Rechtliches

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Im Unterhaltsrecht geht es besonders darum, dass Familienangehörige füreinander einstehen. Es ist dabei zwischen Naturalunterhalt und Barunterhalt zu unterscheiden.
Beim Naturalunterhalt wird der Unterhaltspflicht durch Unterkunft, Kost, Kleidung, Taschengeld etc. nachgekommen. Wohingegen beim Barunterhalt ein monatlicher Geldbetrag die Unterhaltspflicht darstellt.
Grundsätzlich kann zwischen folgenden Unterhaltsarten unterschieden werden:

Ehegattenunterhalt: Hierbei gibt es je nach Beziehungsstatus verschiedene Arten des Unterhalts:

  • Familienunterhalt, der während der Ehe zu leisten ist,
  • Trennungsunterhalt, zu leisten im Zeitraum zwischen der Trennung und der rechtskräftigen Scheidung und
  • nachehelicher Unterhalt, der nach der rechtskräftigen Scheidung und unter gewissen Voraussetzungen zu leisten ist.

Beim Kindesunterhalt sind beide Elternteile verpflichtet, im Wohle des Kindes zu handeln. Es wird unterschieden zwischen Bar- und Betreuungsunterhalt. Die Höhe des zu zahlenden Kindesunterhaltes hängt vom Einkommen der beiden Elternteile und dem gewählten Betreuungsmodell ab.

Unterhalt für sonstige Verwandte in gerader Linie. Hierunter werden Eltern, Großeltern oder Enkelkinder verstanden. Verwandte ersten Grades sind dazu angehalten, dass dem Anspruch auf Grundsicherung nach dem XII Sozialgesetzbuch nachgekommen wird.

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