Was ist mit „alles“ gemeint? 5 Praxisbeispiele unter der Lupe
Zuletzt aktualisiert am: 13.08.2026, geschrieben von Christopher Prüfer
Die Frage, ob man bei einer Scheidung „auf alles verzichten“ kann, stellt sich meist nicht aus bloßer Neugier. Sie kommt eher dann auf,
wenn jemand schnell aus der Sache heraus will,
wenn der andere den Verzicht zur Bedingung macht
oder wenn gar nicht klar ist, worauf man überhaupt verzichten würde.
Deshalb ist zuerst zu klären, wer sich eine solche Frage überhaupt stellt und was damit rechtlich auch nur gemeint sein kann – denn was rechtlich gar nicht möglich wäre, erfahren Sie in diesem Artikel ebenfalls.
Eine der häufigsten Verzichtsfragen betrifft übrigens den Unterhalt. Wenn Sie wissen möchten, welche Unterhaltsansprüche bei Ihnen oder bei Ihren Kindern überhaupt im Raum stehen, beantragen Sie bei uns gern eine individuelle Unterhaltsberechnung.
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Wer überlegt sich, ob er/sie bei der Scheidung auf alles verzichten soll?
Die Frage nach einem Totalverzicht bei der Scheidung taucht meist nicht im luftleeren Raum auf. Sie kommt typischerweise dann auf, wenn eine Seite schnell Klarheit will oder wenn die andere Seite den Weg zur Scheidung nur gegen einen umfassenden Verzicht freimachen möchte.
Wenn jemand schnell aus der Sache raus will
Manche wollen die Trennung schnell und ohne weitere Verhandlungen hinter sich bringen. Dann wirkt ein Totalverzicht auf den ersten Blick wie der einfachste Weg. Das kann aus Erschöpfung oder aus dem Wunsch entstehen, den Konflikt nicht noch länger zu verlängern. Gerade in dieser Situation wird aber oft übersehen, dass ein schneller Abschluss wirtschaftlich teuer werden kann.
Wenn der andere den Verzicht zur Bedingung macht
Ein zweiter häufiger Fall ist der Druck von der Gegenseite. Dann heißt es etwa sinngemäß: “Nur wenn du auf alles verzichtest, stimme ich der Scheidung zu oder mache schnell mit.” So entsteht aus einer rechtlichen Lösung plötzlich ein Verhandlungspoker. Genau hier sollte man besonders aufmerksam sein.
Wenn jemand gar nicht weiß, worauf er eigentlich verzichtet
Oft wird der Wunsch nach Verzicht gar nicht aus inhaltlicher Überzeugung geboren, sondern aus Unwissen. Wer nicht genau weiß, was Unterhalt, Zugewinn oder Versorgungsausgleich überhaupt bedeuten, unterschreibt schneller Dinge, die später teuer werden. Gerade deshalb sollte man nie „auf alles“ sagen, bevor man die Einzelpunkte verstanden hat.
CHECKLISTE
Ich möchte die Scheidung - wie geht es jetzt weiter?
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Was ist mit „alles“ überhaupt gemeint, und geht das im Einzelnen überhaupt?
„Alles“ ist bei der Scheidung kein einheitlicher Begriff, sondern eine Sammelbezeichnung für mehrere völlig unterschiedliche Ansprüche und Regelungsbereiche. Deshalb kann man nicht einfach pauschal beantworten, ob ein Verzicht geht oder nicht. Man muss die einzelnen Bereiche getrennt betrachten.
Das sind aber keine klassischen Verzichtsfälle, sondern besondere Gestaltungen des Unterhalts.
Praxisbeispiel
Was ist eine Freistellungsvereinbarung?
Sie können beide miteinander vereinbaren, dass Sie im Binnenverhältnis die Zahlung des Kindesunterhals anders regeln als eigentlich vorgesehen. Haben Sie die Kinder im Residenzmodell und Ihr Partner wäre zur Zahlung von z.B. 643 EUR Unterhalt verpflichtet, können Sie ihn mit einer solchen schriftlichen Vereinbarung von dieser Zahlungspflicht entbinden und für die Unterhaltssumme selbst aufkommen. Diese Vereinbarung ist zwar jederzeit kündbar, weil Sie selbst natürlich sich finanziell verschlechtern können. Eine Freistellungsvereinbarung ist gleichwohl risikobehaftet - richtet sich jemand sein Leben nach dem Abschluss so eines Vertragswerks so ein, dass er das Geld bei einer Aufkündigung nicht zu zahlen im Stande ist, wird es dauern, bis er wieder solvent ist.
