100%zuverlässig!
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Online- Unterhaltsberechnung

zum Festpreis von 298 EUR

  • Danke für Ihr Vertrauen in
    Deutschlands Nr.1 Online-Unterhaltsservice.

    Seit über 15 Jahren bieten wir deutschlandweit Online-Unterhaltsberechnungen an und sind damit einer der ältesten Anbieter der modernen Form des Familienrechts. Als Deutschlands Online-Unterhaltsservice Nr. 1 bieten wir Ihnen eine Servicequalität, die seit vielen Jahren TÜV-zertifiziert ist, und natürlich dürfen Sie uns auch beim Preis 100% vertrauen: wir gewährleisten seit jeher vorbildliche Preise, die so niedrig wie möglich sind, weil wir mit unseren Kooperationsanwälten alle Preisvorteile für Sie geltend machen; es geht wirklich nicht preiswerter.

    Mit dem Ausfüllen und Absenden des Formulars gehen Sie kein Risiko und keine Verpflichtung ein. Wir melden uns bei Ihnen telefonisch (wann es Ihnen am besten passt) und besprechen den weiteren Ablauf.


    Ihr Online-Komplettpaket Unterhalt besteht aus:

    • 1. einer  Online-Unterhaltsberechnung  durch Kooperationsanwalt

    • 2. inkl.  Erstberatungsgespräch

    • 3. einer  komplett digital  durchgeführten Abwicklung, auf Wunsch Ausfertigung per Post

    • 4. einer  Gratis-Infobroschüre  Unterhalt mit  Mustern und Checklisten

    • 5. und der  24/7-Erreichbarkeit  des iurFRIEND InfoPOINTs

Bei Fragen rufen Sie uns einfach jederzeit an:

Gratis-Kundenhotline

iurFRIEND hotline icon 0800 34 86 72 3

Mo-So 0-24 Uhr für SIE da!

(Anruf und Gespräch sind kostenlos)
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Wessen Angaben kommen hierhin?

Tragen Sie hier bitte die Informationen zum Auftraggeber der Unterhaltsberechnung ein. Eine Unterhaltsberechnung kann von jedermann angefordert werden. Sie brauchen als AuftraggeberIn selbst weder Unterhaltsempfänger noch -leistender sein.

Unterhaltsart
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Wer hat worauf Anspruch?

  • Die Pflicht zur Zahlung von Kindesunterhalt obliegt beiden Eltern. Minderjährige Kinder haben immer Anspruch auf Kindesunterhalt. Ob man als volljähriges Kind Anspruch auf Unterhalt hat, erfährt man ganz leicht in unserem Bedarfstool "Bekomme ich Unterhalt von meinen Eltern?".
  • Anspruch auf Trennungsunterhalt für Erwachsene kann ab der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung bestehen. Der Anspruch auf Kindesunterhalt geht dem Trennungsunterhalt jedoch vor, weswegen Sie auch bei der reinen Berechnung von Trennungsunterhalt Angaben zu gemeinsamen Kindern machen sollten.
  • Anspruch auf nachehelichen Unterhalt kann ab der rechtskräftigen Scheidung bestehen. Da hierfür andere Faktoren als für die anderen Unterhaltsarten notwendig sind, brauchen Sie das Formular nicht ausfüllen und führen stattdessen immer ein Telefonat. 
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AGB und Datenschutz
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Ja, ich habe die allgemeinen Nutzungsbedingungen gelesen, verstanden und stimme diesen zu. Ich akzeptiere, dass meine abgegebenen Daten gemäß meines Anliegens und der Datenschutzbestimmungen verwendet werden dürfen. Bitte bestätigen Sie die AGB.

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Haben Sie noch Fragen zum Ausfüllen des Formulars?
Wir helfen Ihnen gerne:

Stefan Geisler

Stefan Geisler LL.B.

Manager InfoPOINT

Nick Diehl

Nick Diehl

Manager InfoPOINT