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Be­zie­hung ret­ten

Bild: Beziehung retten

Wie kön­nen Sie Ih­re Be­zie­hung ret­ten?

Ehen leben davon, dass beide Partner ihre Beziehung leben, täglich und immer wieder neu. Steht Ihre Ehe auf der Kippe und möchten Sie Ihre Beziehung retten, sollten Sie eine Bestandsaufnahme machen. Dies gilt umso mehr, als Sie sich Ihrer Perspektiven offenbar noch nicht vollumfänglich klar sind. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie versuchen können, Ihre Ehe zu retten und wann eine Ehe aus rechtlicher Sicht als gescheitert gilt. 

Das Wich­tigs­te

  • Nur wenn Sie sich Ihrer inneren Einstellung bewusst sind, werden Sie Ihre Beziehung neu gestalten können.
  • In einer emotional aufgeladenen Phase kann jedes Wort ein Wort zu viel sein. Sind Sie der stärkere Partner, sollten Sie die Kraft aufbringen, dem anderen die Hand zu reichen.
  • Wenn Sie es nicht alleine schaffen, können Sie versuchen Ihre Probleme mit Hilfe einer Paartherapie oder Eheberatung zu lösen.
  • Versöhnungsversuche unter drei Monaten im Trennungsjahr beeinträchtigen nicht den Ablauf des Trennungsjahres.

Die Prä­mis­se ist Ih­re in­ne­re Ein­stel­lung

Sie sollten „Ratschläge“ oder besser „objektive“ Hinweise Außenstehender zulassen und Ihre Beziehung, so wie sie derzeit ist, bewerten. Erst wenn Sie sich klar sind, wo Sie als Paar stehen, werden Sie in der Lage sein, Fehlentwicklungen gegenzusteuern und können Ihre Beziehungskrise lösen und Ihre Ehe retten. Wenn Sie offensichtlich das Gefühl haben, noch nicht am Endpunkt Ihrer Ehe angelangt zu sein, gibt es aller Wahrscheinlichkeit nach Ansätze, etwas zu tun. Sie müssen von Ihrer inneren Einstellung her aber bereit sein, sich selbst auf den Prüfstand zu stellen. Erst eine Diagnose, die natürlich auch das Verhalten beider Partner einbezieht, hilft, Ihre Beziehung zu reparieren, neu zu gestalten und neu zu leben.

Was ist Ihr Ziel?

Sie müssen sich klar werden, wohin Sie wollen und wie Ihr künftiges Leben eigentlich aussehen soll. Ihnen muss klar sein, dass Sie mit der Trennung von Ihrem Partner künftig eigenständig klarkommen müssen. Sie müssen womöglich einen eigenen Hausstand begründen und all das, für das bislang Ihr Ehepartner Verantwortung übernommen hat, künftig alleine erledigen. Vor allem, wenn Sie gemeinsame Kinder haben, muss Ihnen klar sein, dass die Trennung erhebliche Auswirkungen auf die Kinder haben wird. Betreuen Sie das Kind künftig alleine, übernehmen Sie eine Verantwortung, die Sie sich im Hinblick auf die Erziehung des Kindes bislang mit Ihrem Partner geteilt haben.

Wenn ein Wort das an­de­re er­gibt

Die Trennung vom Ehepartner sollte kein Schnellschuss sein. Eine gute Ehe hält einiges aus. Sie ist wie ein Gummiband. Wird es allerdings überlastet, kann es reißen. Es liegt in der Natur der Sache, dass sich Ehepartner streiten und nicht immer einer Meinung sind. Wenn dann ein Wort das andere gibt, kommt es oft zur übereilten Trennung. Oft fühlen sich Partner dabei unwohl, haben ein schlechtes Gewissen, aber nicht die Kraft oder den Mut und das Selbstvertrauen, auf den anderen zuzugehen und einzugestehen, dass man vielleicht über das Ziel hinausgeschossen ist. Letztlich sind Worte allzu oft nur Schall und Rauch. Um Ihre Beziehung retten zu können, sollten Sie die Kraft aufbringen, auf Ihren Partner zuzugehen und sich vielleicht auch zu entschuldigen. Letztlich ist es egal, wer Schuld hat. Schuld ist immer relativ. Entscheidend ist, dass Sie Ihrem Partner das Gefühl geben, dass Ihre Ehe für Sie Wert hat und Sie Ihre Beziehung retten möchten. Oft wartet der Partner nur darauf, dass der andere ihm die Hand reicht und ist dann selbst bereit, Zugeständnisse zu machen oder sich seinerseits zu entschuldigen. Rechtfertigungen helfen in dieser Situation selten, da Sie dann eine Situation aus Ihrer Sicht beurteilen und der Partner meist eine eigene Sichtweise hat.

Nut­zen Sie die Zeit der Tren­nung zur Prü­fung

Der Gesetzgeber hat aus gutem Grund ein Jahr Trennungszeit vorgeschrieben, bevor ein Partner den Antrag auf Scheidung beim Familiengericht einreichen kann. In diesem Trennungsjahr sollen Eheleute nachhaltig prüfen, ob sie wirklich die Scheidung als Ziel betrachten oder ob es vielleicht doch noch Gemeinsamkeiten gibt, um die Beziehung zu retten. Notfalls trennen Sie sich innerhalb der Ehewohnung, vorausgesetzt dass Sie räumlich die Möglichkeit haben, die Trennung von „Tisch und Bett“ zu realisieren. Das Gesetz erlaubt ausdrücklich, dass Sie im Trennungsjahr Versöhnungsversuche unternehmen. Wenn Sie also doch wieder zusammenfinden, dabei vielleicht trotz alledem Vorbehalte haben, schadet ein kurzes Zusammenleben nicht und führt insbesondere nicht dazu, dass das Trennungsjahr erneut beginnt, falls Sie sich dann erneut trennen.

Ist Ih­re Ehe denn wirk­lich ge­schei­tert?

Auch wenn Gesetze oft unverständlich sind, im Falle einer Scheidung spricht das Gesetz klare Worte: Scheitern bedeutet, dass Ihre Ehe unheilbar zerrüttet ist. Dazu muss Ihre eheliche Lebensgemeinschaft aufgehoben sein und es kann nicht erwartet werden, dass Sie oder Ihr Partner diese wiederherstellen wollen. Stellt ein Ehepartner den Antrag auf Scheidung, wird heute nicht mehr danach gefragt, wer die Ehe auseinandergebracht hat. Das heute maßgebliche Zerrüttungsprinzip hat das ursprüngliche Verschuldensprinzip abgelöst. Glauben Sie jedoch, dass Sie die Krise in Ihrer Beziehung überwinden können und haben Sie das Gefühl, dass wenigstens im Ansatz die Chance auf eine Versöhnung besteht, dürfte die Ehe noch nicht endgültig gescheitert sein. Solange Sie noch eine gemeinsame Zukunft sehen und sich Ihrem Partner irgendwie verbunden fühlen, bestehen Chancen auf eine gemeinsame Zukunft.

Fa­zit

Für Außenstehende ist es immer leicht, Ratschläge zu unterbreiten. Letztlich liegt es an Ihnen selbst, wie Sie Ihr Leben gestalten. Eine brüchige Beziehung retten, ist natürlich eine enorme Aufgabe. Wenn Sie dabei mit der gleichen Kraft auftreten, mit der Sie in die Beziehung ursprünglich hineingegangen sind, sollten Sie eine echte Chance haben.

Geschrieben von: iurFRIEND-Redaktion

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