Die Ehe hat weitreichende Folgen für das gesamte Leben. Sie sollten sich daher nicht nur mit dem emotionalen Aspekt, sondern auch mit den rechtlichen Aspekten der Ehe sowie der Scheidung beschäftigen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Rechte und Pflichten in einer Ehe bestehen, wann ein Ehevertrag sinnvoll ist und wie Sie sich notfalls wieder scheiden lassen können.
Die gesetzliche Ehe begründen Sie durch eine standesamtliche Trauung. Wenn Sie also eine rechtlich anerkannte Ehe schließen wollen, müssen Sie sich standesamtlich trauen lassen. Viele Paare wünschen sich zusätzlich eine religiöse Trauung. Natürlich steht es Ihnen frei, neben der standesamtlichen Trauung noch eine weitere Zeremonie nach Ihrem Glauben oder Ihrer Weltanschauung zu begehen. Wenn Sie jedoch nur eine religiöse oder anderweitige Zeremonie ohne standesamtliche Trauung durchführen, sind Sie gesetzlich nicht verheiratet. Ob Sie rechtlich verheiratet sein möchten oder nicht, ist Ihre ganz persönliche Entscheidung. Sie können es auch bei einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft belassen. Sie sollten sich auf jeden Fall über die rechtlichen Konsequenzen bewusst sein.
Die Ehe ist nicht nur eine emotionale, sondern auch eine rechtliche Verbindung zweier Menschen. Ehe und Familie sind in Artikel 6 des Grundgesetzes verankert. Sie stehen unter besonderem Schutz und haben somit einen hohen Stellenwert. Das Ehepaar ist einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet und trägt füreinander Verantwortung. Sie sind also dazu verpflichtet, zusammen zu wohnen und auch einen gemeinsamen Haushalt zu führen. Als Ehepaar müssen Sie aufeinander Rücksicht nehmen und die Würde sowie Ehre des anderen achten.
Sie sind während der Ehe und auch nach der Trennung und sogar nach der Scheidung zur gegenseitigen Fürsorge verpflichtet. So besteht während der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung Anspruch auf Trennungsunterhalt. Nach der rechtskräftigen Scheidung kann Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bzw. Ehegattenunterhalt bestehen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Mit der Verpflichtung zur ehelichen Lebensgemeinschaft geht auch das Wohnrecht einher. Die gemeinsame Wohnung darf von beiden Ehepartnern genutzt werden und keiner von beiden darf bei einem Streit einfach vor die Tür gesetzt werden. Das gilt auch, wenn die Wohnung im Eigentum von nur einem von Ihnen steht. Bei Gewalt in der Ehe kann es jedoch einen richterlichen Beschluss oder eine polizeiliche Anordnung geben, die das Wohnrecht einschränkt.
Sie haben außerdem vor Gericht gegenseitiges Zeugnisverweigerungsrecht. Das heißt, dass Sie in einem gerichtlichen Verfahren nicht gegeneinander aussagen und sich gegenseitig belasten müssen.
Geschlechtsverkehr und Familiengründung gehören zwar in der Regel auch zu einer ehelichen Beziehung, es besteht jedoch kein rechtlicher Anspruch darauf. Als Ehepaar müssen Sie sich einigen, wie Sie Ihr Leben gestalten möchten.
Seit dem 01. Oktober 2017 gibt es die Ehe für alle – gleichgeschlechtliche Paare können seitdem ebenfalls die Ehe begründen. Zuvor geschlossene Lebenspartnerschaften können nunmehr gebührenfrei in eine Ehe umgewandelt werden. Gleichgeschlechtliche Partnerschaften sind somit gleichgestellt und haben die gleichen Rechte und Pflichten wie alle anderen Ehepaare.
Im Abstammungsrecht gibt es dennoch einen Unterschied. Sind zwei Frauen miteinander verheiratet und gebärt eine von ihnen ein Kind, ist die andere Frau rechtlich nicht automatisch „Mutter“ des Kindes. Um rechtliches Elternteil zu werden, muss sie das Kind erst adoptieren. Bei einer Ehe zwischen Frau und Mann hingegen wird der Mann automatisch Vater des Kindes, wenn er im Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist.
Aufgrund der Rechte und Pflichten, die sowohl während als auch nach der Ehe bestehen, kann es sinnvoll sein, alles Wichtige in einem Ehevertrag zu regeln. Die genauen Regelungen hängen dabei ganz von Ihrer individuellen Situation ab. Wenn Sie zum Beispiel selbstständig sind oder gemeinsam ein Unternehmen gründen möchten, sollten Sie für den Fall der Trennung und Scheidung vorsorgen: Was soll mit dem Unternehmen passieren? Wer hat welche Rechte und Pflichten?
