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Definition - Was ist die Unterhaltsberechnung?

DEFINITION

Was ist die Unterhaltsberechnung?

Die Berechnung von Unterhalt ist die nachvollziehbare Bemessung von Verpflichtungen, die ein Mensch gegenüber einem anderen hat, um dessen Existenz zu sichern. Die Leistung von Unterhalt ist ein Merkmal der sozialen Sicherheit im Staat. Auf den zukünftigen Empfang von Unterhalt kann in der Regel nicht verzichtet werden. Die Ermittlung seines Umfangs richtet sich nach dem relevanten Einkommen des oder der Unterhaltspflichtigen.

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Wie wird der Un­ter­halt be­rech­net?

Unterhaltsberechnungen können sehr kompliziert werden. Insbesondere bei komplexen Familienstrukturen verliert man schnell den Überblick. Bei der Berechnung müssen viele verschiedene Faktoren berücksichtigt werden. Damit Sie nicht unwissentlich auf etwaige Ansprüche verzichten oder zahlen, obwohl Sie dazu gar nicht verpflichtet sind, sollten Sie sich bei der Berechnung helfen lassen. Sind sie unterhaltspflichtig, wird Ihnen immer ein bestimmter Selbstbehalt zugestanden. Die genaue Höhe variiert nach Art der Unterhaltszahlung. So ist zum Beispiel Ihr Selbstbehalt für Kindesunterhalt geringer als für nachehelichen Unterhalt.

Wie wird der Kin­des­un­ter­halt be­rech­net?

Der Kindesunterhalt bestimmt sich nach Alter des Kindes und Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils. Bei Kindern wird zwischen minderjährigen und volljährigen Kindern unterschieden. Die Höhe wird weiter nach Altersgruppen eingestuft. Je nach Altersgruppe steht dem Kind eine andere Höhe an Unterhaltszahlungen zu. Als Orientierung dient die Düsseldorfer Tabelle. Dort finden Sie die zu zahlenden Beträge für die verschiedenen Altersgruppen und Nettoeinkommensstufen. Volljährige Kinder können auch einen Anspruch auf Unterhalt haben, wenn sie zum Beispiel für ihr Studium in eine andere Stadt ziehen müssen.

Wie wird der Tren­nungs­un­ter­halt be­rech­net?

Die Höhe des Trennungsunterhalts richtet sich nach dem bereinigten Nettoeinkommen und den Lebensverhältnissen des Ehepaares. Diese Art des Unterhalts soll sicherstellen, dass beide während der Trennungszeit den gleichen Lebensstandard haben können, der während der Ehe bestand. Die genaue Höhe ist also ganz individuell für Ihre Lebenssituation zu bestimmen.

Wie wird der nach­e­he­li­che Un­ter­halt be­rech­net?

Nach der rechtskräftigen Scheidung muss jeder für sich selber sorgen. Es besteht die Pflicht, seinen Lebensunterhalt selber zu verdienen. Das wird auch bei der Berechnung des nachehelichen Unterhalts berücksichtigt. Denn Sie erhalten nur nachehelichen Unterhalt, und auch nur in der notwendigen Höhe, wenn einer der gesetzlichen Unterhaltstatbestände auf Sie zutrifft. Sie müssten also zum Beispiel aufgrund von Krankheit oder wegen Betreuung eines Kindes auf Unterhalt angewiesen sein.

Wie wird der Un­ter­halts­vor­schuss be­rech­net?

Unterhaltsvorschuss ist eine Sozialleistung des Jugendamtes für den betreuenden Elternteil. Diese Leistung erhalten Sie, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil gar keinen oder nur unregelmäßig Kindesunterhalt zahlt. Dabei spielt die Höhe Ihres eigenen Einkommens keine Rolle. Der Unterhaltsvorschuss wird für Kinder bis zum 18. Geburtstag gewährt. Die Berechnung des Unterhaltsvorschuss' orientiert sich am gesetzlichen Regelbeitrag. Das Kindergeld, das Sie für das Kind erhalten, wird abgezogen. Der Anspruch endet, wenn der betreuende Elternteil eine neue Ehe schließt.

Wer berechnet den Unterhalt für Sie?

Kindesunterhalt können Sie sowohl vom Jugendamt als auch anwaltlich berechnen lassen, die Höhe des Trennungsunterhalt sowie die Höhe des nachehelichen Unterhalts legt das Gericht fest.

Die Kosten für die Kindesunterhaltsberechnung liegen bei einem Anwalt höher. Von Vorteil ist jedoch die Möglichkeit der Einflussnahme auf

  • die Würdigung der persönlichen, beruflichen, familiären und finanziellen Verhältnisse z.B. des Unterhaltsschuldners auf die Höhe des Betrags, oder auch
  • für Unterhaltsgläubiger die Geschwindigkeit, in der die Geltendmachung durchgesetzt wird, durch die eigenständige Wahl der besten Anwaltskanzlei.

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Unterhaltsrecht
So funktioniert der Trennungs-, Ehegatten- und Kindesunterhalt

Checkliste
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Rechenbeispiele
So berechnet sich der Trennungs-, Ehegatten- und Kindesunterhalt

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Unser iurFRIEND® Rat & Hilfe Center gibt es, damit Sie jeder Zeit bei rechtlichen Fragestellungen* und Problemen eine unabhängige Anlaufstelle haben, und dies kostenlos.Rat & Hilfe  Center

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurFRIEND.com)

  • Gratis-Gespräche entweder durch unseren InfoPOINT (für allgemeine Fragen) oder durch unsere Kooperationsanwälte (für individuelle, Ihren Fall betreffende Fragen);
  • Die Möglichkeit, schriftlich Fragen zu stellen, und diese auch durch handverlesene Rechtsanwälte schnell und verständlich beantwortet zu bekommen;
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  • Videogespräche, wenn Sie Ihren Ansprechpartner direkt live sehen möchten;
  • Unser sorgsam gepflegtes EliteXPERTS®-Netzwerk, auf das Sie jeder Zeit zugreifen können, mit handverlesenen Experten vor Ort;
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(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurfriend.com/rat-und-hilfe-center)

Auf der gegenseitigen Unterstützung beruht unser soziales System – in guten wie getrennten Zeiten. Damit keiner das Gefühl haben muss, die Höhe des Unterhalts würde ihn oder sie benachteiligen oder übervorteilen, gibt es allerlei Möglichkeiten zur Prüfung. Nutzen Sie unsere Rechner zur ersten Orientierung oder auch unser Angebot der Unterhaltsberechnung zur Vorbereitung von Geltendmachungen und Rechenkontrollen bei Forderungen der Gegenseite.

 

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Interessieren Sie sich jetzt aktuell ganz konkret für das Thema Unterhaltsberechnung? Dann unterstützen wir Sie hierbei gerne mit unserem professionellen und günstigen Unterhaltsservice. Informieren Sie sich gerne absolut unverbindlich oder stellen Sie direkt Ihre Berechnungsanfrage ohne Kostenrisiko online. Sie erhalten von uns auf Wunsch vor einer möglichen Beauftragung eine transparente Kosten- und Gebührenübersicht.

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