Unterhaltszahlungen - Bleibt da noch Geld für Weihnachtsgeschenke?

Weihnachtsmann iurFRIEND® AG

Freitag, 29.11.2019, geschrieben von iurFRIEND-Redaktion

Leisten Sie Unterhaltszahlungen für Ihren Ex-Ehepartner und / oder Ihre Kinder, ist die Liquidität oft angespannt. Es zählt jeder Euro. Ob da noch Geld für Weihnachtsgeschenke bleibt, klärt nur der Blick in den Geldbeutel. Sie können die Frage moralisch betrachten, brauchen aber auch rechtliche Aspekte nicht außer Betracht zu lassen. Sie erleichtern sich Ihre Meinungsbildung und Entscheidungsfindung, wenn Sie wissen, welche Umstände eine Rolle spielen.

Es grüßt die Düsseldorfer Tabelle

Unterhaltszahlungen für das Kind ergeben sich aus der Düsseldorfer Tabelle. Viele Elternteile beziffern ihre freiwilligen Unterhaltszahlungen allein danach, was sich aus der Einkommensstufe in der Düsseldorfer Tabelle ergibt.

 

Wissen Sie, dass die Tabelle davon ausgeht, dass Sie als unterhaltspflichtiger Elternteil Unterhaltszahlungen für zwei unterhaltsberechtigte Personen leisten? Unterhaltsberechtigte Personen sind im Regelfall Mutter und Kind oder zwei Kinder. Zahlen Sie aber nur Unterhalt für ein Kind, sind die Unterhaltszahlungen nicht nach dem in der Tabelle angegebenen Betrag zu beziffern. Vielmehr ist es so, dass Sie in der Tabelle um eine Einkommensstufe höher rutschen und insoweit höheren Unterhalt zahlen müssen. Umgekehrt gilt das Gleiche: Zahlen Sie für drei unterhaltsberechtigte Personen Unterhalt, rutschen Sie in der Tabelle um eine Einkommensstufe nach unten und zahlen insoweit geringeren Unterhalt. Prüfen Sie also, was für Sie tatsächlich zutrifft.

Sind Weihnachtsgeschenke Mehrbedarf?

Macht Ihr Ex-Partner, der das Kind betreut, Mehrbedarf geltend, zählen Weihnachtsgeschenke jedenfalls nicht dazu. Der Mehrbedarf eines Kindes ist nämlich der während eines längeren Zeitraums regelmäßig anfallende Bedarf, der die üblichen Kosten übersteigt und deshalb in den Regelsätzen der Düsseldorfer Tabelle nicht erfasst ist. Es muss sich dabei um andauernde und fortlaufende Mehrausgaben handeln. In Betracht kommen Krankenversicherungsbeiträge, Nachhilfeunterricht oder Kosten, wenn es um die Förderung des künstlerischen Talents des Kindes geht. Weihnachtsgeschenke sind also kein Mehrbedarf.

Sind Weihnachtsgeschenke Sonderbedarf?

Sonderbedarf ist der wegen eines unregelmäßigen außergewöhnlichen hohen Bedarfs anfallende Kostenaufwand. Es kommen aber nur Kosten in Betracht, die nicht vorhersehbar waren und deshalb bei der Bemessung des laufenden Unterhalts nicht berücksichtigt werden konnten. Da Weihnachtsgeschenke zum 24. Dezember eines jeden Jahres aber einen sehr vorhersehbaren Bedarf darstellen, kommen diese nicht als Sonderbedarf in Betracht. Sonderbedarf sind beispielsweise unvorhergesehene Krankheitskosten, die Erstausstattung eines Neugeborenen oder die Anschaffung eines Behindertenfahrzeugs. Weihnachtsgeschenke sind also auch kein Sonderbedarf.

Kindesunterhalt hat zwar Vorrang, aber nicht in Bezug auf Weihnachtsgeschenke

Das Gesetz bestimmt eine Rangfolge mehrerer unterhaltsberechtigter Personen. Leisten Sie der Mutter und dem Kind Unterhalt, ist der Unterhalt eines minderjährigen Kindes vorrangig zu bedienen. Der Unterhalt für die Mutter kommt danach. Soweit Sie dem Kind Weihnachtsgeschenke machen wollen, begründet Ihr Wunsch aber keinen Vorrang. Sie können also den Unterhalt für die Mutter nicht zurückstellen, mit dem Argument, Sie brauchen das Geld für Weihnachtsgeschenke. Der Vorrang für den Unterhalt des Kindes bezieht sich nur auf den normalen, monatlichen Kindesunterhalt.

Als Elternteil stehen Sie in einer besonderen Verantwortung

Ist das Kind Ihr gemeinsames Kind, haben Sie als Elternteil eine besondere Verantwortung für das Kind. Sie sollten nicht ausschließlich Ihre Liquidität und Ihr persönliches Wohlergehen ins Zentrum Ihrer Entscheidungsfindung stellen. Ist das Kind in der Welt, haben Sie daran Ihren biologischen Anteil. Das Kind ist darauf angewiesen, dass Sie als Elternteil Verantwortung tragen und bereit sind, dieser Verantwortung gerecht zu werden. Das Kind wird im Regelfall selbst keine Möglichkeiten haben, um für seinen Unterhalt zu sorgen. Sie werden ihm kaum zumuten wollen, Zeitungen austragen zu müssen, damit Sie Ihre Liquidität für eigene Zwecke schonen. Sie werden auch dem Ex-Partner als dem betreuenden Elternteil nicht zumuten können, allein für den Unterhalt und die Weihnachtsgeschenke des Kindes aufkommen zu müssen. Mit Ihrer Unterhaltsleistung tragen Sie dazu bei, dass das Kind auch nach Ihrer Trennung und Scheidung eine Chance hat, zu einem verantwortungsvollen Mitglied der Gesellschaft heranzuwachsen.

