Kindesunterhalt
Wenn Sie als verheiratetes Paar ein gemeinsames Kind haben, sind sie verpflichtet, den Lebensbedarf Ihres gemeinsamen Kindes zu befriedigen.
Im Falle einer Trennung und Scheidung sind nach wie vor beide Elternteile verpflichtet, dem Wohle des Kindes zu entsprechen und Kindesunterhalt zu leisten. Worauf und wie viel Anspruch ein Kind hat, richtet sich nach der Bedürftigkeit des Kindes und der Leistungsfähigkeit der Eltern.
Die Düsseldorfer Tabelle wird hierbei oft angewandt. Dort ist festgeschrieben, wie viel der jeweilige Elternteil zahlen muss. Dies hängt zum einen vom Einkommen des jeweiligen Elternteils und dem Alter des Kindes ab.
Zudem spielt die Regelung zum Sorge- und Umgangsrecht eine wichtige Rolle. Es wird nämlich, je nach Betreuungsmodell, zwischen Barunterhalt und Betreuungsunterhalt unterschieden.