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Hinweis für Sie: Sie erhalten eine kostengünstige, individuell für Sie gefertigte, schnelle und vor Gericht verwertbare Unterhaltsberechnung*.
Nettoeinkommen
Kurzer Hinweis für Sie: Die Angabe des monatlichen Nettoeinkommens kann sich als schwierig herausstellen, das ist normal. Es reicht erst einmal aus, dass Sie eine Zahl in das Feld hineinschreiben; wir rufen Sie auf jeden Fall an (das Gespräch ist immer kostenlos natürlich) und besprechen mit Ihnen alle Felder. Sie werden freundlich und umfassend durch das Thema Unterhaltsberechnung geführt.
Bitte geben Sie das monatliche Nettoeinkommen aus nicht selbstständiger oder selbstständiger Arbeit an. Rechnen Sie bitte auch das Kindergeld zum monatlichen Nettoeinkommen hinzu.
Das Nettoeinkommen ergibt sich aus dem Bruttoeinkommen abzgl. Steuern, Sozialabgaben und angemessenen Versorgungsaufwendungen. Personen, die nicht der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen, können als angemessene Versorgungsaufwendung 20% des Bruttoeinkommens aufwenden.
Das Bruttoeinkommen umfasst — anteilig — Weihnachts- und Urlaubsgeld, sonstige Zuwendungen, wie z. B. Tantiemen, sowie geldwerte Leistungen, wie Firmenwagen etc.
Einmalige Ausschüttungen, wie z. B. Abfindungen oder Jubiläumszuwendungen sind auf mehrere Jahre zu verteilen.
Bei Selbstständigen ist für die Ermittlung des Bruttoeinkommens vom durchschnittlichen Gewinn während eines längeren Zeitraums (in der Regel der letzten drei Jahre) auszugehen.
Kreditraten
Kreditraten können Ihren Verfahrenswert vermindern. Kredite zur Finanzierung von selbstgenutzten oder vermieteten Immobilien sind nicht zu berücksichtigen, bei vermieteten Immobilien nur insoweit, wie sie die Einnahmen übersteigen.
WOHNVORTEIL
Wenn Sie oder Ihr Partner keine Miete bezahlen, resultiert daraus ein wirtschaftlicher Vorteil. Dies wird „Wohnvorteil“ genannt; der sogenannte Wohnvorteil wird dem unterhaltsrelevanten bereinigten Nettoeinkommen hinzugerechnet.
Wenn Sie also eine Immobilie besitzen, geben Sie in dieses Feld bitte den Mietwert an. Danke.
SONSTIGES EINKOMMEN
Bitte geben Sie in dieses Feld Ihr sonstiges monatliches Nettovermögen an.
Was zum sogenannten „sonstigen Vermögen“ gezählt wird, haben wir
als kleine Liste Ihnen dargestellt:
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Wir begleiten Sie durch Ihr Unterhaltsverfahren und sind jederzeit für Sie da. Ihre Unterhaltsberechnung wird schnell und professionell von erfahrenen Familenrechtsanwälten durchgeführt.
Bitte notieren Sie sich diese Nummer. Sie benötigen diese, wenn Sie uns kontaktieren.
Die nächsten Schritte:
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Herzliche Grüße
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Welche Versicherung benötige ich? Eine neue Situation in den persönlichen Verhältnissen erfordert in der Regel auch eine Veränderung und Anpassung der finanziellen Angelegenheiten.
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