Regeln Sie auch die Zugewinngemeinschaft. Im gesetzlichen Regelfall wird die Differenz des während der Ehe erwirtschafteten Vermögens hälftig aufgeteilt. Gleiches gilt für den Versorgungsausgleich. Keinesfalls sollten Sie voreilig auf Ansprüche verzichten. Viele Paare vereinbaren einen Verzicht auf Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich und Unterhalt, weil zu Beginn beide berufstätig und finanziell unabhängig voneinander sind. Im Lauf der Ehe kann sich das jedoch ändern. Insbesondere wenn Sie gemeinsame Kinder bekommen und einer von Ihnen den Beruf aufgibt oder in Teilzeit weiter arbeitet, ist solch ein Verzicht eine starke finanzielle Belastung. Halten Sie im Ehevertrag Ihre aktuelle familiäre und finanzielle Situation fest und vereinbaren eine Anpassungsmöglichkeit bei grundlegenden Veränderungen.
Expertentipp: Lassen Sie sich bei der Gestaltung des Ehevertrags beraten. Wenn Sie sich schon die Mühe machen diese Vorkehrungen zu treffen, sollten Sie sichergehen, dass Sie alles rechtlich einwandfrei geregelt haben. Je nach Einzelfall können ganz unterschiedliche Regelungen sinnvoll sein.
In jeder Beziehung gibt es Höhen und Tiefen. Es kann jedoch sein, dass Konflikte dauerhaft bestehen und den Bestand Ihrer Ehe ernsthaft gefährden. Deshalb ist es wichtig, typische Anzeichen einer Beziehungskrise zu erkennen. Zu den Anzeichen gehören etwa fehlende Kommunikation, körperliche sowie emotionale Distanz, Desinteresse an der Partnerschaft oder ein angespannter Umgang miteinander und ständiger Streit. Wenn Sie sich in einem oder mehreren dieser Anzeichen wieder erkennen und über einen längeren Zeitraum hinweg unglücklich miteinander sind, stecken Sie womöglich in einer Beziehungskrise.
Eine Beziehungskrise ist jedoch kein Grund für eine sofortige Trennung. Sie haben jetzt die Chance, gemeinsam an Ihrer Beziehung zu arbeiten und Ihre Ehe zu retten. Suchen Sie das offene Gespräch mit Ihrer Ehepartnerin bzw. Ihrem Ehepartner, um zusammen zu entscheiden, was Ihnen helfen könnte. Wofür Sie sich auch entscheiden, Sie werden verständnisvoll und kompromissbereit an Ihre Probleme herantreten müssen, um Ihre Ehe wirklich zu retten.
Wenn Sie Ihre Probleme alleine nicht bewältigen können oder vielleicht gar nicht genau wissen, was nicht stimmt, können Sie es mit einer Paartherapie oder –beratung versuchen. Hier kann Ihnen eine neutrale dritte Person dabei helfen, in einem geschützten Raum den Problemen auf den Grund zu gehen. Haben Sie zum Beispiel Kommunikationsprobleme, können Sie gemeinsam gut daran arbeiten.
Wenn Sie sich nicht einigen können, aber eine konkrete und rechtlich bindende Lösung finden möchten, könnte eine Mediation das richtige für Sie sein. Hier begleitet Sie eine allparteiische Mediationsperson auf der Suche nach einer fairen Lösung für Ihren individuellen Konflikt. Das Ergebnis kann in einer Abschlussvereinbarung verbindlich festgehalten werden.
Ihre Ehe kann nur durch richterlichen Beschluss geschieden werden. In Deutschland gilt für Scheidungsverfahren der Anwaltszwang. Sie müssen daher eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt beauftragen. Es werden auf jeden Fall Gerichtskosten und anwaltliche Kosten anfallen. Scheidungsverfahren können also sehr teuer werden. Sie sollten sich vorab informieren, wie Sie das Kostenrisiko so gering wie möglich halten können. In der Regel sind einvernehmliche Scheidungen schneller und preisgünstiger.
Wenn Sie sich vorher einvernehmlich einigen, können Sie das Scheidungsverfahren meistens schneller, einfacher und auch preisgünstiger durchführen. Sprechen Sie miteinander und versuchen so viel wie möglich zu regeln: Versorgungsausgleich, nachehelicher Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht für Ihre gemeinsamen Kinder, Kindesunterhalt, Aufteilung von Hausrat und Ehewohnung. Sie können alles in einer Scheidungsfolgenvereinbarung festhalten und notariell beurkunden oder gerichtlich protokollieren lassen. Dann können Sie die Regelungen notfalls zwangsweise durchsetzen.
