Der Ehegattenunterhalt unterscheidet sich in mehrere Unterhaltsabschnitte, die sich nach dem jeweiligen Beziehungsstatus richten.
In einer intakten Ehe, bei der beide Ehegatten zusammen leben, besteht ein Anspruch auf Familienunterhalt.
Die Ehe wird als Solidargemeinschaft begriffen, somit ist die Haushaltsführung so wie eine geregelte Arbeit eine Unterhaltsleistung.
Haben Sie sich getrennt, so haben Sie gegenüber dem leistungsstärkeren Partner Anspruch auf Trennungsunterhalt. Dieser Anspruch bleibt von der Trennung an bis zur rechtskräftigen Scheidung bestehen.
Sind Sie geschieden, besteht ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt. Hierfür müssen jedoch gewisse Voraussetzungen erfüllt werden.