Weihnachtsgeschenke lassen Kinderaugen leuchten

Weihnachten ist etwas Besonderes. Zumindest für fast alle Kinder. Dabei geht es nicht allein um Geschenke. Sicher, Geschenke bringen Kinderaugen zum Leuchten. Die Erwartungshaltung ist groß. Vor allem dann, wenn Nachbarskinder und befreundete Kinder von ihren Eltern reich beschenkt werden und das eigene Kind zurückstehen muss. Hinzu kommt, dass seine Eltern getrennt leben, geschieden sind und vielleicht nichts mehr voneinander wissen wollen. Auch Kinder sind an Weihnachten sehr emotional. Sie wünschen sich nichts anderes als familiäres Glück und werden mit einer Situation konfrontiert, die sie nicht verursacht und nicht zu verantwortet haben. Wenn Sie Ihrem Kind dann wenigstens ein Weihnachtsgeschenk zukommen lassen, geben Sie dem Kind die Chance, Sie als Elternteil wertzuschätzen und seine Kinderaugen wenigstens insoweit zum Leuchten zu bringen.

Was tun, wenn die Liquidität knapp bemessen ist?

Sind Sie knapp bei Kasse, ist es trotzdem Ihre Aufgabe, wenigstens Anstrengungen zu unternehmen, um an Weihnachten Geld für Weihnachtsgeschenke übrig zu haben. Ob Sie zusätzlich Zeitungen austragen, sich in Ihrem Freizeitverhalten einschränken, weniger rauchen oder versuchen, über das Jahr hinweg kleinere Geldbeträge auf die Seite zu legen, ist eine Frage Ihres Willens und Ihrer Möglichkeiten. Leisten Sie auch Unterhaltszahlungen an Ihren Ehepartner, wäre zu berücksichtigen, dass diese Unterhaltszahlungen nach der Scheidung regelmäßig zeitlich begrenzt sind und irgendwann ein Ende finden. Vielleicht haben Sie auch die Möglichkeit, mit Ihrem Ehepartner zu sprechen und ihn oder sie dazu zu bewegen, die Unterhaltszahlungen zumindest für den Monat Dezember einzuschränken, damit Sie Geld für Weihnachtsgeschenke für Ihr gemeinsames Kind übrig haben.

Was tun, wenn wirklich nichts übrigbleibt?

Natürlich kann es sein, dass Sie trotz aller Anstrengungen keine Möglichkeit haben, Geld für Weihnachtsgeschenke zu erübrigen. In diesem Fall bleibt Ihnen nichts anderes übrig und sollte aber auch ein Gebot Ihres guten Willens sein, Ihr Kind an Weihnachten zumindest in irgendeiner anderen Art und Weise zu beschenken. Vermeiden Sie zumindest, dass das Kind das Gefühl beschleicht, Sie hätten kein Interesse an seiner Person und betrachteten Ihre Unterhaltspflicht lediglich als Last.

 

So können gemeinsame Aktivitäten, der Besuch im Zoo oder im Schwimmbad, für Kinder besondere Geschenke sein. Es zählen nicht nur materielle Werte. Gerade dann, wenn das Kind den Kontakt sucht, kann es für das Kind eine besonders große Bedeutung haben, wenn Sie als nicht betreuender Elternteil dem Kind das Gefühl geben, dass Sie für das Kind da sind, Interesse an ihm haben und bereit sind, Ihre Freizeit gemeinsam zu verbringen. Kinder erkennen meist den guten Willen und die guten Absichten, wenn finanzielle Probleme Geschenke verhindern und ein Elternteil stattdessen alles unternimmt, um dem Kind trotzdem ein guter Elternteil zu sein.

 

Weihnachten ist nicht nur ein Fest der Geschenke. Weihnachten ist ein Fest, an dem die Menschen auch an ihre Mitmenschen denken und eine gemeinsame Zeit verbringen. Selbst wenn Sie Ihr Kind an Weihnachten nicht sehen, kann es ein wertvolles Geschenk sein, wenn Sie dem Kind einen „Gutschein“ überreichen, auf dem Sie versprechen, zu gegebener Zeit für irgendeine Freizeitaktivität zur Verfügung zu stehen. Gehen Sie davon aus, dass das Kind zumindest an Weihnachten erwartet, dass Sie Kontakt zu ihm aufnehmen und das Kind vielleicht bereits zufrieden ist, wenn es das Gefühl hat, dass Sie an es denken und nicht nur als Nebenprodukt Ihrer früheren Ehe betrachten. Bereits ein Anruf oder ein persönlicher Brief kann dann bereits ein Geschenk sein. Nutzen Sie jede Gelegenheit, dem Kind zu zeigen, dass es nicht allein auf dieser Welt ist.

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