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Nettoeinkommen
Bitte geben Sie das monatliche Nettoeinkommen aus nicht selbstständiger oder selbstständiger Arbeit an. Bitte rechnen Sie das Kindergeld zum monatlichen Nettoeinkommen hinzu.
Berufsbedingte Aufwendungen sind vom Rechner mit 5 % des monatlichen Nettoeinkommens (50 EUR bis 150 EUR) berücksichtigt.
Das Nettoeinkommen ergibt sich aus dem Bruttoeinkommen abzgl. Steuern, Sozialabgaben und angemessenen Versorgungsaufwendungen. Personen, die nicht der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen, können als angemessene Versorgungsaufwendung 20% des Bruttoeinkommens aufwenden.
Das Bruttoeinkommen umfasst — anteilig — Weihnachts- und Urlaubsgeld, sonstige Zuwendungen, wie z. B. Tantiemen, sowie geldwerte Leistungen, wie Firmenwagen etc.
Einmalige Ausschüttungen, wie z. B. Abfindungen oder Jubiläumszuwendungen sind auf mehrere Jahre zu verteilen.
Bei Selbstständigen ist für die Ermittlung des Bruttoeinkommens vom durchschnittlichen Gewinn während eines längeren Zeitraums (in der Regle der letzten drei Jahre) auszugehen.
Kreditraten
Kreditraten können Ihren Verfahrenswert vermindern. Kredite zur Finanzierung von selbstgenutzten oder vermieteten Immobilien sind nicht zu berücksichtigen, bei vermieteten Immobilien nur insoweit, wie sie die Einnahmen übersteigen.
WOHNVORTEIL
Besitzen Sie eine Immobilie, geben Sie hier den Mietwert an.
Da Sie oder Ihr Partner keine Miete zahlen, resultiert daraus ein wirtschaftlicher Vorteil. Der sogenannte Wohnvorteil wird dem Unterhalts relevanten bereinigten Nettoeinkommen hinzugerechnet.
SONSTIGES EINKOMMEN
Bitte geben Sie das sonstige monatliche Nettoeinkommen an.
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Welche Versicherung benötige ich? Eine neue Situation in den persönlichen Verhältnissen erfordert in der Regel auch eine Veränderung und Anpassung der finanziellen Angelegenheiten.
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