Mindestunterhalt steigt, aber nur um wenige EUR
Ab dem 1. Januar 2026 wird der Mindestunterhalt für Kinder leicht erhöht. Die neuen Beträge im Überblick:
- Für Kinder von 0 bis 5 Jahren steigt der Unterhalt um 4 EUR auf 486 EUR monatlich.
- Kinder von 6 bis 11 Jahren erhalten auch 4 EUR mehr, sodass der Betrag auf 558 EUR angehoben wird.
- Jugendliche von 12 bis 17 Jahren profitieren ebenfalls von einer Erhöhung um 4 EUR, mit einem neuen Betrag von 653 EUR.
Im kommenden Jahr steigt das Kindergeld von 255 EUR auf 259 EUR pro Kind. Bei der Unterhaltsberechnung entfaltet sich dadurch eine besondere Dynamik, da das Kindergeld bei der Berechnung des Unterhalts berücksichtigt wird.
Für unterhaltsberechtigte Elternteile bedeutet die Kombination aus Mindestunterhaltserhöhung und Kindergelderhöhung, dass sich der Zahlbetrag (also der tatsächlich gezahlte Unterhalt nach Abzug des Kindergeldanteils) kaum ändert.
Beispiele für den Zahlbetrag:
Kinder von 0 bis 5 Jahren:
Kinder von 6 bis 11 Jahren:
Kinder von 12 bis 17 Jahren:
- Mindestunterhalt: 653 EUR
- Anrechnung Kindergeld (50 %): -129,50 EUR
- Zahlbetrag 2026: 523,50 EUR
- Zahlbetrag 2025: 521,50 EUR (mit 127,50 EUR Kindergeldanrechnung, also + 2 EUR Veränderung).
Für unterhaltspflichtige Elternteile bedeutet die Kindergelderhöhung keine Entlastung, da die Mindestunterhaltssätze stärker steigen als die Hälfte des Kindergeldes. Für Kinder ab 18 Jahren sieht es wenig anders aus.
Selbstbehalt 2026 unverändert, mit einer Ausnahme (Neuerung)
Der Selbstbehalt, also der Betrag, der Unterhaltspflichtigen zur Sicherung ihres eigenen Lebensunterhalts verbleiben muss, bleibt 2026 unverändert. Die aktuellen Beträge sind:
Gegenüber minderjährigen Kindern und privilegierten volljährigen Kindern (bis 21 Jahre, im Haushalt eines Elternteils lebend, in der Ausbildung):
Nicht erwerbstätige Unterhaltspflichtige: 1.200 EUR monatlich.
Erwerbstätige Unterhaltspflichtige: 1.450 EUR monatlich.
- Gegenüber volljährigen Kindern: 1.750 EUR monatlich.
- Gegenüber Ehegatten oder anderen volljährigen Personen: 1.450 EUR monatlich.
Erstmals festgelegt wurde jedoch, wie viel Großeltern bei Zahlung von Enkelunterhalt von ihrem Einkommen behalten dürfen:
- 2.650 Euro für die Unterhaltspflichtigen
- und 2.120 Euro für die Ehepartner
Mehr Einkommen dank Steuerentlastungen
Die steuerlichen Anpassungen im Jahr 2026 können sowohl Unterhaltspflichtige als auch Unterhaltsberechtigte finanziell beeinflussen. Besonders relevant sind folgende Änderungen:
- Erhöhung des Grundfreibetrags: Der steuerliche Grundfreibetrag steigt auf 12.348 EUR, was bedeutet, dass ein höherer Teil des Einkommens steuerfrei bleibt. Dies führt zu mehr Nettoeinkommen, wodurch Unterhaltspflichtige besser in der Lage sein könnten, ihre Zahlungen zu leisten.
- Kindergeld und Kinderfreibetrag: Das Kindergeld wird auf 259 EUR pro Monat erhöht. Alternativ steigt der Kinderfreibetrag auf 9.756 EUR (inklusive Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsfreibetrag). Diese Entlastungen wirken sich besonders positiv für Unterhaltspflichtige mit höheren Einkommen aus.