Diese Checkliste unterstützt Sie Schritt für Schritt bei dem Entwerfen einer Scheidungsfolgenvereinbarung.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung benötigt auch nur einer von Ihnen eine anwaltliche Vertretung. Dadurch reduzieren sich die Kosten. Denn bei einer streitigen Scheidung braucht jede Seite ihre eigene Rechtsanwältin bzw. Ihren eigenen Rechtsanwalt. Sind Sie sich jedoch einig, genügt es, wenn eine Seite anwaltlich vertreten wird und den Antrag auf Scheidung stellt.
Eine einvernehmliche Scheidung können Sie sogar problemlos online abwickeln. Bei der Online-Scheidung können Sie flexibel und bequem online den Scheidungsantrag abschicken. Alles Weitere wird ebenfalls über Internet, Telefon und per Post geregelt. Lediglich beim Scheidungstermin vor Gericht müssen Sie persönlich anwesend sein. In Ausnahmefällen und bei entsprechender technischer Ausstattung des Gerichts könnte auch eine Zuschaltung per Skype möglich sein.
Sie können sich scheiden lassen, wenn Sie das Trennungsjahr vollzogen haben und Ihre Ehe endgültig gescheitert ist. Eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres ist nur in so genannten Härtefällen möglich.
Das Scheidungsverfahren beginnt mit Antragstellung bei dem zuständigen Familiengericht. Nachdem Sie die Gerichtskosten bezahlt haben, wird der Antrag Ihrer Ehepartnerin bzw. Ihrem Ehepartner zugestellt. Anschließend werden die Formulare für den Versorgungsausgleich verschickt. Hierbei geht es um die faire Aufteilung der von Ihnen erworbenen Rentenanwartschaften während der Ehe. Anschließend bestimmt das Gericht den Scheidungstermin. Zu diesem Termin müssen Sie beide wahrscheinlich persönlich mit Ihrer anwaltlichen Vertretung erscheinen. Das Gericht wird Sie anhören und nachfragen, ob die Ehe endgültig gescheitert ist. Es wird überprüft, ob alle Folgen der Scheidung geklärt sind. Die genaue Dauer des Termins kann variieren und hängt davon ab, wie viel noch geklärt werden muss. Bei einer einvernehmlichen Scheidung können Sie mit einer Dauer von 10-15 Minuten rechnen.
Expertentipp: Wenn Sie Ihre Ehe mit Auslandsbezug im Ausland scheiden lassen, müssen Sie ggf. Ihre Scheidungsurkunde amtlich übersetzen lassen und Ihre Scheidung in Deutschland anerkennen lassen. Nur nach der Anerkennung gelten Sie dann auch in Deutschland als geschieden.
Die Ehe kann nur in bestimmten Fällen annulliert werden. Für die Annullierung gelten im Wesentlichen die gleichen Grundsätze wie für das Scheidungsverfahren. Um die Ehe zu annullieren, müssen Sie jedoch nicht das Trennungsjahr abwarten. Gründe für die Annullierung können sein:
Möchten Sie die Aufhebung der Ehe beantragen, müssen Sie den Aufhebungsgrund nachweisen können. Wenn Sie den Nachweis nicht oder nur mit großen Schwierigkeiten erbringen können, kann es sinnvoller sein, die Scheidung einzureichen.
Je nach Aufhebungsgrund müssen Sie den Antrag auf Aufhebung ggf. innerhalb einer bestimmten Frist stellen. Diese kann ein Jahr oder drei Jahre betragen und beginnt, je nach Einzelfall, mit Entdeckung des Umstands oder Ende der Zwangslage.
Mit Auflösung Ihrer Ehe entsteht ein nacheheliches Rechtsverhältnis. Es ist mit dem Verhältnis nach einer Scheidung vergleichbar. Denn auch hier besteht Anspruch auf nachehelichen Unterhalt und Sie müssen Versorgungsausgleich, Sorge- und Umgangsrecht Ihrer gemeinsamen Kinder sowie Aufteilung von Hausrat und Ehewohnung klären.
Rund um die Ehe gibt es viel zu beachten. Der Bund fürs Leben bringt einige emotionale und rechtliche Herausforderungen mit sich. Gemeinsam und mit gegenseitiger Rücksichtnahme können Sie diese jedoch meistern. Wo Sie auch gerade stehen, Sie sollten stets bemüht sein, einander Verständnis und Respekt zu zeigen. Schließlich bestehen sogar im nachehelichen Verhältnis noch Rechte und Pflichten zwischen Ihnen.
Geschrieben von: iurFRIEND-Redaktion