Und schon zeigt sich das erste Problem – Denn Darth Vader war zuvor Anakin Skywalker, bevor er zur Dunklen Seite übertrat und von einem Menschen zu einem Cyborg wurde.
Anakin Skywalker war auf jeden Fall der rechtliche Vater von Luke und dessen Zwillingsschwester Leia, da er zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter Padmé Amidala verheiratet war. Es spielt hierfür keine Rolle, dass sie heimlich während der Klonkriege geheiratet haben, da die Ehe an sich rechtskräftig war. Die rechtliche Vaterschaft entsteht bei verheirateten Eltern automatisch und muss nicht erst anerkannt werden. Als rechtlicher Vater muss Anakin Skywalker also Kindesunterhalt zahlen, welches nach der Trennung von dem Elternteil, der die Kinder nicht betreut, stets in bar zu entrichten ist. Hier können wir wohl von einer Trennung ausgehen, denn: Anakin wurde von Visionen geplagt, dass Padmé nach der Geburt der Kinder sterben würde. Die Zuwendung zur dunklen Seite sah er als einzigen Ausweg, den Tod von Padmé zu verhindern. Mit Zuwendung zur dunklen Seite änderte sich seine Identität von Anakin Skywalker zu Darth Vader. Als sich Darth Vader auf die Reise begab, um die Mitglieder des Rates der Separatisten zu töten, reiste Padmé ihm nach, um ihn davon abzuhalten. Die Konfrontation artete in einem Streit aus, sodass Darth Vader Padmé fast zu Tode würgte. Der Jedi Obi-Wan rettete Padmé und brachte sie zu einer Krankenstation, wo sie wenig später die Kinder gebar. Nach der Geburt starb Padmé vermutlich an den Folgen eines gebrochenen Herzens.
Aber was ist nun mit Darth Vader? Gilt die Unterhaltspflicht fort? Seine Beine und seine Arme mussten nach einem Vorfall ersetzt werden. Der gesamte Körper war mit schwersten Verbrennungen übersät und seine Stimmbänder wurden in der Lava zerstört. Auf diese Weise wurde er zum Cyborg. So mancher mag in Frage stellen, ob ein Cyborg überhaupt unterhaltspflichtig sein kann. Schließlich bezieht sich das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) auf Rechtsverhältnisse zwischen Menschen und Cyborgs sind zum Teil Maschinen. Findige Juristinnen und Juristen könnten sich hier nach einer zu entwickelnden Mischtheorie darauf berufen, dass zumindest bei Darth Vader das Verhältnis von Mensch zu Maschine überwiegt und nur Körperteile künstlich sind, die sein Menschsein nicht beeinträchtigen. Emotional mag seine Menschlichkeit angesichts seiner dunklen Pläne zweifelhaft sein, dies wirkt sich jedoch nicht auf die rechtliche Einordung als Mensch aus. Folgen wir dieser Ansicht, so müsste die Unterhaltspflicht fortgelten.
Die Rechtsprobleme enden damit jedoch noch nicht: Anakin Skywalker wurde nie offiziell für tot erklärt, dennoch können Zweifel durchaus berechtigt sein, ob er als Person aufhörte zu existieren und mit Darth Vader ein neues Wesen entstanden ist, auf das die Rechte und Pflichten, sowie rechtliche Eigenschaften von Anakin Skywalker nicht übergegangen sind. Es lässt sich aber auch die Ansicht vertreten, dass es sich um rein chirurgische Veränderungen sowie eine Namensänderung handelt, die sich nicht auf die Rechtspersönlichkeit auswirken. Folgen wir dieser Ansicht, ändert sich nichts an der rechtlichen Vaterschaft und dem damit verbundenen Unterhaltsanspruch.