte ihm seinen letzten Wunsch, den Helm abzunehmen. Zu sehen bekommt man nun das von Verbrennungen gezeichnete Gesicht Darth Vaders. Auf die Frage von Luke, ob er noch irgendwas für seinen Vater tun könnte, sagte dieser, dass er bereits alles für ihn getan hätte. Trotz der Besiegung des Bösen, ist der Tod von Darth Vader sehr emotional für Luke…

 

Spätestens mit dem (endgültigen) Tod erübrigt sich die Frage des Kindesunterhalts, da kein fälliger Anspruch auf Unterhalt oder Schadensersatz nach § 1615 Abs. 1 BGB besteht. Nunmehr könnte die Anschlussfrage sein, ob Luke Skywalker denn wenigstens etwas von seinem Vater erben kann. Hier stehen weitere Rechtsprobleme an: Hat Luke Skywalker sich durch sein Verhalten als erbunwürdig erwiesen, indem er seinen Vater beinahe getötet hat? Oder stehen der Ereignisverlauf und die Intentionen einer Verwirkung des Erbrechts entgegen? Aber das sind Fragen aus einem anderen Rechtsgebiet, aus einer „Galaxie weit, weit entfernt…“.

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