Kann man auf Trennungsunterhalt verzichten?
Beim Trennungsunterhalt ist ein Verzicht ebenfalls nicht vorgesehen. In der Praxis lösen Paare das meist dadurch, dass der Anspruch schlicht nicht geltend gemacht wird. Das ist etwas anderes als ein echter Verzicht. Wer den Anspruch aber braucht, sollte nicht vorschnell auf ihn verzichten, nur um das Verfahren zu beschleunigen.
Kann man auf nachehelichen Unterhalt verzichten?
Beim nachehelichen Unterhalt ist ein Verzicht grundsätzlich denkbar. Gerade wenn beide wirtschaftlich ähnlich aufgestellt sind oder die Ehe nur kurz war, kann das eine vernünftige Lösung sein. Problematisch wird es aber, wenn jemand auf eine spätere wirtschaftliche Absicherung verzichtet, obwohl die Ehe die eigene Erwerbssituation spürbar beeinflusst hat.
Kann man auf den Zugewinnausgleich verzichten?
Beim Zugewinnausgleich geht es um den finanziellen Ausgleich dessen, was während der Ehe hinzugekommen ist. Auf diesen Ausgleich kann man grundsätzlich verzichten oder ihn vertraglich anders regeln. Das kann in einer relativ gleichen wirtschaftlichen Lage vernünftig sein. Wenn aber ein deutliches Ungleichgewicht besteht, sollte man sehr genau prüfen, ob der Verzicht wirklich fair ist.
Praxisbeispiel
Zugewinn muss nicht sofort bezahlt werden
Gemeinhin herrscht die Vorstellung vor, dass der Ausgleich des ehelichen Zugewinns nach der Scheidung abrupt und in einem Rutsch bezahlt werden muss. Manchmal entbieten sich jedoch beiden Partnern Vorteile, wenn genau das so nicht passiert. Wenn die Finanzlage zwar gut ist, viele Werte aber aktuell “festsitzen”, die erst in 6 Monaten wieder liquide werden, kann sich eine Verzögerung der Auszahlung lohnen. Eine zwanghafte Verschuldung nur des Zugewinnprinzips wegen, kann beiden Partnern am Ende mehr helfen, als wenn ein Partner sich unnötig verschuldet, und so zum Beispiel nicht in der Lage ist, Unterhalt zu zahlen.
Auch auf den Versorgungsausgleich kann man in bestimmten Konstellationen verzichten
Auch auf den Versorgungsausgleich kann man in bestimmten Konstellationen verzichten, zum Beispiel wenn die Ehe weniger als 3 Jahre andauerte. Dann wird der Versorgungsausgleich grundsätzlich nur auf Antrag durchgeführt. Gerade deshalb sollte man hier genau prüfen, ob ein Verzicht wirklich gewollt ist oder ob der Ausgleich später wirtschaftlich wichtig werden könnte.
Wann ist ein Verzicht auf etwas bei der Scheidung üblich?
Bei einer sehr kurzen Ehe ist oft wenig gemeinsam aufgebaut worden. Dann ist der Gedanke naheliegend, dass beide möglichst unkompliziert auseinandergehen. Trotzdem sollte auch hier nicht blind auf Ansprüche verzichtet werden, wenn tatsächlich Vermögen, Rentenpunkte oder Unterhaltsfragen vorhanden sind.
Einer hat eine Firma und der andere erhält dafür einen Ausgleich
Wenn ein Ehegatte Unternehmer ist und die Firma nicht zerschlagen werden soll, wird oft eine andere Lösung gesucht als der harte Ausgleich in Geld oder Vermögen. Dann kann es sinnvoll sein, dass der andere Ehegatte anders abgefunden wird. Das ist kein klassischer „Allesverzicht“, aber eine strategische Umverteilung.
Auf nachehelichen Unterhalt verzichten, wenn man längst in neuer Partnerschaft lebt
Wenn ein Ehegatte faktisch schon in einer stabilen neuen Lebensgemeinschaft lebt, kann der Verzicht auf nachehelichen Unterhalt eher akzeptabel erscheinen. Das ersetzt aber keine genaue Prüfung. Entscheidend bleibt, ob die wirtschaftliche Lage tatsächlich ausgeglichen ist und ob der Verzicht bewusst erklärt wird.
EXPERTENTIPP
Lebenslanger Unterhalt und dann ein Neuer bei der Ex…
Haben Sie in einer Scheidungsfolgenvereinbarung, die nur ein Notar gegengeprüft hat und kein Anwalt, lebenslangen nachehelichen Unterhalt festgelegt, aber Ihr/e Ex befindet sich drei Jahre nach der Scheidung in einer neuen Lebensgemeinschaft, stellt sich die Frage: Bricht die gesetzliche Regelung, dass Sie in dieser Situation von der Unterhaltspflicht befreit sind, die notariell beurkundete und geprüfte Scheidungsfolgenvereinbarung? Es ist aufgrund des vorherigen Versäumnisses, dies nicht festgelegt zu haben für diesen Fall, eine Abwägungssache, die dazu bei gerichtlicher Klärung teuer werden kann. Besser ist es, bei Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen auch einen Anwalt in Ihrem Interesse über alles drüberschauen zu lassen.
Wann wäre ein Verzicht bei der Scheidung fahrlässig oder rechtlich problematisch?
Ein Verzicht wird dann gefährlich, wenn er aus Not, Druck oder massiver Unkenntnis erfolgt. Gerade dort sollte man nicht unterschreiben, nur um Ruhe zu haben.
Wegen Notlage auf fast alles verzichten
Besonders problematisch ist es, wenn etwa eine wirtschaftlich schwache Partei auf beinahe alles verzichten soll, nur um „endlich Frieden“ zu haben. Das kann rechtlich und praktisch ein sehr schlechter Weg sein. In solchen Situationen sollte man nicht aus der Schwäche heraus alles abgeben. So erklärte ein Gericht die Verzichtserklärung einer zum Zeitpunkt der Abgabe schwangeren Ehefrau auf Zugewinn, Versorgungsausgleich und nachehelichen Unterhalt für null und nichtig.
Auf den Versorgungsausgleich in Gänze verzichten – ohne anderweitigen Ausgleich
Wer bei einer länger andauernden Ehe auf den Versorgungsausgleich verzichtet, ohne dafür einen echten Gegenwert zu bekommen, verliert unter Umständen sehr viel spätere Absicherung. Gerade bei deutlichen Einkommensunterschieden ist das oft keine gute Idee.
Wenn Immobilien, Kinder oder erhebliche Vermögenswerte betroffen sind
Sobald größere Vermögenswerte oder Kinder im Spiel sind, wird ein Totalverzicht schnell heikel. Ein „Deal“ nach dem Muster, dass einer die Kinder, der andere die Immobilie und wieder jemand auf Auszahlung verzichten soll, muss extrem vorsichtig geprüft werden. Gerade dort kann ein scheinbar einfacher Kompromiss sehr einseitig ausfallen.
GUT ZU WISSEN
Zustimmung bei größeren Vermögensverschiebungen
Wenn mehr als 90% des gemeinsamen Vermögens veräußert oder verschoben werden soll, kann die Zustimmung des anderen Ehegatten erforderlich sein. Gerade bei Immobilien, umfangreichen Vermögensverschiebungen oder wichtigen Familienwerten sollte man deshalb, auch wenn sich eine Trennung/Scheidung noch gar nicht anbahnt, wachsam sein und diese Regel kennen. Es könnte ein Versuch sein, dass der Partner sein Vermögen künstlich mindert.
Scheidung ohne gegenseitige Ansprüche nicht mit Totalverzicht verwechseln
Es gibt einen wichtigen Unterschied zwischen einer forderungsarmen Scheidung und einem echten Totalverzicht. Nicht jede Ehe muss mit harten Forderungen auseinandergehen. Man kann auch geordnet und ohne große Ansprüche auseinanderkommen. Das ist aber etwas anderes, als auf sämtliche Rechte zu verzichten.
Der Staat hat Ausgleichsregeln nicht ohne Grund geschaffen. Unterhalt, Zugewinn und Versorgungsausgleich sollen wirtschaftliche Schieflagen ausgleichen, die durch die Ehe entstanden sind. Wer darauf verzichtet, sollte daher sehr genau wissen, warum.
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Wenn Sie beide wirtschaftlich ungefähr gleich aufgestellt sind, kann eine einvernehmliche und forderungsarme Lösung sinnvoll sein. Wer aber Ansprüche hätte, sollte sie nicht leichtfertig verschenken. Denn hinter Unterhalt, Zugewinn und Versorgungsausgleich steckt der Gedanke, wirtschaftliche Nachteile durch die Ehe auszugleichen – und das sollte man nicht vorschnell aus der Hand geben.
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